Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel

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Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Brakel Jahresabschluss 2016 der Stadt Brakel Der Rat der Stadt Brakel hat in der Sitzung am 17.05.2018 die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Prüfvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und gem. 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wie folgt beschlossen: a) der Jahresabschluss 2016 vom 14.02.2018 wird festgestellt. b) Der Jahresüberschuss von 1.125.064,20 wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Bilanzsumme zum 31.12.2016: 103.139.705,60 Ergebnisrechnung der Stadt Brakel 2016: Ordentliche Erträge 30.952.529,32 Ordentliche Aufwendungen 30.054.429,41 Ordentliches Ergebnis 898.099,91 Finanzergebnis 226.964,29 Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 1.125.064,20 Außerordentliches Ergebnis 0,00 Jahresergebnis 1.125.064,20 Finanzrechnung der Stadt Brakel 2016: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 36.577.735,04 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 34.031.842,98 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.545.892,06 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.981.233,13 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.190.306,32 Saldo aus Investitionstätigkeit -1.209.073,19 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag 1.336.818,87

Saldo aus Finanzierungstätigkeit -1.048.528,31 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 288.290,56 Anfangsbestand an Finanzmitteln 3.259.975,63 Liquide Mittel 3.548.266,19 Der Jahresabschluss 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Dem Landrat des Kreises Höxter als untere staatliche Verwaltungsbehörde wurde der Jahresabschluss gem. 96 Abs. 2 GO NRW mit Schreiben vom 17.05.2018 angezeigt. Der Jahresabschluss liegt während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 12.30 Uhr 14.00 16.00 Uhr und 08.00 12.30 Uhr zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Stadt Brakel, Zimmer 30, öffentlich aus. Brakel, 07.06.2018 Hermann Temme (Bürgermeister)

Bekanntmachung Sitzung: Termin: Ort: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur Mittwoch, 20.06.2018, 19:00 Uhr Brakel, Industriestraße 38, Fa. GKT Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Projekt Ausbau und Erweiterung der Kloster-Garten-Route 2. Projekt Zukunftsfit Wandern im Teutoburger Wald 3. Stadtmuseum Brakel 4. Wanderausstellung Sehnsucht in die Ferne Reisen mit Annette von Droste-Hülshoff 5. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brakel; Vorstellung einer möglichen Endfassung sowie Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung 6. Breitbandausbau im Stadtgebiet Brakel 7. Bekanntgaben der Verwaltung Nichtöffentliche Sitzung 8. Bekanntgaben der Verwaltung Brakel, 14.06.2018 Robert Rissing, Ausschussvorsitzender

Die Stadt Brakel informiert: Fahrerbesprechung Bürgerbusverein Die nächste Fahrerbesprechung des Bürgerbusvereins Brakel ist am Donnerstag, 21.6.2018. Die Versammlung beginnt um 19.00 Uhr im Gasthaus Tegetmeier, Hanekamp 14. Alle ehrenamtlichen Fahrer/innen und alle interessierten Bürger/innen sind zu der Fahrerbesprechung willkommen. Weitere Informationen gibt es unter 05272-360 305 oder 05272-8287.

PRESSEMITTEILUNG [Ort], [XX. Monat 2018] Eigener Solarstrom für wen kommt das in Frage? Antworten zur Photovoltaik auf dem Eigenheim Eine Solarstromanlage auf dem Eigenheim ist nicht nur etwas für Top- Verdiener mit besonders großem Umweltbewusstsein. Das betont die Verbraucherzentrale NRW. Photovoltaikanlagen kommen auch für kühle Rechner in Frage, denen etwa ein Förderkredit die Investition ermöglicht, betont Werner Tegeler, Energieberater für die Verbraucherzentrale NRW in Brakel. Der eigene Solarstrom kann sich langfristig auch finanziell lohnen das Klima profitiert sowieso. Antworten auf häufige erste Fragen zum Thema Strom vom eigenen Dach hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt: Norden, Süden, Osten, Westen? Optimal sind Süddächer, aber auch auf Ost- und Westdächern können Anlagen wirtschaftlich sein. Wichtig ist, dass möglichst kein Schatten auf die Module fällt und das für die Laufzeit der Anlage auch so bleibt. Wie muss das Dach beschaffen sein? Flachdächer sind ebenso geeignet wie Dächer mit Neigung. An Fläche benötigt eine Photovoltaikanlage rund acht Quadratmeter pro Kilowatt Nennleistung. Wichtig ist, dass eine eventuell nötige Dachsanierung vorab erledigt wird. Ist die Anlage einmal montiert, werden solche Arbeiten aufwändiger und teurer. Wie groß, wie teuer? Für je 1.000 Kilowattstunden Strom, die ein Haushalt pro Jahr verbraucht, sollte mindestens ein Kilowatt Nennleistung (1 kwp, ausgesprochen: Kilowatt Peak) eingeplant werden. Das kostet inklusive Installation jeweils etwa 1.200 bis 1.600 Euro netto. Mehr als 10 kwp sollten Privatleute nicht einplanen. Jenseits dieser Grenze gelten andere Vorgaben, die den Betrieb komplizierter und weniger wirtschaftlich machen. Für die Anlage können staatliche Förderkredite der KfW genutzt werden. Wie viel Strom wird erzeugt? Wie viel Strom vom Dach fließt, hängt unter anderem von Standort, Neigung und Ausrichtung der Anlage ab. Für erste Abschätzungen sind in Nordrhein-Westfalen auf einem optimalen Süddach jährlich 850 bis 950 Kilowattstunden pro Kilowatt Nennleistung zu veranschlagen. Wie wird die Energie zu Geld? Finanzielle Erträge entstehen auf zwei Wegen: Durch den Verbrauch des Solarstroms im eigenen Haushalt und durch die Einspeisung in das Netz. Die Einspeisung einer Kilowattstunde bringt bei Neuanlagen derzeit etwas mehr als 12 Cent, garantiert für 20 Jahre. Eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz kostet mindestens 25 Cent. Der Direktverbrauch spart also deutlich mehr ein, als der Verkauf einbringt. Viel Solarstrom selbst verbrauchen? Hochschrauben lässt sich der Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher, der Solarstrom auch nach Sonnenuntergang vorhält. Eine attraktive Förderung bietet hierfür vor allem das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Zuschuss aus dem PRESSEKONTAKT Bittenicht veröffentlichen! Bitte nicht veröffentlichen! MaraAscher Verbraucherzentrale Carolina Dörrich Bundesverbande.V. Verbraucherzentrale NRW TeamEnergieberatung e. V. Markgrafenstraße66 Bundesgeförderte Energieberatung 10969Berlin Tel.:(030)25800-161 Mintropstraße 27 Fax:(030)25800-138 mara.ascher@vzbv.de 40215 Düsseldorf Tel.: (0211) 3809 378 Carolina.doerrich@ verbraucherzentrale.nrw www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

progres.nrw-programm. Dieser ist auch mit Förderkrediten kombinierbar. Auch ein Elektroauto kann den Direktverbrauch erhöhen, wenn die Photovoltaikanlage eine Ladestation speist. Dafür gibt es Fördermittel vom Land NRW. Eine Solarstromanlage muss beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden und online bei der Bundesnetzagentur.Für ersteres ist der Installationsbetrieb zuständig. In der Folgezeit müssen Anlagenbetreiber ihre Werte zur Erzeugung und Einspeisung regelmäßig an den Netzbetreiber melden, sofern dieser nicht ohnehin die Zähler betreibt und die Abrechnung übernimmt. Weil es steuerlich einige Möglichkeiten gibt, ist vor der Investition eine Steuerberatung zu empfehlen. Wie ihre konkreten Solarstromchancen stehen, erfahren Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer in der Energieberatung zu Solarstrom der Verbraucherzentrale NRW. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Die dreiviertelstündige Beratung für 7,50 Euro, findet am 04.07.2018 in der Verwaltungsnebenstelle Am Markt 4 in Brakel statt. Vereinbaren Sie unter Tel. 05272/ 360-247 oder h.rottlaender@brakel.de einen Termin. Mehr Informationen und eine Broschüre zum Download gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/sonne-im-tank. 2

Die Stadt Brakel informiert: Kiosk Sommer-Bad Ab der Sommer-Bad-Saison 2019 (Mai bis September) ist die Bewirtschaftung des Kiosk im Sommer-Bad der Stadt Brakel, Hahnenhof 24, 33034 Brakel, zu vergeben. Zusätzlich ist bei Hochbetrieb das Kassiergeschäft zu unterstützen. Interessierte können sich bis zum 29.06.2018 bei der Bäderverwaltung der Stadt Brakel, Verwaltungsnebenstelle, Postfach 1461, 33029 Brakel, Am Markt 4, 33034 Brakel, bewerben. Mit der Bewerbung wird nicht zugleich der Anspruch einer Zusage begründet. Ansprechpartner, bei dem gerne nähere Einzelheiten erfragt werden können: Andreas Gehle, Tel.: 05272 360-262, Fax: 05272 360 44 262, E-Mail: a.gehle@brakel.de