Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April 2013 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : 1. Aufgabenteil: 2. Aufgabenteil: 3. Aufgabenteil: Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
1. Aufgabenteil Allgemeine Angaben Der Unternehmer Mike Rhosoft e. K. (MR) betreibt in Düsseldorf mit angeschlossener Reparaturwerkstatt einen Großhandel mit Smartphones. Die Smartphones vertreibt er sowohl in seinem Geschäft als auch im Internet. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 5 Abs. 1 EStG i. V. mit 238 Abs. 1 HGB, versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Sachverhalt 1 Zum 31.12.2011 ergaben sich aus der Buchhaltung des MR die folgenden Zahlen: Aufgaben Warenbestand am 01.01.2011 122.500,00 Warenbestand am 31.12.2011 72.000,00 Wareneingang 19 % Vorsteuer 440.000,00 Umsatzerlöse 19 % USt 765.000,00 Rücksendungen an Lieferer 4.000,00 Rücksendungen von Kunden 6.000,00 Erhaltene Rabatte 44.000,00 Gewährte Skonti 22.950,00 Geschäfts- (Handlungs-)kosten 115.000,00 Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für das Wirtschaftsjahr 2011 a) den Wareneinsatz, b) den Rohgewinn, c) den Reingewinn, d) den Kalkulationszuschlag (Rohgewinnaufschlagsatz), e) die Handelsspanne (Rohgewinnsatz) und f) die Umsatzrendite Die Kennzahlen d) f) sind ggfs. auf zwei Stellen hinter dem Komma zu runden. Lösungen: zu 1 a)
Lösungen: zu 1 b) zu 1 c) zu 1 d) zu 1 e) zu 1 f)
Sachverhalt 2 Im April 2012 erwarb MR insgesamt 150 Smartphones aus China. Die Anschaffungskosten betrugen umgerechnet 300,00 je Smartphone. Aufgabe Kalkulieren Sie unter Angabe des Kalkulationsfaktors den Listenverkaufspreis für ein Smartphone. Verwenden Sie für Ihre Lösung den im Sachverhalt 1 ermittelten Kalkulationszuschlag. Lösung: Sachverhalt 3 MR veräußerte am 22.06.2012 insgesamt 70 Smartphones (vgl. Sachverhalt 2) an den Unternehmer Legrand aus Paris, der einen allgemeinen Rabatt von 10 % erhielt und dem 2 % Skonto gewährt wurden. Sowohl MR als auch Legrand verwenden ihre jeweils gültige nationale Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Aufgaben 1. Ermitteln Sie für die veräußerten 70 Smartphones den Listenverkaufspreis und den Zielverkaufspreis. Lösung: 2. Buchen Sie für MR die Ausgangsrechnung auf Ziel und den Rechnungsausgleich mit Skontoabzug durch Überweisung auf das betriebliche Bankkonto. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihren Buchungen zu 2. insgesamt ergibt. 4. Ermitteln Sie den Rohgewinn aus dem Verkauf der 70 Smartphones an Legrand.
Lösungen: zu 2. zu 3. zu 4. Sachverhalt 4 MR hat während des Wirtschaftsjahres 2012 zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Smartphones zu verschiedenen Anschaffungskosten erworben. Da er die Smartphones jedoch nicht nach Lieferungen getrennt gelagert hatte, war zum Bilanzstichtag 31.12.2012 nicht mehr feststellbar, aus welchen Zugängen der Endbestand stammt und zu welchen Preisen er angeschafft wurde. MR hat deshalb für die Ermittlung des Endbestandes zum 31.12.2012 die Anschaffungskosten nach folgenden Bewertungsvereinfachungsverfahren in zutreffender Höhe ermittelt: Durchschnittsmethode 115.200,00 Lifo-Methode 108.700,00 Fifo-Methode 120.800,00 Zum 31.12.2012 betrug der Marktpreis (Teilwert) 109.500,00 ; bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung blieb dieser zu Marktpreisen konstant. Der Anfangsbestand am 01.01.2012 betrug 72.000,00. Aufgaben 1. Nennen Sie zum 31.12.2012 zwei mögliche Bilanzansätze nach Handels- und Steuerrecht bei Anwendung der zulässigen Methoden zunächst ohne Festlegung auf einen niedrigstmöglichen Gewinn. Geben Sie bei Wahlrechten die jeweils möglichen Werte an. 2. Ermitteln Sie anschließend die Bestandsveränderung für den günstigsten Ansatz nach Steuerrecht bei niedrigstmöglichem Gewinnausweis und buchen Sie die Bestandsveränderung. 3. Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus Ihrer Buchung zu 2. ergibt. Bearbeitungshinweis Verwenden Sie für Ihre Lösung ausschließlich die beigefügte Anlage (Seiten 1 3).
Name bzw. Prüfungsnummer: Anlage zum 1. Aufgabenteil, Sachverhalt 4 Seite 1 Zu Aufgabe 1: Mögliche Bilanzansätze nach Handelsrecht Zwei Bewertungsmaßstäbe unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage Gesetzliche Grundlage für die Bewertungsvereinfachungsverfahren Durchschnittsmethode: Bilanzansätze in zum 31.12.2012 mit kurzer Begründung Lifo-Methode: Fifo-Methode:
Name bzw. Prüfungsnummer: Anlage zum 1. Aufgabenteil, Sachverhalt 4 Seite 2 Zu Aufgabe 1: Mögliche Bilanzansätze nach Steuerrecht Zwei Bewertungsmaßstäbe unter Angabe der gesetzlichen Grundlage Durchschnittsmethode: Bilanzansätze in zum 31.12.2012 mit kurzer Begründung Bearbeitungshinweis: Lifo-Methode: Sollte eine angegebene Bewertungsmethode ggfs. nicht zulässig sein, ist dies unter Angabe der gesetzlichen Grundlage kenntlich zu machen. Fifo-Methode:
Name bzw. Prüfungsnummer: Zu Aufgaben 2 und 3: Anlage zum 1. Aufgabenteil, Sachverhalt 4 Seite 3 Günstigster steuerrechtlicher Ansatz in bei niedrigstmöglichem Gewinnausweis Ermittlung der Bestandsveränderung Buchung der Bestandsveränderung mit Gewinnauswirkung
2. Aufgabenteil Bearbeitungshinweis: Die nachfolgenden drei Sachverhalte betreffen ebenfalls den Großhändler Mike Rhosoft e. K. (vgl. 1. Aufgabenteil, Allgemeine Angaben). Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG sind nicht erfüllt. Sachverhalt 1 MR erwarb zum 01.10.2012 (Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten) von Gerold Steiner (GS) ein bebautes Grundstück (Baujahr des Gebäudes: Januar 2000), das er ausschließlich als Reparaturwerkstatt nutzt, zu folgenden Bedingungen: MR hat zum 01.10.2012 sofort 80.000,00 an GS zu bezahlen. Zusätzlich übernimmt MR von GS ein zum 30.09.2016 zurück zu zahlendes Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 120.000,00 sowie die Bezahlung der Zinsen für den Zeitraum vom 01.07.2012 bis zum 30.09.2012 (Zinssatz: 5 % p. a.). Die Zinsen sind halbjährlich fällig und zwar jeweils am 01.04. und 01.10. nach Ablauf des Zinszahlungszeitraums. Von dem Kaufpreis entfallen 20 % auf den Grund und Boden und 80 % auf das Gebäude. Die Anschaffung des bebauten Grundstücks wurde von MR wie folgt gebucht: Grund und Boden 16.000,00 Gebäude 64.000,00 an Bank 80.000,00 Weitere Buchungen sind nicht erfolgt. Zusätzlich sind folgende Zahlungen von MR aus privaten Mitteln geleistet und deshalb auch nicht gebucht worden: Grunderwerbsteuer 10.075,00 Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrages 2.113,00 zzgl. 19 % USt Gerichtskosten für die Grundbucheintragung 312,00 Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Anschaffungskosten des Gebäudes. Lösung:
2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung und unter Angabe des Rechenweges den Bilanzansatz des Gebäudes zum 31.12.2012. Lösung: 3. Nehmen Sie für 2012 alle weiteren erforderlichen Buchungen vor, die sich aus dem Sachverhalt ergeben. Lösung:
Sachverhalt 2 MR hat in seiner vorläufigen Saldenliste zum 31.12.2012 u. a. folgende Bestände ausgewiesen: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (19 % Umsatzsteuer) 133.532,28 Zweifelhafte Forderungen (19 % Umsatzsteuer) 2.380,00 Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 600,00 Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen am 01.01.2012 1.200,00 Bei den Jahresabschlussarbeiten zum 31.12.2012 sind noch die folgenden Sachverhalte zu beurteilen. Sofern Buchungen bisher erfolgt sind, sind sie in den o. a. Beständen enthalten. a) Bei den zweifelhaften Forderungen handelt es sich um eine Forderung gegenüber dem Kunden Vogel aus Duisburg, der schon im Vorjahr in Zahlungsschwierigkeiten war. Die Forderung in Höhe von 2.380,00 hat MR bereits zum 31.12.2011 um 30 % wertberichtigt, weil zumindest mit einem teilweisen Forderungsausfall zu rechnen war. Zum 31.12.2011 wurde gebucht: Einstellung in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 600,00 an Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 600,00 Auf diese Forderung ging am 21.11.2012 auf dem privaten Bankkonto von MR ein Betrag in Höhe 357,00 ein, der noch nicht gebucht worden ist. Ein weiterer Zahlungseingang ist nicht mehr zu erwarten. Aufgabe Nehmen Sie im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten unter Angabe des Rechenweges die notwendige(n) Buchung(en) zum 31.12.2012 vor. Lösung: Zahlungseingang am 21.11.2012 Endgültiger Forderungsausfall
b) Gegenüber dem Kunden Schramm aus Düsseldorf wurde im Dezember 2012 das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet. Der noch ausstehende Rechnungsbetrag beläuft sich auf 2.677,50. Der Vorgang wurde in 2012 von MR bisher noch nicht gebucht. Aufgabe Nehmen Sie die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum 31.12.2012 erforderliche(n) Buchung(en) vor. Lösung: c) Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich eine Forderung in Höhe von 5.474,00 an den Kunden Dietel aus Köln. Da Dietel sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet, ist mit einem voraussichtlichen Zahlungseingang von 30 % zu rechnen. Der Vorgang wurde in 2012 von MR bisher noch nicht gebucht. Aufgabe Nehmen Sie unter Angabe des Rechenweges die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum 31.12.2012 erforderliche(n) Buchung(en) vor. Lösung:
d) Das allgemeine Forderungsausfallrisiko beträgt 2 %. Unter den übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Lieferung in Höhe von 41.650,00 (inkl. 19 % Umsatzsteuer), die durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Höhe der Pauschalwertberichtigung und nehmen Sie die erforderliche Buchung zum 31.12.2012 vor. Lösung:
Sachverhalt 3 MR hatte am 22.10.2012 mit dem Großhändler Krause aus Dinslaken einen Vertrag über die Lieferung von verschiedenen Smartphones abgeschlossen. Vereinbart wurde ein Einkaufspreis in Höhe von netto 50.000,00. Als Lieferdatum war der 01.02.2013 vorgesehen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2012 sind die Preise für diese und vergleichbare Smartphones wegen der schnellen Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt auf 37.500,00 (netto) gefallen, so dass dem MR aus dem am 22.10.2012 abgeschlossenen Geschäft bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2012 ein nachweisbarer Verlust in Höhe von (50.000,00./. 37.500,00 =) 12.500,00 droht. Aufgabe Nehmen Sie mit einer kurzen Begründung dazu Stellung, wie dieser Sachverhalt handelsrechtlich und steuerrechtlich zu beurteilen ist und nennen Sie die gesetzliche Grundlage aus dem HGB und dem EStG. Falls ggfs. nach Handelsrecht und/oder Steuerrecht eine Buchung notwendig ist, nehmen Sie diese vor. Lösungen: Handelsrechtliche Beurteilung mit gesetzlicher Grundlage Steuerrechtliche Beurteilung mit gesetzlicher Grundlage Buchung
3. Aufgabenteil Anna Bolika (AB) betreibt in Mönchengladbach ein kleines Bürofachgeschäft. Sie ermittelt ihren Gewinn zulässigerweise nach 4 Abs. 3 EStG, versteuert ihre Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und gibt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Aufgabe Die folgenden sechs Sachverhalte sind für den VZ 2012 zu prüfen und bei der Gewinnermittlung noch zu berücksichtigen, wobei der niedrigstmögliche Gewinn ausgewiesen werden soll. Begründen Sie in Stichworten Ihre Lösung, insbesondere dann, wenn Sie keine Betriebseinnahmen bzw. keine Betriebsausgaben ansetzen. Die Voraussetzungen des 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c) EStG sind erfüllt. Sachverhalt 1 Bei einem Einbruch ist im Oktober 2012 Büromaterial im Wert von 250,00 gestohlen worden. AB, die die Ware Anfang des Jahres eingekauft hatte, hat den Diebstahl bisher noch nicht erfasst. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./. Sachverhalt 2 Bei den Tonerpatronen für einen Laserdrucker ist der Wert um 50,00 gesunken, weil ein neues Nachfolgeprodukt in den Handel gebracht wurde. Die Wertminderung ist voraussichtlich von Dauer. AB hat deshalb 50,00 als Betriebsausgaben erfasst. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./.
Sachverhalt 3 AB hatte am 29.06.2012 ein Nachbargrundstück erworben, um es als Kundenparkplatz nutzen zu können. Den Kaufpreis in Höhe von 10.000,00 beglich AB im Juli 2012 durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto. AB hat die 10.000,00 als Betriebsausgaben erfasst. Nennen Sie auch die genaue gesetzliche Grundlage aus dem EStG. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./. Sachverhalt 4 AB hatte am 22.08.2012 eine neue Ladeneinrichtung für 5.000,00 zzgl. 19 % USt angeschafft und am 01.09.2012 die ordnungsgemäße Rechnung i. S. des 14 UStG durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 12 Jahre. In 2011 hatte AB für diese Anschaffung zulässigerweise einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von (40 % von 5.000,00 =) 2.000,00 als Betriebsausgabe abgezogen. Der gesamte Vorgang wurde in 2012 noch nicht berücksichtigt. Bearbeitungshinweis: Der Rechenweg ist anzugeben. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./.
Sachverhalt 5 AB hatte am 17.12.2012 Waren zu Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 200,00 entnommen. Die Anschaffungskosten haben 250,00 betragen. Außerdem hat sie am gleichen Tag Bargeld in Höhe von 500,00 aus der Geschäftskasse entnommen. Diese zwei Entnahmen sind in 2012 noch nicht erfasst. Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./. Sachverhalt 6 AB wurden in 2012 vom Finanzamt folgende Beträge zurückerstattet, die sie als Betriebseinnahmen erfasst hat: Umsatzsteuer 300,00 Einkommensteuer 400,00 Begründung (stichwortartig) Betriebseinnahmen ( ) Betriebsausgaben ( ) +./. +./.
Raum für Nebenrechnungen