Vom Leitfaden in die Praxis: Untersuchungsrahmen und Ergebnisinterpretation bei vogelkundlichen Gutachten

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FAUNISTISCHES GUTACHTEN - BRUTVÖGEL -


Transkript:

9. Mittelhessisches Klimaschutzforum Vom Leitfaden in die Praxis: Untersuchungsrahmen und Ergebnisinterpretation bei vogelkundlichen Gutachten AG fachliche Standards der VSW

Gliederung Brutvögel Rastvögel Zugvögel = Kontrollen sind nur akzeptabel und gerichtsfest, wenn sie von ausgewiesen Vogelkundlern durchgeführt wurden. ( Biologe aus Studium reicht nicht!)

Brutvögel Artspezifisch: Lebensraumverlust durch Meideverhalten oder Kollision (Reichenbach et al. 2004, Hötker et al. 2006) 500 m Radius um die geplanten Anlagen = Revierkartierung aller planungsrelevanten Arten (WEA-störungsempfindlich, ungünstiger Erhaltungszustand, Rote Liste), also nicht aller vorkommenden Arten Maximal 10 Erfassungstage abhängig vom Lebensraum, Entscheidung nach Südbeck et al. 2007 Wald = mehr Kontrollen als Offenland Dämmerungs- und Nachtkontrollen für Eulen (ab Februar), Rebhuhn, Wachtelkönig, Wachtel

Brutvögel 1.000 m Radius um die geplanten Anlagen = Horstsuche in der unbelaubten Zeit zum Nachweis exakter Horststandorte von Rotmilan, Schwarzstorch etc. Beschränkt auf Althölzer Beschränkt auf Laub- und Mischwald (Nadelwald = Ergebnis sehr unsicher) Bei Schwarzstorch-Verdacht Radius bis 3.000 m, aber nicht flächig, sondern nur mit konkretem Waldbezug Kontrolle der gefundenen Horste sowie Beobachtung anwesender Großvögel im März/April zum Nachweis neuer An- oder Umsiedlungen

Brutvögel 3.000 m Radius um die geplanten Anlagen = Erfassung der Revierzentren relevanter Großvogelarten Kontrolle der Balz- und Nahrungsflüge nach der Norgall-Methode (s. Südbeck et al. 2007) von exponierten Aussichtspunkten mit weiter Rundumsicht Mit Fernglas- oder Spektiv Verfolgen der beobachteten Großvögel, bis diese zurück in ihr Brutrevier (oft in den Horstbereich) fliegen Wichtig: Pünktlicher Beginn ab Anfang/Mitte März, da während der Balzzeit besonders auffallend

Beispiel Rotmilan Sehr kleines Weltverbreitungsgebiet, Hessen aber Verbreitungszentrum Kein/kaum Meideverhalten gegenüber WEA Proportional zur Bestandsgröße häufigstes Kollisionsopfer

Beispiel Rotmilan 500 m um Horststandorte absolute Tabuzone wegen lebensraum-unabhängiger Balzflüge im weiteren Horstumfeld Bei Einhaltung des 1,5 km - Radius in den meisten Fällen kein Versagensgrund Bei Entfernungen des Horststandortes 500 bis 1.000 m bzw. 1.500 m nach LAG- VSW in Vorb. oder Hinweisen auf eine regelmäßige Nutzung des geplanten Standorts (wie z.b. große Grünlandgebiete) wird eine Funktionsraumanalyse empfohlen.

Zu beachten Funktionsraumanalyse immer von geplantem WEA-Standort aus betrachten, also nicht einen Radius um den Brutstandort flächig erfassen Zentrale Frage: Nutzen Rotmilane den Raum um die geplanten Standorte überproportional häufig? Zählstandort etwas abseits der geplanten WEA wählen (sonst Vertreibung der Milane durch den Beobachter möglich) Empfehlung: Erfassen der Flugbewegungen von Mitte März bis Anfang August, gleichmäßig über die unterschiedlichen Phasen der Brutzeit verteilt, drei Stunden pro Woche bei guten Witterungsbedingungen von einem Aussichtspunkt = 54 h Je nach Gelände bis 3 oder mehr Aussichtspunkte erforderlich Bei mehreren Arten (z. B. Rotmilan und Schwarzstorch) sind zwei gleichzeitig arbeitende Beobachter wichtig

Beispiele telemetrierter Rotmilane (HGON & SHN-Rotmilanprojekt, C. Gelpke)

Beispiele Matthias telemetrierter Korn & Stefan Rotmilane Stübing, Büro (HGON für faunistische & SHN-Rotmilanprojekt), Fachfragen, Linden C. Gelpke

Beispiele telemetrierter Rotmilane (HGON & SHN-Rotmilanprojekt), C. Gelpke

Beispiele telemetrierter Rotmilane (HGON & SHN-Rotmilanprojekt), C. Gelpke

Flughöhe nachrangig, da abhängig von Witterung (höher bei guter Thermik, niedriger bei Bewölkung ohne Regen)

Ergebnis Nach Telemetrievögeln bei geeigneter Witterung etwa eine Flugbewegung pro Stunde (Abflug vom Horst, Nahrungsuche, Rückflug) Bei Kontrolle von 50 h = etwa 50 dokumentierte Flugbewegungen zu erwarten

Bewertung Bislang liegen keine direkten Erfahrungen vor Signifikante = deutliche Erhöhung des Kollisionsrisikos soll ausgeschlossen sein. Analog der Empfehlung in LAG-VSW in Vorb., mit dem 1,5 km - Radius einen Anteil von 95% aller Flugbewegungen zu schützen und so ein signifikante Erhöhung zu verhindern: Errichtung von WEA auf den am wenigsten beflogenen 5 % des Nahrungsgebietes möglich (im Beispiel die rot unterlegten Felder)

Rastvögel Lebensraumverlust durch Meideverhalten, nur teils Kollision (Reichenbach et al. 2004, Hötker et al. 2006) Kiebitz (100-500 m) Goldregenpfeifer (200-800 m) Kranich (300-500 m) Gänse (300-500 m) Enten, Limikolen (100-500 m) Weihen (nur Schlafplätze) (100 m)

Untersuchung nur von WEA-relevanten Arten Daher bei Planungen in großen Wäldern (ab etwa 1.000 m im Waldesinneren) nicht relevant Erfassung von überwinternden Kornweihen, rastenden Wasservögeln und Gänsen sowie Kranichrastgebieten mit Funktionsraumbetrachtung in Hessen nur an wenigen Stellen in den ausgedehnten Ebenen (vor allem Wetterau und Hessisches Ried) Erfassungsschwerpunkt Ende Februar bis Mitte März mit Durchzug von Kiebitz, Goldregenpfeifer und Kranich in wenigen Tagen; im Herbst breiter gestreut, Schwerpunkt vor allem Mitte Oktober bis Mitte November Bewertung: Starker Rückgang, schon 100 Kiebitze sind mittlerweile regional bedeutsam

Vogelzug allgemein Vogelzug findet in Mitteleuropa fast ganzjährig und überall statt Problemfelder Meideverhalten und Kollision gleichrangig Flughöhen wenig relevant, da vor allem witterungsabhängig (starker Gegenwind = niedriger Zug, Rückenwind = hoher Zug) Erfassung im Frühjahr (Heimzug) nicht notwendig, da große Flughöhe infolge Rückenwind Erfassung im Herbst (Wegzug) umfasst die jahres- und tageszeitliche Hauptzugphase: Mitte September bis Mitte November in den ersten vier Stunden ab Sonnenaufgang

Zugfrequenz (Vögel/h) Untersuchungsrahmen Vögel in der Praxis Gießen, 29. Mai 2013 Phänologie des Tagzuges gesamt 2500 2000 1500 1000 500 0 12.9. 17.9. 22.9. 27.9. 2.10. 7.10. 12.10. 17.10. 22.10. 27.10. 1.11. 6.11. 11.11. 16.11. Datum Quelle: Eigene Daten von bislang 210 Standorten mit WEA-Planungen in HE, RLP, THÜ, BW und BY

Zugfrequenz (Vögel/h) Untersuchungsrahmen Vögel in der Praxis Gießen, 29. Mai 2013 Tagesphänologie des Durchzugs 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 Sonnenaufgang 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1/4-Stunden-Abschnitte Quelle: Eigene Daten von bislang 210 Standorten mit WEA-Planungen in HE, RLP, THÜ, BW und BY

Scan-Zugrouten-Methode für maximale Vergleichbarkeit verschiedener Bearbeiter

Bei Planungen in großen Waldgebieten Kontrolle oft nur von außen möglich Pro etwa 1,5 km Ausdehnung des Windfeldes ein Zähler

Zugfrequenz (Vögel/h) Untersuchungsrahmen Vögel in der Praxis Gießen, 29. Mai 2013 Ergebnisse Durchschnittliche Zugfrequenz von 210 Standorten = etwa 600 Durchzügler pro Stunde Ab 800 bis 1000 Ind./h = überdurchschnittlich Unter etwa 300 bis 400 = unterdurchschnittlich Zugfrequenz an 120 Standorten in SW-Deutschland (alphabetisch geordnet) 1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 Matthias 0 Korn & Stefan Stübing, Büro für faunistische Fachfragen, Linden

Empfehlung Zugkonzentrationskorridore = besonders stark überflogene Routen oder Räume = freihalten beiderseits etwa 500 bis 700 m, bei Ausweichmöglichkeit und besonderer Topografie (wie schmalem, tiefen Taleinschnitt oder stark ansteigender Hügelkette) z.t. auch nur 300 m möglich Interpretation Jahresabhängig (z.b. 2012 überall sehr starkes Zuggeschehen) Erfahrungsabhängig (weniger erfahrene Zähler = Werte um ein Drittel niedriger)

Sonderfall Kranich Bei normalen, großen Zughöhen > 1.000 m keinerlei Reaktion auf WEA bei untypischem, niedrigen Zug infolge von Gegenwind, Starkregen, Nebellagen starkes Meideverhalten ebenso niedrig über exponierten Bergkuppen im Mittelgebirge Bislang erst fünf Kollisionsopfer aus Deutschland Gesamtbestand Westzieher > 250.000 Ind., Hessen liegt mittlerweile komplett im Zugraum Konfliktlösung: Monitoring mit Abschaltung bei ungünstiger Witterung

Zusammenfassung Gesamtes Erfassungsprogramm umfangreich In den meisten Fällen jedoch standortabhängig (deutliche) Reduktion des Aufwandes möglich Zentrale Frage an den meisten Standorten: Brutvorkommen relevanter Großvogelarten wie Rotmilan oder Schwarzstorch (Uhu, Schwarzmilan)? Beginn der Erfassung im März daher günstig (Balz der Großvögel) Rast- und Zugvogelvorkommen können ggf. zur Modifikation der Detailplanung führen, stehen allein einer Genehmigung aber nur sehr selten entgegen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!