Der vereidigte Buchprüfer im Verfassungs- und Europarecht Ein Rechtsgutachten zum Wirtschaftsprüfungsexamens-Reformgesetz von Bodo Pieroth und Tobias Aubel GF. Müller Verlag Heidelberg
Inhaltsverzeichnis Vorwort V A. Einleitung 1 B. Die verfassungsrechtlich relevanten Regelungen des Rechts der WP und vbp 5 /. Der WP und der vbp im HGB und in der WPO 5 1. Aufgaben und Befugnisse der WP und vbp 5 2. Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als WP bzw. vbp 7 a) Die Voraussetzungen im Allgemeinen 7 aa) Zulassung als WP 7 bb) Zulassung als vbp 8 b) Erleichterter Zugang zum Beruf des WP 10 aa) Die verkürzte Prüfung nach 13 bis 13b WPO. 10 (1) 13 WPO 10 (2) 13a WPO 10 (3) 13b WPO 11 bb) Die Eignungsprüfung nach 131g ff. WPO 16 //. Die europarechtlichen Grundlagen der beruflichen Tätigkeit von vbp und WP 18 1. Die Bilanz-RiLi 19 2. Die Pflichtprüfungs-Zulassungs-RiLi 19 3. Die Allgemeine Hochschuldiplom-Anerkennungs- RiLi 21 4. Das EWR-Abkommen und das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz 25 C. Rechtsvergleichende Aspekte 27 /. Zwei- oder Mehrteilung der Prüferberufe im europäischen Ausland 27 VII
//. Zur Anwendung der 131g ff. WPO auf den anerkannten" Wirtschaftsprüfer im Sinne des skandinavischen Rechts 29 D. Verfassungsrechtliche Prüfung 31 VIII /. Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG 31 1. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Vereinheitlichung zweier Berufe 33 a) Bislang entschiedene Fälle 33 b) Analyse und Ermittlung der Entscheidungsmaximen. 35 2. Verletzung der Berufsfreiheit der Anwärter für den Beruf des vbp 37 a) Eingriff in den Schutzbereich 37 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 37 aa) Qualifikation der Eingriffsstufe 38 bb) Zur Rechtfertigung geeigneter Zweck 39 cc) Geeignetheit des Eingriffs 41 dd) Erforderlichkeit des Eingriffs 43 ee) Zumutbarkeit 45 ff) Vertrauensschutz und Übergangsregelung 46 c) Ergebnis 47 3. Verletzung der Berufsfreiheit der bisher tätigen vbp... 47 a) Eingriff in den Schutzbereich 47 aa) Die Schließung des Berufszugangs für Neubewerber 47 bb) Die Notwendigkeit einer verkürzten Prüfung zum WP nach 13a Abs. 1 WPO 49 cc) Die Befristung der Möglichkeit einer verkürzten Prüfung gem. 13a Abs. 2 WPO 50 b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 51 aa) 13a Abs. 1 WPO 51 (1) Zur Rechtfertigung geeigneter Zweck 51 (2) Geeignetheit des Eingriffs 51 (3) Erforderlichkeit des Eingriffs 52 (4) Zumutbarkeit 54 (5) Ergebnis 54 bb) 13a Abs. 2 WPO 54 (1) Zur Rechtfertigung geeigneter Zweck 54 (2) Geeignetheit des Eingriffs 55 (3) Erforderlichkeit des Eingriffs 55
(4) Zumutbarkeit 57 (5) Ergebnis 59 //. Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG 59 1. Benachteiligungen hinsichtlich der Möglichkeit einer erleichterten WP-Prüfung 60 a) Ungleichbehandlung gegenüber Steuerberatern nach 13 WPO 60 aa) Vorliegen einer Ungleichbehandlung 60 bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 61 cc) Ergebnis 62 b) Ungleichbehandlung gegenüber Bewerbern nach 13b WPO 62 aa) Vorliegen einer Ungleichbehandlung 62 bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 63 (1) Legitimer Differenzierungszweck 64 (2) Geeignetheit der Differenzierung 64 (3) Erforderlichkeit der Differenzierung 67 (4) Angemessenheit der Differenzierung 68 cc) Ergebnis 68 c) Ungleichbehandlung gegenüber Bewerbern i.s.v. 131g WPO 69 aa) Inländerdiskriminierung und Art. 3 Abs. 1 GG.. 69 (1) Gemeinschaftsrecht als vorrangiger Prüfungsmaßstab 69 (2) Grundrechtsbindung bei der Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben 70 (3) Systematische Bedenken gegen die Anwendbarkeit von Art. 3 Abs. 1 GG 72 bb) Vorliegen einer Ungleichbehandlung 74 cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 74 (1) Allgemeine Grundsätze bei Inländerdiskriminierungen 74 (2) Prüfung im Einzelnen 76 dd) Ergebnis 80 d) Unzulässige Gleichbehandlung mit Anwärtern ohne Vorqualifikation 80 2. Benachteiligung hinsichtlich der Möglichkeit einer Ergänzungsprüfung 81 a) Vorliegen einer Ungleichbehandlung 81 IX
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 82 aa) Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Absolventen einer vollen WP-Prüfung 82 bb) Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Absolventen einer verkürzten Prüfung nach 13,13b WPO 83 c) Ergebnis 85 ///. Gesamtergebnis 85