Rechtliche Rahmenbedingungen

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Transkript:

Rechtliche Rahmenbedingungen

Begrifflichkeiten Spende Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle, Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers (Begünstigten) verknüpft ist und keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt. Auch kann eine Spende nicht zurückgefordert werden. Quelle: http://www.fundraising-wiki.de/s/artikel:spende

Begrifflichkeiten Sponsoring Der Begriff Sponsoring bezeichnet die finanzielle, personelle oder sachliche Unterstützung zur Erreichung eines Organisationsziels oder eines Projekts. Das Ziel oder der Projektzweck stehen im Einklang mit den Interessen des Sponsors (Sponsoringgeber). Der Gesponserte (Sponsoringnehmer) verpflichtet sich in der Regel, durch Kommunikationsmaßnahmen den Namen des Sponsors zu verbreiten. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass der Empfänger einer Leistung mit dem Sponsor vertragliche Vereinbarungen über die beidseitige, geschäftliche Nutzenerwartung treffen. Quelle: vgl. PURTSCHERT et al. 2005, S. 72; FELDMANN 2002, S. 1 http://www.fundraising-wiki.de/s/artikel:sponsoring

Sponsor Sponsor: Sponsorings sind im Normalfall Betriebsausgaben (Werbung/ Marketing), es bestehen keine Obergrenzen Es darf kein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Werbeleistung bestehen Logo auf Webseite ist nur dann Werbeleistung, wenn ein Link auf die Seite des Unternehmen führt Spenden - Achtung Obergrenze der Abzugsfähigkeit, versch. Varianten möglich.

Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über 17 500 Euro Umsatzsteuer 30 678 Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.

Einkünfte für Vereine relevante Einnahmearten für Vereine: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sponsoring Spenden

Steuerrecht Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ausgaben: alle Tätigkeiten, die unmittelbar den gemeinnützigen Satzungszwecken der Körperschaft dienen steuerbefreit Ausgaben: Nutzung des Kapital- und unbeweglichen Vermögens Geschäftsbetrieb zur Verwirklichung des Satzungszweck steht eher nicht im Wettbewerb z.t. steuerbefreit n. Freibetrag 7% Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielende selbstständige Tätigkeit z.b. Krankenhäuser ( 67 AO). Altenheime ( 68 AO) Eine Absicht zur Gewinnerzielung ist nicht erforderlich z.t. steuerbefreit steuerpflichtig

Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 1: Der gemeinnützige Männergesangs e. V. Klanglose Müllschüppe veranstaltet das jährliche Scheunensingen und verkauft dafür Eintrittskarten. Er erlöst dabei 2.400 Euro, die für neue Gesangsbücher und die Nachwuchsförderung genutzt werden.

Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 2: Der gemeinnützige Kleingärtner e. V. Fruchtlose Scholle lädt zum Sommerfest, wo die Mitglieder an Ständen Köstlichkeiten aus den eigenen Gärten, Würstchen und Getränke verkaufen. Der Verein erlöst dabei 17.400 Euro, die zum Ausbau der Vereinsbar genutzt werden soll.

Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 3: Der gemeinnützige Reitsportverein Hoppe Hoppe Raider organisiert das Pfingstspringen. Hochkarätige Teilnehmer aus ganz Dtld. kommen. Mercedes, P&C und Warsteiner haben Sponsoringverträge i.h.v. je 12.000 Euro abgeschlossen. Das Startgeld beläuft sich auf 10.800 Euro. Am Jahresende erhält der e.v. ein Zinsgutschrift aus einer Rücklage für den Neubau einer Reithalle i.h.v. 480 Euro.

Besteuerung ermäßigter Umsatzsteuersatz: 7 % gilt für Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecken dienen gilt nur für Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb gilt nicht für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Einkünfte für Vereine steuerliche Besonderheit: Kleinstunternehmerregelung ( 19 Abs. 1 UStG) Einnahmen über 17.500 Euro sind umsatzsteuerpflichtig erstmalige Besteuerung, wenn der Umsatz in einem Geschäftsjahr 17.500 Euro überschritten hat Besteuerung solange der Umsatz über 17.500 Euro liegt und das folgende Jahr

Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: 10.100 Euro 2009: 14.000 Euro 2010: 18.250 Euro 2011: 12.000 Euro

Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: 10.100 Euro 2009: 14.000 Euro 2010: 18.250 Euro 2011: 12.000 Euro steuerpflichtiger Umsatz

Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: 18.100 Euro 2009: 17.800 Euro 2010: 10.250 Euro 2011: 12.000 Euro

Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: 18.100 Euro 2009: 17.800 Euro steuerpflichtiger Umsatz 2010: 10.250 Euro steuerpflichtiger Umsatz 2011: 12.000 Euro

Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über 17.500 Euro Umsatzsteuer 30.678 Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.

Sponsoringvertrag Wieso ein Sponsoringvertrag? wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz Verein erbringt eine Leistung Absprachen fixieren und dokumentieren Verbindlichkeiten und Verlässlichkeiten schaffen

Sponsoringvertrag Was regelt ein Sponsoringvertrag? wer sind die Vertragspartner Leistung und Gegenleistung Art der Leistungserbringung Rechte des Sponsors und des Sponsoring-Nehmers Rechte an Veröffentlichungen, Bildern, Texten, Logos Haftung Laufzeiten (Beginn, Ende) Vertragsstrafen

Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Sponsoringpaket an Sponsoren anpassen überlegen, was zum Sponsor passt braucht der Sponsor alle Leistungen? immer eine Leistung zurückhalten

Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Herausforderung: Sponsoring ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen ab 17.500 unterliegen der Umsatzsteuer ab 30.678 kommen Gewerbe- und Körperschaftssteuer hinzu

Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu 5.000 Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu 2.750 Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro > Einnahmen von 20.000 Euro

Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu 5.000 Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu 2.750 Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro Einnahmen von 20.000 Euro Umsatzsteuerpflicht abzgl. 19% 20.000 Euro 3.800 Euro 16.200 Euro

Sponsoringtipps Gestaltungstipps aus der Praxis

Linktipps rechtliches für Verein http://www.vereinsrecht.de/rechtliche-hinweise-zur-kooperation-gemeinnetzigerorganisationen.php Begriffsbestimmungen zum Thema Spende/Sponsoring http://www.fundraising-wiki.de/s/artikel:spende Bundesministerium für Justiz (BMJ) http://www.bmj.de/de/buerger/gesellschaft/vereinsrecht/_node.html BMJ Steuerrecht http://www.bmj.de/de/buerger/gesellschaft/vereinsrecht/_doc/steuerrecht.html?nn=1955982 Steuertipps für gemeinnützige Vereine (Baden-Württemberg) http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/vereine_ov.pdf

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