Lärmaktionsplanung Hessen

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Transkript:

Lärmaktionsplanung Hessen Lärmaktionsplan Hessen Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt Wiesbaden, 27.04.2016 Christian Reuter Gießen, 27.04.2016 Rolf Michelssen

Rechtliche Grundlagen: Europäische Umgebungslärmrichtlinie, Nationale Umsetzung: 47 a-f BImSchG. Geltungsbereich: Umgebungslärm hervorgerufen durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr kein verhaltensbezogener Lärm, keine Erschütterungen Straßenverkehr Stufe 1 (2008-2012) Stufe 2 (ab 2013) außerhalb der Großstädte > 6 Mio. Kfz/a > 3 Mio. Kfz/a innerhalb der Großstädte in Städten > 250.000 EW alle lärmrelevanten Straßen in Städten > 100.000 EW alle lärmrelevanten Straßen seit 21.03.2016

Zuständigkeiten in Hessen: Für die Lärmkartierung: HLNUG Für die Lärmaktionsplanung: Die örtlich zuständigen Regierungspräsidien, -> Regionale Lärmaktionspläne - regionale Betrachtung des Lärmverursachers, - regionale Priorisierung von Lärmschwerpunkten, - einheitliche und konsistente Bearbeitung der Lärmaktionsplanung, - zeitgleiche und flächendeckende Fertigstellung des Lärmaktionsplanes, - enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen erforderlich.

Die Lärmkartierung Hessen 2012: Kartierte Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. KFZ/a) A45 A3 A66 A5 A67 Darstellung für Da., FfM, Of. & Wi. unvollständig.

Die Lärmkartierung Hessen 2012: Kriterien zur Identifizierung von Lärmproblemen: - Lärmkonfliktpunkte: L DEN > 65 db (A), L Night > 55 db (A), - zusätzliches Kriterium Lärmkennziffer (LKZ), -> Ziel: hessenweiter Vergleich und Priorisierung der Lärmprobleme nach objektiven Kriterien.

Die Lärmkartierung Hessen 2012: Betroffene je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt: LDEN 65-<70 db(a) LDEN 70-<75 db(a) LDEN > 75 db(a) Anzahl der Betroffenen in Tausend

Die Lärmkartierung Hessen 2012: Betroffene je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt: LDEN 65-<70 db(a) LDEN 70-<75 db(a) LDEN > 75 db(a) Anzahl der Betroffenen in Tausend

Maßnahmenkonzeption: Rahmenbedingungen für zus. Maßnahmen der LAP: keine Vorgabe verbindlicher Immissionsgrenzwerte (im Gegensatz zur Luftreinhalteplanung) Fachrechtliche Prüfung - Maßnahmenprüfung nach Fachrecht, - Voraussetzung für Bindungswirkung des Lärmaktionsplans -> frühzeitige Beteiligung der Kommunen, Fachbehörden und TÖBs, -> auch Ablehnung von Maßnahmen (Darlegung der Ablehnungsgründe im LAP), -> keine bloße Nennung von wünschenswerten Maßnahmen im LAP.

Maßnahmenkonzeption: Straßenbauliches Maßnahmenbeispiel für Innerortssituationen: Flüsterasphalt innerorts : - z.b. LOA 5D = lärmoptimierte Asphaltdeckschicht, - Reduktionen von 3-5 db (A) im innerstädtischen Bereich bei v=50 km/h möglich, - derzeit keine Standardbauweise (keine Anwendung durch Hessen Mobil) Pilotprojekte der LAP: - Vorschlag der LAP im Rahmen des Konjunkturprogramms II, - Erprobung auf ausgewählten Straßenabschnitten in Darmstadt, Frankfurt & Wiesbaden, - wissenschaftliche Begleitung (z.b. Lärmmessungen vorher/nachher), - aktuell: Vorschlag der LAP im Rahmen des KInvFG (Förderung möglich)

Maßnahmenkonzeption: Straßenverkehrliches Maßnahmenbeispiel für Innerortsituationen: Tempo 30 km/h (nachts) auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen - entspricht nicht der Ausweisung von Tempo 30 -Zonen im Nebenstraßennetz, - Lärmreduktion von 2-3 db (A) möglich, - Bündelungsfunktion der Hauptverkehrsstraßen soll aus lärmfachlicher Sicht erhalten bleiben, - Einschränkung i.d.r. auf die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr, - Fahrzeitverlängerung 50/30 km/h bei 500 m: 24 Sek., - Prüfung der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall.

Maßnahmenkonzeption: Straßenverkehrliches Maßnahmenbeispiel für Innerortsituationen: Tempo 30 km/h (nachts) auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen - Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall: Grafik angelehnt an VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbh

Maßnahmenkonzeption: Straßenverkehrliches Maßnahmenbeispiel für Innerortsituationen: Tempo 30 km/h (nachts) auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen - seit 2010 pilotweise Erprobung auf ausgewählten Straßenabschnitten in den Großstädten Da., FfM. & Wi., - wissenschaftliche Begleitung: Geschwindigkeits- und Lärmmessungen vorher/nachher, - Ausweitung auf Kommunen kleinerer und mittlerer Größe: Festlegung von 27 zus. Geschwindigkeitsbeschränkungen im Regierungsbezirk Darmstadt im Rahmen der LAP der 2. Stufe.

Maßnahmenkonzeption: Ruhige Gebiete: Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen, - ländlicher Bereich: Gebiete frei von Umgebungslärm Bsp. Landschafts-/Naturschutzgebiete, - städtischer Bereich: Gebiete leiser als Umgebung Bsp.: Parkanlagen, Naherholungsgebiete, 2. Stufe der LAP: Untersuchung für städtische Bereiche für - Oberzentren: Wi, FfM, Of, Da, Hu, - Mittelzentren mit Oberzentrumsfunktion: Rüsselsheim, Friedberg/Bad Nauheim, Ausweisung ruhiger Gebiete keine zielführende Maßnahme gegen Fluglärm - Vorrang von Flugsicherheitsaspekten und - regionaler Fokus bei der Fluglärmreduzierung.

Maßnahmenkonzeption: Ruhige Gebiete: Bsp. Hanau 4 1. Wildpark Alte Fasanerie 2. Schlossanlage und Schlosspark Philippsruhe, 3. Hauptfriedhof, 4. Schlossgarten Innenstadt 2 3 1

Öffentlichkeitsbeteiligung: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung: Abgabe von Anregungen und Vorschlägen 2. Öffentlichkeitsbeteiligung: Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des LAP, Elemente der Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund Zuständigkeit eingeschränkt, internetgestützte Öffentlichkeitsbeteiligung - Bereitstellen von Informationen: www.laermaktionsplan.hessen.de, - Abgabe einer elektronischen Anregung/ Stellungnahme über ein Internetformular mgl. -> erweiterte Erreichbarkeit, -> geringere Hemmschwelle für eine Beteiligung, -> vereinfachte Bearbeitung durch EDV.

Möglichkeiten und Grenzen der Lärmaktionsplanung Bewertung der Lärmsituation Information Maßnahmenkonzeption Lärmaktionsplanung Bündelung Dokumentation Maßnahmenbeschluss Maßnahmenumsetzung Finanzierung Fachplanungen / Fachrecht aktuell: KInvFG

Zusammenfassung: Die Lärmaktionsplanung stellt einen kontinuierlich angelegten Prozess zur Lärmminderung dar, beinhaltet eine systematische Herangehensweise und eine flächendeckende Ermittlung und Beurteilung von Lärmproblemen nach objektiven Kriterien, ist an das jeweilige Fachrecht gebunden und deshalb kein unabhängiges Allheilmittel, kann eine Anstoßfunktion für die Umsetzung von konkreten Lärmminderungsmaßnahmen haben,

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktdaten: Rolf Michelssen E-Mail: rolf.michelssen@rpda.hessen.de Tel.: 06151 12-5774 keine Maßnahme der Lärmaktionsplanung