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Willkommen in Rohrbach s Dorf zum läbe Das Dorf liegt auf 584 m über Meer und beansprucht eine Gesamtfläche von gut 4 km. In Rohrbach wohnen ca. 450 Einwohner. Nebst dem eigentlichen Dorfkern umfasst das Gemeindegebiet auch die Weiler Boden, Kasern und Sossau. Rohrbach grenzt an die Nachbargemeinden Auswil, Rohrbachgraben, Huttwil und Madiswil. Die intakte Landschaft bietet Erholung und Entspannung in der Natur. Im Naherholungsgebiet geniesst man von den umliegenden Hügeln eine mehrheitlich nebelfreie Aussicht auf die Jurakette oder das Napfgebiet. Auch wenn in den letzten Jahren die Anzahl der bewirtschafteten Bauernhöfe rückläufig war und Rohrbach nicht mehr als Bauerndorf bezeichnet werden kann, sind die stolzen Bauernhöfe immer noch ein prägendes Element des Dorfbildes. Rohrbach hat trotz der vielen Zeiteinflüsse den sympathischen Charakter eines Dorfes nicht verloren. Verkehrsanbindung Rohrbach liegt an der Hauptstrasse Huttwil-Langenthal. Nebenstrassen führen in die Nachbargemeinden Auswil und Rohrbachgraben. Im Umkreis von 5 Kilometer findet der Privatverkehr gleich mehrere Autobahnanschlüsse. Die Regionalzentren Langenthal und Huttwil befinden sich in Nahdistanz. Mit dem öffentlichen Verkehr ist Rohrbach ebenfalls sehr gut erschlossen. Rohrbach liegt an der BLS-Strecke Langenthal Huttwil Luzern. Über Langenthal finden die Reisenden ideale Anschlussverbindungen Richtung Bern, Zürich und Basel, so dass diese Städte innerhalb einer Stunde Reisezeit erreichbar sind. Schulen Die Primar- und Realklassen, sowie der Kindergarten werden in Rohrbach geführt. Die Sekundarschule für die SchülerInnen von Rohrbach liegt in der Nachbargemeinde Madiswil. Steuern ord. Steuersatz Liegenschaftssteuern.5-fache des Einheitsansatzes auf Einkommen und Vermögen.0 des amtlichen Wertes Die Gemeindeverwaltung befindet sich an der Bahnhofstrasse 9 im. Stock. Bei Fragen oder Auskünften steht Ihnen das Personal der Gemeindeverwaltung Rohrbach gerne zur Verfügung. Während den Öffnungszeiten erreichen Sie uns per Telefon unter 06 965 3 3 oder per E-Mail auf gemeinde@rohrbach-be.ch. Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag 08.00.00 / 4.00 8.00 Uhr Mittwoch 08.00.00 / 4.00 7.00 Uhr Donnerstag 08.00.00 / 4.00 7.00 Uhr Freitag 08.00.00 / 4.00 7.30 Uhr
Zonenbestimmungen - Auszug aus dem Baureglement Art. 39 Wohnzone W und W Die Wohnzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten. Zugelassen sind kleine, gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzungen im Umfang der Bestimmungen der kantonalen Bauverordnung (Art. 90 BauV). In der Wohnzone W sind Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Reihen- Einfamilienhäuser zugelassen. 3 Als Bauformen werden in der Wohnzone W zugelassen: freistehende Einfamilienhäuser Doppelhäuser Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser Art. 40 Wohn-/Gewerbezone WG und WG3 In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten sowie mässig störende Betriebe zugelassen. Art. 4 Dorfzone D In der Dorfzone sind Wohnbauten sowie Bauten für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Die Dächer müssen mit roten, grauen oder braunen Ziegeln oder mit dunkelbraunem Faserzementschiefer eingedeckt werden. Hauptgebäude müssen ringsum einen Dachvorsprung von mindestens.00 m, An- und Nebenbauten im Sinne von Art. 7 GBR einen solchen von mindestens 0.60 m aufweisen. Hinweis: Das Baureglement vom 6. Juli 007 der Einwohnergemeinde Rohrbach, kann auf der Homepage unter www.rohrbach-be.ch heruntergeladen oder jederzeit auf der Gemeindeverwaltung Rohrbach bezogen werden.
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Hohmattweg Parz.-Nr. 336 Zone Dorfzone D Preis auf Anfrage Fläche 700 m Kontakt Thomas Lüthi Hohmattweg 5 4938 Rohrbach Tel. 06 965 7 74
Hohmattweg Parz.-Nr. 08 Fläche 058 m Zone Dorfzone D Preis auf Anfrage Kontakt Max Weyermann Quellenrain 7 3063 Ittigen Tel. 03 9 4 7
Mühlegasse 3 Parz.-Nr. 493 Fläche 368 m Zone Dorfzone D Preis auf Anfrage Kontakt Ray D. Crespo Untere Sonnenbergstrasse 8 94 Kradolf Tel. 07 64 3 7 Natel 079 8 90 93