Einwohnergemeinde 4493 Wenslingen Tel. 061 / 991 06 90 Fax 061 / 991 06 00 E-Mail gemeinde@wenslingen.ch Internet www.wenslingen.ch Wenslingen, 01.11.2016 E I N L A D U N G zur Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 18. November 2016, 20.15 Uhr im Gemeindesaal Traktandenliste 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.05.2016 2. Budget 2017 3. Aufgaben- und Finanzplan 2017-2021 (zur Kenntnisnahme) 4. Jungbürgeraufnahme des Jahrgangs 1998 5. Verschiedenes Auflage Die Details zu den Traktanden (insbesondere Budget 2017) können auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung ab 10 Tage vor der Versammlung eingesehen werden. Ebenso steht das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten zur Einsicht offen ( 59 Gemeindegesetz). Bereits mit dem vollendeten 18. Altersjahr sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger berechtigt an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und mitzustimmen.
Einwohnergemeinde Wenslingen EGV 18.11.2016 Seite 2 Erläuterungen und Anträge Traktandum 2: Budget 2017 Unter dem Strich resultiert im Budget ein Ertragsüberschuss von 52 300 Franken. Der Aufwand schlägt mit 2.862 Millionen Franken zu Buche, der Ertrag beträgt 2.915 Millionen Franken. Wiederum ist der grösste Teil der Ausgaben bestimmt durch übergeordnete Gesetzeserlasse. Unter folgenden Bedingungen und Annahmen wurde budgetiert: Keine Interne Verzinsung (GRB 167 vom 05.07.2016) Keine Teuerung Ölpreis CHF 80 pro 100 Liter (GRB 207 vom 16.08.2016) Für die Steuerertragsprognose wurde die kantonale Berechnung der Steuerkraft für die Ermittlung des horizontalen Finanzausgleichs übernommen. Ausgaben, die CHF 25 000 übersteigen, werden in die Investitionsrechnung aufgenommen. Dies ist gemäss GRV 20 die Aktivierungsgrenze für Gemeinden unserer Grösse. Das Budget basiert auf den nachfolgenden Gebühren- und Steuersätzen: Feuerwehrersatzabgabe 5 % der Staatssteuer, min. CHF 100, max. CHF 400 GGA jährliche Benützungsgebühr CHF 264.-- Wasserzins CHF 1.20/m3 Wasseranschlussbeitrag 3.5 % Abwassergebühr CHF 2.--/m3 Kanalisationsanschlussbeitrag 1.5 % Kehrichtgebührenmarken CHF 2.50 (35 l) Sperrgutgebührenmarken CHF 8.-- Kehrichtgebühr Container CHF 0.38/kg (bis anhin CHF 0.40/kg) Entsorgungsgebühr Kadaver CHF 1.50/kg Gemeindesteuerfuss nat. Personen 58 % Kapitalsteuer jur. Personen 0.275 % Gewinnsteuer jur. Personen 4.5 % Skonto Gemeindesteuern bis 30.06. 2 % Verzugszins ab 31.10. 6 % In den Unterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung sind die Totalübersicht, sowie die Zusammenstellung nach Arten und Funktionen enthalten. Während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können sie auch die gesamte Verwaltungsrechnung des Budgets 2017 einsehen.
Einwohnergemeinde Wenslingen EGV 18.11.2016 Seite 3 Nachfolgend finden Sie Hinweise zu einzelnen Funktionen. Laufende Rechnung 0 Allgemeine Verwaltung Der Lohn- und Sachaufwand von Behörden und Verwaltung bewegt sich im Rahmen der Vorjahre. Der Verwaltungslohnaufwand fällt gegenüber 2016 geringer aus, weil die budgetierte dreimonatige Einarbeitung der neuen Verwaltungsleitung für CHF 30 000 entfällt. Ein Support im EDV- und Praxisbereich sowie Weiterbildung wurde für die neue Verwaltungsleitung mit CHF 9 000 vorgesehen. Im alten Gemeindehaus ist im Parterre das Streichen der Wände/Decke und der Einbau von Schränken für 20 000 Franken vorgesehen. (Als Vorbereitung zur Nutzung, wenn im alten Schulhaus durch den Umbau die Räumlichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen). Weil die Swisscom den Analogfestnetzbetrieb abschalten wird, ist der Ersatz der Telefonanlage mit CHF 2 000 budgetiert. 1 Öffentliche Sicherheit Die Entschädigung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird mit CHF 22 600 budgetiert (gegenüber 18 300 im Vorjahr). Der Gemeindebeitrag an den Feuerwehrverbund fällt mit 44 800 Franken etwas geringer aus als in der Vorjahresrechnung (CHF 50 062.05). Der Beitrag an den Sicherheitsverbund Schafmatt und den Regionalen Führungsstab fällt mit 20.48 Franken pro Einwohner an (Vorjahr CHF 21.44). 2 Bildung Die Übernahme der 6. Klasse wird den Gemeinden vom Kanton entschädigt mit voraussichtlich 2 258 Franken pro Schüler der 1. bis 6. Klasse. (Verbuchung in Funktion 9300, Finanzausgleich). Die Regionale Musikschule Gelterkinden (RMSG) kostet die Gemeinde 85 200 Franken. Die Lehrerlöhne der Primarschule sind mit 497 200 Franken und die Kindergartenlöhne mit 111 700 Franken budgetiert. (Vorjahresbudgetierung Lehrerlöhne CHF 462 300, Kindergartenlöhne CHF 151 000). Im Schulhaus sind diverse Unterhaltsvorhaben budgetiert für 8 600 Franken. (Ersatz Elektrotableau, Sanierung Toiletten Knaben und Mädchen). In der Mehrzweckhalle sind ebenfalls diverse Unterhaltsarbeiten geplant für 12 000 Franken. (Ersatzstoren im Werkraum, Beleuchtung in Halle und Eingang). Auch im Schulhaus ist für den Ersatz der Analogietelefonie 2 000 Franken eingesetzt. 3 Kultur und Freizeit Die Sanierung von 5 Sitzbänken ist für CHF 2 000 vorgesehen. Ev. können die Arbeiten von Zivildienstleistenden ausgeführt werden. 4 Gesundheit Die Beiträge an die Pflegefinanzierung für Bewohner in einem Alters- und Pflegeheim sind mit 45 000 Franken budgetiert (Vorjahr 82 800 Franken). Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl und Pflegebedürftigkeit von Heimbewohnern. Es wurden die Beiträge mit Stand August 2016 hochgerechnet. Der budgetierte Beitrag an die Spitex Gelterkinden und Umgebung beträgt 64 200 Franken. (Vorjahresrechnung CHF 57 279).
Einwohnergemeinde Wenslingen EGV 18.11.2016 Seite 4 5 Soziale Wohlfahrt Neu tragen die Gemeinden die EL(Ergänzungsleistungen) im Bereich der Altersversorgung und der Kanton die EL im Bereich der Invalidität. Im Budget sind 175 200 Franken vorgesehen (240 Franken pro Einwohner). Der Sozialhilfeaufwand ist mit 30 000 Franken budgetiert. Seine Entwicklung ist kaum vorhersehbar und abhängig von der Anzahl Empfänger. Separat ausgewiesen wird neu der Sozialhilfeaufwand an private Haushalte im Asylwesen. Er ist mit 50 000 Franken eingesetzt. Während 5 bis 7 Jahren werden diese Beiträge an Haushalte von Bund/Kanton zurückerstattet. Nach dieser Zeit tragen die Gemeinden die Kosten. 6 Verkehr Total sind für Strassenunterhalt 47 000 Franken budgetiert. Neben dem normalen Strassenunterhalt sind folgende Unterhaltsarbeiten vorgesehen. Oberflächenbehandlung Zufahrt Zimberplatz Oberflächenbehandlung Neumattweg Belagsarbeiten Zimberplatz Die Bürgergemeinde will sich daran mit CHF 5 000 beteiligen. 7 Umwelt und Raumplanung Beim Abwasserleitungsnetzt ist die Spülung von Leitungen und Schächten vorgesehen im Betrag von 13 000 Franken (alle 4 Jahre, letztmals 2013). Diese Leistung war schon 2016 budgetiert, wurde aber nicht ausgeführt (stattdessen wurden Drainageleitungen gespült). Gemäss Zonenvorschriften Landschaft ( 25) sind Beiträge an Private mit dem Total von 7 300 Franken vorgesehen (CHF 10 pro Einwohner). Die Gelder können vom Gemeinderat gesprochen werden für die Aufwertung und Erhaltung von Natur- und Kulturwerken. Beim Friedhof ist im Unterhalt die Auffrischung von 4 Sitzbänken und das Malen der Aussenwände vom Gerätehaus vorgesehen für 5 000 Franken. Beim alten Feuerwehrmagazin wird die Fassade und die Türe neu gestrichen und das Dach saniert für 4 200 Franken. Für die Abwasserbeseitigung müssen wir neu zusätzlich CHF 9.00 pro angeschlossenen Einwohner zahlen für die Reduktion der Mikroverunreinigungen. Darum fällt der Betrag mit 69 100 Franken etwas höher aus als in den Vorjahren. Der OBAV (Oberbaselbieter Abfallverbund) ändert die Kehrichtgebühr bei Containern von bisher CHF 0.40/kg auf CHF 0.38/kg. 8 Volkswirtschaft Beim Wärmeverbund (Spezialfinanzierung) steht bis zum Jahr 2020 der Ersatz der Heizzentrale an. Für ein Vorprojekt sind im Budget 10 000 Franken eingesetzt. Beim Drainagenleitungsnetz ist Ersatz und Unterhalt im Horben und im Feld für 12 500 Franken geplant. 9 Finanzen und Steuern Der gesamte Finanzausgleich wird mit einem Nettobetrag von 762 200 Franken erwartet. Leistungen, die die Gemeinden dem Kanton entrichten, fallen mit 195 100 Franken ins Gewicht. Vom Kanton wird uns voraussichtlich 957 300 Franken überwiesen. Für die Steuerertragsprognosen wurde die kantonale Berechnung der Steuerkraft für die Ermittlung des horizontalen Finanzausgleichs übernommen.
Einwohnergemeinde Wenslingen EGV 18.11.2016 Seite 5 Investitionsrechnung CHF 7101.5030.03 Wasserleitung Hauptstrasse 160 000 8120.5030.01 Drainagennetz 50 000 Total Ausgaben 210 000 Abschreibungsdauer 3321.6371.01 GGA Anschlussbeiträge 8 800 7101.6371.01 Wasser Anschlussbeiträge 35 000 7201.6371.01 Abwasser Anschlussbeiträge 15 000 Total Einnahmen 58 800 Zunahme der Nettoinvestitionen 151 200 Bei der Erneuerung der Wasserleitung an der Hauptstrasse wird der Gemeinderat für die Kreditgutsprache mit einer Sondervorlage an die Gemeindeversammlung gelangen. Die Kreditgutsprache für die Sanierung des Drainagennetzes (ca. 50 000 Franken) erfolgt mit der Genehmigung des Budgets. Das Budget 2017 weist in der Erfolgsrechnung einen Überschuss von 52 300 Franken aus. Das Budget der Investitionsrechnung schliesst mit einer Zunahme der Nettoinvestitionen von 151 200 Franken. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung das Budget 2017 mit den erwähnten Gebühren- und Steuersätzen zur Annahme.