Checkliste zur Betriebsprüfung Name Betrieb/Unternehmer: Angaben zur Kontrollstelle: Datum der Kontrolle: Name der Kontrollstelle: Name des Kontrolleurs: Prüfbeginn: Prüfdauer: Prüfende/r: Erstkontrolle Wiederholungskontrolle unangemeldete Kontrolle Datum der letzten Kontrolle Kontrollierte Produktgruppe: Kontrollierte Produkte (z.b. Tomaten): Ergebnis der Betriebsprüfung Erzeugung: Rind Kalb Schwein Lamm Ziege Geflügel Eier Fisch Honig Milchvieh Gemüse Obst Ackerfutter Getreide/Ölsaaten Kartoffeln Sonstige: Zahl der Bewertungen pro Kategorie A = B = C = D = Punktzahl A/B/C/D 100 Pkt. 75 Pkt. 50 Pkt. 0 Pkt. Kategorie multipliziert mit Punktzahl K.O. = keine Zulassung Summe aller Punkte SUMME = Summe Punkte dividiert Erreichte Punktzahl von 100 durch Zahl der Alle K.O.-Kriterien erfüllt: ja nein Kategorien, die nicht mit Note E bewertet Der Betrieb erfüllt die Zusatzanforderungen des Bio-Siegel HESSEN, wenn im ersten Jahr der Teilnahme eine Mindestzahl von 80 Punkten erreicht wird. Für alle wurden. nachfolgenden Jahre muss eine Mindestpunktzahl von 90 erreicht werden. In jedem Fall kann der Betrieb nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn alle K.O.-Kriterien erfüllt sind. Anerkennungskriterien BSH erfüllt Anerkennungskriterien BSH nicht erfüllt Anerkennung BSH nicht abschließend geklärt, Ergebnis wird nachgereicht Teilnahme am Regionalfenster mit Produkt: Kriterien Regionalfenster erfüllt Kriterien Regionalfenster nicht erfüllt Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer der Teilnehmer hat eine Kopie des Prüfberichts erhalten Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 1 von 8
aktuelle Betriebsbeschreibung Die Betriebsbeschreibung ist immer zu aktualisieren Name des Betriebes: (gem. aktuellem Agrarantrag oder HR-Auszug) Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Ansprechpartner: Betriebsinhaber /-leiter: Telefon-/Fax-/Handynummer: E-Mail: Homepage: VVVO-Nummer/n: Ausbildung des Betriebsleiters: _ Teilnahme an weiteren Zertifizierungsprogrammen: Alle Betriebszweige: (auch Nicht Bio-Siegel HESSEN Betriebszweige) Im Betrieb beschäftigte Personen (ggf. Organigramm in der Anlage) Name Funktion/en im Betrieb Zeitanteil Selbstmischer: Ja Nein Weitere Standorte/Stallanlagen: Erzeuger-Kennnummer/n: Packstellennummer: Auslobung/Kennzeichnung: Beigefügte Anlagen (bitte ankreuzen) Hof- und Gebäudeplan aktueller FNN aktuelles Tierbestandsregister ( inkl. Funktionsbereiche) Rückverfolgungs-/Mengenplausibilitätsberechnung Liste der beim Regionalfenster e.v. angemeldeten Produkte Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 2 von 8
Tierproduktion Anzahl der Tiere in Hessen * außerhalb Hessens:* Schweine: Rinder: Kälber Milchviehhaltung: Schafe: Ziegen: Hühner: Gänse: Puten: Enten: Sonstige Tiere Fische (Zuchtbecken) Bienen (Völker) Flächenanteile Pflanzenproduktion Betriebszweig/ Produktionsart Gemüse Flächen(ha) in Hessen Flächen (ha) außerhalb Hessens Kräuter Getreide Obst Grünland Brachflächen Wasserschutzgebiet Gesamtsumme: ha ha Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 3 von 8
BSH-Rohstoffe wurden zugeliefert von (Erzeuger): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Betrieb: XY, Musterhausen Kartoffeln 1 t 2014/2015 BSH-Rohstoffe wurden geliefert an(abnehmer): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 4 von 8
I. Checkliste für die Erzeugung Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Kommentar 1) Zugang zu Räumlichkeiten und Flächen des Betriebes wird gewährt. 2) Wurden die Mängel der vorhergehenden Kontrolle vollständig und fristgerecht behoben? 3) Listen über Lieferanten, und sonstige Herkunftsnachweise liegen vor. 4) Vollumstellung des Betriebes auf ökologischen Landbau ist abgeschlossen. 5) Die Voraussetzung einer Zertifizierung nach der EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ist erfüllt und eine entsprechende, gültige Bescheinigung liegt vor. 6) Die BSH-Teilnahmeerklärung liegt vor und stimmt mit der kontrollierten Produktgruppe überein. 7) Qualifikationsnachweise des Betriebsverantwortlichen liegen vor. Tierischer Bereich 8) Ein Betreuungsvertrag mit dem Hoftierarzt liegt vor. 9) Ein aktuelles Bestandregister wird geführt 10) Eingesetzte Einzelfuttermittel sind in der Positivliste für Einzelfuttermittel der Normenkommission für Einzelfuttermittel der Deutschen Landwirtschaft aufgeführt. 11) Die Futtermittel stammen zu mindestens 51 % aus betriebseigener Erzeugung oder sind in Kooperation mit anderen Öko-Betrieben in Hessen erzeugt worden. 12) Transportbelege liegen vor und sind in Ordnung. 13) Bei Lebendviehtransporten zur Schlachtstätte wird die max. Transportzeit von 4 Stunden eingehalten. 14) Tierhalter und Tiertransporteur müssen die nötige Sachkunde nach Tierschutztransportverordnung besitzen. 15) Tiere für die Fleischgewinnung wurden in Deutschland geboren sein Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 5 von 8
Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Kommentar 16) Tiere für die Fleischgewinnung haben sich den vorgeschrieben Mindestzeitraum vor der Schlachtung durchgehend in Hessen aufgehalten. Pflanzlicher Bereich 17) Der aktuelle Flächennutzungsnachweis liegt vor. 18) Der Anbau erfolgt zu 100% in Hessen. 19) Blumen, Zier-, sowie Gemüsepflanzen haben 2/3 der artspezifischen Kulturzeit in Hessen verbracht 20) Champignons waren ab Impfung bis einschließlich Wachstumszeit und der Ernte in Hessen. Kennzeichnung 21) Lieferdokumente im Wareneingang, bei Zukauf von Bio-Siegel HESSEN Rohware, liegen vor und enthalten Angaben zu Art, Menge, Charge und Empfänger. 22) Es ist sichergestellt, dass eine Vermischung von Bio-Siegel HESSEN Ware mit Nicht-Bio-Siegel HESSEN Ware ausgeschlossen ist. 23) Lieferdokumente im Warenausgang, liegen vor und enthalten Angaben zu Art, Menge, Charge und Empfänger. 24) Die Kennzeichnung als Bio-Siegel HESSEN Ware entspricht den Vorgaben des Bio-Siegel HESSEN. Rückverfolgung/Mengenplausibilität (Abgleich Erzeugungs-/ Zukaufmenge mit Verkaufsmenge) 25) Es ist ein System zur Rückverfolgung eingerichtet, dass alle relevanten Eingangs-, Erzeugungs-, Lagerungs- und Vertriebsschritte mit einbezieht. 26) Entsprechende Aufzeichnungen zur Rückverfolgung liegen vor. 27) Für ein Erzeugnis wurde eine Rückverfolgungsprüfung erfolgreich durchgeführt. Die Berechnung ist dokumentiert und incl. der dazugehörigen Nachweise im Anhang beigefügt. Das Ergebnis der Berechnung der Mengenplausibilität ist stimmig. Zusatzfragen zum Regionalfenster 28) Die vorhandenen Regionalfenstererzeugnisse sind alle beim Regionalfenster e.v. angemeldet. Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 6 von 8
Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Kommentar 29) Die Produktkennzeichnung erfolgt mit den vom Regionalfenster e.v. freigegebenen Etiketten. Eingesehenen Beispiele angeben: 30) Die Aussagen zu den Produkten im Regionalfenster treffen zu. 31) Lieferscheine von Regionalfenster-Ware, im Warenausgang, sind korrekt gekennzeichnet. (Kennzeichnung als Regionalfensterware mit Region). Eingesehene Beispiele angeben: Bemerkungen: Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 7 von 8
Mängelbericht Nr. Beschreibung der Abweichung Festgesetzte Korrekturmaßnahme Auflagen Frist erledigt am Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer Stand 01.01.2016, Version 2.0, verbindlich ab 01.06.2016 Seite 8 von 8