A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 17 27.09.2018 Seite Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand 31.12.2017) 150 Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigungen vom 18.09.2018 für folgende Bauvorhaben: Neubau von 2 Doppelhaushälften (Haus 1 und Haus 2) mit je 1 Garage und 1 Pkw- Stellplatz und Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 3 Garagen und 5 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1738/12 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Firma Puchheim Residenzen GmbH & Co. KG; Bauort: Rainerstraße 7, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1737/17, 1737/48, 1738/7, 1738/13, 1738/20, 1738/21, 1738/22, 1738/23, 1738/24 und 1738/40 der Gemarkung Puchheim 151 Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 24.09.2018 für folgendes Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Büro in Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1535/17 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Frau Sonja Kaiser; Bauort: Lochhauser Str. 33 g, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1535/17, 1533/3, 1535/13, 1535/14, 1540/3 und 1540/12 der Gemarkung Puchheim 154 Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 100 und 101 der Gemarkung Emmering 157 Internetseite: https://www.lra-ffb.de/amt-service/veroeffentlichungen/amtsblaetter/ Sofern sich eine Bekanntmachung des Landratsamtes auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen bezieht, sind diese über die Internetseite https://www.lra-ffb.de/amt-service/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ zugänglich. Internetveröffentlichungen unterbleiben, soweit rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen. - 149 -
Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck Lfd. Nr. Gemeinde Einwohner Stand: 31.12.2017 1 Adelshofen 1.683 2 Alling 3.902 3 Althegnenberg 2.002 4 Egenhofen 3.409 5 Eichenau 11.907 6 Emmering 6.688 7 Fürstenfeldbruck 37.202 8 Germering 40.285 9 Grafrath 3.801 10 Gröbenzell 19.835 11 Hattenhofen 1.520 12 Jesenwang 1.559 13 Kottgeisering 1.561 14 Landsberied 1.558 15 Maisach 14.001 16 Mammendorf 4.814 17 Mittelstetten 1.673 18 Moorenweis 4.058 19 Oberschweinbach 1.750 20 Olching 27.592 21 Puchheim 21.396 22 Schöngeising 1.873 23 Türkenfeld 3.762 Gesamt 217.831 Quellen: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bei der Bekanntgabe bitten wir hervorzuheben, dass die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2017 gemäß 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerische Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz FAGDV) vom 19. Juli 2002 (GVBl. S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch 2 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GVBl. S. 156), auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 BayFAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 BayFAG, der Zuweisungen nach Art. 15 BayFAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b Abs. 2 BayFAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2019 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist. - 150 -
Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigungen vom 18.09.2018 für folgende Bauvorhaben: Neubau von 2 Doppelhaushälften (Haus 1 und Haus 2) mit je 1 Garage und 1 Pkw-Stellplatz und Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 3 Garagen und 5 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1738/12 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Firma Puchheim Residenzen GmbH & Co. KG; Bauort: Rainerstraße 7, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1737/17, 1737/48, 1738/7, 1738/13, 1738/20, 1738/21, 1738/22, 1738/23, 1738/24 und 1738/40 der Gemarkung Puchheim Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBO- der Baugenehmigungen des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 18.09.2018, Az. 22 A7, BV-Nr. E 2018-0074 betreffend Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 3 Garagen und 5 Pkw- Stellplätzen, BV-Nr. E 2018-0072 betreffend Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit Garage und Pkw-Stellplatz und BV-Nr. E 2017-0073 Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1738/12 der Gemarkung Puchheim werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Baugenehmigungen wurden am 18.09.2018 unter Nebenbestimmungen erteilt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Postfachanschrift: Postfach 200 543, 80005 München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. - 151 -
Zusatz: Der Baugenehmigungsbescheid vom 18.09.2018 einschließlich der genehmigten Pläne kann beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Bauamt Zimmer-Nr. A359, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Fürstenfeldbruck, den 18.09.2018 Hartung Bauamt - 152 -
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Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 24.09.2018 für folgendes Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Büro in Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1535/17 der Gemarkung Puchheim (Bauherrin: Frau Sonja Kaiser; Bauort: Lochhauser Str. 33 g, 82178 Puchheim) an die Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 1535/17, 1533/3, 1535/13, 1535/14, 1540/3 und 1540/12 der Gemarkung Puchheim Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBO- der Baugenehmigung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 24.09.2018, Az. 22 A7, BV-Nr. E 2018-0301 betreffend Nutzungsänderung von Büro in Wohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1535/17 der Gemarkung Puchheim werden hiermit an die Eigentümer der o. g. Nachbargrundstücke nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Baugenehmigung wurde am 24.09.2018 unter Nebenbestimmungen erteilt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Postfachanschrift: Postfach 200 543, 80005 München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. - 154 -
Zusatz: Der Baugenehmigungsbescheid vom 24.09.2018 einschließlich der genehmigten Pläne kann beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Bauamt Zimmer-Nr. A359, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Fürstenfeldbruck, den 24.09.2018 Sauer Bauamt - 155 -
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Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Bauwasserhaltung (Zutagefördern / Ableiten / Einleiten von Grundwasser in ein Oberflächengewässer) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 100 und 101 der Gemarkung Emmering Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Insbesondere werden durch das Vorhaben Belange des Grundwasser- und des Hochwasserschutzes nicht nachhaltig berührt; Biotope und vergleichbare Umweltgüter werden nicht beeinträchtigt. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist. Thomas Karmasin Landrat Herausgeber: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Redaktion und Druck Referat 10-157 -