Öffentliche Ausschreibung art: Öffentliche Ausschreibung nach Abschnitt 1 VOL/A und 8 EG, 15 EG und 23 EG Abschnitt 2 VOL/A Auftraggeber: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Marktplatz 24 56727 Mayen Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Maßnahme nach 16 SGB II i.v.m. 45 SGB III Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Teil B) Leistungszeitraum: 01.01.-31.12.2017 (nähere Ausgestaltung, s. Leistungsbeschreibung) Abgabe/Einreichung der unterlagen: Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz Marktplatz 24 56727 Mayen Tel: 02651-7055534 (Bitte versehen Sie die per Post eingereichten Unterlagen mit einem Vermerk, damit die Unterlagen vorab nicht geöffnet werden) Fristablauf für Einreichung der Angebote: 30.11.2016, 12:00h Seite 1 von 7
Teil B- Leistungsbeschreibung Inhaltsverzeichnis I.0 Zielsetzung I.1 Leistungsgegenstand I.2 Leistungszeitraum und Maßnahmeort I.3 Personenkreis I.4 Zeitlicher Umfang I.5 Verantwortungsbereiche des Auftragnehmers I.6 Anforderungen an das Personal I.6.1 Allgemeine Anforderungen I.6.2 Personalkapazitäten I.7 Räumlichkeiten und Organisation I.7.1. Räumlichkeiten I.7.2 Erreichbarkeit des Auftragnehmers I.8 Durchführung I.8.1 Zuweisung der Teilnehmer I.8.2 Kontinuität der Zuweisung I.8.3 Teilnahmedauer I.8.4 Genehmigung des Landes RLP I.9. Vergütung I.10 Vertrag II. Wertungsbereich/ Kriterien III. Geforderte Nachweise Seite 2 von 7
I.0 Zielsetzung Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitleistungsbeziehenden. I.1 Leistungsgegenstand Leistungsgegenstand der Maßnahme ist die Rahmenbedingungen für den Förderansatz Perspektiven eröffnen des Landes Rheinland-Pfalz. http://esf.rlp.de/fileadmin/esf/downloads/esf_2014-2020/rahmenbedingungen/2017-1/rahmenbedingungen_fa_perspektiven_er%c3%b6ffneten_stand_01.07.2016.pdf I.2 Leistungszeitraum und Maßnahmeort Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 01.01.-31.12.2017 am Standort Andernach durchgeführt werden. Die Teilnehmerzahl 15. I.3 Personenkreis Langzeitleistungsbezieher des JC MYK. I.4 Zeitlicher Umfang Der zeitliche Umfang wird durch die Rahmenbedingungen des Förderansatzes vorgegeben. I.5 Verantwortungsbereich des Auftragnehmers Erstellen von Hilfeplänen und Zielen in Abstimmung mit den Persönlichen Ansprechpartnern und Fallmanagern des Jobcenters MYK Regelmäßiger Austausch mit den Persönlichen Ansprechpartnern und Fallmanagern des Jobcenters MYK, mindestens monatlich, ansonsten bei Bedarf Führen und Weiterleiten von Anwesenheitslisten, wöchentlich Abschluss von Praktikaverträgen bei Arbeitserprobungen Erstellen eines Abschlussberichtes mit Hinweis auf Grad der Zielerreichung (mit einer Empfehlung zu weiteren Vorgehen bzw. zur weiteren Bearbeitung von anstehenden Themen) Erstatten von Fahrtkosten zur Maßnahme und Praktika innerhalb der Maßnahme sowie von Bewerbungskosten. Anschließende zentrale Abrechnung mit dem Auftraggeber Seite 3 von 7
I.6 Anforderungen an das Personal I.6.1. Allgemeine Anforderungen Bei den pädagogischen Kräften wird ein Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbar erwartet. I.6.2. Personalkapazitäten Ausgehend von einer Gruppengröße von 15 Teilnehmenden ist eine Stelle für eine/n Ausbilder/-in, eine Stelle für eine/n Sozialpädagoge/-pädagogin und eine halbe Stelle für eine/n Lehrer/-in vorzusehen. Die Mindestteilnehmeranzahl entsprechend den Förderfähigkeitsregeln bleibt von dem dargestellten Personalschlüssel unberührt. I.7 Räumlichkeiten und Organisation I.7.1. Räumlichkeiten Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Adresse mitteilen. I.7.2 Erreichbarkeit des Auftragnehmers Unmittelbar nach Zuschlag bis zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer erreichbar sein. Das Büro muss VOR Beginn der Maßnahme von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr erreichbar sein. I.8 Durchführung I.8.1 Zuweisung der Kunden Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Auftraggeber zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen oder unzureichender Mitwirkung des Kunden wird der Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer informiert. I.8.2 Kontinuität der Zuweisung Die Zuweisung zur Maßnahme muss flexibel möglich sein. Seite 4 von 7
I.8.3 Teilnahmedauer Die Teilnahmedauer richtet sich nach der individuellen Problemlage des Teilnehmers, in der Regel aber sechs Monate. Der Teilnehmer scheidet frühestens bei Erreichung der individuellen Zielsetzung aus, oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, immer aber nach Absprache mit dem Persönlichen Ansprechpartner und Fallmanager des Jobcenters MYK. I.8.4 Genehmigung des Landes RLP Gemeinsam mit dem Angebot muss das Prio 1- Schreiben des Landes Rheinland-Pfalz vorgelegt werden. I.9 Vergütung An den Auftragnehmer wird eine monatliche Pauschale gezahlt. In dieser Pauschale müssen alle oben beschriebenen Leistungen enthalten sein. Zusätzliche Kosten können nicht gewährt werden. I.10 Vertrag Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle eines Zuschlags a) die Anforderungen der Verdingungsunterlagen in Verbindung mit b) der Leistungsbeschreibung Bestandteil des Vertrags. II. Wertungsbereich/ Kriterien 1. Inhalt und Qualität des Konzeptes insges. 70% a) Konzept: 40% - Darstellung des geplanten Ablaufs hinsichtlich Inhalt und Methodeneinsatz b) Personaleinsatz: 30% - Qualität des eingesetzten Personals - Darlegung des geplanten Personaleinsatzes 2. Preis 30% Seite 5 von 7
Erläuterungen zur Wertung der Angebote Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen erfüllen. Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen: 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit wenigen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen des Auftraggebers 4 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich Ein Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurden bzw. das Angebot nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 1 Punkt bewertet, wenn es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung keinen Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit wenigen Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufweist und anhand der Zweifel an der Konzeption der Maßnahme eine erfolgreiche Durchführung nur wahrscheinlich ist. Ein Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist, sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung Erfolg verspricht. Ein Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise (z.b. kreative Ideen) dienlich ist und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider. Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingetragenen monatlichen Festpreises, wobei der günstigste Angebotspreis 4 Punkte erhält. Alle anderen (teureren) Angebotspreise werden in Relation zum günstigsten Preis gesetzt. Nach Beurteilung des Inhalts und Qualität des Maßnahmekonzeptes sowie des Preises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot, das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist. Der Auftraggeber behält sich vor bei Unklarheiten die Kalkulation des Bieters anzufordern. Seite 6 von 7
III. Geforderte Nachweise Bescheinigung zur Tariftreue (s. beigefügtes Formular) Bescheinigungen über die Qualifikationen des eingesetzten Personals Seite 7 von 7