Fortschreibung: Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste)

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Transkript:

Einzelhandelskonzept Schwelm Fortschreibung: Gutachten zur Zentrenrelevanz von Sortimenten (Sortimentsliste) Stadt + Handel Dipl.Inge.. Beckmann und Fö Dipl. -Inge Föhrer GbR Huckarder Str. 12 44147 Dortmund www.stadt-handel.de

Anlass und Ziel 1. Innenwirkung : rechtssichere Steuerung von Einzelhandelsvorhaben - Sortimentsliste ermöglicht die Begründung von Sortimenten steuernden Bebauungsplänen - keine allgemein gültige Liste ( Kölner Liste, EHErl., Anlage LEPro) anwendbar Liste ist aus den örtlichen Besonderheiten zu entwickeln 2. Außenwirkung : interkommunale Abstimmung - 2 Abs. 2 und 34 Abs. 3 BauGB 3. Zukunft Innenstadt : Baustein zur Weiterentwicklung des Zentrums 2

Begründungszusammenhang 1. Konkretisierung der zentralen Versorgungsbereiche 2. Analyse der Angebotsstruktur 3. Zielperspektive 4. Einzelhandelserlass/ Landesentwicklungsprogramm 3

1. Konkretisierung der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) ZVB = Schutzgut im Sinne des Planungsrechts Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als besonderer Abwägungsbelang ( 1 Abs. 6 BauGB) 2 Abs. 2 und 34 Abs. 3 BauGB, 11 Abs. 3 BauNVO, 24a Abs. 1 LEPro NRW (neu): Schutz zentraler Versorgungsbereiche Nicht nur Haupt-, sondern auch Neben- und Nahversorgungszentren werden umfasst Städtebauliche, geschichtliche, kulturelle, soziale und nicht zuletzt volkswirtschaftliche Bedeutung der Zentren ZVB = Unbestimmter Rechtsbegriff 4

1. Konkretisierung der zentralen Versorgungsbereiche Vorgaben im LEPro NW - Vielfalt und Dichte der Nutzungen - städtebaulich integrierte Lage innerhalb ASB - gute ÖPNV-Einbindung Vorgaben aus der Rechtsprechung - Mindestgrößen von zentralen Versorgungsbereichen: kein wettbewerbswidriger Schutz einzelner Betriebe Ergänzende städtebaulich-funktionale Abgrenzungskriterien - Stadtgeschichte - Stadtgestaltung/Aufenthaltsqualität 5

Innenstadtzentrum rd. 14.200 qm VKF 150 Einzelhandelsbetriebe 61 % aller EH-Betriebe 24 % an der Gesamt-VKF 33 % am Gesamtumsatz vielfältige und dichte Struktur ergänzender Nutzungen VKF = Verkaufsfläche Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Katasteramt Ennepe-Ruhr-Kreis, 1/2007 6

Nahversorgungszentrum Möllenkotten rd. 2.000 qm VKF 12 Einzelhandelsbetriebe 3 % an der Gesamt-VKF 6 % am Gesamtumsatz ergänzende Dienstleistungs- und Gastrononmieangebote Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Katasteramt Ennepe-Ruhr-Kreis, 1/2007 7

Nahversorgungszentrum Oehde/Barmer Straße rd. 1.700 qm VKF 3 % an der Gesamt- VKF 6 % am Gesamtumsatz 5 Einzelhandelsbetriebe ergänzendes DLu. Gastronomieangebot Eigene Darstellung. Kartengrundlage: Katasteramt Ennepe-Ruhr-Kreis, 1/2007 8

2. Analyse der Angebotsstruktur Vollständige Aktualisierung der Daten über alle Einzelhandelsbetriebe und das Lebensmittel-Handwerk in Schwelm Sortimentsspezifische Erfassung Analyse der Verkaufsflächen- und Umsatzsummen bezogen auf die Sortimente und ihre jew. städtebauliche Lage 9

2. Analyse der Angebotsstruktur ZVB sil nil Summe Nahrungs- und Genussmittel 4.550 2.050 4.550 11.150 Blumen, Zoo-/Heimtierbedarf 550 75 1.975 2.600 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik 1.125 400 375 1.900 Pharmazeutische, medizinische und orthodopädische Artikel 275 150 0 425 PBS, Zeitungen/Zeitschriften, Bücher 850 125 175 1.150 kurzfristiger Bedarfsbereich 7.350 2.800 7.075 17.225 Bekleidung, Wäsche 4.200 25 50 4.275 Schuhe, Lederwaren 1.025 0 0 1.025 Teppiche, Gardinen, Dekostoffe, Sicht- und Sonnenschutz 125 75 525 725 Bettwaren, Haus-, Bett-, Tischwäsche 75 150 750 975 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) 400 50 3.925 4.375 Baumarkt-Sortiment i.e.s. 50 25 7.275 7.325 Wohneinrichtungsbedarf, Hausrat 1.375 150 1.025 2.575 Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 400 150 225 775 Sportartikel, Fahrräder, Camping 350 300 375 1.025 mittelfristiger Bedarfsbereich 8.000 925 14.150 23.075 Möbel 875 2.925 11.800 15.625 Elektro, Leuchten, sonstige hochwertge Haushaltsgeräte 350 25 1.275 1.675 Unterhaltungselektronik, Bild- /Tonträger, PC, Kommunikation 575 375 250 1.200 Foto, Optik, Akustik 300 0 0 325 Uhren/Schmuck 400 0 0 425 Sonstiges 100 100 250 425 langfristiger Bedarfsbereich 2.600 3.425 13.575 19.675 Gesamt 17.950 7.150 34.800 59.975 Verkaufsflächenbestand nach Sortimentsgruppen und städtebaulicher Lage (gerundet, in qm; ZVB=Zentrale Versorgungsbereiche, sil=städtebaulich integrierte Lagen, nil=städtebaulich nicht integrierte Lagen), Quelle: Bestandserhebung Stadt + Handel 2007 10

3. Zielperspektive Sinnvolle, strategisch gewünschte Ansiedlungs- und Erweiterungsperspektive Als Ergänzung zu den Sortimenten, die bereits aus der Bestandsstruktur heraus eindeutig zentrenprägend sind Beispiele: Haushaltswaren (46 % des Bestands im Zentrum), Elektrokleingeräte (24 %), Unterhaltungselektronik (15 %) Einschränkung: im Rahmen des realistischerweise Möglichen (Potenziale, Betriebstypen, Standortstruktur) 11

4. Einzelhandelserlass/ Landesentwicklungsprogramm Anlage 1 des Einzelhandelserlasses, Beispiele: Bücher/Zeitschriften, Bekleidung, Baby-/ Kinderartikel, Einrichtungszubehör (ohne Möbel) Anlagen des Landesentwicklungsprogramm (Neufassung vom 13.06.2007): Zentrenrelevante Leitsortimente 12

Sortimentsliste für Schwelm: Augenoptik Bekleidung Blumen Bücher Computer Elektrohaushaltsgeräte Fahrräder u. Zubehör Foto/Optik Glas/Porzellan/Keramik Heimtextilien/Kurzwaren/Meterware Stoffe Hausrat Med./orthop. Geräte Musikalien Papier/Bürobedarf/Schreibwaren Schuhe/Lederwaren Spielwaren Sport- und Campingartikel Telekommunikationsartikel Uhren/Schmuck Unterhaltungselektronik Wohneinrichtungsbedarf Drogerie/Parfümerie/Kosmetik Nahrungs- und Genussmittel Pharmazeutische Artikel Zeitungen/Zeitschriften Zoologischer Bedarf/Haustiere 13

Nicht zentrenrelevant dagegen sind etwa: Baumarkt-Sortimente i.e.s. (Eisenwaren, Farben/Lacke etc.) Bettwaren (Matratzen etc.) Bodenbeläge Elektroinstallationsartikel Gartenartikel Kfz-Zubehör Leuchten Möbel Teppiche 14

Zusammenfassung: Die Schwelmer Liste ist ein notwendiges und sinnvolles Instrument zum rechtssicheren Schutz insbesondere der Innenstadt vor ungewünschten Entwicklungen (auch jenseits der Stadtgrenzen). Die Schwelmer Liste wurde aus den örtlichen Besonderheiten abgeleitet und berücksichtigt zugleich die einheitlichen gesetzlichen Vorgaben. Erforderlich für die Herleitung ist die Konkretisierung des Begriffs der zentralen Versorgungsbereiche. 15

Empfohlene weitere Schritte Bekräftigung der Schwelmer Liste durch Beschluss Abstimmung mit den Nachbarkommunen und den relevanten Behörden Anwendung im Rahmen der Bauleitplanung (Liste wird Bestandteil von Bebauungsplänen mit Einzelhandelsbezug) Erarbeitung eines Prüfrasters für die effiziente Beurteilung künftiger Ansiedlungs- oder Erweiterungsanfragen (Investitionssicherheit für bestehende und künftige Einzelhandelsbetriebe) 16

Vielen Dank fü für Ihr Interesse! Stadt + Handel Dipl.Inge.. Beckmann und Fö Dipl. -Inge Föhrer GbR Huckarder Str. 12 44147 Dortmund www.stadt-handel.de