'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem'

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Transkript:

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg - Seminar Sonderpädagogische Förderung - Tec-Center, Bismarckstraße 120, 47057 Duisburg 'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem' in der Ausbildung von Lehrkräften am Seminar Sonderpädagogische Förderung, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Duisburg Stand: März 2015 1 Leitgedanken... 1 2 Die Konzeption im Überblick... 2 3 Schulische Ausbildungselemente... 3 3.1 Allgemeine Hinweise... 3 2.1.1 Ausbildung an der Förderschule... 3 2.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule... 3 3.2 Hospitationsphase im Gemeinsamen Lernen... 4 3.3 Organisationsmodelle... 4 3.3.1 Modell 2+12... 4 3.3.2 Modell x+y... 5 3.4 Zuweisung und Wahl von Ausbildungsschulen... 6 3.4.1 Förderschwerpunktspezifische Besonderheiten... 7 3.4.1.1 Emotionale und soziale Entwicklung (ES)... 7 3.4.1.2 Geistige Entwicklung (GG)... 7 3.4.1.3 Hören und Kommunikation (HK)... 7 3.4.1.4 Körperliche und motorische Entwicklung (KM)... 7 3.4.1.5 Lernen (LE)... 8 3.4.1.6 Sehen (SE)... 8 3.4.1.7 Sprache (SQ)... 8 3.4.2 Hinweise zu den Anrechnungsstunden... 9 4 Seminarveranstaltungen... 9 4.1 Seminar Sonderpädagogische Förderung... 9 4.2 Kooperationen mit anderen Lehrämtern im ZfsL Duisburg... 9 5 Rechtliche Rahmenbedingungen... 10 5.1 UN-BRK... 10 5.2 Schulgesetz NRW... 11 5.3 Mindestgrößenverordnung... 11 5.4 LABG... 12 5.5 OVP... 13 6 FAQ / Häufig gestellte Fragen... 14 6.1 Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im Gemeinsamen Lernen... 14 6.2 Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule... 15 6.3 Langzeitbeurteilung und Prüfung... 15 6.4 Dienstunfallschutz und Fahrtkosten... 15 7 Anhang... 16 7.1 Konzeption VD 2013/2015... 16 7.2 Folien Präsentation... 18

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 1 1 Leitgedanken 1 Mit der Ratifizierung der UN-BRK im März 2009 ist in Deutschland ein Grundstein gelegt, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an allen gesellschaftlichen Prozessen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Das Schulsystem als zentrale gesellschaftliche Institution befindet sich hierdurch in umfassenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, die in Teilen bereits engagiert initiiert wurden, darüber hinaus aber auch in den kommenden Jahren (und Jahrzehnten) das Aufgabenprofil von Schule und Politik maßgeblich bestimmen werden. "Das ist eine Generationenaufgabe, die wir Schritt für Schritt umsetzen." (Löhrmann 2014) 2 Der Weg zu einer Schule für alle spiegelt sich wider in der konzeptionellen Weiterentwicklung der Ausbildung von Lehrkräften aller Lehrämter, um die angehenden Lehrkräfte zu befähigen, mit Vielfalt und Verschiedenheit in den Klassenzimmern umgehen zu lernen, individuelle Förderung zu gewährleisten, eine Kultur des Behaltens zu entwickeln und so das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf umzusetzen lernen. Diese Haltung ist für die Förderpädagogik und damit die Ausbildung im Lehramt Sonderpädagogische Förderung nicht neu - daher stellt der Weg zur Inklusion keine Umkehr, sondern eine logische Fortsetzung dessen dar, was unsere Berufsethik immer schon ausgezeichnet hat. Gravierende Veränderungen bringt dieser Prozess jedoch für das Arbeitsfeld angehender Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit sich, deren Arbeitsplatz mehr und mehr die allgemeine Schule sein wird und deren Aufgabenspektrum Aspekte der Beratung, der Diagnostik, der Kooperation in multiprofessionellen Zusammenhängen noch mehr fokussieren wird. Diese Veränderung wird sich folgerichtig auch in veränderten Ausbildungsinhalten und -rahmenbedingungen abbilden müssen. Das Seminar Sonderpädagogische Förderung am ZfsL Duisburg gestaltet diesen Weg - Schritt für Schritt - in stetiger Passung zu den schulischen Rahmenbedingungen aus. Zielsetzung ist hierbei, die Ausbildung im Gemeinsamen Lernen stetig auszubauen, zugleich aber bestmögliche Rahmenbedingungen sicherzustellen, die für den Erwerb und Ausbau sonderpädagogischer Handlungskompetenz förderlich und nötig sind. Hierzu ist aus unserer heutigen Sicht die Anbindung an die sonderpädagogische Expertise in den Förderschulen in der Übergangsphase sicher noch sehr unterstützend und in vielen Fällen unverzichtbar. Zugleich möchten wir Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ermutigen, neue Wege zu beschreiten und mitzugestalten. Wir Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars Sonderpädagogische Förderung möchten dies mit unserem Wissen und durch fachkompente und personenorientierte Begleitung und Beratung unterstützen und fördern. 1 Das vorliegende Konzept wie auch die Darstellung orientieren sich in Grundzügen an der bereits implementierten Vorgehensweise des Seminars für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Düsseldorf. Wir danken der Leitung und dem Kollegium für die kooperative Zusammenarbeit und die Möglichkeit, auf die entsprechenden Materialien zurückgreifen zu dürfen. 2 Löhrmann, Sylvia (Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes NRW): Was müssen Lehrer morgen können? in : bildungspezial - Das Magazin für lernen, unterrichten, erziehen 1/2014. Friedrich Verlag, Seelze, S. 20

Begleitung des Prozesses und der LAA durch Seminar (Seminarveranstaltungen, Beratungsangebote,...) Förderschule (Ausbildungsprogramm, Beratungsangebote,...) GL-Schule (Ausbildungsprogramm, Beratungsangebote,...) 'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 2 2 Die Konzeption im Überblick vor/zu Beginn des Vorbereitungsdienstes Zuweisung zu einer Förderschule 1. Ausbildungsquartal Hospitationsphase an der Förderschule Wahl/Zuweisung einer Ausbildungsklasse und -lehrkraft erste Unterrichtsversuche und EPG vier Hospitationstage an (mindestens) einer GL-Schule Entscheidung für ein Ausbildungsmodell 2. - 6. Ausbildungsquartal Modell 2+12 2 Wochenstunden an einer GL- Schule, 12 Wochenstunden an einer Förderschule 2 Wochenstunden aktive Hospitation (gem. 12 OVP) an einer gewählten GL-Schule 2 Ausbildungsklassen / Lerngruppen an der zugewiesenen Förderschule Alle Unterrichtsbesuche in den beiden Ausbildungsklassen / Lerngruppen der zugewiesenen Förderschule 2 UPP in den Ausbildungsklassen / Lerngruppen der zugewiesenen Förderschule Modell x+y x Stunden an einer GL-Schule, y Stunden an einer Förderschule individuelle Entscheidung über die Verteilung der Wochenstunden auf GL-Schule und Förderschule i. d. R. eine Ausbildungsklasse / Lerngruppe an der GL-Schule, eine an der Förderschule individuelle Entscheidung über die Verteilung der Unterrichtsbesuche mindestens eine UPP in einer Ausbildungsklasse / Lerngruppe an der GL-Schule Voraussetzung: in der Ausbildungsklasse / Lerngruppe an der GL-Schule müssen mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler des entsprechenden Förderschwerpunktes sein. (vgl. 24 (2) OVP)

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 3 3 Schulische Ausbildungselemente 3.1 Allgemeine Hinweise 3.1.1 Ausbildung an der Förderschule Zu Beginn der Ausbildung wird jeder Lehramtsanwärterin und jede Lehramtsanwärter (LAA) einer Förderschule als Ausbildungsschule zugewiesen. Die Förderschule wird auch während der gesamten Ausbildungszeit als zentraler Ausbildungsort bestehen bleiben. Eine Anbindung an die Förderschule ist uns während der Ausbildungszeit besonders in der Übergangsphase noch wichtig, da die LAA dort alle Aufgabenfelder einer Förderschule kennenlernen und durch Hospitationen sowie die Übernahme unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten eigene praktische Erfahrungen sammeln und ausbauen können, Vorbilder für den Unterricht des jeweiligen Förderschwerpunktes finden, an denen sie sich orientieren können, ihr an der Universität und in Praktika erworbenes Expertenwissen des entsprechenden Förderschwerpunktes ausbauen und Theoriewissen mit praktischen Erfahrungen verknüpfen können, an den Förderschulen die Möglichkeit haben, sich mit diagnostischen Aufgaben auseinanderzusetzen sowie selbst diagnostische Verfahren der unterschiedlichsten Art in verschiedenen Kontexten anzuwenden, mit anderen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in Kontakt treten, sich austauschen und unterstützen lassen können. 3.1.2 Ausbildung an der allgemeinen Schule Neben der Ausbildung an der Förderschule findet ein Teil der Ausbildung der LAA an einer allgemeinen Schule statt. Dort haben die LAA die Möglichkeit, die verschiedenen Aufgabenfelder einer Sonderpädagogin oder eines Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen, Unterrichtsbedingungen im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen sowie eigene Erfahrungen in der unterrichtlichen bzw. außerunterrichtlichen Tätigkeit zu sammeln, sich mit weiteren Förderschwerpunkten auseinanderzusetzen sowie Erfahrung in der Diagnostik und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit verschiedenen Förderschwerpunkten zu sammeln, bestehende Netzwerke von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Gemeinsamen Lernen kennenzulernen sowie sich selbst mit Lehrkräften aus anderen Fachrichtungen zu vernetzen; Teamarbeit und Kooperationen zu Lehrkräften der allgemeinen Schule zu praktizieren und zu nutzen.

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 4 3.2 Hospitationsphase im Gemeinsamen Lernen Nach einer dreiwöchigen Startphase an der zugewiesenen Förderschule, in der die LAA in den Klassen hospitieren, eine Ausbildungsklasse sowie eine Ausbildungslehrkraft wählen können oder zugewiesen bekommen, hospitieren die LAA in den Folgewochen - ergänzend zu den weiteren Aufgabenfeldern an der Förderschule - in einem Umfang von vier Tagen an mindestens einem Ort des Gemeinsamen Lernens. Diese vier Praktikumstage können hierbei entsprechend den Bedingungen vor Ort direkt hintereinander, im Wochenrhythmus oder individuell verteilt sein. Im Rahmen dieser vier Hospitationstage hospitieren die LAA an (mindestens) einer selbstgewählten allgemeinen Schule, um die Schule und die dort bestehenden jeweiligen Förder- und Ausbildungsbedingungen kennenzulernen. Die Gestaltung der einzelnen Praktikumstage liegt in der Verantwortung der LAA im Gespräch mit der entsprechenden allgemeinen Schule. Den LAA steht es in dem Zusammenhang auch frei, ob sie in der zur Verfügung stehenden Zeit an einer oder mehreren Schulen hospitieren. Ebenso können die LAA über den Ort der allgemeinen Schule innerhalb des Seminargebiets frei entscheiden 3. Aus organisatorischen Gründen empfiehlt es sich häufig, wenn Förderschule und allgemeine Schule räumlich benachbart bzw. im gleichen Schulamtsbezirk liegen. Teilweise bestehen zwischen einzelnen Schulen Kooperationen, die die LAA nutzen können. Informationen hierzu haben die jeweiligen Schulleitungen oder Ausbildungsbeauftragten. Die Hospitation wird durch Seminarveranstaltung und Beratungsangebote vorbereitet, begleitet und evaluiert. Ziel des Praktikums ist es, dass die LAA ihre weiteren Ausbildungsbedingungen mit Beginn des 2. Ausbildungsquartals im Rahmen des Gemeinsamen Lernens festlegen. Die LAA sollten das Praktikum daher so gestalten, dass sie zum Ende des ersten Quartals in der Lage sind, eine Entscheidung für eines der beiden folgenden Organisationsmodelle treffen zu können. 3.3 Organisationsmodelle Für die Ausbildungsanteile im Gemeinsamen Lernen stehen den LAA ab dem 2. Ausbildungsquartal zwei Organisationsmodelle zur Verfügung. Hierbei sind die besonderen Bedingungen des jeweiligen Förderschwerpunktes zu beachten. 4 3.3.1 Modell 2+12: Modell 2+12 2 Wochenstunden an einer GL-Schule, 12 Wochenstunden an einer Förderschule 2 Wochenstunden aktive Hospitation (gem. 12 OVP) oder Ausbildungsunterricht an einer gewählten GL-Schule 2 Ausbildungsklassen/Lerngruppen an der zugewiesenen Förderschule Alle Unterrichtsbesuche in den beiden Ausbildungsklassen/Lerngruppen der zugewiesenen Förderschule 3 vgl. Punkt 3.4 4 vgl. Punkt 3.4.1

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 5 2 UPP in den Ausbildungsklassen/Lerngruppen der zugewiesenen Förderschule Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternsprechtagen, Übernahme von Pausenaufsichten an der Förderschule Teilnahme an Teambesprechungen an der GL-Schule zunehmend "aktive Hospitation" im sog. engeren sonderpädagogischen Arbeitsfeld (vgl.: www.lehrerfortbildung.brdt.nrw.de/pdf/gemeinsames_lernen_juni_2012.pdf, S. 22f [23.03.2015]) Bestätigung der Ausbildungsanteile gemäß 12 OVP durch entsprechendes Formblatt mit Tätigkeitsbeschreibung als Anlage zur Langzeitbeurteilung gemäß 16 (3) OVP der Schulleitung der Förderschule 3.3.2 Modell x+y: Modell x+y x Wochenstunden an einer GL-Schule, y Wochenstunden an einer Förderschule Voraussetzung: in der jeweiligen Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der GL- Schule müssen mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler des entsprechenden Förderschwerpunktes sein. (vgl. 24 (2) OVP) individuelle Entscheidung über die Verteilung der Wochenstunden auf GL- Schule und Förderschule i. d. R. eine Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der GL-Schule i. d. R. eine Ausbildungsklasse/Lerngruppe an der Förderschule individuelle Entscheidung über die Verteilung der Unterrichtsbesuche Schwerpunktsetzung bei der Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternsprechtagen, Übernahme von Pausenaufsichten an der Förderschule und der GL-Schule (mindestens eine) Prüfungsstunde in heterogener Lerngruppe der GL- Schule mit Schülerinnen und Schülern des der Ausbildung der oder des LAA entsprechenden sonderpädagogischen Förder- oder Unterstützungsbedarfs im der Ausbildung der oder des LAA entsprechenden Unterrichtsfach Beurteilungsbeiträge durch die Ausbildungslehrkräfte der Förderschule und der GL-Schule (mit Lehramt SP/SF) Beurteilung durch die Schulleitungen der Förderschule und der GL-Schule mit Notenvorschlägen für Förderschwerpunkt, Unterrichtsfach und Endnote. Erstellung der Langzeitbeurteilung unter Federführung der Schulleitung der Förderschule. Die Federführung geht auf die Schulleitung der GL-Schule über, wenn die Ausbildung weitestgehend an der GL-Schule erfolgt. (vgl.: Hinweise zu den Langzeitbeurteilungen gemäß 16 OVP, Beurteilung bei Ausbildung an mehreren Ausbildungsschulen: www.lpa1.nrw.de/ab2/staatspruefung/ovp2011/langzeitbeurteilungschul en/hinweise_ovp_2011_zu_den_langzeitbeurteilungen Schule.pdf, S. 6 [23.03.2015])

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 6 3.4 Zuweisung und Wahl von Ausbildungsschulen Alle Ausbildungsschulen liegen im Seminargebiet des ZfsL Duisburg, Seminar Sonderpädagogische Förderung. Das Seminargebiet umfasst die Städte Duisburg, Mülheim, Oberhausen, Essen sowie einzelne Schulen in Düsseldorf, Krefeld und Viersen. Alle Förderschulen, die im Seminargebiet liegen, können grundsätzlich als Ausbildungsschule genutzt werden. Eine Zusammenstellung der für die Ausbildung möglichen GL-Schulen erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf, da hier differenzierte Abstimmungen der sich überschneidenden Seminarbezirke der unterschiedlichen Lehrämter berücksichtigt werden müssen. Die Förderschule, an der die LAA ihre Ausbildung absolvieren, wird ihnen durch die Leitung des Seminars Sonderpädagogische Förderung zugewiesen und ist den LAA bereits vor Beginn der Ausbildung bekannt. Die allgemeine Schule legen die LAA nach einer Hospitationsphase und nach Entscheidung für eines der oben genannten Organisationsmodelle im Einvernehmen mit den Schulleitungen sowie der Seminarleitung fest. erste Priorität: Es bestehen Kooperationen und/oder personelle Vernetzungen (z. B. Abordnungen) zwischen Förderschule und GL-Schule. zweite Priorität: Die oder der LAA sucht sich selbstständig eine GL-Schule innerhalb des Ausbildungsbezirks des Seminars SF Duisburg, nach Möglichkeit in räumlicher Nähe zur Förderschule. dritte Priorität: Der oder dem LAA wird durch die Seminarleitung eine GL-Schule zugewiesen. Die LAA können mit Zustimmung der Schulleitungen der Förderschule und der allgemeinen Schule zu Beginn eines Schulhalbjahres Änderungen in der Verteilung der Stunden innerhalb eines Ausbildungsmodells vornehmen und teilen dies dem Seminar schriftlich mit. Der Wechsel zu einem anderen Ausbildungsmodell (2+12 x+y) kann nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der beteiligten Schulleitungen und der Seminarleitung erfolgen.

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 7 3.4.1 Förderschwerpunktspezifische Besonderheiten An dieser Stelle möchten wir konkretisierende Hinweise zusammentragen, an welchen Schulen Ausbildungsanteile im Gemeinsamen Lernen realisiert werden können. Zurzeit können wir einige Förderschwerpunkte erste allgemeine Schulen benennen, die Ausbildungsklassen/Lerngruppen zur Verfügung stellen können, in denen konstant und verlässlich mindestens zwei Schülerinnen oder Schüler des entsprechenden Förderschwerpunktes unterrichtet werden (vgl. 24 (2) OVP) und die sich daher auch für das Ausbildungsmodell x+y eignen. Die konkreten Ausbildungsmöglichkeiten müssen aber immer im Einzelfall geprüft werden. Die hier aufgeführten Möglichkeiten sind keinesfalls als abschließende Liste zu verstehen. Hinweise auf weitere entsprechende Schulen nehmen wir gerne entgegen. 3.4.1.1 Emotionale und soziale Entwicklung (ES) mögliche GL-Ausbildungsschulen: Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule) Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitnergesamtschule.de/] Schule am Hexbachtal Mülheim [http://schule-am-hexbachtal.de] Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]... 3.4.1.2 Geistige Entwicklung (GG) mögliche GL-Ausbildungsschulen: Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]... 3.4.1.3 Hören und Kommunikation (HK) mögliche GL-Ausbildungsschulen: Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitnergesamtschule.de/]... 3.4.1.4 Körperliche und motorische Entwicklung (KM) mögliche GL-Ausbildungsschulen: Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg [http://www.lise-meitnergesamtschule.de/] Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de]...

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 8 3.4.1.5 Lernen (LE) Aufgrund der stetig sinkenden Zahl an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und der damit einhergehenden sinkenden Zahl an Ausbildungsplätzen für LAA an diesen Schulen wird LAA im Förderschwerpunkt LE vermehrt dazu geraten, sich nach dem Modell x+y ausbilden zu lassen. Darüber hinaus wird aus heutiger Sicht das zukünftige berufliche Tätigkeitsfeld im Förderschwerpunkt LE schwerpunktmäßig im GL liegen. Bestehende oder sich entwickelnde Kooperationen: Schule Am Wasserturm Essen (Städtische Grundschule / Gemeinschaftsschule) [http://www.schule-am-wasserturm.de] und Schule Am Steeler Tor (Förderschule LE, ES, SQ) [http://schuleamsteelertor.de/] Gesamtschule Bockmühle Essen [http://home.ge-bockmühle.de] und Salzmannschule Essen (Förderschule LE, ES - Teilstandort der Möllhovenschule Essen) [http://www.salzmannschule-essen.de] Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule) und James-Rizzi-Schule Duisburg (Förderschule LE, SQ) [http://www.du.nw.schule.de/shw] Fasia-Jansen-Gesamtschule Oberhausen [http://www.fasiajansengesamtschule.de/] und Christian-Morgenstern- Schule Oberhausen (Förderschule LE) [http://cms-oberhausen.de.psserver.net/]... weitere mögliche GL-Ausbildungsschulen: Lise-Meitner-Gesamtschule Duisburg-Rheinhausen [http://www.lisemeitner-gesamtschule.de/] Schule am Hexbachtal Mülheim [http://schule-am-hexbachtal.de]... 3.4.1.6 Sehen (SE) noch keine konkretisierenden Hinweise 3.4.1.7 Sprache (SQ) Bestehende oder sich entwickelnde Kooperationen: Hans-Christian-Andersen-Schule Duisburg (Gemeinschaftsgrundschule) und James-Rizzi-Schule Duisburg (Förderschule LE, SQ) [http://www.du.nw.schule.de/shw]...

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 9 3.4.2 Hinweise zu den Anrechnungsstunden Verteilung der insgesamt zwei Anrechnungsstunden gemäß 11 (6) OVP auf Förderschule und GL-Schule: Modell 2+12: beide Anrechnungsstunden für die Förderschule Modell x+y: erste Anrechnungsstunde (AQ 2+3) für die Förderschule, zweite Anrechnungsstunde (AQ 4+5) für die GL-Schule 4 Seminarveranstaltungen 4.1 Seminar Sonderpädagogische Förderung In der Arbeit der Tagesgruppen werden das Gemeinsame Lernen und die Perspektiven sonderpädagogischer Förderung Schwerpunkt mehrerer ganztägiger Seminarveranstaltungen sein. In den Förderschwerpunkt- und Unterrichtsfachseminaren werden in enger Passung zu den konkreten Ausbildungsbedingungen der LAA unterrichtliche Zugehensweisen thematisiert und entwickelt. Auch die Auseinandersetzung mit der förderschwerpunkt- oder unterrichtsfachspezifischen Konkretisierung der anderen Handlungsfelder und -situationen wird mit Bezug auf das Gemeinsame Lernen in den Blick genommen. Das Kernseminar bildet den Rahmen, die organisatorischen Fragestellungen zu begleiten, die konkreten individuellen Ausbildungsbedingungen zu thematisieren und zu reflektieren sowie in kollegialer Beratung Herangehensweisen und Problemsituationen zu bearbeiten. Darüber hinaus können durch personenorientierte Beratung individuelle Fragestellungen lösungsorientiert in den Blick genommen werden. 4.2 Kooperationen mit anderen Lehrämtern im ZfsL Duisburg Am ZfsL Duisburg existiert auf Ebene der Ausbilderinnen und Ausbilder eine Arbeitsgruppe 'Inklusion', die nach Ansätzen sucht, das Thema Inklusion auch lehramtsübergreifend zum Ausbildungsgegenstand werden zu lassen. Wir sind am Anfang eines Prozesses, in dem über seminarübergreifende Veranstaltungen, Kooperationen, Hospitationen konkret nachgedacht wird und wünschen uns vermehrt Initiativen einzelner Fachleitungen zum Austausch und zur Zusammenarbeit. Ansprechpersonen der jeweiligen Lehrämter sind: Seminar Grundschule: Margarete Kruza, Lilo Verboom Seminar Gymnasium/Gesamtschule: Frauke Hoffmann, Manja Posselt Seminar Berufskolleg: Dirk Perret Seminar Sonderpädagogische Förderung: Stefan Backhaus

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 10 5 Rechtliche Rahmenbedingungen 5.1 UN-BRK Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung) (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen... (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre wirksame Bildung zu ermöglichen; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.... (4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.... Quelle: Beauftragte der Bunderegierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.): Die UN- Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. online abrufbar unter http://www.behindertenbeauftragte.de/shareddocs/publikationen/de/broschuere_unkonvention_ KK.pdf? blob=publicationfile [23.03.2015]

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 11 5.2 Schulgesetz NRW 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention), Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule... (5) Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.... online abrufbar unter: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/recht/schulrecht/schulgesetz/schulgesetz.pdf [23.03.2015] 5.3 Mindestgrößenverordnung Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 1 Schülerzahlen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (1) Für die Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I und von Schulen für Kranke sind erforderlich: 1. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I, 2. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache: 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, 3. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung: 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I, 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe, 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I, 4. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie mit dem Förderschwerpunkt Sehen: jeweils 110 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Kinder in der pädagogischen Frühförderung mitgezählt; soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese Schülerinnen und Schüler mitgezählt,

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 12......... 5. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung: 110 Schülerinnen und Schüler, 6. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 50 Schülerinnen und Schüler; hierbei werden die Schülerinnen und Schüler in der Berufspraxisstufe mitgezählt, 7. Förderschulen im Verbund: 144 Schülerinnen und Schüler, 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I; diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen nach den Nummern 2 bis 6 erreicht werden (2) Eine Förderschule kann in einem begründeten Fall mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Maßgabe des 83 Absätze 6 und 7 des Schulgesetzes NRW an Teilstandorten in zumutbarer Entfernung geführt werden. In diesem Fall ist an jedem Teilstandort mindestens die Hälfte der Schülerzahl nach Absatz 1 Nummern 1 bis 7 erforderlich. (3) Wird eine Förderschule dadurch aufgelöst, dass sie jahrgangsweise abgebaut wird, kann der Schulträger Klassen dieser Schule auch an eine allgemeine Schule verlagern und dort auslaufend fortführen. online abrufbar unter: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/schulsystem/inklusion/rechtliches/mindestgroessenveror dnung.pdf [23.03.2015] 5.4 LABG Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz LABG) vom 12. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2013 2 Ziel der Ausbildung... (2)... Dabei ist die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und zum Umgang mit Heterogenität besonders zu berücksichtigen.... 4 Verwendung (1)... Die Befähigung zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung berechtigt zur Erteilung von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend den fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen....... online abrufbar unter: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/recht/lausbildung/labg/labgneu.pdf [23.03.2015]

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 13 5.5 OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung OVP) vom 10. April 2011 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes... Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen. 11 Ausbildung an Schulen... (6) Von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts erhält die Schule für Ausbildungszwecke insgesamt zwei Anrechnungsstunden.... (8) Über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger zusätzlicher Unterricht kann Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern mit ihrer Zustimmung übertragen werden; bis zum erfolgreichen Ablegen der Unterrichtspraktischen Prüfungen jedoch nur im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts.... 12 Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen. Näheres bestimmt das Ausbildungsprogramm des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. 24 Lehramt für sonderpädagogische Förderung (1) Die Ausbildung erfolgt in einem Unterrichtsfach oder einem Lernbereich sowie einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Die Ausbildung erfolgt nach Wahl der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen ihrer Masterprüfung oder Ersten Staatsprüfung. Aus Kapazitätsgründen kann die Ausbildung auch in der nicht gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung erfolgen; die Verteilung erfolgt entsprechend den Regelungen in 18 bis 20. Die weiteren Fächer der Ersten Staatsprüfung oder der Masterprüfung sind Bestandteil der Ausbildung. In der Ausbildung werden die weiteren sonderpädagogischen Fachrichtungen und die Anforderungen unterschiedlicher Orte sonderpädagogischer Förderung, insbesondere des gemeinsamen Unterrichts, berücksichtigt. (2) Die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet an Schulen statt, in denen Kinder und Jugendliche mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden.... online abrufbar unter: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/recht/lausbildung/vorbereitungsdienst/ovp.pdf [23.03.2015]

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 14 6 FAQ 6.1 Ausbildungsklassen und Stundenverteilung im Gemeinsamen Lernen Soll meine Ausbildungslehrerin bzw. mein Ausbildungslehrer in meinem Förderschwerpunkt ausgebildet sein? Ja, hierdurch soll eine bestmögliche Begleitung und Ausbildung der LAA sichergestellt werden. Muss meine Ausbildungslehrerin bzw. mein Ausbildungslehrer in meinem Unterrichtsfach ausgebildet sein? Nein, das ist nicht zwingend notwendig, wenngleich wünschenswert (insbesondere dann, wenn ein Großteil der Stunden im GL stattfindet). Sie bzw. er muss aber Lehrkraft für Sonderpädagogik sein und in jedem Fall auch ein Ausbildungslehrergutachten schreiben. Eine Betreuung im Unterrichtsfach kann auch durch eine Lehrkraft mit Lehramtsbefähigung einer allgemeinen Schule gewährleistet sein. Sie bzw. er kann ein zusätzliches Ausbildungslehrergutachten schreiben. Wie viele Stunden muss ich an der GL-Schule bzw. der Förderschule selbstständig ("bedarfsdeckend") unterrichten? Insgesamt werden vom 2. bis 5. Ausbildungsquartal 9 Stunden wöchentlich selbstständig unterrichtet. Die Verteilung der Stunden erfolgt im Einvernehmen mit den beteiligten Schulleitungen. Darf ich zusätzlich zum Einsatz in meinem studierten Unterrichtsfach in nicht studierten Fächern an der GL-Schule (insbesondere Sek I) unterrichten? Die Verantwortung für den unterrichtlichen Einsatz liegt bei der Schulleitung der GL-Schule. Sie klärt die Auswahl der Klassen und Lerngruppen und den Einsatz im Unterricht. Welche Mindeststundenzahl darf oder muss ich in meinem studierten Fach unterrichten? Das ist nicht festgelegt. Wichtig ist, dass Sie bestmöglich auf Ihre zukünftige Tätigkeit vorbereitet werden. Beide Prüfungsstunden müssen jedoch im studierten Unterrichtsfach durchgeführt werden, indem die bzw. der LAA im ZfsL ausgebildet wird. Darf ich mit der Facultas Primarstufe in meinem Fach auch in der Sek I im GL unterrichten? In der Regel sollten die LAA in der entsprechenden Stufe eingesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann in Rücksprache mit der Seminarleitung von dieser Regelung abgewichen werden.

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 15 6.2 Weitere Verpflichtungen und Aufgabenfelder an der GL-Schule Muss ich an beiden Schulen an Konferenzen teilnehmen? An wichtigen Gesprächen, wie z. B. Förderplan-Gesprächen und grundlegenden Stufenkonferenzen müssen Sie teilnehmen, was aber nicht zu einer Überbelastung von der bzw. dem LAA führen darf. An welchen Klassenfahrten muss ich bzw. darf ich teilnehmen? Die Verteilung entscheidet die bzw. der LAA in Absprache mit den beteiligten Schulleitungen. Die Genehmigung der Teilnahme erfolgt aber prinzipiell durch die Seminarleitung. Muss ich an der GL-Schule Pausenaufsicht und/oder Vertretungsunterricht übernehmen, wenn ich nur zwei Stunden hospitiere? Nein. 6.3 Langzeitbeurteilung und Prüfung Welche Schulleitung beurteilt mich an der GL-Schule? Beim Modell 2+12 bestätigt die Schulleitung der GL-Schule die Ausbildungsanteile gemäß 12 OVP durch entsprechendes Formblatt mit Tätigkeitsbeschreibung als Anlage zur Langzeitbeurteilung gemäß 16 (3) OVP der Schulleitung der Förderschule. Beim Modell x+y erstellen beide Schulleitungen eine Beurteilung mit Notenvorschlägen für Förderschwerpunkt, Unterrichtsfach und Endnote. Die Schulleitung der Förderschule erstellt auf dieser Grundlage federführend eine Langzeitbeurteilung. Die Federführung geht auf die Schulleitung der GL-Schule über, wenn die Ausbildung weitestgehend an der GL-Schule erfolgt. Muss ich in den Unterrichtsbesuchen bzw. der Prüfung die Gesamtgruppe zeigen oder auch/nur eine Teilgruppe beschränkt auf die Förderschüler? In der Regel sollte Unterricht in der Gesamtgruppe im Gemeinsamen Lernen stattfinden. Darf ich die Prüfung wegen der zwei Standorte auf zwei Tage verteilen? Nein, das ist nicht möglich. 6.4 Dienstunfallschutz und Fahrtkosten Erhalte ich Fahrtkostenerstattung für Fahrten zwischen Förder- und GL-Schule? Nein. Wie wird die Zeit berechnet, die ich für den Wechsel zwischen den beiden Schulen brauche? Ist es zusätzliche Pausenzeit? Die Fahrzeiten werden nicht als Arbeitszeit in Verrechnung mit den 14 Wochenstunden gemäß 11 (5) OVP gesehen.

'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 16 7 Anhang 7.1 Konzeption VD 2013/2015

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'Gemeinsames Lernen in einem inklusiven Bildungssystem', Seminar SF, ZfsL Duisburg Seite 18 7.1 Folien Präsentation

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