Deutschland und die UN-Behindertenrechtskonvention

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Transkript:

Teilhabepolitik/Schwerbehindertenvertretungen ÖGB - Tagung für Behindertenvertrauenspersonen Herausforderung Inklusion Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt und im Privatleben Deutschland und die UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion Helmfried Hauch -CDMP - Wien 08. 03. 2016 Inklusion Folie 1

Übersicht Die Situation von Menschen mit Behinderungen Eine Bestandsanalyse Teilhabepolitik in Deutschland Eine inklusive Arbeitswelt -Welche Barrieren müssen beseitigt werden?

2009: Situation von Menschen mit Behinderungen 9,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung leben in Deutschland. 7,1 Millionen Menschen sind davon schwerbehindert. 1,8 Millionen haben einen GdB von 100. 2,2 Millionen haben einen GdB von 50. 4% sind angeborene Behinderungen. 82% durch Krankheit verursacht. Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe eines (Erwerbs-)Lebens! Quelle: Statistisches Bundesamt

Anerkannte schwerbehinderte Menschen 2013

Welche Behinderungen liegen vor? 63,6% der schwerbehinderten Menschen haben körperliche Behinderungen, 10,3% haben geistige oder seelische Behinderungen, 8,9% haben zerebrale Störungen, bei 17,2% war die Art der Behinderung nicht ausgewiesen.

Bestandsaufnahme Arbeit und Beschäftigung Rund 3 Millionen Menschen mit Behinderungen sind im erwerbsfähigen Alter. 139.555 Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. rund 903.828 Menschen arbeiten bei einem beschäftigungspflichtigen Unternehmen. ca. 138.294bei nicht-beschäftigungspflichtigen Unternehmen (95.861 Schwerbehinderte, 42.433 Gleichgestellte). 291.711Menschen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Bestandsaufnahme Arbeit und Beschäftigung

Übersicht Die Situation von Menschen mit Behinderungen Eine Bestandsanalyse Teilhabepolitik in Deutschland Eine inklusive Arbeitswelt -Welche Barrieren müssen beseitigt werden?

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 30. März 2007: Deutschland unterzeichnet das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 26. März 2009: UN-BRK tritt in Kraft. 15. Juni 2011: Bundeskabinett beschließt den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. ver.di-stellungnahme 3. August 2011: Bundeskabinett beschließt den Ersten Staatenbericht (gemäß Artikel 35 UN-BRK). DGB-Stellungnahme (inkl. ver.di-positionen)

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK in fast allen Bundesländern sowie Institutionen wie DeutscheGesetzliche Unfallversicherung -DGUV (inzwischen 2.0 (2015-2017) DeutscheRentenversicherung und größeren Unternehmen wie Fraport RWE SAP

Lebensbereiche Beispiele: Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 14) Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit (Art. 17) Recht auf persönliche Mobilität (Art. 20) Recht auf Bildung (Art. 24) Recht auf Gesundheit (Art. 25) Recht auf Habilitation und Rehabilitation (Art. 26) Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Art. 27)

Ziel Bildet die Grundlage für die Behindertenpolitik in Deutschland. Paradigmenwechsel: Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Philosophie: Inklusion(war auch Leitgedanke beim SGB IX) Keine Aufteilung in gesellschaftliche Gruppen. Akzeptanz der Unterschiedlichkeit. Strukturen an den Bedürfnissen aller ausrichten. Ergebnis: Inklusion bringt eine vielfältige bunte Gesellschaft!

Inklusion Exklusion Separierung Integration Inklusion

Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (NAP) Anspruch: Gesamtstrategie mit insgesamt 12 Handlungsfeldern Bildung; Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege; Arbeit und Beschäftigung; Kinder, Jugendliche, Familie und Partnerschaft; Frauen; Ältere; Bauen und Wohnen; Mobilität; Kultur und Freizeit; gesellschaftliche und politische Teilhabe; Persönlichkeitsrechte; Internationale Zusammenarbeit Bestandsaufnahme Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung für die nächsten 10 Jahre

Maßnahmen der Bundesregierung Initiative Inklusion (2011-2018) Volumen von 100 Mio. Euro (Mittel aus dem Ausgleichsfonds) 4 Maßnahmen: 10.000 junge Menschen sollen über 2 Jahre begleitet werden, um Arbeit im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Es sollen1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche geschaffen werden. 4.000 altersgerechte Arbeitsplätze für über 50 Jährige. Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern.

Positionen der Gewerkschaften Gesamteinschätzung (1) Wir begrüßen, dass die Zivilgesellschaft in den Prozess der Bearbeitung einbezogen war. Die Bundesregierung trägt nicht die alleinige Verantwortung für die Umsetzung. Auch die Länder, Kommunen, Sozialleistungsträger, Sozialpartner sind hier mit eigenen Beiträgen gefragt. Der NAP enthält wenig Falsches -er greift nur zu kurz!

Positionen der Gewerkschaften Gesamteinschätzung (2) Für die Umsetzung des NAP und der BRK sollen keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Es sind wenige Aktivitäten geplant, um die Gesetze im Hinblick auf die BRK zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Novellierung des SGB IX ab 2013 geplant. Erste Ansätze im Bundesteilhabegesetz (in Kraft treten 2017) bzw. Teil 3 Schwerbehindertenrecht 2018 Verzicht darauf, vorhandene Pflichten zu schärfen und die Einhaltung stärker zu kontrollieren.

Übersicht Die Situation von Menschen mit Behinderungen Eine Bestandsanalyse Teilhabepolitik in Deutschland Eine inklusive Arbeitswelt -Welche Barrieren müssen beseitigt werden?

Welche Barrieren müssen beseitigt werden? 1. Verbindliche Aktionspläne des Bundes und der Länder zur Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. 2. Ausweitung der betrieblichen Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen (Ausbildungsplatzquote). 3. Erhöhung der Pflichtbeschäftigungsquote (wieder auf 6 Prozent) bei gleichzeitig deutlicher Erhöhungder Ausgleichsabgabe (auf mindestens ¼ des Durchschnittsentgelts für eine Vollzeitstelle/ 2010 ~ 2.522 ).

Welche Barrieren müssen beseitigt werden? 4. Schutzrechte von Menschen mit Behinderungen müssen gestärkt und ausgebaut werden. 5. Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, einschl. aller betrieblichen Wege und Sozialräume. 6. Bessere Prävention und Beschäftigungssicherung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).

Welche Barrieren müssen beseitigt werden? 7. Anerkennung behindertenspezifischer Mehrbedarfe bei allen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. 8. Umfassende Information der SGB-II-Empfänger/Innen über Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation und ggf. Bewilligung der Maßnahmen. 9. Aufhebung der Deckelungdes Reha-Haushaltes der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Barrieren müssen beseitigt werden? 10. Aufnahme einer Unwirksamkeitsklausel ins SGB IX/ BetrVG /PersVG etc. mit Sanktionen bei nicht ordnungsgemäße Beteiligung der SBV ( Veto-Recht ). 11. Ausbau der Mitbestimmungsrechte der gesetzlichen Interessensvertretungen (Werkstatträte, SBV, BR/PR).

Teilhabepolitik/Schwerbehindertenvertretungen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt: Helmfried Hauch CDMP Email: GVMBSR@aol.com stellvertretend für Kollegin Melanie Grunow bzw. Kollegen Matthias Gruß Ressort 5, ver.di Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer 10, D - 10179 Berlin Fon: 0049-30-6956-2141, Fax: 0049-30-6956-3553 Mehr Infos unter: www.sopo.verdi.de