Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße

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Transkript:

Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2012/2 im Bereich des Sondergebiets Baumarkt östlich der Prof.-Fritz-Klee-Straße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Umweltbericht zum Konzept für die Flächennutzungsplanänderung Bearbeitung: Stadt Selb Dipl.-Ing. (FH) Siller Stadtplaner

Seite / 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1.1 Anlass der Planung 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes 1.2.1 Angaben zum Standort 1.2.2 Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben zu den jeweiligen Standorten 1.2.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden 1.3 Ziele des Umweltschutzes lt. Fachgesetzen und Fachplänen 1.3.1 Fachgesetze 1.3.2 Fachplanungen 1.3.2.1 Flächennutzungs- und Landschaftsplan 1.3.2.2 Landes- und Regionalplanung 1.3.2.3 Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) 1.3.2.4 Biotopkartierung und Arten- und Biotopschutzprogramm 1.4 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Planaufstellung 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Schutzgut Mensch 2.1.1 Bestandsaufnahme 2.1.2 Auswirkungen der Planung 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 2.2.1 Bestandsaufnahme 2.2.2 Auswirkungen der Planung 2.3 Schutzgut Boden 2.3.1 Bestandaufnahme 2.3.2 Auswirkungen der Planung 2.4 Schutzgut Wasser 2.4.1 Bestandsaufnahme 2.4.2 Auswirkungen der Planung 2.5 Schutzgut Luft/Klima 2.5.1 Bestandsaufnahme 2.5.2 Auswirkungen der Planung 2.6 Schutzgut Landschaft 2.6.1 Bestandsaufnahme 2.6.2 Auswirkungen der Planung

Seite / 3 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 2.7.1 Bestandsaufnahme 2.7.2 Auswirkungen der Planung 2.8 Wechselwirkungen 2.9 Entwicklungsprognosen 2.9.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung 2.9.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 2.10 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 2.10.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 2.10.2 Kompensationsbedarf und Maßnahmen zum Ausgleich 2.11 Planungsalternativen 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung 3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung

Seite / 4 Quellenverzeichnis Deckblatt Auszug aus der digitalen Flurkarte, Stand: 06/2012, überlagert mit dem FNP Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Biotopkartierung Bayern, Juli 2002 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Leitfaden, ergänzte Fassung vom Januar 2003 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost (LEK), September 2003 Regierung von Oberfranken Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 Bayerische Staatsregierung Regionalplan für die Region Oberfranken-Ost (5) Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung, ergänzte Fassung vom Januar 2007 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Entwicklungszeiträume von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Arbeitshilfe zur Entwicklung und Erhaltung von Ökoflächen, Ausgabe Februar 2008, Bayerisches Landesamt für Umwelt Geologische Karte v. Bayern, Blatt 5838/5839, 1:25000

Seite / 5 1. Einleitung 1.1 Anlass der Planung Die Gebäude liegen seit mehreren Jahren brach. Auf Dauer ist nicht damit zu rechnen, dass die Anlage wieder für einen Baumarkt genutzt wird. Die Festsetzung SO Baumarkt lässt jedoch keinen Freiraum zur Umnutzung des Areals. Daher soll das Areal künftig für eine eingeschränkte gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. 1.2 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes 1.2.1 Angaben zum Standort Der Änderungsbereich befindet sich südlich der Weißenbacher Straße und liegt östlich der Wendeanlage am Ende der Prof.-Fritz-Klee-Straße. 1.2.2 Beschreibung der Darstellung des Plans mit Angaben zu den jeweiligen Standorten Entsprechend der künftigen Nutzung bzw. Festsetzungen werden die Flächen als gewerbliche Baufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 1.2.3 Umfang des Vorhabens und Bedarf an Grund und Boden Flächenstatistik: Gewerbliche Baufläche : ca. 9.050 m² Grünfläche: ca. 3.770 m² Fläche für die Landwirtschaft: ca. 860 m² Der Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 13.680 m², betroffen sind folgende Flurstücke der Gemarkung Selb: 1280 (TF), 1283 (TF), 1284 (TF), 1365 und. 1373 (TF). 1.3 Ziele des Umweltschutzes lt. Fachgesetzen und Fachplänen 1.3.1 Fachgesetze Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere auch die Belange des Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigen. Weiterhin ist 1a BauGB anzuwenden. Demnach soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden, Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.

Seite / 6 Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. Art. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. 13 BNatSchG sind u.a. gleichfalls zu beachten. 1.3.2 Fachplanungen 1.3.2.1 Flächennutzungs- und Landschaftsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Sonderbaufläche dar. Der Landschaftsplan enthält für den direkt betroffenen Bereich keine Aussagen. 1.3.2.2 Landes- und Regionalplanung Siehe Teil 1 Begründung, Punkt 4.1 1.3.2.3 Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) Laut LEK liegt das Plangebiet im Gebietstyp Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild. 1.3.2.4 Biotopkartierung und Arten- und Biotopschutzprogramm Der Änderungsbereich tangiert im Osten die kartierte Biotopfläche Nr. 5838-0175-001. 1.4 Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der Planaufstellung Der zugehörige Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 156 berücksichtigt die Umweltbelange und die Ziele des Umweltschutzes wie folgt: Begrenzung der Versiegelung der Grundstücke, Pflanzgebote, Vorgabe einer Pflanzenliste, Verpflichtung zur Artenvielfalt und Begrenzung der Gebäudehöhe. Im Zuge der Änderung wird die max. zu. Schallemission gezielt begrenzt. 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bei der folgenden Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen wird in der Regel das Plangebiet zugrunde gelegt. Die Beurteilung erfolgt in drei Stufen (geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit).

Seite / 7 2.1 Schutzgut Mensch 2.1.1 Bestandsaufnahme Im Umfeld des Plangebiets finden sich neben Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben auch schutzbedürftige Nutzungen (Krankenhaus, Wohnnutzung). Daher werden im zugehörigen Bebauungsplan die Schallemissionen begrenzt. 2.1.2 Auswirkungen der Planung Die Planung gewährleistet, dass es nicht zu einzelner Verschlechterung der Wohnqualität bzw. der erforderlichen Ruhe beim Krankenhaus kommt. Die Planung ist von geringer Erheblichkeit. 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen 2.2.1 Bestandsaufnahme Im Osten überlagert das Plangebiet die kartierte Biotopflächen Nr. 5838-0175-001. Laut Kartierung handelt es sich um an einer Böschung oberhalb des Wiesengrundes verlaufende dichte Baumhecke aus Salweide, Birke, Pappel Traubenkirsche. Im Plangebiet und dessen Umgebung wurden bei den Begehungen keinerlei artenschutzrechtlich relevante Arten beobachtet. Geschützten Tier- und Pflanzenarten wurden ebenso nicht festgestellt. Vor allem die Gehölze bieten Lebensraum für zahlreiche Insekten, Vögel und kleinere Säugetiere. Hier sind insbesondere die langgezogenen Gehölzstrukturen von Bedeutung. 2.2.2 Auswirkungen der Planung Die Planung berücksichtigt im besonderem Maße die erhaltenswerten Gehölzstruktur entlang der Böschung. Die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind daher von geringer Erheblichkeit. 2.3 Schutzgut Boden 2.3.1 Bestandsaufnahme Nach dem LEK. ist das Rückhaltevermögen des Bodens für Schwermetalle überwiegend sehr hoch, sind Bodenobjekte mit hoher Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nicht bekannt.

Seite / 8 ist die potentielle Erosionsgefährdung durch Wasser überwiegend gering und handelt es sich um ein Siedlungsgebiet mit allgemeiner Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktionen 2.3.2 Auswirkungen der Planung Damit der Boden seine Filter-, Lebensraum- und Nutzfunktionen erfüllen kann ist es wichtig, dass er nicht durch z. B. Überbauung, Verdichtung, Versiegelung oder Auffüllung verändert wird. Tatsächlich ist das Gebiet bereits baulich genutzt. Darüber hinaus begründet die Planung keine zusätzliche bauliche Nutzung. Damit bewirkt die Planung letztlich keine Verschlechterung der gegebenen Situation. Die Auswirkungen der Planung auf den Boden sind daher von geringer Erheblichkeit. 2.4 Schutzgut Wasser 2.4.1 Bestandsaufnahme Ostwärts des Plangebiets verläuft in etwa 70 m Entfernung die Selb Laut LEK liegt das Areal in einem Gebiet mit allgemeiner Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbierbarer Stoffe. 2.4.2 Auswirkungen der Planung Das Areal wird bereits entsprechend der Darstellungen genutzt. Die Planung ist daher von geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Wasser. 2.5 Schutzgut Luft/Klima 2.5.1 Bestandsaufnahme Laut LEK sind keine Kaltlufttransport- und sammelwege von der Planung betroffen. Es handelt sich um ein Siedlungsgebiet, in dem der Verbesserung der bioklimatischen Situation eine allgemeine Bedeutung zukommt. 2.5.2 Auswirkungen der Planung Das Areal wird bereits entsprechend der Darstellungen genutzt. Die Planung ist daher von geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Luft/Klima.

Seite / 9 2.6 Schutzgut Landschaft 2.6.1 Bestandsaufnahme Im Plangebiet existieren für das Orts- und Landschaftsbild bedeutenden Gehölzstrukturen. 2.6.2 Auswirkungen der Planung Die Planung berücksichtigt im besonderem Maße die Gehölzstrukturen und bewirkt damit keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild. Die Planung ist von geringer Erheblichkeit. 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 2.7.1 Bestandsaufnahme Im Änderungsbereich bzw. der näheren Umgebung existieren keine Baudenkmäler. Archäologische Denkmäler sind ebenso nicht bekannt. An Sachgütern existiert zudem im Plangebiet und dessen näherer Umgebung unterschiedlich genutzte Bebauung (Wohnen, Verwaltung und Gesundheit, Einzelhandel, Dienstleistung und Gewerbe etc.) 2.7.2 Auswirkungen der Planung Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter werden nicht gesehen. Insbesondere die Wohnnutzung wird durch Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel vor unzumutbarem Lärm geschützt. Die Planung ist von geringer Erheblichkeit. 2.8 Wechselwirkungen Eingriffe in Natur und Landschaft wirken sich so gut wie nie nur auf ein Schutzgut aus. In der Regel ergeben sich Wechselwirkungen. Nachdem das Plangebiet insgesamt entsprechend der Darstellungen genutzt wird, bewirkt die Planung darüber hinaus keine weiteren negativen Auswirkungen. 2.9 Entwicklungsprognosen 2.9.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung sind die vorgenannten nachteiligen Auswirkungen zu erwarten.

Seite / 10 2.9.2 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer erneuten Nutzung der Gebäude für einen Baumarkt bliebe bei Nichtdurchführung der Planung die jetzige Situation bestehen. Mittelfristig wäre mit nahezu vergleichbaren Auswirkungen wie bei Durchführung der Planung für die behandelten Schutzgüter zu rechnen. Wegen der engen Festsetzung SO Baumarkt wäre es jedoch viel wahrscheinlicher, dass die Gebäude keiner entsprechenden Nutzung zugeführt werden können und damit eine Bauruine drohen würde. 2.10 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen 2.10.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Siehe Punkt 1.4 2.10.2 Kompensationsbedarf und Maßnahmen zum Ausgleich Gemäß 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. In der Folge sind für die Bauleitplanung keinen Kompensationsmaßnahmen erforderlich. 2.11 Planungsalternativen Ein wesentliches Ziel der Planung ist die Wiedernutzung der Gebäude des ehemaligen Baumarktes. Daher ergeben sich für die Planung keine Alternativen bezüglich der Lage. 3. Zusätzliche Angaben 3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere, und hohe Erheblichkeit. 3.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Da viele der Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind bzw. zulässig waren, können planungsspezifische Auswirkungen kaum nachgewiesen werden. 3.3 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen Die Überwachung der Auswirkungen erfolgt durch Ortseinsichtnahmen.

Seite / 11 4. Allgemeinverständliche Zusammenfassung In dem von der Planung betroffenem Gebiet konnte bereits vorher gebaut werden. Der Bebauungsplan hat daher in erster Linie eine steuernde Funktion bezüglich der Nutzungsarten. Zudem schützt er wertvolle Grünflächen in ihrem Bestand. Erheblich nachteilige Auswirkungen der Planung auf die Umwelt werden, nachdem durch den Bebauungsplan kein zusätzliches Baurecht im Hinblick auf das Nutzungsmaß begründet wird, nicht gesehen. Die nachteiligen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sind insgesamt von geringer Erheblichkeit. Aufgestellt: Selb, 10.08.2012 SG Stadtplanung Stadtbauamt S i l l e r Stadtplaner R e s c h Baudirektor Stadt Selb K r e i l Oberbürgermeister