Das MoMiG aus notarieller Sicht Dr. Till Schemmann 23. Oktober 2008 Osborne Clarke
Inhaltsübersicht Gründung im vereinfachten Verfahren Neuerungen bei der Anteilsabtretung Bewertung aus notarieller Sicht 2
Voraussetzungen ( 2 Ia GmbHG) drei Gesellschafter ein Geschäftsführer beurkundetes Musterprotokoll (=Mixtur aus Gründungsurkunde und Satzung) Kombination mit Unternehmergesellschaft? ènur geeignet für Kleinstunternehmen und evtl. Konzerntöchter (wenn keine Gesamtvertretung!) 3
Bewertung Vorteile: evtl. schnellere Eintragung niedrigere Kosten Nachteile: keine gesetzesabweichenden Satzungsregelungen keine Gesamtvertretung / 181 BGB keine Sachgründung / Umwandlung 4
Problemfelder Mehrpersonengesellschaft Vinkulierung von Anteilen Einziehung / Ausschluss / Kündigung / Tod Abfindung Wettbewerbsverbot Anfechtungsfrist... èmusterprotokoll praktisch unbrauchbar 5
Problemfelder Einpersonengesellschaft abweichendes Geschäftsjahr Zustimmungserfordernisse Geschäftsführung fixe Gründungskosten (RA/StB) èvor- und Nachteile sollten genau abgewogen werden 6
... und wie geht s weiter? Satzungsänderung möglich (praktisch wohl nur als Neufassung) Anteilsabtretung wohl nicht Änderung der Gründungsurkunde (=Gesellschafterliste, 2 Ia 4 GmbHG), sondern neue Liste Geschäftsführeränderung als Satzungsänderung ( 2 Ia 5, 53 f. GmbHG)? 7
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Technische Neuerungen kleinste Stückelung jetzt ein Euro ( 5 II 1 GmbHG) keine einheitliche Beteiligung mehr ( 5 II 2, 55 IV GmbHG) Teilung ohne Zustimmung möglich Vorratsteilung möglich 9
Gesellschafterstellung intern bisher Anmeldung / Nachweis bei Geschäftsführung jetzt Aufnahme neuer Gesellschafterliste in das Handelsregister ( 16 I 1 GmbHG) èbedeutung für Stimmrecht, Gewinnanspruch... Problem zusätzlichen Registervollzugs löst 16 I 2 GmbHG durch Rückwirkung bei unverzüglicher Einreichung 10
Gesellschafterliste weiter Einreichungspflicht Geschäftsführer ( 40 I GmbHG) bei Beurkundung muss Notar einreichen mit Übereinstimmungsbescheinigung ( 40 II GmbHG) ausländischer Notar nicht verpflichtet, aber wohl nicht gehindert 11
Gutgläubiger Erwerb bisher nicht mangels Rechtsscheintatbestand jetzt aufgrund Gesellschafterliste mit oder ohne Bescheinigung wenn: Liste drei Jahre alt oder Zurechnung zum verlierenden Teil keine grobe Fahrlässigkeit des Erwerbers kein Widerspruch 12
Reichweite des gutgl. Erwerbs nur Rechtsinhaberschaft des Veräußerers, nicht: Lastenfreiheit (Pfandrechte!) Existenz (h.m., z.b. bei Kapitalerhöhungen) Einzahlung Stammeinlage Geschäftsfähigkeit, Verfügungsbefugnis... Übertragbarkeit (Vinkulierung!) aber für Erwerb des Anteils und dingl. Rechte 13
Auslandsbeurkundung Geschäftsform oder Ortsform reichen (Art. 11 I EGBGB, h.m.) Geschäftsform: deutscher Notar, Frage der Gleichwertigkeit Ortsform: Schweizer Notar, jetzt Schriftform! èfrage der Normleere im neuen Schweizer Recht 14
Auswirkungen von 40 GmbHG n.f. Bescheinigung durch vergleichbaren ausländischen Notar möglich (aber keine Amtspflicht) è Aufnahme durch Registergericht sonst Einreichungspflicht der Geschäftsführer ( 40 I 1 GmbHG) èeinschränkung gutgläubigen Erwerbs wegen Normzwecks (Berger/Kleissl )? 15
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