Betreff: Tierschutz-Memorandum zur EU-Ratspräsidentschaft Österreichs

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Transkript:

Juli 2018

An die Österreichische Bundesregierung Bundeskanzleramt Österreich Ballhausplatz 2 1010 Wien Per E-Mail an post@bka.gv.at Wien, Juli 2018 Betreff: Tierschutz-Memorandum zur EU-Ratspräsidentschaft Österreichs Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz, sehr geehrter Herr Vizekanzler Heinz-Christian Strache, sehr geehrte Damen und Herren Bundesminister, auf Initiative des Verbands Österreichischer Tierschutzorganisationen pro-tier schlossen sich die Mitglieder des Verbands, Tierschutzombudsfrau Kärnten, Tierschutzombudsstelle Wien, Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten, Tierschutzverein Klosterneuburg Wien-Umgebung, Tierschutzverein Purzel & Vicky, Tierschutzverein Rettungsring Tierhilfe Österreich, Verein gegen Tierfabriken und Wiener Tierschutzverein zusammen, um in einem Tierschutz-Memorandum anlässlich der EU- Ratspräsidentschaft Österreichs Forderungen an die Bundesregierung zu richten. Denn bereits Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt fest, dass die Festlegung und Durchführung der Politik in der Union den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung zu tragen hat. Das Memorandum umfasst jene tierschutzrelevanten Themen, die zur Zeit besonders aktuell sind und welche man im Moment auf EU-Ebene behandeln muss. Für einige der Themen wie z.b. die Wildtierhaltung in Zirkussen oder das Käfigverbot für Zucht- und Mastkaninchen gibt es in Österreich bereits Lösungen, die als Vorbild für ein EU-weites Verbot herangezogen werden können und mit denen der Tierschutzstandard der EU angehoben werden kann. Einer im März 2016 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge hält die absolute Mehrheit der Europäer und Europäerinnen Tierschutz für sehr wichtig und hofft, dass in diesem Bereich Verbesserungen erzielt werden. (http://europa.eu/rapid/press-release_memo-17-1426_de.htm) Dieses Memorandum ist daher als Auftrag an die österreichische Bundesregierung zu verstehen, sich für eine nachhaltige Verbesserung des Tierschutzes einzusetzen und einen Prozess einzuleiten, der zur Erfüllung der Forderungen führt. Die folgenden Forderungen sollen während der österreichischen Ratspräsidentschaft verbindlich umgesetzt werden, um den Schutz der Tiere in der EU zu verbessern.

Tiertransporte Derzeit werden Tiertransporte über die EU-Außengrenzen hinweg bewilligt, obwohl der Schutz der Tiere nach der Grenze nicht gewährleistet werden kann. Über eine Milliarde Geflügeltiere sowie 37 Millionen lebende Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde werden in Drittstaaten transportiert. Zu lange Transportzeiten und schlechte Transportbedingungen stehen dabei an der Tagesordnung. Bereits seit 2007 gibt es die EU Verordnung 1/2005 für den Schutz von Tieren beim Transport, doch diese muss dringend überarbeitet werden. Ein Urteil des EuGH besagt, dass die Bestimmungen der EU nicht an den EU-Außengrenzen enden, sondern bis zum Zielort eingehalten werden müssen. Dennoch werden immer wieder Missstände aufgedeckt. Der Antrag von über 220 MEPs, einen Untersuchungsausschuss für Tiertransporte aus der EU einzusetzen, wurde von der Konferenz der Präsidenten abgelehnt. Die kommende EU-Ratspräsidentschaft Österreichs birgt die einmalige Gelegenheit für die Bundesregierung, sich für eine tierschutzgerechte Lösung auf EU-Ebene einzusetzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung, bessere Transportbedingungen für die Tiere und eine Abschaffung von Langstreckentransporten. Schmerzhafte Eingriffe bei Schweinen Die betäubungslose Ferkelkastration ist in der EU immer noch erlaubt. Die Tiere leiden dabei Höllen-Qualen, weil ihnen ohne wirksame Schmerzausschaltung die Samenstränge durchtrennt werden. Manche Mitgliedsstaaten haben sich bereits gegen diesen tierquälerischen Eingriff entschieden, z.b. Deutschland ab 2019. Außerdem sind schmerzhafte Eingriffe, wie das Abschneiden der Schwänze und das Abschleifen der Zähne, erlaubt und werden an Millionen von europäischen Schweinen jährlich durchgeführt. Dabei handelt es sich nur um den grausamen Versuch, die Tiere den Haltungsbedingungen anzupassen, anstatt bessere Bedingungen für die Tiere vorzuschreiben. Auch die Eurogroup For Animals, ein Zusammenschluss europäischer Tierschutzorganisationen, versucht mit der #EndPigPain Kampagne schon seit einiger Zeit, diesen grausamen Eingriffen ein Ende zu setzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher, dass diese schmerzhaften Eingriffe bei Schweinen endlich auf EU-Ebene verboten werden. CO2-Betäubung Millionen von Schweinen werden jedes Jahr vor der Schlachtung mit Kohlendioxid betäubt. Diese Methode ist allerdings sehr schmerzhaft für die Tiere, da das Einatmen des Gases stark reizend auf die Schleimhäute wirkt. Außerdem sind Studien zufolge 1 bis 14 % der Tiere durch diese Methode nicht tief genug betäubt und erleben daher die Schlachtung bei Bewusstsein. In der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Des Europäischen Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung wird sogar erwähnt, dass es Diskussionen gegen die CO2-Betäubung gibt, diese jedoch aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht weitergeführt werden: Die Empfehlungen, den Einsatz von Kohlendioxid bei Schweinen [...] schrittweise einzustellen, werden nicht in diese Verordnung eingearbeitet, da die Folgenabschätzung ergeben hat, dass solch eine

Empfehlung derzeit in der EU aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar ist. Es ist jedoch wichtig, diese Diskussion in Zukunft fortzusetzen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass diese EU-Verordnung endlich angepasst wird und Alternativen für die CO2-Betäubung zum Einsatz kommen. Vollspaltenböden Anhang I Kapitel I Nummer 3 der deutschen Übersetzung der EU-Schweinehaltungsrichtlinie (2008/120/EG) fordert "Zugang zu einem physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich". Vollspaltenböden bieten für Schweine keine angenehmen Liegebereiche: Diese Böden führen zu Verletzungen und Hautschäden. Schweine haben zudem das Bedürfnis, Mulden zu schaffen, um mit erhöhtem Kopf liegen zu können. Vollspaltenböden sind oder werden daher schon in den Niederlanden, Dänemark, Finnland und Schweden verboten. Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die EU-Verordnung in diesem Bereich konkretisiert und Vollspaltenböden endlich EU-weit verboten werden. Kennzeichnung der Herkunft von Eiern in verarbeiteten Produkten Die Käfighaltung von Legehennen ist in Österreich verboten, in der EU aber weiterhin erlaubt. In verarbeiteten Lebensmitteln kommen immer noch größtenteils Käfigeier zum Einsatz, was den Konsument_innen aber meist gar nicht bewusst ist. Die Konsument_innen haben ein Recht darauf zu erfahren, was in den Produkten, die sie kaufen, enthalten ist, so auch die Herkunft der Eier nach Haltungsart. Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass eine EU-weite Kennzeichnung der Herkunft von Eiern in verarbeiteten Produkten eingeführt wird. Tierversuche Für zahlreiche Tierversuche gibt es inzwischen anerkannte und zuverlässige Alternativen, die auch in der EU zugelassen sind. Dennoch sind grausame Eingriffe, wie etwa der Pyrogentest an Kaninchen, immer noch nicht verboten und werden weiter eingesetzt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern ein Verbot von Tierversuchen, für die es anerkannte tierleidfreie Alternativen gibt. Pelzfarmverbot Österreich ist einer der weltweiten Vorreiter im Pelzfarmverbot. Es ist an der Zeit, dass die anderen Mitgliedsstaaten nachziehen und ebenfalls ein Verbot dieser grausamen Farmen aussprechen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern ein EU-weites Verbot von Pelzfarmen sowie ein Importverbot von Echtpelz in die EU. Verbot von Wildtieren in Zirkussen In Österreich gibt es bereits ein Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen. Diese internationale Vorreiterrolle kann nun dazu genutzt werden, ein EU-weites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen zu erwirken.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern ein Eintreten für ein europaweites Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Mastkaninchen In Österreich gibt es bereits seit 2012 ein Verbot der Käfighaltung von Zucht- und Mastkaninchen. Die Tiere leiden in Käfigen enorm unter der Bewegungseinschränkung, dem viel zu hohen Tierbestand und der Unmöglichkeit, sich artgemäß zu beschäftigen, sie verletzen sich an den Drahtgitterböden. Im März 2017 gab es im EU-Parlament eine positive Abstimmung über die Festlegung von Mindeststandards für Kaninchen. Käfige wurden zum ersten Mal in Frage gestellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern ein Eintreten für ein EU-weites Käfighaltungsverbot von Zucht- und Mastkaninchen Gänse und Enten In Österreich ist der Lebendrupf bei Gänsen und die Stopfmast von Enten und Gänsen bereits verboten. Die sogenannte Mauserrupf bzw. das Raufen ist allerdings in der EU noch erlaubt, außerdem wird die foie gras, die Fettleber, immer noch durch das Zwangsstopfen und gezielte Krankmachen der Tiere hergestellt. Unter dem Vorbild von Österreich, sollte diese Praktik in der gesamten EU verboten werden. Die unterzeichnenden Organisationen fordern ein Eintreten für ein EU-weites Verbot des Lebendrupfs und Lebendraufens sowie der Stopfmast bei Gänsen und Enten Streunerschutz Nur 9 europäische Länder haben sich dem Programm CNR (= Catch Neuter und Release) angeschlossen und gehen damit aktiv gegen das Leid von Straßenhunden und -katzen vor. Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine europaweite Chip-, Kastrations- und Impfpflicht für diese Tiere, sowie die Schließung bzw. Umwidmung sämtlicher Tötungsstationen in staatliche oder private Shelter, nach tierschutzgerechten Maßstäben und unter der Leitung von NGOs. Das Töten von Streunern muss europaweit verboten werden. Dieses Verbot muss auch kontrolliert und im Fall des Falles sanktioniert werden. Ein Zuchtverbot in Ländern mit einer besonders großen Streunerpopulation sollte nach dem Vorbild anderer Länder in der gleichen Situation (z.b. Holland) verhängt werden. Verpflichtende Förderung von Tierschutz In Österreich gibt es eine Verpflichtung des Gemeinwesens, den Schutz der Tiere zu fördern, da Tierschutz als weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse gilt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass solche Förderungen nach dem Vorbild von Österreich in der gesamten EU umgesetzt werden. Hochachtungsvoll, Ing. Harald Hofner, Präsident pro-tier