Niederschrift. aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates. Tag: Donnerstag, 9. Dezember 2010 Rathaus der Stadtgemeinde Scheibbs

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Transkript:

Niederschrift aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates. Tag: Donnerstag, 9. Dezember 2010 Ort: Rathaus der Stadtgemeinde Scheibbs Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.45 Uhr Vorsitz: Bgm. Christine Dünwald Anwesende: a) Mitglieder des Gemeinderates: Von der ÖVP: Vizebürgermeister Franz Aigner Stadtrat Hofmarcher Johannes Stadtrat Mag. Winter Franz Stadtrat Jagetsberger Franz Gemeinderat Schlögl Dr. Kurt Gemeinderat Ressl Adelheid Gemeinderat Pauline Schagerl Gemeinderat Pemsel Karl Gemeinderat Reinhard Hackl Gemeinderat Hader Ferdinand Gemeinderat Josef Scharner Gemeinderat Ing. Franz Raab Von der SPÖ: Stadtrat Huber Johann Stadtrat Wagner Adolf Gemeinderat Pflügl Reinhold Gemeinderat Walter Hudl Von den GRÜNEN SCHEIBBS: Gemeinderat Holzer Raimund ab TOP 9 Gemeinderat Engelmayer Susanne Abwesend und entschuldigt: Gemeinderat Julian Hackl Gemeinderat Ing. August Höllmüller Gemeinderat Schinnerer Johannes Gemeinderat Elisabeth Wagner Gemeinderat Mag. Phil. Schneider Franz Gemeinderat Reinhard Pitzl Gemeinderat Holzer Raimund bis TOP 8 Die Bürgermeisterin begrüßt die Erschienenen, er stellt die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates durch die Anwesenheit von 18 Mitgliedern fest. Bgm. Christine Dünwald teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 11 der öffentlichen und der Punkt 1a der nicht öffentlichen Sitzung abgesetzt werden.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 2 von 9 Die genehmigte Tagesordnung lautet: A) Öffentliche Sitzung: T a g e s o r d n u n g 1. Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2010 2. Abschluss eines Bestandsvertrages 3. Beschluss zur Annahme eines Vorkaufsrechtes 4. Neufestsetzung der Entgelte für Plakatierung 5. Aufhebung der Verordnung gem. NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz 6. Aufhebung der Verordnung über die Erhebung von Interessentenbeiträgen gem. NÖ Tourismusgesetz 7. Aufhebung der Verordnung über die Erhebung von Ortstaxen gem. NÖ Tourismusgesetz 8. Verordnung über die Einhebung einer Hundeabgabe 9. Verordnung über die Einhebung einer Gebrauchsabgabe 10. Abänderung der Richtlinien für die ökologische Wohnbauförderung 11. Gutscheine für Säuglinge 12. Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 13. Vergabe von Subventionen B) Nicht öffentliche Sitzung: 1. Personalangelegenheiten 2. Vergabe von Ehrenzeichen ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2010. Berichterstatter: GR Dr. Kurt Schlögl GR Dr. Schlögl berichtet, dass keine Einwände gegen die Protokolle der Gemeinderatssitzung 10. November 2010 eingebracht wurden und daher diese Protokolle als genehmigt gelten. 2. Abschluss eines Bestandsvertrages Berichterstatter: Bgm. Christine Dünwald Für die Nutzung der Parkplatzfläche auf der Parzelle 229/1 der Firma Traunfellner (neben Gebietskrankenkasse) ist der Abschluss eines Bestandsvertrages vorgesehen. Die Nutzungsvereinbarung wurde bisher nicht vertraglich abgeschlossen.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 3 von 9 Antrag Bgm. Christine Dünwald Genehmigung des vorliegenden Bestandsvertrages mit der Firma A. Traunfellner Es melden sich StR. Huber und GR Pflügl zu Wort. 3. Beschluss zur Annahme eines Vorkaufsrechtes Berichterstatter: Bgm. Christine Dünwald Im Zuge des Verkaufs von Liegenschaften aus der Parzellierung Wilhelm Krenn wird der Stadtgemeinde Scheibbs im Sinne des Baurechtsvertrages vom 12. Mai 2010 ein Vorkaufsrecht für diese Grundstücke eingeräumt. Die Annahme des Vorkaufsrechtes bedarf einer Genehmigung durch den Gemeinderat. Antrag Bgm. Christine Dünwald Annahme der vorliegenden Vorkaufsrechte mit Karl Kendler und Petra Aigelsreiter sowie Harald Wurm und Monika Mayer. Keine Wortmeldung. 4. Neufestsetzung der Entgelte für Plakatierung Berichterstatter: Bgm. Christine Dünwald In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung, Wirtschaft und Tourismus vom 14. September 2010 wurde die Abänderung der Entgelte für die Plakatierung vorgeschlagen. Die bisher geltenden Sätze sollen von 1,09 auf 1,50 für Einheimische und von 1,45 auf 2,50 für Auswärtige abgeändert werden. Die Änderung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Antrag Bgm. Christine Dünwald Festsetzung der Entgelte laut Empfehlung des Kulturausschusses vom 14. September 2010. Es meldet sich StR. Jagetsberger, StR. Huber und StADir. Nenning zu Wort.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 4 von 9 5. Aufhebung der Verordnung gem. NÖ Lustbarkeitsabgabegesetz Durch die Aufhebung des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes mit Wirksamkeit 1. Jänner 2011 ist es notwendig, die vom Gemeinderat erlassene Verordnung über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe aufzuheben. Die Vorberatung dieser Maßnahme erfolgte in der Finanzausschusssitzung vom 7. Dezember 2010. Nachstehende Verordnung ist vom Gemeinderat zu beschließen: V E R O R D N U N G Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Scheibbs hat in der Sitzung am 9. Dezember 2010 beschlossen: Die auf der Grundlage des NÖ Lustbarkeitsabgabegesetzes, LGBL. 3703, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Scheibbs vom 15. Dezember 1992 über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung. Keine Wortmeldung. 6. Aufhebung der Verordnung über die Einhebung von Interessentenbeiträgen gem. NÖ Tourismusgesetz In der Sitzung des Finanzausschusses vom 7. Dezember 2010 wurde die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates über die Einhebung von Interessentenbeiträgen gem. NÖ Tourismusgesetz vorberaten. Die Aufhebung wird erforderlich, da die Änderungen des NÖ Tourismusgesetzes die Interessentenbeiträge ab 1. Jänner 2011 als gemeinschaftliche Landesabgabe ausweisen und daher die Verordnung des Gemeinderates nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Vom Gemeinderat ist nachstehende Verordnung zu beschließen: V E R O R D N U N G Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Scheibbs hat in der Sitzung am 9. Dezember 2010 beschlossen: Die auf Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Scheibbs vom 13. September 2001 über die Erhebung von Interessentenbeiträgen wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 5 von 9 Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung. Es melden sich GR Pflügl und StADir. Nenning zu Wort. 7. Aufhebung der Verordnung über die Einhebung von Ortstaxen gem. NÖ Tourismusgesetz In der Sitzung des Finanzausschusses vom 7. Dezember 2010 wurde die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates über die Einhebung von Ortstaxen gem. NÖ Tourismusgesetz vorberaten. Die Aufhebung wird erforderlich, da die Änderungen des NÖ Tourismusgesetzes keine Ortstaxen mehr vorsehen. Vom Gemeinderat ist nachstehende Verordnung zu beschließen: V E R O R D N U N G Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Scheibbs hat in der Sitzung am 9. Dezember 2010 beschlossen: Die auf Grundlage des NÖ Tourismusgesetzes 1991, LGBl. 7400, erlassene Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Scheibbs vom 26. April 2006 über die Erhebung von Ortstaxen wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Auf Abgabentatbestände, die vor diesem Zeitpunkt verwirklicht worden sind, findet das bisher geltende Recht weiterhin Anwendung. Keine Wortmeldung 8. Verordnung über die Einhebung einer Hundeabgabe Eine Änderung des NÖ Hundeabgabegesetzes erfordert eine Anpassung der Verordnung des Gemeinderates. Die Verordnung wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 3. November 2010 vorberaten. Vom Gemeinderat ist nachstehende Verordnung zu beschließen:

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 6 von 9 V E R O R D N U N G Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Scheibbs hat in der Sitzung am 9. Dezember 2010 gemäß der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetz 1979, LGBL. 3702 idgf., die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden beschlossen. Die Hundeabgabe wird für Nutzhunde mit... 6,54 pro Hund für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz mit 100,-- pro Hund für alle übrigen Hunde mit... 27,-- pro Hund jährlich festgesetzt. Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Alles bisher erlassenen Verordnungen, die Einhebung der Hundeabgabe betreffend, treten mit Wirksamwerden dieser Verordnung außer Kraft. Es melden sich GR Engelmayer, GR Ing. Raab, Bgm. Dünwald und StR. Huber zu Wort. GR Holzer nimmt an der Sitzung teil. 9. Verordnung über die Einhebung einer Gebrauchsabgabe Eine Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes, die mit 1. Jänner 2011 in Kraft tritt, erfordert eine Anpassung der Verordnung des Gemeinderates. Der Verordnungsentwurf wurde in der Finanzausschusssitzung vom 7. Dezember 2010 vorberaten. Abweichend von der Empfehlung des Finanzausschusse wird nun vorgeschlagen, die Abgabe für Schanigärten vorerst mit 0 festzusetzen um weitere noch notwendige Verhandlungen zu führen. Dieser Abgabesatz soll in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Der Gemeinderat soll daher nachstehende Verordnung beschließen. Verordnung Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Scheibbs beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Gemeinde die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBL. 3700, in der derzeit geltenden Fassung wie folgt: Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten. Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest:

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 7 von 9 Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art Je angefangene zehn m² der bewilligten Fläche 0 % des gesetzlich festgesetzten und je begonnenen Monate Höchstbetrages Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft. Es melden sich Bgm. Dünwald und GR Holzer zu Wort. 10. Abänderung der Richtlinien für die Vergabe von ökologischer Wohnbauförderung Berichterstatter: Vizebgm. Franz Aigner In der Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Infrastruktur, gemeinsam mit dem Umweltausschuss vom 6. Dezember 2010 wurde die Abänderung der Richtlinien für die Vergabe von ökologischen Wohnbauförderungen beraten. Entsprechend der Ausschussempfehlung wird dem Gemeinderat die Abänderung der Richtlinien vorgeschlagen. Die neuen Richtlinien treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Antrag Vizebgm. Franz Aigner: Abänderung der Richtlinien laut Ausschussempfehlung. Es melden sich Bgm. Dünwald, StR. Huber und GR Holzer zu Wort. 11. Gutscheine für Säuglinge Berichterstatter: StR. Johannes Hofmarcher Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Sport, Soziales und Generationen vom 23. November 2010 soll der Wert der Gutscheine, die aus Anlass der Geburt eines Kindes an die Eltern ausgegeben werden, von derzeit 60,-- auf 40,-- reduziert werden. Antrag StR. Johannes Hofmarcher: Neufestsetzung des Wertes der Gutscheine laut Ausschussempfehlung vom 23. November 2011.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 8 von 9 Es meldet sich Bgm. Dünwald zu Wort. 12. Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 Der Finanzausschuss hat in der Sitzung vom 7. Dezember 2010 den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2011 vorberaten. Entsprechend der Ausschussempfehlung wird dem Gemeinderat der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden. Der Voranschlag liegt in der Zeit vom 24. November bis 10. Dezember 2010 zur öffentlichen Einsicht auf. Allfällige Stellungnahmen werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. StR. Mag. Franz Winter bringt dem Gemeinderat eine Aufstellung zur Kenntnis, in der die im Voranschlag 2011 vorgesehenen wesentlichen Einsparungen (Gesamtsumme 348.900,--) sowie die ermittelten Mehreinnahmen ( 449.300,--) dargestellt sind. Zusammenfassend hält er fest, dass die zahlreichen Maßnahmen zwar dazu geführt haben, dass der veranschlagte Haushaltsabgang im ordentlichen Haushalt auf 339.000,-- (lt. VA 2010 789.200) reduziert werden konnte, auf Grundlage der Prognosen für die kommenden Haushaltsjahre ist jedoch aus heutiger Sicht nicht damit zu rechnen, dass diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren fortgesetzt wird. Es ist eher davon auszugehen, dass der Haushaltsabgang wieder jährlich steigen wird, wobei als entscheidende Faktoren die Entwicklungen der Transferzahlungen (Sozialhilfe- und NÖKAS-Umlage) zu nennen sind. Diese Ausgaben steigen überproportional und werden die zu erwartenden Steigerungen bei den Einnahmen übersteigen. StADir. Nenning erläutert den Mitgliedern des Gemeinderates die im Voranschlag 2011 ausgewiesenen Änderungen gegenüber dem Vorjahr im Detail. Weiters werden die im außerordentlichen Haushalt dargestellten Vorhaben ebenfalls ausgeführt. Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2010 schließt mit folgenden Haushaltssummen: Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Abgang 1. Ordentlicher Haushalt 9,386.500 9,386.500 -,- 2. Außerordentlicher Haushalt 1,662.300 1,662.300 -,- Summe 11,048.800 11,048.000 -,- Genehmigung des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2011. Es melden sich StR. Huber, GR Holzer, GR Pflügl, StR. Hofmarcher, StR. Winter und Bgm. Dünwald zu Wort. GR Holzer ersucht um Protokollierung folgender Es gibt eine Zusage des Herrn LH-Stv. Sobotka, einen Großteil der noch ausstehenden 400.000,-- aus dem Abgang des Jahres 2010 durch Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich abzudecken.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2010 Seite 9 von 9 17 Stimmen für den Antrag, gegen den Antrag stimmen GR Holzer und GR Engelmayer. 13. Vergabe von Subventionen Berichterstatter: StR. Johannes Hofmarcher Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Sport, Soziales und Generationen vom 23. November 2010 werden dem Gemeinderat nachstehende Subventionen zur Genehmigung vorgelegt: Kriegsopfer- und Behindertenverband 100,-- SV Raika Scheibbs für Partnerstadtkontakt 1.000,-- Kinderfreunde Scheibbs 330,-- UTTV Raika Scheibbs 330,-- Union Volleyballclub Scheibbs 200,-- Seniorenbund Scheibbs 130,-- Pensionistenverband Scheibbs 130,-- Weiters wurde von StR. der Antrag eingebracht das Hotel Hofmarcher-Kroiss für das Jahr 2010 mit einem Zuschuss für die Betreuung der Info-Stelle in der Höhe von 700,-- zu fördern. Antrag StR. Johannes Hofmarcher: Gewährung der vorgeschlagenen Subventionen. Es meldet sich GR Holzer zu Wort. 17 Stimmen für den Antrag, die Stimmenthaltungen von GR Holzer und GR Engelmayer gelten als Gegenstimmen. Der Bürgermeister: Schriftführer: Franz Aigner Für den ÖVP-Klub: StADir. Gerhard Nenning Für den SPÖ-Klub: Gemeinderat Gemeinderat. Für den Klub DIE GRÜNEN SCHEIBBS: Gemeinderat