Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing Planungsauftaktgespräch - Kirchanschöring

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Transkript:

Bahnausbau Südostbayern Ausbaustrecke (ABS) 38 München Mühldorf Freilassing Planungsauftaktgespräch - Kirchanschöring DB Netz AG, DB Station & Service AG DB Netz AG Klaus-Peter Zellmer 09.01.2019 DB Energie GmbH Kirchanschöring, 09.01.2019

Agenda 1. Verantwortlichkeiten beim Infrastrukturausbau 2. Vorstellung Team ABS 38 3. Aktueller Planungsstand Historie Ziele und Vorteile Planungsabschnitte Planungsphasen 4. Eisenbahnkreuzungsgesetz 5. Diskussion 2

Verantwortlichkeiten beim Infrastrukturausbau ABS 38 Bund beauftragt die DB Netz AG EU kofinanziert Bundestag finanziert beauftragt Eisenbahn-Bundesamt prüft und genehmigt DB Netz AG plant und setzt um Die DB Netz AG kooperiert mit Südostbayernbahn DB Energie GmbH EVU (Kunden) z.b. SOB 3

Verantwortlichkeiten beim Infrastrukturausbau ABS 38 Aufgabentrennung zur SOB Instandhaltung der bestehenden Netzstruktur Planung/Ausbau der Infrastruktur von Markt Schwaben über Mühldorf nach Burghausen und Freilassing 4

Vorstellung Team ABS 38 Ihre direkten Ansprechpartner Gesamtprojektleiter ABS 38 Projektleiter Öffentlichkeitsarbeit ABS 38 Team ABS 38 5 DB Netz AG Planungsauftaktgespräch November 2018

Aktueller Planungsstand Historie der Planung Bundesverkehrswegeplan 2003: Elektrifizierung Zweigleisiger Begegnungsabschnitt zwischen Kirchweidach und Tittmoning Bundesverkehrswegeplan 2030: Elektrifizierung Erhöhung auf Streckenklasse D4 im vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung 6

Aktueller Planungsstand Neue Einschätzung des BMVI Bundesverkehrswegeplan 2030 (Stand Nov. 2018) nach Überprüfung des BMVIs: Zweigleisigkeit Tüßling-Freilassing Hochstufung in den vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung Quelle: https://www.bmvi.de/shareddocs/de/anlage/presse/bewertung- schienenwegeausbau-des-potentiellen-bedarfs-bvwp- 2030.pdf? blob=publicationfile 7

Aktueller Planungsstand Ziele und Vorteile Verkürzung der Reisezeit Erhöhung der Kapazität für den Zugverkehr Schallschutz für die Anwohner Verbesserte Anbindung Südostbayerns an den Flughafen München Sicherheits- und Komfortgewinn durch Aufhebung von Bahnübergängen Entlastung von Mensch und Umwelt durch die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene und die Umstellung von Diesel- auf Elektroloks 8

Planungsabschnitte Landkreis Traunstein Gemeinde Kirchanschöring Planungsabschnitt 4 von 6 Kilometrierung 39,776 49,460 km Landkreis Traunstein 9

Aktueller Planungsstand Planungsphasen Stand heute 0. Projektidee & 1. Grundlagenermittlung Verkehrliche und betriebliche Aufgabenstellung wird erstellt Grobterminplan und Grobkostenschätzung 2. Vorplanung Variantenuntersuchung und -entscheid Schalltechnische Voruntersuchungen Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 3. Entwurfsplanung Konkretisierung der Vorplanung (Kostenberechnung und Terminplan) Baugrunduntersuchungen (Geologie, Hydrogeologie, Hydrologie) Erarbeitung exakter technischer Pläne Verhandlungen mit Behörden über Genehmigungsfähigkeit und Kostenschätzung Detaillierte Beschreibung der Baumaßnahmen Ableitung konkreter Maßnahmen aufgrund von vertieften Lärm-, Schadstoff- und weiteren Umweltuntersuchungen, u.a. Lärmschutz Bürgerbeteiligung 4. Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren Mitwirken im Planfeststellungsverfahren einschließlich Erörterungsterminen und Stellungnahmen Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen 5. Ausführungsplanung Zeichnerische und rechnerische Darstellung der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 zu ausführungsreifen Plänen einschließlich Detailzeichnungen Detailterminplan 6. Vorbereitung und 7. Mitwirkung bei der Vergabe Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen Zusammenstellen der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten Verhandlungen mit Bietern Fortschreiben der Kostenberechnung und Kostenkontrolle Auftragserteilung 8. Bauausführung und Objektüberwachung Erstellen der Bauausführung Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung Abnahme von Leistungen und Lieferungen Übergabe der Objekte einschließlich der erforderlichen Unterlagen Kostenkontrolle 9. Inbetriebnahme/Projektabschluss/Restarbeiten Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung Abnahme von Leistungen und Lieferungen Übergabe der Objekte einschließlich der erforderlichen Unterlagen Kostenkontrolle Dokumentation 10

Eisenbahnkreuzungsgesetz Kreuzungspartner Was ist eine Kreuzung? Eine Kreuzung liegt vor, wenn sich zwei Verkehrswege überschneiden und an der Kreuzungsstelle die gleiche Grundstücksfläche benötigen. Wer ist Kreuzungspartner? Kreuzungspartner ist das Unternehmen, das die Baulast des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn trägt und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße. 11

Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenübernahme Kostentragung bei geänderten Kreuzungen (EÜ/SÜ z.b. Brücken) 12 (1) Ein Beteiligter verlangt Änderung Verlangender zahlt! 100% 12 (2) Straße und Schienen verlangen Änderung Jeder zahlt seinen eigenen Anteil! z.b. 58% 42% (Straßenbaulastträger) 12

Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenübernahme Kostentragung bei Maßnahmen am Bahnübergang 13 13 (1) Maßnahme am Bahnübergang Kosten werden gedrittelt! 33,3% 33,3% 33,3% Bei der Verwendung von öffentlichen Geldern müssen zwingend die Haushaltsgrundsätze des Bundes eingehalten werden. Das heißt, es muss eine wirtschaftlich-funktionale Lösung gefunden und realisiert werden, damit sie vom Bund finanziert werden kann. 13

Lärmschutz Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Für den Neubau oder eine wesentliche Änderung von Schienenwegen und Straßen hat der Gesetzgeber die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) erlassen. Das BImSchG regelt den Schutz vor Verkehrslärm. In ihr ist konkret festgelegt, wann Anlieger eines Schienenweges Anspruch auf Schallschutz haben. Diesen Anspruch auf die so genannte Lärmvorsorge haben grundsätzlich alle Anwohner an Neubaustrecken sowie an Strecken, die wesentlich geändert erden. 14

Lärmschutz Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 15

Planungs- und Kreuzungsvereinbarung Nächste Schritte Planungsvereinbarung Kreuzungsvereinbarung 16

Diskussion Ansprechpartner in der Gemeinde Weiteres Vorgehen zur Öffentlichkeitsbeteiligung Projektvorstellung im Gemeinderat (öffentlich oder nicht öffentlich) oder bei Bürgerversammlungen Roadshow Planer im Dialog zur Vorstellung der Vorplanung Bürgermeisterrunde mit Beteiligung aller Gemeinden im PA 3 zwischen Tüßling und Freilassing Projektwebsite auf Gemeindehomepage verlinken 17

Kommunikation und Öffentlichkeit E-Mail: abs38@deutschebahn.com Website: www.abs38.de Leitung Projektbeirat ABS 38 Herr Dr. Marcel Huber, MdL Konzernbevollmächtigter Herr Klaus-Dieter Josel 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit