Kurzvorstellung BSK-Workshop Mobilitätsscouts 2015 am 29. August 2015 Hotel Mit-Mensch, Ehrlichstr. 47/48, 10318 Berlin Referent: Klemens Kruse
Gliederung I. Rahmendaten II. Beispiele aus der bisherigen Arbeit 1. Standardisierungen 2. Grundlagenwissen III. Zukunft der Barrierefreiheit
Rahmendaten Ende 2008 von großen, bundesweit tätigen Sozialund Behindertenverbänden gegründet Derzeit 15 Mitgliedsverbände (3-Säulen-Struktur des Deutschen Behindertenrates) Ziel: Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, schwerpunktmäßig die Förderung der Barrierefreiheit 2009 bis 2012 BMAS-Projekt Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen
Rahmendaten Projekte ab 2013 Barrierefreie Wahlen Begleitung der Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes aus der Perspektive behinderter Menschen Barrierefrei arbeiten (http:///die-filme.html)
Rahmendaten Kernkompetenz: praxisnahe Konkretisierung der Barrierefreiheit in Abstimmung mit den verschiedenen Behinderungsgruppen und Behindertenverbänden (unterschiedliche Gestaltungsanforderungen!) den für die Umsetzung Verantwortlichen (wirtschaftlich-technische Umsetzbarkeit), über geeignete Kooperationspartner, die zugleich für direkten Informationsfluss sorgen
Standardisierung Information über die Barrierefreiheit von Wahlräumen Empfehlungen für Gemeinden
Standardisierung Das inklusive Museum Ein Leitfaden zu Barrierefreiheit und Inklusion
Standardisierung Anforderungskatalog von Behindertenverbänden an die barrierefreie Gestaltung von Bankautomaten in Deutschland
Standardisierung Anforderungskatalog an die barrierefreie Ausstattung von Fahrzeugen im schienengebundenen Regionalverkehr Kurzfassung als Lastenheft
Grundlagenwissen Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Kriterienkatalog
Grundlagenwissen: Textsammlung zum Behindertengleichstellungsrecht
Grundlagenwissen www.wegweiser-barrierefreiheit.de
Grundlagenwissen Deutschland auf dem Weg zur barrierefreien Gesellschaft?! Rechtliche Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit
Zukunft der Barrierefreiheit Barrierefreiheit bedarf der Konkretisierung/Standardisierung, wenn sie effektiv umgesetzt werden soll Barrierefreiheit, die dem Anspruch der Behindertenrechtskonvention gerecht wird, entwickelt sich nicht von sich aus (demographischer Wandel, Erschließung neuer Kundenkreise etc.) Um Barrierefreiheit voranzubringen bedarf es daher verstärkt struktureller Maßnahmen rechtlicher und/oder finanzieller Art (Projekte allein reichen nicht) Mindestens: Versagung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierungstatbestand (Art. 5 Abs. 2 ivm Art. 2, Def. 2 und 3 BRK) einfachgesetzlich regeln Gesetzliche Einrichtung einer Institution, die für eine kontinuierliche und hochwertige Fortentwicklung der Barrierefreiheit sowie für einen Praxistransfer sorgt
Vielen Dank! BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. Marienstraße 30 10117 Berlin Telefon: 030-3 00 23 10 10 Telefax: 030-3 00 23 10 11 E-Mail: info@barrierefreiheit.de Besuchen Sie auch unsere Homepage unter