RheinBlick. Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.

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Transkript:

RheinBlick Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 677/I RheinBlick Stadt Krefeld Fachbereich Stadtplanung Team Verkehrskonzepte März 2008

Inhalt 1. Grundlagen... 2 2. Abschätzung des Verkehrsaufkommens... 2 a) Gewerbe... 3 b) Büronutzungen... 3 c) Wohnnutzung... 3 d) Gastronomie... 4 e) Veranstaltung... 4 f) Gesamtes tägliches Verkehrsaufkommen... 5 3. Stellplatzbedarf... 5 4. Verkehrsprognose 2015... 6 5. Zusammenfassung... 6 6. Anlage... 7 7. Literatur... 8 1. Grundlagen Geplant sind im Bereich des B-Planes Nr. 677/I, RheinBlick, ca. 24.500 qm Gewerbe, ca. 21.500 qm Büros, ca. 12.500 qm Wohnen, ca. 2.500 qm Gastronomie und ca. 2.000 qm Veranstaltungsfläche. Vertiefende Aussagen zu den Nutzungen gibt es noch nicht, so dass hier überwiegend mit Annahmen gerechnet werden muss. Die nachfolgende Abschätzung wurde mit Hilfe des in der Verkehrsplanung anerkannten Verfahrens nach Bosserhoff (siehe 7. Literatur) durchgeführt. 2. Abschätzung des Verkehrsaufkommens Das Verkehrsaufkommen wird durch die Zahl der Personen, die ein Gebiet nutzen, bestimmt. Dies sind Beschäftigte, Kunden, Bewohner, Besucher und Lieferverkehre. Anders als bei der Berechnung des Gesamtverkehrs der Stadt Krefeld wo im Schnitt mit dem MIV 51% und dem Umweltverbund 49% der Wege erledigt werden, ist in einer Einzelbetrachtung jede Nutzung für sich zu berechnen. Das Kfz-Aufkommen im weiteren nur Pkw kann aus der Nutzungsart, der Wegehäufigkeit, der Verkehrsmittelwahl und dem Besetzungsgrad an einem durchschnittlichen Werktag ermittelt werden. Der Lkw-Anteil wird anteilig geschätzt. Bei verschiedensten Verkehrszählungen wurden in Krefeld Anteile von 3 bis 5 Prozent ermittelt. Hier soll der höhere Wert aufgrund des Gewerbeanteils angehalten werden. Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 2

a) Gewerbe Insgesamt stehen 24.500 qm BGF dem Gewerbe zur Verfügung. Im Mittel wird ein Beschäftigter je 60 qm Fläche angenommen. Da der Kundenverkehr unbekannt ist, soll die Wegehäufigkeit mit 4,2 Wegen pro Beschäftigten geschätzt werden. Die ÖV- Erschließung ist nicht optimal die Buslinie 927 fährt nur jede Stunde und der Bahnhof Uerdingen liegt im Mittel fast 500 m entfernt daher wird mit einem MIV-Anteil von 90% gerechnet. Der Besetzungsgrad pro Kfz beträgt im Beschäftigtenverkehr 1,1 Personen. Es errechnet sich also ein tägliches (Gewerbe-)Verkehrsaufkommen von: 408 Besch. x 4,2 Wege/Besch. x 0,9/1,1 Pers./Kfz = 1.402 Kfz-Fahrten b) Büronutzungen Da auch hier keine genauen Daten zu den Nutzungen vorliegen, muss mit Durchschnittswerten das Verkehrsaufkommen ermittelt werden. Bei einer BGF von 21.500 qm und 1 Beschäftigtem je 35 qm kann mit insgesamt ca. 614 Beschäftigten gerechnet werden. Die Wegehäufigkeit im Gesamtverkehr einschließlich Beschäftigte, Besucher/Kunden und Geschäftsverkehr beträgt 3,3. Da, wie schon erwähnt, der MIV- Anteil aufgrund der mäßigen ÖPNV-Anbindung höher ausfällt als in gut erschlossenen Lagen, wird mit einem Anteil von 90% und einem Besetzungsgrad von 1,1 Pers./Pkw gerechnet: 614 Besch. x 3,3 Wege/Besch. x 0,90/1,1 Pers./Pkw = 1.658 Pkw-Fahrten c) Wohnnutzung Unter der Annahme, dass hier ein Einwohner je 45 qm BGF lebt, ergibt sich bei 12.500 qm BGF eine Einwohnerzahl von 278. Da die Erreichbarkeit der Nahversorgung auf kurzem Weg möglich ist, kann von einem MIV-Anteil von 55% aller Wege, die im Mittel 3,8 Wege pro Tag betragen, ausgegangen werden. Der Besetzungsgrad beträgt 1,2 Personen pro Pkw. So errechnet sich ein tägliches Verkehrsaufkommen von: 278 EW x 3,8 Wege/EW x 0,55/1,2 Pers./Pkw = 484 Pkw-Fahrten Um auch die Besucherfahrten zu berücksichtigen, soll jeder 10. Bewohner einmal besucht werden. Da hier nur Hin- und Rückweg notwendig sind, wird mit 2,0 Wegen gerechnet. MIV-Nutzung und Besetzungsgrad entsprechen der Wohnnutzung: 28 Bes. x 2,0 Wege/EW x 0,55/1,2 Pers./Pkw = 26 Pkw-Fahrten Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 3

d) Gastronomie Das durch Beschäftigte und Gäste verursachte Verkehrsaufkommen ist nur schwer abzuschätzen. Folgende Annahmen werden für die Beschäftigten getroffen: 1 Beschäftigter je 60 qm BGF (2.500/60=42) und 4 Wege je Beschäftigten aufgrund der Schichtarbeit. Da gerade in der Gastronomie häufig Teilzeitkräfte arbeiten, die i.d.r. kürzere Anreisewege haben bzw. wegen der unverhältnismäßigen Kosten den Umweltverbund bevorzugen, wird hier ein MIV-Anteil von 50% angenommen. Aus zweimaliger Hin- und Rückfahrt ergibt sich bei einem Besetzungsgrad von 1,0 Personen/Pkw ein tägliches Verkehrsaufkommen von: 42 Besch. x 4,0 Wege/Besch. x 0,5/1,0 Pers./Pkw = 84 Pkw-Fahrten Um das Verkehrsaufkommen der Gäste zu berechnen, wird angenommen, dass je 10 qm BGF ein Sitzplatz möglich ist. Bei 2.500 qm ergeben sich somit 250 Sitzplätze. Diese sollen jeweils zweimal pro Tag belegt werden (also 4 Wege). Die MIV-Nutzung wird mit 50% zugrunde gelegt, da sicherlich einige Gäste wegen der vorhandenen Nutzungen bereits vor Ort sind. Der Besetzungsgrad wird mit 2,0 Personen/Pkw angenommen. 250 Plätze x 4,0 Wege x 0,50/2,0 Pers./Pkw = 250 Pkw-Fahrten e) Veranstaltung Da Veranstaltungsräume eher unregelmäßig genutzt werden (Ausnahme Tagungs- Hotels), ist eine Abschätzung des erzeugten Verkehrsaufkommens eigentlich unmöglich. Mit den folgenden Annahmen soll aber zumindest eine Größenordnung abgeschätzt werden: 1 Beschäftigter je 150 qm BGF (2.000/150=13) und 2 Wege je Beschäftigten. Wie in der Gastronomie wird davon ausgegangen, dass hier häufig Teilzeitkräfte arbeiten, die i.d.r. kürzere Anreisewege haben bzw. wegen der unverhältnismäßigen Kosten den Umweltverbund bevorzugen. Ein MIV-Anteil von 50% soll dies widerspiegeln. Bei einem Besetzungsgrad von 1,0 Personen/Pkw ergibt sich ein tägliches Verkehrsaufkommen von: 13 Besch. x 2,0 Wege/Besch. x 0,5/1,0 Pers./Pkw = 13 Pkw-Fahrten Um das Verkehrsaufkommen der Gäste zu berechnen, wird angenommen, dass je 5 qm BGF ein Sitz-/Stehplatz möglich ist. Bei 2.000 qm ergeben sich somit 400 Gäste. Wegen Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 4

der speziellen Nutzung werden nur eine Hin- und eine Rückfahrt stattfinden und der MIV- Anteil wird bei 90% liegen (auch wegen der nicht optimalen ÖV-Erschließung). Der Besetzungsgrad wird mit 2,0 Personen/Pkw angenommen. 400 Gäste x 2,0 Wege x 0,90/2,0 Pers./Pkw = 360 Pkw-Fahrten f) Gesamtes tägliches Verkehrsaufkommen Gewerbe : 408 Besch. x 4,2 Wege/B. x 0,9/1,1 Pers./Pkw =1.402 Pkw-Fahrten Büro : 614 Besch. x 3,3 Wege/B. x 0,9/1,1 Pers./Pkw =1.658 Pkw-Fahrten Wohnen : 278 EW x 3,8 Wege/EW x 0,55/1,2 Pers./Pkw = 484 Pkw-Fahrten 28 Bes. x 2,0 Wege/Bes. x 0,55/1,2 Pers./Pkw = 26 Pkw-Fahrten Gastronomie : 250 Gäste x 4,0 Wege/Gast x 0,5/2,0 Pers./Pkw = 250 Pkw-Fahrten 42 Besch. x 4,0 Wege/B. x 0,5/1,0 Pers./Pkw = 84 Pkw-Fahrten Veranstaltung: 400 Gäste x 2,0 Wege/Gast x 0,9/2,0 Pers./Pkw =360 Pkw-Fahrten 13 Besch. x 2,0 Wege/B. x 0,5/1,0 Pers./Pkw = 13 Pkw-Fahrten Gesamt : 4.277 Pkw-Fahrten 3. Stellplatzbedarf Der tatsächliche Stellplatzbedarf kann erst festgelegt werden, wenn die Nutzungen eindeutig feststehen (z.b. im Baugenehmigungsverfahren). Um aber einen Überblick über die zu erwartende Größenordnung zu bekommen und um das oben ermittelte Verkehrsaufkommen nochmals zu überprüfen, wurde der voraussichtliche Bedarf entsprechend der BauO NRW berechnet (siehe Anlage). Im Ergebnis ist festzuhalten, dass 1.175 Stellplätze erforderlich sind. Unter Berücksichtigung der spezifischen Wegehäufigkeiten ergibt sich ein Verkehrsaufkommen von ca. 4.000 Kfz pro Tag, das damit nur unwesentlich von der unter 2. gemachten Abschätzung in Höhe von ca. 4.300 Pkw pro Tag abweicht. Als Hinweis für die Lage der Stellplatzzufahrten ist grundsätzlich zu sagen, dass Zufahrten an der zum Vorbehaltsstraßen-Netz gehörenden Hohenbudberger Straße problematisch sind. Einerseits erlaubt der Querschnitt keine gesonderten Abbiegespuren und andererseits schränkt jedes Abbiegen von der Hohenbudberger Straße die Leistungsfähigkeit ein und erhöht die Unfallgefahr. Zufahrten an der Dujardinstraße mit entsprechendem Abstand zur Einmündung Hohenbudberger Straße sind aufgrund der geringeren Grundbelastung und der Netzbedeutung unproblematisch. Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 5

4. Verkehrsprognose 2015 Auf der Grundlage des FNP-Entwurfs wurde im Jahr 2005 eine Verkehrsprognose (Verkehrsdatenbasis 2015) durch das Aachener Ingenieur-Büro IVV erstellt. Für die Hohenbudberger Straße ergab sich ein Verkehrsaufkommen von ca. 9.000 Kfz/24 Std. Und auf der Dujardinstraße wurden 1.000 Kfz/24 Std. prognostiziert. In der Verkehrsdatenbasis sind für den Standort Rheinblick keine besonderen Verkehrserzeuger berücksichtigt. D.h., dass das nunmehr geschätzte Verkehrsaufkommen dem prognostizierten Aufkommen hinzu zu rechnen ist (rund 13.300 Kfz/24 Std.). Der Verkehr wird größtenteils über die Hohenbudberger Straße abgewickelt werden, denn mit Ausnahme des Quell- und Zielverkehrs wäre die Dujardinstraße nur für wenige Fahrbeziehungen interessant in erster Linie nur für Fahrten in Richtung Düsseldorfer Straße. Als problematisch könnte sich der Knoten mit der Bahnhofstraße erweisen. Im worst case hätte die Zufahrt Hohenbudberger Straße annähernd 50 Prozent Mehrverkehr zu verkraften. Dies könnte unter Idealbedingungen nur durch eine verkehrsabhängige Lichtsignalsteuerung des Knotens gewährleistet werden, wobei Rückstauungen in der nachmittäglichen Spitzenstunde die Regel wären. Auch im Hinblick auf die Lagegunst und die Erschließung des 2. Bauabschnitts sollte die Verlegung der Hohenbudberger Straße nach Norden nicht aus den Augen verloren werden. 5. Zusammenfassung Unter den vorgenannten Annahmen erzeugt das Projekt Rheinblick, Teil 1 ein tägliches Gesamtverkehrsaufkommen von ca. 4.300 Fahrten. Hierbei sind die Lage und die mäßige Erschließung durch den Umweltverbund berücksichtigt. Die Verkehrserzeugung im Schwerverkehr wurde nicht gesondert berechnet, sondern durch das höhere Wegeaufkommen bei den Gewerbeflächen einkalkuliert. Geht man von einem in Krefeld üblichen Schwerverkehrsanteil (Lkw > 3,5 t) von maximal 5% aus, so sind im Verkehrsaufkommen 215 Lkw-Fahrten pro Tag enthalten. Nicht berücksichtigt aber erwähnenswert ist die Zeit der Bauphase, da dann mit einem erheblich höheren Lkw-Aufkommen zu rechnen ist. Für Lärm- und Luftschadstoffberechnungen ist das projektbezogene Aufkommen auf die prognostizierte Grundlast von 9.000 Fahrten der Hohenbudberger Straße zu addieren (=13.300 Kfz/24 Std.). Bei der Dujardinstraße ergibt sich die Belastung aus der Lage der Stellplatz-Zufahrten zu den Gewerbe- und Wohneinheiten. Aufgrund des Wohnanteils dürfte das Aufkommen weit weniger als die Hälfte des Gesamtaufkommens sein. Für weitergehende Berechnungen ist eine Zunahme um 2000 Kfz/24 Std. anzuhalten um auf der sicheren Seite zu liegen (Gesamt = 3000 Kfz/24 Std.). Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 6

6. Anlage Rheinblick, B-Plan 677/I Verkehrserzeugung durch Abschätzung über die Bruttogeschossfläche nach Dr.-Ing. Bosserhoff (aus Tagungsband AMUS 2000 - Stadt Region Land - Heft 69) BGF: Besch. je Besch./EW Wege MIV Besetzung Fahrten qm qm - - % Pers./Kfz Kfz Gewerbe: 24.500 60 408 4,20 90 1,1 1402 Büro: 21.500 35 614 3,30 90 1,1 1658 Wohnen: 12.500 45 278 3,80 55 1,2 484 Besucher: 450 28 2,00 55 1,2 26 Gastronomie: 2.500 60 42 4,00 50 1,0 84 Besucher: 10 250 4,00 50 2,0 250 Veranstaltung: 2.000 150 13 2,00 50 1,0 13 Besucher: 5 400 2,00 90 2,0 360 gesamt: 63.000 1.633 4.277 Verkehrserzeugung durch Abschätzung über die Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (BauO NRW) Nutzfläche Richtzahl gesamter davon davon für Wegehäufigkeit Kfz Fahrten BGF qm Faktor qm bzw. WE Stpl.bedarf * Stpl.bedarf Beschäftigte Besucher Gewerbe: 24.500 0,75 18.375 60 306 80% 4,2 1028 20% 4,2 257 Büro: 21.500 0,75 16.125 35 461 80% 3,3 1217 20% 3,3 304 Wohnen: 12.500 0,01 125 1 125 100% 2,0 250 0% 0 Gastronomie: 2.500 0,66 1.650 9 183 25% 4,0 183 75% 4,0 549 Veranstaltung: 2.000 0,50 1.000 0,1 100 10% 4,0 40 90% 2,0 180 gesamt: 63.000 37.275 1.175 4.008 Gewerbe 1 Stpl. je 60 qm Nutzfläche Wohnen 1 Stpl. je Wohnung Veranstaltung 1 Stpl. je 10 Sitzplätze Büro 1 Stpl. je 35 qm NF Gastronomie 1 Stpl.je 9 qm Gastraum * Mittelwert der Richtzahlen Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 7

7. Literatur 1. Dietmar Bosserhoff / Walter Vogt: Schätzung des Verkehrsaufkommens aus Kennwerten der Flächennutzung und des Verkehrs. In: Zeitschrift "Straßenverkehrstechnik", Kirschbaum-Verlag Bonn Heft 1/2007 (Teil 1) bzw. Heft 2/2007 (Teil 2) 2. Dietmar Bosserhoff et al.: Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen. Arbeitsausschuss Erhebung und Vorausschätzung des Verkehrs. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Köln 2006 3. Dietmar Bosserhoff: Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung. In: Heft 69 der Schriftenreihe "Stadt - Region - Land" des Instituts für Stadtbauwesen der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen: Tagungsband zum 1. Aachener Kolloquium Mobilität und Stadt, Aachen 2000 Abschätzung des Verkehrsaufkommens B-Plan 677/I, RheinBlick 8