Recht des EU-Binnenmarkts

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Konzept Historischer Rückblick Rechtliche Grundlagen Ergänzende Politiken

Frage: Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Zollunion und einer Freihandelszone.

Art. XXIV Abs. 5 GATT 1947 Accordingly, the provisions of this Agreement shall not prevent, as between the territories of contracting parties, the formation of a customs union or of a free-trade area or the adoption of an interim agreement necessary for the formation of a customs union or of a free-trade area; Provided that:

Freihandelszone Abstufungen der Wirtschaftsintegration Zollunion Gemeinsamer Markt Währungsunion Binnenmarkt = graduelle Abstufung von Idealtypen => es gibt zahlreiche Zwischenstufen

DE* EU** USA*** China*** Überschrift* Einwohner (in Mio.) 81 (2014) 508 (2012) 319 (2014) 1364 (2014) BIP (in Mrd. EUR) 2900 (2014) 13.900 (2014) 14.500 (2014) 8600 (2014) BIP / Kopf (in Tausend $) Anteil am Welt-BIP*** (in %) 47,6 (2014) 27,3 (2014) 54,6 (2014) 7,6 (2014) 3,7 % (2011) 18,6 % (2011) 17,1 % (2011) 14,9 % (2011) Arbeitslose 6 % (2015) 9,7 % (2015) 7,4 % (2014) 4,6% (2014) * Daten nach: Destatis **Eurostat ***WorldBank

Konzept Historischer Rückblick Rechtliche Grundlagen Ergänzende Politiken

Frage: Die Zollschranken fielen am... 1. Januar 1958 1. Juli 1968 1. Juli 1987 31. Dezember 1992

Entwicklung des Binnenmarkts 1951/57: EGKS, EWG, Euratom Errichtung eines Gemeinsamen Marktes der Sechs (auch in Konkurrenz zur EFTA). 1.7.1968: Gemeinsamer Markt Abschaffung der Binnenzölle noch vor Ablauf des 12-jährigen Übergangszeitraums. 1970er-Jahre: Eurosklerose Ölkrise; Zunahme von nationalen Handelsschranken nichttarifärer Art; kein politischer Integrationswille.

Non-Tariff Barriers Nicht-tarifäre Handelshemmnisse (engl. tariff = Zoll) Ein Beispiel: (US) Federal Motor Vehicle Safety Standard 108 1968 wurde zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr in Übereinstimmung mit Wissenschaft und Technik eine Vorgabe für aufrechte vordere Scheinwerfer eingeführt (zuvor Form frei). Nebeneffekt: VW-Käfer (erfolgreichster US-Importkleinwagen) verliert Zulassung wegen gerundeter Scheinwerfer. Folge: VW ändert Produktion für US-Markt.

Freihandelszone Abstufungen der Wirtschaftsintegration Zollunion Gemeinsamer Markt Währungsunion Binnenmarkt = graduelle Abstufung von Idealtypen => es gibt zahlreiche Zwischenstufen

1985: Weißbuch Binnenmarkt Identifikation von Vorhaben, insb. zu Waren, techn. Standards, Verkehr, Vergabewesen und Medien. 1986/87: Einheitliche Europäische Akte Ausweitung QME und EWG-Kompetenzen; politische Initialzündung für Binnenmarktprojekt. 1986-93: Intensive Rechtsharmonisierung ca. 280 Rechtsakte; Vorwurf der Brüsseler Regulierungswut; 31.12.1992 Verwirklichung des BM Seit 1993: Sektorielle Vollendung Anpassung bestehender Regeln sowie neue Projekte, insb. zu Finanzen, Telekommunikation und weiteren Dienstleistungen.

Konzept Historischer Rückblick Rechtliche Grundlagen Ergänzende Politiken

Art. 26 Abs. 2 AEUV Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.

Art. 34 Art. 63 Waren Kapital Dienstleistung Personen Art. 45 & 49 Art. 56

Grenzüberschreitender Bezug der Grundfreiheiten Frage: Welche Gemeinsamkeiten und welche Unterschiede bestehen zwischen Grundfreiheiten und Grundrechten?

Grundfreiheiten Grundrechte Unterschiede Grundrechte: Schutz aller Bürger gegenüber staatlichen Eingriffen (= absoluter Maßstab). Grundfreiheiten: Beschränkungsverbot mit Blick auf Grenzübertritt (= relativer Maßstab). Zielstaat kann Beschränkungen für inländische Produkte beibehalten (sog. Inländerdiskriminierung ). Herkunftsstaat oder Union (Harmonisierung!) können materielle Voraussetzungen für Wirtschaftstätigkeit ändern. Bei einer Rechtfertigung kann Zielstaat inhaltlich abweichende Anforderungen als Herkunftsstaat stellen.

Grundfreiheiten: Erster Zugriff Anwendungsbereich ( Schutzbereich) Ware vorübergehende Dienstleistung dauerhafte Niederlassung von Selbständigen abhängig beschäftigte Arbeitnehmer Kapitalverkehr. Grenzüberschreitender Bezug (sonst ggfls. Inländerdiskriminierung ). Beschränkung ( Eingriff) Staatliche Maßnahme (Gesetz VO VA; Drittwirkung v.a. bei Tarifverträgen Gesetz; u.u. staatliche Schutzpflicht). Kriterium: Behinderung des Grenzübertritts (großzügige Handhabung). Rechtfertigung ( Schranke) Artikel 36, 45 Abs. 4, 52, 62, 65 AEUV, v.a. öffentliche Ordnung oder Sicherheit. Ungeschriebene Gemeinwohlerfordernisse gemäß EuGH-Rspr. Verhältnismäßigkeit ( Schranken-Schranke) Beachte: Diese Übersicht begründet eine erste Annäherung auf Grundlage der bekannten Grundrechtsdogmatik unter bewusster Ausblendung der Besonderheiten der europäischen Grundfreiheiten.

Art. 114 Abs. 1, 2 AEUV (1) Soweit in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Verwirklichung der Ziele des Art. 26 die nachstehende Regelung. Das EP und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben. (2) Abs.1 gilt nicht für die Bestimmungen über die Steuern, die Bestimmungen über die Freizügigkeit und die Bestimmungen über die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer. EU ist ergänzende Rechtsharmonisierung gestattet.

Konkordanztabelle EGV AEUV Nichtdiskriminierung Unionsbürgerschaft EGV AEUV Änderung? Art. 12 EG Art. 17 ff. EG Art. 18 AEUV Art. 21 Abs. 2 CGR Art. 9 EU Art. 20 ff. AEUV Art. 45 CGR (Verweise) (Verweise) Waren Art. 28 30 EG Art. 34 36 AEUV Art. 25 & 90 EG Art. 30 & 110 AEUV Arbeitnehmer Art. 39 EG Art. 45 AEUV (Verweise) Niederlassung Art. 43 EG Art. 49 AEUV Art. 45 f. EG Art. 51 f. AEUV (Verweise) Dienstleistung Art. 49 EG Art. 56 AEUV (Verweise) Kapitalverkehr Art. 56 EG Art. 63 AEUV Harmonisierung Art. 47 & 94 f. EG Art. 53 AEUV Fusion Abs.1 + 2 & umgekehrte Reihenfolge

Konzept Historischer Rückblick Rechtliche Grundlagen Ergänzende Politiken

Freihandelszone Abstufungen der Wirtschaftsintegration Zollunion Gemeinsamer Markt Währungsunion Binnenmarkt = graduelle Abstufung von Idealtypen => es gibt zahlreiche Zwischenstufen

EGV -> AEUV Art. 3 Abs. 1 EGV (bis 2009): Die Tätigkeit der Gemeinschaft... umfasst:... g) ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt. Art. 2 Abs. 3 UAbs. 1 AEUV: Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt...

Frage: Welche Politiken betreffen den Schutz vor Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt?

15. 10. 2008: KOM verhängt 60,3 Mio. Geldbuße gegen Kartell von Bananenimporteuren Überblick: EU-Wettbewerbsrecht Juni 2009: Microsoft wird Windows 7 in Europa ohne Internet Explorer auf den Markt bringen Oktober 2009: Kommission bezweifelt Rechtmäßigkeit der Opel-Staatshilfen Art. 101 Kartellrecht Art. 102 Art. 352 Missbrauchs kontrolle Fusionskontrolle Art. 106 Art. 107 Öffentl. Unternehm. Beihilfenaufsicht Art.114, 352 SekR (z.b. Vergaberecht)

Art. 3 Abs. 3 f. EUV-Lissabon (3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas. (4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion...

Regional-, Sozial- & Kohäsionsfonds Vgl. Art. 162 ff, 174 ff. AEUV Laut EU-Kommission in den Jahren 2007-2013 Investitionen i.h.v. 347 Milliarden Euro. Ziel Konvergenz : Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts; 81,5 % der Mittel stehen für dieses Ziel zur Verfügung. Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Sozialpolitik Vgl. Sekundärrecht aufgrund von Art. 151 ff. AEUV sowie Titel IV Charta der Grundrechte :

Frage 13: Der Euro gilt im Frühjahr 2018? In allen Mitgliedstaaten außer UK, SE und DK. Nicht mehr in Griechenland. U.a. in Litauen, Lettland, Estland und der Slowakei. Abhängig von einer Entscheidung des DE-Bundestags.

Der Euro gilt in...? Politische Freistellung Teilnahme (-pflicht) UK, DK, u.u. SE z.b. PL, CZ, etc. Teilnahme nur bei Erfüllung der Konvergenzkriterien Voraussetzung: Erfüllung der volkswirtschaftlichen Konvergenzkriterien Schuldenstand (3 %/Jahr und insg. 60 %); stabile Preise, Zinsen & Wechselkurse

Gemeinsame (Außen-)Handelspolitik Vgl. Art. 206 f. AEUV sowie völkerrechtliche Verträge auf dieser Grundlage: