P R O T O K O L L. Tagesordnung:



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Transkript:

P R O T O K O L L Sitzung Gemeinderat am Mittwoch 20.05.2015, mit Beginn um 19.30 Uhr, im GZ Eichgraben. Begrüßung Tagesordnung: Punkt 1. Unterfertigung Protokoll vom 25.03.2015 Punkt 2. Bericht Prüfungsausschuss Punkt 3. Darlehensaufnahme Feuerwehr Punkt 4. Auftragsvergabe Kindergarten, Einrichtung Räume Punkt 5. Nachmittagsbetreuung Generalbeschluss Punkt 6. Subvention Unterzug Handwerksstadl - Fuhrwerkerhaus Punkt 7. Subventionen Punkt 8. Vertrag Pacht Badkantine 2015 Punkt 9. ÖBB Mietvertrag Grundflächen neben dem Viadukt Punkt 10. Versicherungsangelegenheiten a. Ergänzung der Gemeindeversicherung b. Abschluss Rechtsschutzversicherung Punkt 11. Ankauf Bagger für Bauhof Punkt 12. Grundabtretungen gem. 15 LiegTeilG (Kleine Steinstraße, Götzwiesenstraße) Punkt 13. Verlängerung der Bausperre vom 13.6.2013 (Straßenbreite) Punkt 14. Beauftragung Raumplanungsbüro PAULA Punkt 15. Bausperre zum Verfahren Bachbegleitgrün Punkt 16. Personalangelegenheiten Punkt 17. Informationen des Bürgermeisters und Ausblick Anwesende: BGM Dr. Martin Michalitsch, VBGM Dr. Elisabeth Götze, die GfGR Anton Rohrleitner, DI Hedwig Thun, Georg Ockermüller u. Thomas Lingler-Georgatselis die GR Maria Reisinger-Loho, Ing. Andreas Binder, Matthias Malecek, Gerda Niemetz, Ruth Waberer, Ing. Johannes Maschl,MSc, Ing. Halim Redzep, Regina Sedlak, Johannes Ganster, Ing. Johannes Trenk, UGR Michael Pinnow, Barbara Skala, Mag.(FH) Cecilia Thurner, Ernst Singer, Andreas Höbart, Fritz Docekal, Helga Maralik, Ing. Manfred Schneider, Entschuldigt: Alfred Gleitsmann Schriftführer: Katja Bremer-Wedermann Begrüßung durch den BGM, Bekanntgabe der ordnungsgemäßen Sitzungseinladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zur heutigen Sitzung 2 Dringlichkeitsanträge gemäß 46 Abs. 3 NÖ Gemeindeordnung 1973 vorliegen. GRin und verliest diesen. Verkehrsspiegel Birkenstraße BEILAGE A Der Bürgermeister stellt dazu den Antrag, das Thema des Dringlichkeitsantrages direkt in der nächsten Verkehrsverhandlung durch die Verkehrsbehörde zu behandeln.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 2 diesen. BEILAGE B Der Bürgermeister stellt dazu den Antrag, das Thema des Dringlichkeitsantrages der Geschäftsgruppe 4 zur Behandlung zuzuweisen. Gemäß 47 Abs. 2 NÖ GO stellt der Vorsitzende den Antrag, dass TOP 16 Personalangelegenin einer nicht-öffentlichen Sitzung behandelt wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende geht in die Tagesordnung ein. Zu TOP 1 Unterfertigung Protokoll vom 25.03.2015 Es liegen keine Einwendungen gegen die beiden Protokolle vor daher Vornahme der Unterfertigung. Zu TOP 2 Bericht Prüfungsausschuss Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR Ing. Trenk, bringt den Bericht des PA vom 21.04.2015 zur Kenntnis. BEILAGE C Diskussionsbeiträge: Zu TOP 3 Darlehensaufnahme Feuerwehr GfGR Rohrleitner berichtet über die geplante Darlehensaufnahme für das Feuerwehr. Das Darlehen ist im Voranschlag berücksichtigt und hat nach Ausschreibung folgendes Ergebnis erzielt: Darlehensaufnahme Feuerwehrhaus 200.000,-- / LZ 15 Jahre Eingeladen zur Ausschreibung: Bank Austria Creditanstalt Raiffeisenbank Wienerwald Hypo Investment AG Sparkasse Herzogenburg Neulengbach Fristgerecht eingelangte Angebote: Sparkasse Neulengbach Aufschlag 0,75 % auf den 6M Euribor Bank Austria Aufschlag 0,81 % auf den 6M Euribor Raiffeisenbank Wienerwald Aufschlag 1 % auf den 6M Euribor Hypo NÖ Aufschlag 1,1 % auf den 6M Euribor Empfehlung der Kassenverwaltung: Sparkasse Herzogenburg- Neulengbach Die Geschäftsgruppe 1 empfiehlt mehrheitlich (1 Stimmenthaltung GRin Maralik), der Gemeindevorstand einstimmig, das Darlehen an die Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach zu vergeben. Diskussionsbeiträge: GR Schneider, BGM Michalitsch ANTRAG: Der Gemeinderat möge das Darlehen für den Neu- u. Umbau unseres Feuerwehrhauses wie vorgetragen an die Sparkasse Herzogenburg-Neulengbach zu vergeben Mehrheitlich angenommen (Enthaltung GRin Maralik GLU)

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 3 Zu TOP 4 Auftragsvergabe Kindergarten Einrichtung Räume GfGRin Thun berichtet über Auftragsvergaben Kindergarten: Einrichtung der Gruppenräume und Personalräume, Angebot der Fa. Schmiederer und Schendl: Spanplatte Buche Dekor 41.440,00 Vollholzkern Buche 45.240,00 Spanplatte Ahorn Dekor 43.122,00 Spanplatte Ahorn 43.882,00 Bei Beauftragung können 4 % Skonto in Anspruch genommen werden. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes für die Beauftragung der Fa. Schmiederer und Schendl (Ausführung Spanplatte Ahorn) liegen vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die Fa. Schmiederer und Schendl mit der Einrichtung der beauftragen. Zu TOP 5 Nachmittagsbetreuung - Generalbeschluss Vbgm Götze berichtet über die Nachmittagsbetreuung Grundsatzbeschluss Die schulische Nachmittagsbetreuung wird seit einigen Jahren durch die NÖ Familienland GmbH (vormals Verein Hand in Hand) abgewickelt. Zu Beginn des Schuljahres wird der Jahresvertrag im Gemeinderat beschlossen. Immer wieder ergeben sich durch Bedarfsänderungen Anpassungen der Betreuungsstunden. Im Dezember wurde zum Beispiel aufgrund des erhöhten Bedarfs die Zahl der Betreuungsstunden von 120 auf 124 Stunden erhöht. Bisher war bei jeder geringfügigen Änderung ein Gemeinderatsbeschluss für eine Nachtragsvereinbarung notwendig. Für die Verwaltung wäre es eine zeitliche und aufwandsmäßige Erleichterung, diese geringfügigen Änderungen während des Schuljahres aus eigenem Ermessen veranlassen zu können. Die Geschäftsgruppe würde selbstverständlich über jede Änderung informiert werden. Die Geschäftsgruppe 4 befürwortet einstimmig die vorgeschlagene Vorgangsweise und der ANTRAG: Der Gemeinderat möge die vorgeschlagene zukünftige Vorgangsweise genehmigen und der Gemeindeverwaltung die Ermächtigung erteilen, geringfügige Änderungen der Betreuungsstunden im Bereich der schulischen Tagesbetreuung aus eigenem Wirkungsbereich veranlassen zu können.. Zu TOP 6 Subvention FVV GfGR Georg Ockermüller berichtet über ein Subventionsansuchen für das Fuhrwerkerhaus: Im Handwerksstadl (Holzgebäude) des Museums ist die Decke aus statischen Gründen zu verstärken. Ein entsprechendes statisches Gutachten wurde von Dr. Toth erstellt. Der FVV hat die entsprechenden Eisenträger (Unterzüge) bestellt und wird diese in Eigenregie verbauen. Es gibt eine Beteiligungszusage der Marktgemeinde Eichrgraben für Instandhaltungsmaßnahmen am Fuhrwerkerhaus, der Handwerksstadl ist in dieser Vereinbarung jedoch nicht angeführt. Der FVV ersucht um einen Zuschuss -- (entspricht 50% der Gesamtkosten) Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 2 und des Gemeindevorstandes liegen vor.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 4 ANTRAG: Der Gemeinderat möge gewähren. -- für das Fuhrwerkerhaus. Zu TOP 7 Subventionen allgemein GfGR Rohrleitner berichtet über folgende Subventionsansuchen: Musikverein Eichgraben Maria Anzbach, Ansuchen vom April 2015 um Gewährung des jährlichen Zuschusses in der Höhe von 2.025,-- Kunst/Kulturgruppe Eichgraben für die WinterkultOur 2015/16 300,-- Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 2.325,-- genehmigen. Zu TOP 8 Pachtvertrag Badkantine GfGR Ockermüller berichtet über den Vertrag zur Verpachtung der Badkantine. Die kurzfristige Neuverpachtung ist durch die betrieblich bedingte, vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die bisherige Pächterin Sissi Traint-Maier notwendig geworden. Nach intensiver Interessentensuche und einer Ausschreibung lagen zwei Bewerbungen vor. Mit beiden Gastronomen wurde ein Hearing vorgenommen: Herr Vogelhuber (Betreiber einer Gaststätte in St.Corona am Schöpfl), Herr Peter Hruska (Betreiber der SCHÖNBECK s Braumanufaktur in Maria Anzbach), BEILAGE D Die Erkenntnisse aus dem Hearing wurden in der Geschäftsgruppe 2 diskutiert und analysiert. Im Verlauf des Gespräches wurde eine einstimmige Entscheidung zu Gunsten Herrn Hruskas getroffen. -- wurde bereits bar bezahlt. Der Vertrag wird für die Saison 2015 abgeschlossen, im Herbst soll die weitere Vorgangsweise diskutiert und beschlossen werden. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, GRin Skala, GGR Ockermüller, BGM Michalitsch Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 2 und des Gemeindevorstandes liegen vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Pachtvertrag über die Badkantine für die Saison 2015 mit Herrn Peter Hruska genehmigen. Zu TOP 9 Mietvertrag ÖBB Fläche unterm Viadukt GfGR Rohrleitner berichtet über den Mietvertrag mit der ÖBB über die Fläche unterm Viadukt. Über dieses Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2015 berichtet und ein Generalbeschluss einstimmig gefasst. Der nun vorliegende Mietvertrag wird dem Gemeindevorstand zur Kenntnis gebracht. BEILAGE E Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 2 und des Gemeindevorstandes liegen vor.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 5 Diskussionsbeiträge: ANTRAG: Der Gemeinderat möge den vorliegenden Mietvertrag mit den ÖBB über die Fläche unterm Viadukt genehmigen Zu TOP 10 Versicherungsangelegenheiten GfGR Anton Rohrleitner berichtet über Versicherungsangelegenheiten: a.) Gebäudeversicherung: Die Marktgemeinde Eichgraben hat seit 2010 eine Gebäudeversicherung bei der UNIQA, in der alle Gebäude mit Ausnahme des Turnsaals inkludiert sind. Für den angekauften Bauhof ist nun eine entsprechende Versicherung abzuschließen diese soll gemeinsam mit dem Turnsaal der Gesamt-Gebäudeversicherung zugeführt werden. Bei dieser Gelegenheit wurden die Vertragskonditionen neu überarbeitet: o Die ebenfalls bei der UNIQA bestehende Gemeindehaftpflicht soll in die Gesamtpolizze eingeflochten werden o -- -) fällt weg. Inklusive der jährlichen Indexanpassung ergibt sich nun eine neue Gesamtprämie in der Höhe von Die bisherigen Kosten (ohne Bauhof und mit Selbstbehalt) beliefen sich auf: Gebäudeversicherung (2014) 12.731,84 HS-Turnsaal 1.926,90 Gemeindehaftpflicht -- Gesamt Die letzte Versicherungsausschreibung hat mit Baufertigstellung des Gemeindezentrum im Jahr 2010 stattgefunden. Der bestehende Grundvertrag läuft bis 2021, durch den Einschluss und die Verbesserung der Vertragsbedingungen läuft der neue Vertrag ab Vertragsabschluss zehn Jahre. Hauptfälligkeit ist jeweils der 1. Jänner, Ablauf der Polizze ist am 31.12.2025. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, GR Docekal, GGR Rohrleitner, ANTRAG: Der Gemeinderat möge der Zusammenfassung der Versicherungen zu den vorgetragenen Konditionen bei der UNIQA-Versicherung zustimmen. b.) Rechtsschutzversicherung: Da in den vergangenen Jahren die Anzahl an Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der Gemeinden in ganz Österreich stark gestiegen ist, überlegt die Marktgemeinde Eichgraben den Abschluss einer Vollrisikodeckung-Rechtsschutzversicherung. Hierzu liegt ein Angebot der UNIQA-Versicherung mit einer Jahresbruttoprämie von 2.117,16 vor. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Diskussionsbeiträge: GRin Maralik, GGR Rohrleitner, BGM Michalitsch ANTRAG: Der Gemeinderat möge dem Abschluss einer Vollrisikodeckung-Rechtsschutzversicherung bei der UNIQA-Versicherung zu den vorgetragenen Konditionen zustimmen.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 6 Zu TOP 11 Ankauf Bagger / Bauhof GfGR Anton Rohrleitner berichtet über den geplanten Ankauf eines Bagger für den Bauhof: Über das Vorhaben wurde bereits im Gemeindevorstand und dem Gemeinderat berichtet. Seit 2 Monaten hat die Fa. Kleinheider dem Bauhof einen gebrauchten (2011) Baggerlader Terex / TLB 840 zum Testen zur Verfügung gestellt. Der Bagger wurde in diesen zwei Monaten intensiv genutzt und die Rückmeldungen vom Bauhofteam sind sehr positiv und die Arbeitsmaschine erfüllt alle Erfordernisse. Somit soll der Baggerlader nun angekauft werden. Der normale Verkaufspreis für den gebrauchten Bagger würde bei 58.800 inkl USt. liegen, die Firma Kleinheider ist der Gemeinde mit einem 000 inkl. USt entgegen gekommen. Der Neupreis für dieses Fahrzeug mit entsprechendem Zubehör (Schaufeln, Palettengabel) liegt bei 94.800 inkl USt. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 1 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Diskussionsbeiträge: ANTRAG: Der Gemeinderat möge dem Ankauf des gebrauchten Baggerlader Terex TLB 840 zum -- inkl. UST zustimmen. Zu TOP 12 Grundabtretungen gem. 15 LiegTeilG (Kleine Steinstr., Götzwiesenstr.) GfGR DI Thun berichtet über Grundabtretungen infolge zu geringer Straßenbreite gem. 15 Liegenschaftsteilungsgesetz: Kleine Steinstraße 5, Parzelle 1854/4, EZ 1482, Herr Moser/Herr Wallner, Abtretung infolge zu geringer Straßenbreite, Abtretungsfläche 4 m2, lt. Teilungsplan Zahl GZ 5906A/14, Planverfasser Vermessung ZT Koller GmbH, Hauptplatz 11/19, 3002 Purkersdorf. Diese Fläche wird dem öffentlichen Gut (Straße) zugeschlagen. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Götzwiesenstraße, Parzelle 714/1, EZ 1263, Frau Enge / Herr Garber, Abtretung infolge zu geringer Straßenbreite der Landesstraße 2259 Götzwiesenstraße, Abtretungsfläche 76 m2, lt. Teilungsplan Zahl GZ 40747, Planverfasser Vermessung ZT Schubert GmbH, Kremer Landstraße 2, 3100 St. Pölten. Diese Fläche wird dem öffentlichen Gut (Straße) zugeschlagen. Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes liegen vor. ANTRAG: Der Gemeinderat möge den beiden Grundabtretungen wie vorgetragen zustimmen. Zu TOP 13 GfGR Thun berichtet über die Verlängerung der Bausperre In der Sitzung des Gemeinderates am 12.6.2013 wurde die vorliegende Bausperre zum Thema einstimmig beschlossen, da in manchen Bereichen des Gemeindegebietes die Straßenbreite nicht dem erforderlichen Ausmaß entspricht. Da die Änderung des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Bebauungsvorschriften noch nicht fertig ausgearbeitet ist, soll die bestehende Bausperre um ein Jahr verlängert werden.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 7 MARKTGEMEINDE EICHGRABEN BEZIRK ST. PÖLTEN LAND NIEDERÖSTERREICH Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben beschließt in seiner Sitzung am 20. 5. 2015 folgende VERORDNUNG 1 Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben hat in seiner Sitzung am 12. 06. 2013 unter TOP 6 gemäß 74, Abs. 1 der NÖ-BO 1996, LGBI. 8200 in der jeweils geltenden Fassung, für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eichgraben eine Bausperre mit dem Ziel, dass das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eichgraben durch Änderungen des Bebauungsplanes und der dazugehörigen Bebauungsvorschriften in Bezug auf die Veränderungen der Straßenfluchtlinien neu überarbeitet werden soll, erlassen. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben beschließt entsprechend dem NÖ ROG 2014, 35, Abs. 3 in seiner Sitzung am 20. 05. 2015 unter TOP 13 die angeführte Bausperre um ein Jahr zu verlängern. 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. angeschlagen am: 21.05.2015 abgenommen am: 05.06.2015 Der Bürgermeister Dr. Martin Michalitsch Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Diskussionsbeiträge: GGR Lingler-Georgatselis, GGRin Thun, BGM Michalitsch, GRin Maralik, GR Binder ANTRAG: Der Gemeinderat verlängern. 13.06.2015 zu Zu TOP 14 Beauftragung Raumplanungsbüro Dr. PAULA GfGR Thun berichtet über das Auswahlverfahren für das neue Raumplanungsbüro: Ein gemeinsamer erfolgter Ausschreibung wurden acht Raumordnungsbüros zu einem Hearing am 8. Mai 2015 eingeladen. Im Rahmen des Hearings musste ein Fragenkatalog beantwortet werden und die jeweiligen Antworten begründet und erläutert werden. Eine Jury bestehend aus BGM Michalitsch, VBGMin Götze, GGRin Thun, DI Florian Graf, GR Andreas Höbart, GRin Maralik hat die 8 Kandidaten bewertet und diese Bewertung der Geschäftsgruppe 3 berichtet. Aufgrund der Bewertungen hat das Raumordnungsbüro In der Schlussbesprechung wurden fünf Raumplaner in die engere Wahl aufgenommen. Die größte Übereinstimmung zu den Punkten des Hearings hat das Raumordnungsbüro Dr. PAULA Raumplanung, Raumordnung und Landschaftsplanung ZT GmbH gebracht. Das bestehende Verfahren zur Bausperre soll noch durch das Büro Friedmann Aujesky erfolgen, alle weiteren und zukünftigen Vorhaben sollen durch den neuen Raumplaner erfolgen.

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 8 Einstimmige Empfehlungen der Geschäftsgruppe 3 und des Gemeindevorstandes liegen vor. Der Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die künftige Beauftragung zur Raumplanung an das Raumordnungsbüro PAULA zu vergeben. Diskussionsbeiträge: BGM Michalitsch, UGR Pinnow, GGR Lingler-Georgatselis ANTRAG: Der Gemeinderat möge zukünftige Aufgaben im Bereich der Raumordnung an die Fa. Dr. PAULA Raumplanung, Raumordnung und Landschaftsplanung ZT GmbH vergeben. Zu TOP 15 Bausperre us aktuellem Anlass zum Fall Hofmann, Hummelbachstraße, wurde vom Raumplaner empfohlen, eine sofortige Bausperre aufgrund der Entscheidungsgrun dazu eine einstimmige Empfehlung ausgesprochen. Kurzfristig wurden das bisherige Raumplanungsbüro Friedmann & Aujesky mit dem Entwurf dieser Bausperre beauftragt. Dieser liegt nun zur Diskussion und Beschlussfassung vor: MARKTGEMEINDE EICHGRABEN BEZIRK ST. PÖLTEN LAND NIEDERÖSTERREICH Der Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben beschließt in seiner Sitzung am 20. 5. 2015 folgende VERORDNUNG 1 Gemäß 26, Abs. 1 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. in der geltenden Fassung, wird für alle Grundstücke bzw. Grundstücksteile, die die Widmung Grünland Grüngürtel Bachbegleitgrün haben, eine Bausperre erlassen. 2 Ziel der Bausperre Die Uferbereiche und Böschungsbereiche von Gräben sollen in ihrer Funktion als Grünraum bzw. Uferund Bachbegleitgrün untersucht und auch als solche erhalten werden. Diese Situation ist im öffentlichen Interesse und soll als Grünlandwidmung umgesetzt werden, da auch in den Leitzielen des Entwicklungskonzepts der Marktgemeinde Eichgraben die Erhaltung der Uferbereiche entlang der Fließgewässer als Grünraum festgelegt wurde. Um in diesen Bereichen eine etwaige Bebauung zu verhindern, wird diese Bausperre erlassen. 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt gemäß 59 Abs. 1 NO Gemeindeordnung mit dem ersten Tag der Kundmachung in Kraft und wird auf die Dauer von 2 Jahren erlassen. Angeschlagen am: 21.05.2015 Abgenommen am: 05.06.2015 Der Bürgermeister Dr. Martin Michalitsch

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 9 Diskussionsbeiträge: GGR Lingler-Georgatselis, GGRin Thun, BGM Michalitsch, GRin Skala, GR Binder, GRin Maralik ANTRAG: Der Gemeinderat Zu TOP 16 Personalangelegenheiten Siehe Protokoll der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Zu TOP 17 Informationen des Bürgermeisters und Ausblick mationen des Bürgermeisters und zukünftig dazu dient, nicht nur Termine zu kommunizieren, sondern allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten die Möglichkeit zu geben, Anliegen einzubringen. -- von der Mehrstufenklasse der VS Tul Wohnungssuche Flüchtlinge mit Aufenthaltstitel Bericht Kranzniederlegung zum Jubiläum Staatsvertrag mit anschließender Grillfeier mit unseren Flüchtlingen und dem FVV als Dank für die Sanierung der rund 80 Bankerl VBGMin Götze berichtet über die Fördereinreichung der NABI-Gruppe BGM Michalitsch berichtet über das Theaterprojekt der NMS und über den Start der Planungsphase für den Um- und Zubau des Schulgebäudes. Umweltstammtisch am 15. 6. im Gemeindezentrum GR Maschl informiert über das Thema LED-Beleuchtung Termine: 22.05. Kabarett Thomas Maurer ganz wenige Plätze noch 27.05. Gitarrenkonzert Musikschule 31.05. 08:30 Blutspenden ASBÖ Eichgraben 12.06. Baustellenbesichtigung Betreutes Wohnen Dämmerschoppen beim Gemeindezentrum / Musikverein 14.06. Konzert im GZE Ursi Leutgöb & Flüchtlinge 24. 6. 1.7. Volksbegehren EU-Austritt 20.06. Sonnwendfeier Naturfreunde 26.06. Summer-Opening Gemeindezentrum mit Ernennung zur Fair-Trade Gemeinde 1.7. Gemeinderatssitzung 4.7. Großer Ausräum-Flohmarkt KG 2 29.7. / 17:00 Gastkonzert Musikkapelle St. Remigius Haacht (Belgien) ev. gemeinsam mit MV Eichgraben Maria Anzbach. Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Unterfertigungen gemäß 53 (3) NÖ Gemeindeordnung 1973: Bürgermeister und Schriftführer:

GR-Protokoll vom 20.05.2015, öffentlicher Teil, Seite 10 Im Gemeinderat vertretene Parteien: