Zu den mit Datum vom versandten Unterlagen:

Ähnliche Dokumente
PLEdoc GmbH Postfach Essen WoltersPartner Archrtekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße Coesfeld Leitungsauskunft Fremdplanung

Anlage 1-1 zu DS-Nr. 196/2018, S. 1

vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant.

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Amt für Stadtentwicklung Abteilung Planung Seite 1

Inhaltsverzeichnis. 1 Westnetz GmbH mit Schreiben vom

Stellungnahmen zur Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung

21. RWE Power AG; Schreiben vom /15

ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG

Äußerungen der Öffentlichkeit gem. 4 (1) BauGB (Beteiligungszeitraum )

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung

lfd. Nr. Institution Stellungnahme Abwägung

83. Änderung FNP Hüttenstraße

Beschlussvorschlag. Nr. Behörde / Inhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung. Offenlage gem. 4 Abs. 2 BauGB

im Auftrag von Gesendet: Donnerstag, 26.

Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

GEMEINDE VECHELDE, LANDKREIS PEINE FLÄCHENNUTZUNGSPLAN, 84. ÄNDERUNG

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

STELLUNGNAHME. Seite 1

Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede

Hausanschrift: Postanschrift: Abteilung: Geschäftszeichen; Auskunft: Raum: Telefon-Durchwahl: Telefon*Vermittlung: Telefax: lnternet:

Information über die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Gemeinderats am 24. Februar 2015

;#ffi4.'vry'^ artne. Tüü. Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeinde Frickingen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kirchstraße 20 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Juli 2018

Gehört zur Begleit- und Kontrollliste vom Bebauungsplan Nr. 66 Rittersteg Seite 1

Bebauungsplan Nr Tönisheider Straße / Wilhelmstraße / Tiegenhöfer Straße- Abwägung Erneute Offenlage

Abwägungstabelle vom Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Schwarzenbek

Bebauungsplan Grabensöder, 1. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Bogel

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

STADT NAUEN. Bebauungsplan Nr. 0029/96 Zuckerfabrik, 1. Änderung (Dachform)

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen

Öffentliche Bekanntmachung

Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

Stadt Riedstadt, Stadtteil Goddelau. Bebauungsplan. Am Hohen Weg (1.BA) 7. Änderung und. Am Hohen Weg (2. BA) 3. Änderung

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Jungbauernhof 1. Änderung. Regelverfahren. in Alpirsbach - Reinerzau ABWÄGUNGSPROTOKOLL

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB. Beschlussvorschlag Belange

Stadt Neukirchen-Vluyn Änderung des Flächennutzungsplanes hier: FP 84. Änderung, Bereich südl. der Lindenstr. und westl. der Bonhoefferstr.

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis -

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Anlage 9. Kreuzungsverzeichnis. Planfeststellungsunterlage Aufgestellt: Paderborn, den Westfalen Weser Netz GmbH i.v. i.a.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB. Beschlussvorschlag

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt"

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 20. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NORDHUES-BÜSCHE, 3. ÄNDERUNG

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen 21. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS BEBAUUNGSPLAN NR. 35 SEEHUSEN 32

BPL Nr für den Bereich Briener Straße/ Emmericher Straße. BPL Nr für den Bereich Selkant/ Zum Breijpott im Ortsteil Kellen

BEHÖRDEN / TÖB ANREGUNGEN ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE. Keine Anregungen und Bedenken

Stellungnahme der Verwaltung. zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg


Gemeinde Ruderatshofen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 3 Abs. 1 BauGB. Beschlussvorschlag

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

Stadt Riedstadt, Stadtteil Erfelden. Bebauungsplan. Wohngebiet Erfelden - Am Gemeinen Löhchen. 2. Änderung

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen

Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom am Verfahren beteiligt:

Bekanntmachung: Raumordnungsverfahren für die Geplante Erdgasfernleitung Lichtenbusch St. Hubert (ZEELINK 1) der Open Grid Europe GmbH

AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS NORDWEST V DER GEMEINDE GOCHSHEIM

Behandlungsempfehlung der Verwaltung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

2 NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme. 3 NLWKN keine Stellungnahme

Stadt Arzberg, Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Egerstraße Stellungnahmen zum Vorentwurf STELLUNGNAHME

Stadt Tecklenburg. Bebauungsplan Nr. 6 Erholungsgebiet Handal 4. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB

Synopse. der Anregungen und Bedenken mit Ausgleichsvorschlägen

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart

Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister

Flächennutzungsplan-Änderung mit integrierter Grünordnung WA Allgemeines Wohngebiet Breiter Rain des Marktes Luhe-Wildenau

Beteiligung der Behörden gem. 4(2) BauGB bis

Gemeinde Badendorf Bebauungsplan Nr. 7

Öffentliche Bekanntmachung

lfd. Nr. Institution Stellungnahme Abwägung

Gem. 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

Stadt Tecklenburg. 47. Änderung des Flächennutzungsplanes. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung. Kreis Steinfurt

GR 26. September

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Gemeinde Ostercappeln 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 Bremer Straße und östl. Hohlweg Seite 1

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen

27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" beteiligte Träger öffentlicher Belange:

Stellungnahme gem. 4 (2) BauGB. Erläuterungen zur Abwägung: --- Vorschlag für die Beschlussfassung: Zur Kenntnis genommen.

Ordnungsbehördliche Verordnung

Umweltbezog. X Hinweis. Stellungnahmen Bürger vom Name (in SiVo ausgeblendet) Bürgerstellungnahme mit

APS Seite 1 von 14

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

Bauleitplanung der Gemeinde Beelen BEBAUUNGSPLAN VENNORT 1, 6. ÄNDERUNG

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Transkript:

Anlage 10 Nr. (01) Behörden und sonstige TOEB 01.1 Gascade GmbH 02.08.2018 Stellungnahme Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Abwägungsvorschlag 01.2 Leitungspartner GmbH Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. 02.08.2018 01.3 WVER Wasserverband Eifel- wir haben ihr oben genanntes Vorhaben zur Kenntnis genommen und grundsätzlich keine Bedenken gegen dessen Ausführung. Im Bereich des geplanten Kreisverkehrs befinden sich Leitungen der Leitungspartner und müssen entsprechend bei der Planung berücksichtigt werden. Bei einer Realisierung des Kreisverkehrs erfolgt ein separates Beteiligungsverfahren. 03.12.2018 Seite 1

Rur 20.08.2018 01.4 Amprion GmbH 05.07.2018 01.5 Pledoc GmbH 06.07.2018 in den Antragsunterlagen zum Bebauungsplanentwurf Ortskernsanierung Mariaweiler" wird weiterhin keine Aussage zur Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers getroffen. Daher verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 10.07.2017, Äl: 4.02 Hop/NZ 14366 Eine Einleitung in den verrohrten Randbach ist aus hydraulischen Gründen nicht möglich. Des Weiteren verläuft durch das Gebiet der Nebensammler Nr. 21 des Wasserverbandes Eifel- Rur. Ein entsprechender Lageplan ist beigefügt. im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. mit Bezug auf Ihre o.g. Maßnahme teilen wir Ihnen Nachfolgendes mit. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichts- Das Entwässerungskonzept für das Plangebiet wird durch das Ingenieurbüro Schnock, Mönchengladbach, als Fachplaner des Investors mit der Stadtentwässerung Düren, dem Wasserverband Eifel Rur (WVER) und der unteren Wasserbehörde des Kreises Düren (UWB) abgestimmt. Der Anschluss des Niederschlags-, wie auch des Schmutzwassers erfolgt unter Einhaltung der durch die Stadtentwässerung Düren vorgegebenen Einleitmengen in die vorhandenen Kanäle in der Krokusstraße bzw. Lommessemstraße. Die detaillierte Entwässerungsplanung erfolgt innerhalb des Entwässerungsgesuchs im Zuge der Bauantragsstellung. Der Nebensammler Nr. 21 des Wasserverbandes Eifel- Rur verläuft mittig in der Straßenverkehrsfläche und liegt somit außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. Andere Versorger wurden beteiligt. 03.12.2018 Seite 2

01.6 Westnetz GmbH 10.07.2018 plan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbh (FGN), Netzbetrieb Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Hochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kV Netzes. 03.12.2018 Seite 3

01.7 Deutsche Telekom Technik GmbH Wir bitten Sie, die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, ersatzlos aus Ihrem Verteiler zu entfernen. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben Andere Versorger wurden beteiligt. 09.07.2018 Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 1 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungs- Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Freihaltung einer Trasse in einer Breite von ca. 1,0 m ausschließlich für die Unterbringung von Telekommunikationslinien der Telekom würde andere Mitbewerber unverhältnismäßig benachteiligen. Das Schreiben wurde an den Investor weitergeleitet. 03.12.2018 Seite 4

01.8 BUND NABU 14.07.2018 maßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Die Deutsche Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieter besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet wird. zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände BUND und NABU folgende Stellungnahme ab. Wir erheben keine Bedenken 01.9 Unitymedia NRW GmbH 04.07.2018 01.10 Erftverband 13.07.2018 Zum o.a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom 11.07.2017 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch v. g. Maßnahme nicht betroffen. Im 03.12.2018 Seite 5

01.11 O2 Telefonica GmbH 24.07.2018 01.12 Gascade GmbH 24.07.2018 Bereich des Plangebietes können flurnahe Grundwasserstände auftreten. Des Weiteren bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine Belange von Seiten der E-Plus Service GmbH zu erwarten sind. Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E-Mail ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken roten Linie gekennzeichnet. Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen 03.12.2018 Seite 6

01.13 Kreis Düren 02.08.2018 Zur o.a. Bauleitplanung wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung Tiefbauamt Gebäudemanagement Brandschutz Umweltamt Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Bodenschutz Die Beauftragung eines Bodengutachtens hatte ich in meiner Stellungnahme vom 12.07.2017 gefordert. Meine Forderung spezifiziere ich wie folgt: Dieses Bodengutachten ist durch einen Sachverständigen gern. 17 LbodSchG zu erstellen. Abgrabungen Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Natur und Landschaft Zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/6 werden Die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Einhaltung der geltenden Prüfwerte gem. BBodSchV werden, in Abstimmung mit dem Kreis Düren, nach Fertigstellung der Baumaßnahme nachgewiesen. 03.12.2018 Seite 7

seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine weiteren Belange vorgetragen. 01.14 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen einschl. untergeordneter Gebäudeteile -eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. Seitens der Bundeswehr gibt es keine Einwände oder Bedenken gegen das Vorhaben. Die geplante Gebäudehöhe liegt deutlich unter der Höhe von 30m. 03.12.2018 Seite 8

03.12.2018 Seite 9