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1 STELLUNGNAHME Stellungnahme des Planers zu den während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 'Olatsberg II' einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren 1 ANREGUNGEN Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB wurden in der Zeit vom bis folgende Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 'Olatsberg II' einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren " vorgebracht. 1.1 FOLGENDE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE WURDEN BETEILIGT: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Straße 9, Wunsiedel Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Postfach , Bayreuth Wasserwirtschaftsamt Hof, Jahnstraße 4, Hof Bayernwerk AG, Netzcenter Naila, Zum Kugelfang 2, Naila Staatliches Bauamt Bayreuth, Wilhelminenstraße 2, Bayreuth Regierung von Oberfranken, Brand- und Katastrophenschutz, Postfach , Bayreuth PLEdoc GmbH, Schnieringshof 10-14, Essen Deutsche Telekom AG, Technik Niederlassung Süd-Wilhelm-Pitz-Straße Bayreuth, Kabel Deutschland, Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, Beta-Straße 6-8, 85774Unterföhring Markt Thiersheim, Marktplatz 2, Thiersheim Markt Schirnding, Hauptstraße 5, Schirnding Stadt Marktredwitz, Bauamt SG Stadtplanung, Kraußoldstraße 13, Marktredwitz Markt Konnersreuth, Hauptstraße 17, Konnersreuth Seite 1

2 1.2 KEINE ANREGUNGEN ODER BEDENKEN ZUR PLANUNG HABEN GEÄUSSERT: Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Postfach , Bayreuth Staatliches Bauamt Bayreuth, Wilhelminenstraße 2, Bayreuth Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Von Kotzau-Straße 4, Wunsiedel Finanzamt Wunsiedel, Sonnenstraße 11, Wunsiedel Deutsche Post AG, Niederlassung Bayreuth, am Briefzentrum 1,95455 Bayreuth 1.3 FOLGENDE TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE BZW. BÜRGER HABEN ANREGUNGEN ZUR PLANUNG GEÄUSSERT: 2.1 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, mit Schreiben vom Wasserwirtschaftsamt Hof-., mit Schreiben vom Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom Stadt Marktredwitz, mit Schreiben vom i Markt Thiersheim, mit Schreiben vom Markt Schirnding, mit Schreiben vom Regierung von Oberfranken, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom PLEdoc GmbH., mit Schreiben vom Bayernwerk Netz GmbH., mit Schreiben vom Seite 2

3 2 BEHANDLUNG DER EINGEGANGENEN ANREGUNGEN 2.1 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, mit Schreiben vom für die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens des Landratsamtes Wunsiedel im Fichtelgebirge keine Bedenken. Es werden aber folgende Hinweise gegeben: Aufgrund der unmittelbaren Nähe von Wohnnutzung sollten im Ml auch Gewerbebetriebe mit Nachtbetrieb ausgeschossen werden. Bei der Zeichenerklärung für Festsetzungen ist folgendes anzupassen: Die Art der baulichen Nutzung ist in der Planzeichnung sowohl schwarz/weiß als auch farbig dargestellt. In der Zeichenerklärung fehlt jedoch das Planzeichen für die schwarz/weiß-darstellung. Die Zweckbestimmung ist bei der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünfläche noch nachzutragen Die Festsetzung zur Art der Baulichen Nutzung wird unter 1.1 zum Mischgebiet wie folgt ergänzt: Nachtarbeit ist nur zulässig, wenn im Rahmen des Bauantrags oder des Antrags auf Nutzungsänderung durch Gutachten von Sachverständiger Stelle nachgewiesen wird, dass das benachbarte allgemeine Wohngebiet nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Planzeichnung wird gemäß der Anregung des Landratsamtes überarbeitet. Grundstücksgrenzen, geplante Grundstücksgrenzen, Durchmesserangaben und die vermutliche Grundstückszufahrt des westlichen Grundstücks im Ml sind als Hinweis bei der Zeichenerklärung mit aufzunehmen. Die Zeichenerklärung wird entsprechend ergänzt Der Stadtrat nimmt die Anregung zur Kenntnis. Die Festsetzung zur Art der Baulichen Nutzung wird unter 1.1 zum Mischgebiet wie folgt ergänzt: Nachtarbeit ist nur zulässig, wenn im Rahmen des Bauantrags oder des Antrags auf Nutzungsänderung durch Gutachten von Sachverständiger Stelle nachgewiesen wird, dass das benachbarte allgemeine Wohngebiet nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Die Planzeichnung und die Zeichenerklärung werden gemäß der Anregung des Landratsamtes überarbeitet. Seite 3

4 2.2 Wasserwirtschaftsamt Hof-., mit Schreiben vom Wasserversorgung, Grundwasser und Bodenschutz lm Allgemeinen sorgen die Stadtwerke Arzberg im Planungsgebiet für die öffentliche Wasserversorgung in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck. Für das Baugebiet Olatsberg-ll im Ortsteil Röthenbach besteht ein rechtswirksamer Bebauungsplan aus dem Jahr Wir gehen davon aus, dass damals eine gesicherte Erschließung mit Trink und Löschwasser geprüft wurde. In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist angegeben, dass sich nur geringfügige Änderungen ergeben, jedoch nicht explizit zur Wasserversorgung. Es ist zu prüfen, ob sich durch die Änderung in ein Mischgebiet und die Ansiedelung einer Firma aus dem Bereich Büro und Dienstleistung ein Mehrbedarf an Wasser ergibt und ob dieser durch die Stadtwerke Arzberg zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Mehrbedarf an Wasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass der Bauherr den ausreichenden Brandschutz im Bauantragsverfahren nachweisen muss. Ggf sind Löschwasserzisternen o.ä. vorzusehen. Sofern der Löschwasserbedarf nicht aus dem öffentlichen Leitungsnetz bereitgestellt werden kann, ist Platz für alternative Deckungsmöglichkeiten vorzusehen. Der zuständige Kreisbrandrat ist zu hören. Das Gebiet liegt außerhalb von festgesetzten Wasserschutz und Heilquellenschutzgebieten. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist das Auftreten von Schichtenwasser nicht ausgeschlossen. 2. Gewässerentwicklung, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete Kenntnisnahme Im Planungsgebiet sind keine oberirdischen Gewässer oder deren Überschwemmungsgebiete betroffen. Ergänzend möchten wir auf die zerstörerische Wirkung von oberflächig abfließendem Seite 4

5 Niederschlagswasser hinweisen. Ursache sind klimabedingt zunehmende Starkregenereignisse. Durch entsprechende Planung ist sicherzustellen, dass wild abfließendes Hang- und Oberflächenwasser schadlos abgeleitet werden kann. 3. Abwasserentsorgung. Gewässerschutz Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Olatsberg Il werden Belange der Abwasserentsorgung berührt. Aussagen zur Entwässerung des Planungsbereiches werden nicht getroffen. Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnisse im Zuge der Erschließungsplanung rechtzeitig einzuholen sind. Nach gegenwärtiger Kenntnislage liegt dem Bebauungsplan Olatsberg II eine Entwässerung im Trennsystem zugrunde. Dabei soll die Schmutzwasserentsorgung über die kommunale Abwasseranlage der Stadt Arzberg sichergestellt werden. Die zu entsorgenden Oberflächenwässer sollen über eine Regenwasserkanalisation in das Röthenbächlein abgeleitet werden. Für die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Olatsberg ll in das Röthenbächlein wurde der Stadt Arzberg mit Bescheid vom eine beschränkte Erlaubnis erteilt. Aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Hof sollte eine geordnete Beseitigung des anfallenden Schmutzwassers durch die planungsrechtliche Änderung sichergestellt werden können. Hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeseitigung gilt es ausdrücklich die Rahmenbedingungen der o. g. beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zu berücksichtigen. 4. Altlasten im Geltungsbereich des o.g. Vorhabens sind uns derzeit keine Altlasten, schädliche Bodenveränderungen oder Von Seiten des Landratsamtes Wunsiedel wurden keine Hinweise bezüglich möglicher Altlasten vorgebracht. Seite 5

6 Altlastenverdachtsflächen bekannt. Hinsichtlich etwaiger Altlasten und deren weitergehende Kennzeichnungspflicht gemäß Baugesetzbuch sowie der bodenschutz- und altlastenbezogenen Pflichten (vgl. BayBodSchV) empfehlen wir ergänzend ein Abgleich mit dem aktuellen Altlastenkataster des Landratsamtes Wunsiedel. 5. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen besteht mit der Bauleitplanung aus wasserwirtschaftlich fachlicher Sicht Einverständnis Kenntnisnahme Der Stadtrat nimmt die Anregung des WWA zur Kenntnis. Ein Mehrbedarf an Wasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass der Bauherr den ausreichenden Brandschutz im Bauantragsverfahren nachweisen muss. Ggf sind Löschwasserzisternen o.ä. vorzusehen. Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass die entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnisse im Zuge der Erschließungsplanung rechtzeitig einzuholen sind. Von Seiten des Landratsamtes Wunsiedel wurden keine Hinweise bezüglich möglicher Altlasten vorgebracht. 2.3 Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Kenntnisnahme Als Anlage erhalten Sie Bestandspläne Strom und Gas. Die Versorgung mit Strom und Gas ist bei für Bürogebäude üblichem Leistungsbedarf aus den vorhandenen Ortnetzen möglich. Seite 6

7 Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass sie Versorgung mit Strom und Gas für Bürogebäude üblichem Leistungsbedarf aus den vorhandenen Ortnetzen möglich ist. 2.4 Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom v g 68 Abs 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Kenntnisnahme, entsprechende Hinweis e werde in die Begrünung aufgenommen. Gegen die oben aufgeführte Planung haben wir keine Einwände. - Am Rande des Planbereichs befinden sich Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) der Deutschen Telekom AG. Diese sind aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich Der Bestandsplan ist nur für Ihre Planungszwecke bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Auf die vorhandenen dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr dienenden Telekommunikationslinien ist bei Ihren Planungen grundsätzlich Rücksicht zu nehmen. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Den Baubereich des Bebauungsplanes Olatsberg-ll werden wir nach heutiger Sicht mit FTTH only (Glasfaser Ins Haus/ Wohnung) nach Seite 7

8 wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Koordinierung) erschließen. Eine genaue Trassierung unserer Anlagen muss noch vor Baubeginn in Absprache mit den anderen Versorgungsträgem erfolgen. Aus diesem Grund und zur eventuellen Koordinierung mit Straßenbaubzw. Erschließungsmaßnahmen der anderen Versorger ist es dringend erforderlich, dass sich die Kommune vor Baubeginn schriftlich mit uns in Verbindung setzt. Bitte. teilen Sie uns auch mit, welche eigenen oder ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden. Der Stadtrat nimmt die Anregung der Telekom zur Kenntnis. Entsprechende Hinweis e werde in die Begrünung aufgenommen. 2.5 Vodafone Kabel Deutschland GmbH, mit Schreiben vom wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH /Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Lm Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Kenntnisnahme Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. Der Stadtrat nimmt die Anregung der Vodafone Kabel Deutschland GmbH zur Kenntnis Seite 8

9 2.6 Stadt Marktredwitz, mit Schreiben vom i8 Der Bauausschuss der Stadt Marktredwitz hat sich in seiner Sitzung vom mit der 1. Änderung Bebauungsplan 'Olatsberg II' zur Errichtung eines repräsentativen Bürogebäudes einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren befasst. Mir der vorgelegten Bauleitplanung durch die Stadt Arzberg besteht Einverständnis. Städtebauliche und sonstige relevante Belange der Stadt Marktredwitz werden nicht berührt Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Stadt Marktredwitz keine Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht werden. 2.7 Markt Thiersheim, mit Schreiben vom der MarktStadtrat Thiersheim hat sich in der Sitzung am mit den vorgenannten Planunterlagen der Stadt Arzberg zur 1. Änderung Bebauungsplan Olatsberg und vorhabenbezogener Bebauungsplan Solarpark Oschwitz einschließlich Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren befasst. Öffentliche Belange des Marktes Thiersheim werden durch die Bauleitplanung der Stadt Arzberg nicht berührt. Es besteht daher Einverständnis mit der vorgelegten Planung. Eine Beteiligung des Marktes Thiersheim im weiteren Verfahren ist nicht erforderlich. Für die Realisierung Ihres Vorhabens wünschen wir viel Erfolg. Seite 9

10 Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Markt Thiersheim keine Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht werden. 2.8 Markt Schirnding, mit Schreiben vom der Marktrat Schirnding hat sich in seiner Sitzung am mit den vorgenannten Planunterlagen befasst. Städtebauliche Belange des Marktes Schirnding sind nicht betroffen. Gegen die Bauleitplanung werden keine Einwände erhoben. Für die Realisierung ihres Vorhabens wünschen wir viel Erfolg. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Markt Schirnding keine Einwände gegen das Vorhaben vorgebracht werden. 2.9 Regierung von Oberfranken, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom Aus der Sicht des Fachberaters für Brand- und Katastrophenschutz sollten bei diesen Bauleitplanplanverfahren folgende Punkte beachtet werden, damit ausreichende Voraussetzungen für einen wirkungsvollen und sicheren Einsatz der Feuerwehr vorliegen: 1. Die gemeindliche Feuerwehr sollte so aufgestellt sein, dass das für die vorgesehene Bebauung zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges erforderliche Rettungsgerät der Feuerwehr grundsätzlich innerhalb der Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sind nur Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig. Der zweite Rettungsweg kann grundsätzlich über die auf den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen mitgeführten Steckleitern sichergestellt werden. Der 2. Rettungsweg ist gemäß den geltenden Bestimmungen im Bauantrag nachzuweisen. Seite 10

11 Hilfsfrist von 10 Minuten am Schadensort bereitgestellt werden kann. 2. Hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen sollte darauf geachtet werden, dass diese mit Feuerwehrfahrzeugen ungehindert befahren werden können. Es wird empfohlen, eine Achslast von 11,5 t und ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 t zugrunde zu legen. Die Fahrbahnbreiten und Krümmungsradien der Kurven sollten mindestens entsprechend Nr. 3 der Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr ausgebildet werden. 3. Verkehrsberuhigende und verkehrsbeschränkende Maßnahmen sollten den Einsatz der Feuerwehr nicht behindern. 4. Sofern Gebäude auf den Grundstücken so angeordnet werden, dass diese ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sollten Zufahrten und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge entsprechend der Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr vorhanden sein. 5. Bezüglich der Löschwasserversorgung sollte beachtet werden, dass deren Sicherstellung nach Nr VollzbekBayFwG zu den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zählt und sich die Verpflichtung der Gemeinden nicht auf die Bereitstellung des Grundschutzes im Sinn des DVGN n 405 beschränkt. Dementsprechend sollte die Löschwasserversorgung in dem überplanten Gebiet durch die Gemeinde sichergestellt werden. Bei der Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge wird empfohlen, die Technische Regel zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgungarbeitsblatt w 405 der Deutschen Vereinigung des Gas- und wasserfaches e. V. (DVGN) anzuwenden. 6. Soweit Für die Löschwasserversorgung Hydranten verwendet werden, sollte darauf geachtet werden, dass der Abstand zwischen den Hydranten nicht größer als 120 m ist. Neu zu errichtende Hydranten Seite 11

12 sollten vorzugsweise als Überflurhydranten nach DIN EN ausgeführt werden. 7. Einzelheiten zu den vorgenannten Punkten sollten im Benehmen mit der örtlichen Feuerwehr (örtlicher Kommandant und Kreisbrandrat) festgelegt werden. Der Stadtrat nimmt die Anregung zur Kenntnis. Im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung sind nur Gebäude mit zwei Vollgeschossen zulässig. Der zweite Rettungsweg kann grundsätzlich über die auf den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen mitgeführten Steckleitern sichergestellt werden. Der 2. Rettungsweg ist gemäß den geltenden Bestimmungen im Bauantrag nachzuweisen. Ein Hinweis auf die zu beachtenden Regelwerke sowie die Anforderungen an Zufahrten und Aufstellflächen wird in die Begründung aufgenommen PLEdoc GmbH., mit Schreiben vom Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Ächtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Seite 12

13 Ferngas Netzgesellschaft mbh (FGN), Netzbetrieb Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG). Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLlNE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsuntemehmen mbh & Co. KG. Straelen (hier Soiotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH). Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsanlagen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis dass die von der PLEdoc- verwalteten Versorgungsanlagen von der Planung nicht betroffen sind Bayernwerk Netz GmbH., mit Schreiben vom gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Als Anlage erhalten Sie Bestandspläne Strom und Gas. Die Versorgung mit Strom und Gas ist bei für Bürogebäude üblichem Seite 13

14 Leistungsbedarf aus den vorhandenen Ortnetzen möglich. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Bayernwerk Netz GmbH, keine Einwände gegen die Planung vorgebracht werden und eine Versorgung mit Strom und Gas bei üblichem Leistungsbedarf aus den vorhandenen Ortnetzen möglich ist. Seite 14

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