Äußerungen der Öffentlichkeit gem. 4 (1) BauGB (Beteiligungszeitraum )
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- Joseph Beyer
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1 Äußerungen der Öffentlichkeit gem. 4 (1) (Beteiligungszeitraum ) 1 Öffentlichkeit Der Eigentümer der des Großhandel-Landhandelbetriebes an der Haarener Straße weist darauf hin, dass es sich bei Fachmarkt für Tier, Garten, Haus und Hof mit einer Verkaufsfläche von rd m² innerhalb des Plangebietes um eine Neuansiedlung handelt. Der Markt stellt keinen Ersatz für den Großhandel-Landhandelbetrieb dar, der weiterhin betrieben wird. Eine anderweitige Nachnutzung steht hier auch aufgrund von bestehenden Pachtverhältnissen nicht in Rede. Die Ausführungen in der Begründung werden entsprechend angepasst. Äußerungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) (Beteiligungszeitraum ) 1 Thyssengas Dortmund telefonisch 1.1 Thyssengas Dortmund hat in diesem Bereich keine Leitungen. 2 Wasserverband Obere Lippe 2.1 Da das Vorhaben keine Auswirkungen auf die in der Umgebung liegenden Gewässer hat, werden die Belange des Wasserverbandes Obere Lippe nicht berührt Seite 1 von 9 Stand:
2 3 Pledoc GmbH Es wird mitgeteilt, dass in dem angefragten Bereich keine von Pledoc verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für diese Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Innerhalb des Plangebietes sind heute Hausanschlussleitungen betroffen, die entsprechend der Planung zu erneuern bzw. zu erweitern sind. Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 4 Deutsche Bahn AG DB Immobilien 4.1 Seitens der Deutschen Bahn AG bestehen gegen die Planung der Gemeinde Borchen keine Bedenken. Belange der DB AG werden nicht berührt. Seite 2 von 9 Stand:
3 Deutsche Telekom Technik GmbH Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 55 Einzelhandel Bahnhofstraße bestehen grundsätzlich keine Einwände. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich sind. Diese versorgen die vorhandene Bebauung. Es wird davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage verbleiben können. Im Baugebiet werden Verkehrsflächen teilweise nicht als öffentliche Verkehrswege gewidmet, sondern als Verkehrsflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger ausgewiesen. Diese Flächen müssen auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke mit Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Festsetzung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen nach 9 Abs. 1 Nr. 21 alleine begründet das Recht zur Verlegung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien jedoch noch nicht. Deshalb muss in einem zweiten Schritt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch erfolgen. Es wird daher beantragt dem/den Grundstückseigentümer/n aufzuerlegen, die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut zu veranlassen: Die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, ist berechtigt, Telekommunikationslinien/- anlagen aller Art nebst Zubehör zu errichten, zu betreiben, zu ändern, zu erweitern, auszuwechseln und zu unterhalten. Sie darf zur Vornahme dieser Handlungen das Grundstück nach vorheriger Terminabsprache, bei unaufschiebbaren Maßnahmen (z. B. Entstörungen) jederzeit betreten und bei Bedarf befahren. Über und in einem Schutzbereich von 50 cm beiderseits der Telekommunikationslinien/-anlagen dürfen ohne Zustimmung der Telekom Deutschland GmbH keine Einwirkungen auf den Grund und Boden, gleich welcher Art und zu welchem Zweck, vorgenommen werden, durch die die Telekommunikationslinien/-anlagen gefährdet oder beschädigt werden können. Das Recht kann einem Dritten überlassen werden. Innerhalb des Plangebietes sind heute Hausanschlussleitungen betroffen, die entsprechend der Planung zu erneuern bzw. zu erweitern sind. Vor diesem Hintergrund wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Telekom die Telekommunikationslinien nur dann verlegen kann, wenn die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch erfolgt ist. Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Ver- Seite 3 von 9 Stand:
4 sorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Das kann bedeuten, dass der Ausbau der Telekommunikationslinien im Plangebiet aus wirtschaftlichen Gründen in oberirdischer Bauweise erfolgt. Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnetzinfrastruktur unter anderem an den technischen Entwicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden Investitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geplant. Der Ausbau der Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur errichtet. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßen- und Kanalbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der Absenderadresse dieser so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Weitere Kabelauskünfte erhalten Sie unter der -Adresse Planauskunft.West1@telekom.de oder im Internet unter 6 Deutsche Telekom Technik GmbH Äußerung zur FNP- Änderung 6.1 Gegen die vorgelegte 37. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen grundsätzlich keine Einwände. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich sind. Diese versorgen die vorhandene Bebauung. Es wird davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer Trassenlage verbleiben können. Eine weitergehende Stellungnahme wird im Zuge der Vorlage des Bebauungsplanes abgegeben. Innerhalb des Plangebietes sind heute Hausanschlussleitungen betroffen, die entsprechend der Planung zu erneuern bzw. zu erweitern sind. Seite 4 von 9 Stand:
5 Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Weitere Kabelauskünfte erhalten Sie unter der -Adresse oder im Internet unter 7 Wasserwerk Paderborn GmbH Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung wird im Bebauungsplan unter Punkt 10.1 Belange der Ver- und Entsorgung eine Wassermenge von min. 96 m³/h bis max. 192 m³/h für mindestens zwei Stunden gefordert. Durch die vorhandene Wasserleitung DN 90 PE können max. nur 48 m³/h zur Verfügung gestellt werden. Daher ist eine Aufweitung der Leitung auf DN 180 PE erforderlich. Die Maßnahme kann im Zuge der Realisierung des Baugebietes im Jahr 2018 erfolgen. 8 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen- Lippe Zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden keine Hinweise vorgetragen. Der Eingriff erfordert einen Ausgleich in Höhe von BWP. Die Lage der externen Kompensationsfläche und die durchzuführenden Maßnahmen werden im weiteren Verfahren bestimmt. Es wird um weitere Beteiligung gebeten. Das Ausgleichserfordernis beträgt Wertpunkte. Die Gemeinde Borchen verfügt über keine Kompensationsflächen oder Punkte auf einem Ökokonto. Es ist daher eine Kompensationszahlung zu leisten. Die Höhe der Kompensationszahlung wird durch den Kreis Paderborn bestimmt. 9 Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 9.1 Die vorgelegte Planung wurde hinsichtlich der Belange der Agrarstruktur, allgemeinen Landeskultur, Immissionsschutz (nur Achtungsabstände nach KAS 18), Grundwasserschutz, Hochwasserschutz und Abwasser/ VAwS geprüft. Als Träger öffentlicher Belange bestehen keine Bedenken. Seite 5 von 9 Stand:
6 Hinweis des Dezernates 33 (Ländliche Entwicklung und Bodenordnung) Ansprechpartner: Herr Speerschneider, Tel Auch wenn die bestehende Ackerfläche aus agrarstruktureller Sicht nicht uninteressant ist, kann der Bedarf nach Einzelhandel in diesem Bereich nachvollzogen werden. Auf Grund der großen Nachfrage wird angeregt, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen, die für die Landwirtschaft von nachrangiger Bedeutung sind, zu verorten. 10 Unitymedia NRW GmbH Gegen die Planung bestehen keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. 11 Westfalen Weser Netz GmbH Eine Versorgung mit Strom und Erdgas ist derzeit vorhanden aber für die geplante Erschließung ist eine Erweiterung erforderlich und möglich. Eine Stellungnahme zur Wasserversorgung bzw. zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung wurde bereits am durch die Wasserwerke Paderborn GmbH erstellt (s. 2). Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN 1998 Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Flächen bei der Planung und Herstellung von Straßen und Gehwegen berücksichtigt werden muss. Unter diesen Voraussetzungen bestehen seitens der Westfalen Weser Netz GmbH keine Bedenken. 12 Westnetz GmbH Es wird mitgeteilt, dass im Gebiet der Gemeinde Borchen die Westnetz GmbH als Pächterin keine Versorgungsleitungen betreibt. 13 Kreis Paderborn Der Biotopwert für das Regenrückhaltebecken in der Eingriffsermittlung (Tab. 4 des Umweltberichtes) ist auf 2 zu korrigieren, weil es als technisches Bauwerk, Teil der Abwasser- und Kanalisationsanlage ist. Es wird durch Bodenabtrag modelliert, der daran anschließende Mutterbodenauftrag wird mittels Raseneinsaat begrünt. Bei notwendigen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten würde Gehölzbewuchs stören. Der durch den gewählten Biotoptyp Grünanlage, Friedhof, parkähnlicher Garten, strukturreich mit Baumbestand vermittelte naturnahe Zustand, wird aufgrund der Anforderungen an Die Bilanzierung wird entsprechend angepasst. Das RRB wird mit dem Code 2.2 Grünanlage, Friedhof, parkartiger Garten, strukturreich mit Baumbestand und einem Biotopwert von 2 Punkten berücksichtigt. Das Ausgleichserfordernis beträgt danach Wertpunkte, vormals Wertpunkte. Den Bedenken wird gefolgt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsbilanzierung wird angepasst. Seite 6 von 9 Stand:
7 diese bauliche Anlage nicht eintreten. Als Biotoptyp entspricht diese Fläche aufgrund der Naturferne eher dem Biotoptyp 2.2 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen ohne Gehölzbestand. Die Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung ist nachzubessern. Aufgrund des fehlenden Kompensationsnachweises bestehen aus Sicht von Natur und Landschaft Bedenken. Die Gemeinde Borchen verfügt über keine Kompensationsflächen oder Punkte auf einem Ökokonto. Es ist daher eine Kompensationszahlung zu leisten. Die Höhe der Kompensationszahlung wird durch den Kreis Paderborn bestimmt Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist für das abgeleitete Niederschlagswasser der Hofflächen eine Vorbehandlung vorzusehen Gegen die vorgelegte Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Gemeinde Borchen bestehen aus Sicht der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken. (siehe auch 13.4 Hinweis) 13.4 Zu der vorgelegten Planung werden folgende Anregungen gemacht: 1. Regenrückhaltebecken Gemäß 9 Abs. 8 i.v.m. 10 Abs. 1 und 3 Satz 2 ist die Begründung dem Bebauungsplan nur beigefügt. Vor diesem Hintergrund sollte die im Entwurf der Begründung auf Seite 15 vorskizzierte Festsetzung auf den Bebauungsplan übertragen werden, sobald das zulässige Abflussvolumen ermittelt wurde. Die Zuwegung zu dem geplanten Becken ist aus Unterhaltungsgründen in einer Mindestbreite von 3,00 m herzustellen und zu befestigen. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht sollte eine geeignete Abgrenzung des Beckens erfolgen. In diesem Kontext sollten auch Aussagen über die Größe und Tiefe des letztendlich zu errichtenden Beckens getroffen werden. Es wird folgender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen: Das anfallende Niederschlagswasser, das von den bebauten und befestigten Flächen abzuleiten ist, ist in die Regenwasserkanalisation in der Bahnhofstraße einzuleiten. Ein Anschlusskanal steht nur hier zur Verfügung. Grundsätzlich muss das einzuleitende Niederschlagswasser auf das zulässige Abflussvolumen gedrosselt werden. Die erforderlichen Retentionsvolumina können zentral offen (als naturnahes Becken) oder geschlossen in Form von unterirdischen Becken innerhalb der dafür festgesetzten Fläche vorgehalten werden. Für das abgeleitete Niederschlagswasser ist eine Vorbehandlung vorzusehen. Die notwendigen Durchleitungsrechte sind durch Leitungsrechte im Grundbuch zu sichern. Der Anregung wird gefolgt. Die Formulierung wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Erreichbarkeit des RRB zu Unterhaltungszwecken ist mittels des Fahrrechtes zugunsten des Abwasserwerkes der Gemeinde Borchen östlich des Beckens sichergestellt. Von dort kann die Fläche mit der Beckenzufahrt (3,00 m) erreicht werden. Die Einfriedung des Beckens auch hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist nicht Regelungsgegenstand des Bauleitplanes. Seite 7 von 9 Stand:
8 Zum Begründungsentwurf wird als frühzeitiger Hinweis ergänzt, dass die gesicherte Erschließung Gegenstand eines Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 ist. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die erforderlichen Erschließungsanlagen zu planen und die erforderlichen Flächen zu sichern; die Erschließungskonzeption ist in der Begründung zu erläutern. Ausführungen zur Erschließung sind, soweit sie für den bauleitplan relevant sind, vorgenommen worden. Öffentliche Verkehrsflächen sind in dem Plangebiet nicht notwendig. Das Niederschlagswasser von den Dachflächen und von den Stellplätzen des Sondergebietes ist in dem Gebiet auf den heutigen Abfluss zu drosseln und dann in die Kanalisation abzugeben. Eine Rückhaltung des Niederschlagswassers ist z.b. mittels eines, im Nordwesten des Plangebietes festgesetzten Standortes für ein Regenrückhaltebecken vorzusehen. In diese Fläche wird das Regenwasser von den versiegelten Flächen eingeleitet, zwischengespeichert und gedrosselt abgeleitet Bezüglich der Zufahrt auf das Areal ist auf einen möglichen Verkehrskonflikt hinzuweisen, wenn die Ein- und Ausfahrten für den motorisierten Verkehr im oder nahe des Bereichs des angrenzenden Kreisverkehres liegen. Um diesem Konflikt dauerhaft vorzubeugen, könnten im östlichen Bereich des Gestaltungsbereiches entlang der Bahnhofstraße Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt für den motorisierten Verkehr im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 11 i.v.m. Nr. 6.4 PlanZV festgesetzt werden. Alternativ zu dieser Festsetzung könnte aber der Einfahrtsbereich als solcher festgesetzt werden. Innerhalb des angeregten Bereiches trifft der Bebauungsplan die Festsetzung einer Fläche zum Erhalt von Bepflanzungen. Diese Festsetzung ergeht ohne Ausnahme für mögliche Unterbrechungen für Zu- und Abfahrten. Hiermit ist quasi ein Zu- und Abfahrtsverbot ausgesprochen, unabhängig von der hier vorhandenen topografischen Situation, die eine Zu- und Abfahrt hier nicht realistisch erscheinen lässt. Der Anregung wird nicht gefolgt, da mit der in dem Bereich getroffenen flächenhaften Festsetzung eines Grünerhaltes ein Zu- und Abfahrtsverbot erreicht wird. 14 Kreis Paderborn Äußerung zur FNP- Änderung 14.1 Zur Planänderung bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Seite 8 von 9 Stand:
9 Äußerungen der Nachbarkommunen gem. 2 (2) (Beteiligungszeitraum ) 1 Stadt Büren Die Stadt Büren hat keine Anmerkungen zu der Planung. 2 Stadt Paderborn Es werden keine Bedenken vorgetragen. Die Stadt Paderborn möchte jedoch am weiteren Verfahren beteiligt werden. Seite 9 von 9 Stand:
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