27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" beteiligte Träger öffentlicher Belange:

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1 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde" Nachbargemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB gemäß Schreiben vom beteiligte Träger öffentlicher Belange: Schreiben Anr./Hinw. vovovommm ja nein 1 Agentur für Arbeit Schlosstraße 55/ Diepholz 1 2 ArL Leine-Weser - Domänenverwaltung (Dezernat 5) Bahnhofsplatz Hildesheim 2 3 Bischöfliches Generalvikariat Postf Osnabrück 3 4 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Ellerstraße Bonn 4 5 Deutsche Bahn DB Services Immobilien GmbH Bahnhofsplatz 14, Bremen 5 6 Deutsche Post AG Direktion Bremen - Bau- und Immobiliencenter Postfach Bremen 6 7 Deutsche Telekom AG, Technische Infrastruktur Nordwest Postfach 21 80, Osnabrück Erdgas Münster GmbH Johann-Krone-Weg Münster 8 9 ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH - Abs. LAXXL Riethorst Hannover Gemeinde Bohmte Postf Bohmte Gemeinde Stemwede Buchhofstr Stemwede Gemeinde Wagenfeld Pastorenkamp Wagenfeld Handwerkskammer Hannover Postfach Hannover Hunte-Wasserverband Niedersachsenstr Diepholz Industrie- u. Handelskammer Schiffgraben Hannover Vodafone Kabel Deutschland GmbH Heisfelder Str Leer Kirchenkreisamt Sulingen, Südstraße Sulingen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Postfach Oldenburg Geschäftsbereich Oldenburg 19 Landesamt für Bergbau, Energie u. Geologie Postfach Hannover Landesverband der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen Burgwedeler Straße Hannover Landkreis Diepholz - Fachdienst 63 Postfach Diepholz / Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Nienburg - Vor dem Zoll Nienburg/Weser Nieders. Forstamt Nienburg Kleine Drakenburger Str Nienburg/Weser LGLN, RD Sulingen - Verden, Katasteramt Sulingen Galtener Straße Sulingen Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Am Bahnhhof Sulingen 25 Küsten- und Naturschutz (NLWKN) - Betriebsstelle Sulingen - 26 Nieders. Landesamt für Denkmalpflege Scharnhorststr Hannover Nieders. Umweltministerium Archivstr Hannover Polizeiinspektion Diepholz Postfach Diepholz GASCADE Gastransporte GmbH, FB Leitungsrechte u. dokumentation Kölnische Straße Kassel E.ON Ruhrgas AG Kallenbergstraße Essen Westnetz GmbH Goethering Osnabrück Samtgemeinde "Altes Amt Lemförde", im Hause Samtgemeinde Rehden Schulstr Rehden Staatliches Baumanagement Weser-Leine Brückenstraße Nienburg/Weser Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Am Listholze Hannover Stadt Damme Postf Damme Stadt Diepholz Postf Diepholz Unterhaltungsverband Hunte Nienburger Str Rehden Zvbn Willy-Brandt-Platz Bremen Wasser- u. Bodenverb. "Eickhöpener Wiesen" Herr W. Schumacher Eickhöpen Lembruch Wasser- u. Bodenverb. Dümmerniederung Herr Gerd Lampe Zur Sette Brockum Wasser- u. Bodenverb. Ochsenmoor Herr Jürgen Hage Im Dorfe Hüde Wasserschutzpolizeikommissariat Nienburg Brückenstr Nienburg/Weser Bundesamt für Infrastruktur, Umweltsch. und Dienstleistungen Fontainengraben Bonn 44 der Bundeswehr, Abteilungsleiter Infra Az Wintershall Holding GmbH - Erdölwerke Postfach Barnstorf LGLN Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße Hannover Gasunie Deutschland Services GmbH Pelikanplatz Hannover AbfallWirtschaftsGesellschaft mbh Klövenhausen Bassum Nowega GmbH Nevinghoff Münster PLEdoc GmbH Postfach Essen Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Postfach Nienburg 51 Geschäftsbereich Nienburg 52 Deutsche Telekom Technik GmbH Landgrabenweg Bonn Bundesaufsichtsamt für Flurgsicherung Robert-Bosch-Straße Langen (Hessen) s:\ bauleitplanung\ altes_amt_lemfoerde\ f_plan\ fpl_27_ae_st_am limbach\ beteiligung\ frz btlg \ ergebnis der fruehzeitigen behoerdenbeteiligung gem schreiben vom doc

2 07. Deutsche Telekom AG, Technische Infrastruktur Nordwest Postfach Osnabrück Schreiben vom Die Telekom hat bezüglich der o. g. Bauleitplanung derzeit weder Anregungen noch Bedenken. Bei Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom informieren. (Internet: trassenauskunft-kabel.telekom.de oder mailto: Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. 9. ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH Riethorst 12, Hannover Schreiben vom Anlagen der von EMPG vertretenen Unternehmen sind nicht betroffen. 11. Gemeinde Stemwede Buchhofstr. 13, Stemwede-Levern Schreiben vom Durch Ihre o.g. Planungen werden von mir wahrzunehmende öffentliche Belange nicht berührt. 13. Handwerkskammer Hannover Wirtschaftsförderung Postfach Hannover Schreiben vom Die o.g. Planung haben wir eingehend geprüft. Anregungen werden unsererseits nicht vorgebracht. FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 1

3 16. Vodafone Kabel Deutschland GmbH Heisfelder Straße Leer Schreiben vom Wir teilen Ihnen mit, dass die Vodafone GmbH Vodafone Kabel Deutschland GmbH gegen die von Ihnen geplante Baumaßnahme keine Einwände geltend macht. Im Planbereich befinden sich keine Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Eine Neuverlegung von Telekommunikationsanlagen ist unsererseits derzeit nicht geplant. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 18. Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg, Postfach Oldenburg Schreiben vom Gegen das vorgenannte Bauleitplanverfahren der Gemeinde besteht aufgrund der von meiner Behörde wahrzunehmenden luftverkehrsrechtlichen Belange keine Bedenken. Die Stellungnahme vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen wird Ihnen gesondert zugesandt. Belange der militärischen Luftfahrt bleiben unberührt. Diese werden vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, Bonn, wahrgenommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 19. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Vitusstraße Meppen Schreiben vom Aus Sicht des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Außenstelle Meppen - Bereich Bergbau - wird zu dem Vorhaben wie folgt Stellung genommen: Im Planungsgebiet befinden sich Leitungen der folgenden Leitungsbetreiber: Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstr. 5, Essen. WINGAS GmbH, Friedrich-Ebert- Str. 160, Kassel Die hier angesprochenen Leitungsbetreiber wurden im Verfahren beteiligt. Stellungnahmen wurden weder von der Open Grid Europe GmbH noch von der WINGAS GmbH abgegeben. FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 2

4 Bei diesen Leitungen ist jeweils der Schutzstreifen zu beachten. Der Schutzstreifen ist von jeglicher Bebauung und von tiefwurzelndem Pflanzenbewuchs frei zu halten. Bitte kontaktieren Sie die o.g. Leitungsbetreiber direkt, damit ggf. erforderliche Abstimmungsmaßnahmen eingeleitet werden können. 21.a Landkreis Diepholz Postfach Diepholz Schreiben vom FACHDIENST KREISENTWICKLUNG UNB Stellungnahme der UNB Aus naturschutzbehördlicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen das o.g. Bauleitplanverfahren. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 21.b Landkreis Diepholz Postfach Diepholz Schreiben vom Aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange ist zu der von Ihnen beabsichtigten Planung Folgendes zu sagen: FACHDIENST UMWELT UND STRASSE - UWB Der Geltungsbereich der 27. FNP- Änderung befindet sich außerhalb von wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Vor diesem Hintergrund bestehen gegenüber der geplanten Ausweisung einer Wohngebietsfläche im Bereich dreier bebauter Wohngrundstücke aus wasserbehördlicher Sicht keine Bedenken. Seitens der UWB wird auf folgende Sachverhalte hingewiesen: - Östlich grenzt das Gewässer Haldemer Molkereigraben" direkt an den Geltungsbereich der 27. FNP- Änderung an. Auch wenn die Erschließungsstraße Am Limbach" bereits besteht, ist zu beachten, dass an Gewässern II. Ordnung gemäß 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und damit Der Hinweis, dass aus wasserbehördlicher Sicht keine Bedenken zur geplanten Wohnbauflächenausweisung bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf das Gewässer II. Ordnung wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung wird dies nachrichtlich ergänzt. Vor dem Hintergrund, dass auf der Ebene FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 3

5 auch am Gewässer Haldemer Molkereigraben", der hier Gewässer II. Ordnung ist, beidseits ein 5 m breiter (gemessen ab jeweiliger Böschungsoberkante) Gewässerrandstreifen festgesetzt ist, welcher laut Gesetz vorwiegend ökologische Vernetzungsfunktionen im Gewässernetz der überregional bedeutsamen Gewässer zu erfüllen hat. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der bisherige Abstand zwischen Fahrbahnkante und Gewässer beizubehalten ist, sofern dieser 5 m oder weniger beträgt. - Neben der unter Ziffer "Oberflächenentwässerung" der Begründung aufgeführten Möglichkeit einer Regenrückhaltung besteht nach aktuellem Wasserrecht auch die Möglichkeit, dass ein jeder Grundstückseigentümer das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser im Zuge des erlaubnisfreien "Gemeingebrauchs" nach 32(1) Nds. Wassergesetz (NWG) durch eigene Anlagen in das Vorflutgewässer einleitet. Sofern die Niederschlagwassereinleitung von mehr als einem Grundstück über gemeinsame Anlagen erfolgt, besteht das Erfordernis, hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis nach 8,10 WHG bei der UWB zu beantragen. - Ferner besteht nach 86 NWG die Möglichkeit der erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers im Zuge der Niederschlagswasserversickerung auf den Wohngrundstücken insofern, als dass eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch die UWB nicht erforderlich ist, sofern das Niederschlagswasser auf Dach-, Hofoder Wegeflächen des Wohngrundstücks anfällt und auf dem Grundstück unter Beachtung der Vorgaben des maßgebenden technischen Regelwerkes DWA-A 138 versickert wird. Zu beachten ist, dass dies für die Einleitung des auf Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers nur dann gilt, sofern die Versickerung oberirdisch über die belebte Bodenzone über begrünte (Rasen-) Flächen oder Mulden erfolgt. Aus wasserbehördlicher Sicht sollte die Bauleitplanung diese rechtlichen Möglichkeiten mit aufführen. FACHDIENST BAUORDNUNG UND STÄDTEBAU DENKMALSCHUTZ Da mit weiteren Funden gerechnet werden des Flächennutzungsplanung lediglich die Grundzüge der kommunalen Planung darzustellen sind, sollen die konkrete Erschließung des Plangebietes sowie die Ausgestaltung der Oberflächenentwässerung im Zuge der weiteren Planung näher konkretisiert werden. Dies wurde bereits in der Begründung dargestellt. Um nicht nur eine Möglichkeit der Oberflächenentwässserung in der Begründung darzustellen, wird der Absatz über die mögliche Regenrückhaltung in der Begründung gestrichen. FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 4

6 muss, bedürfen zukünftig alle Erdarbeiten einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gem. 10 NDSchG in Verbindung mit 13 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde. Diese kann verwehrt werden oder mit Auflagen verbunden sein. Die Hinweise zum Denkmalschutz werden zur Kenntnis genommen und zur Information der Bauherren in der Begründung nachrichtlich ergänzt. 29. GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Strasse , Kassel Schreiben vom Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Da sich unsere Anlagen aber im Nahbereich zur "27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sternshorn, Am Limbach)" befinden, bedürfen nachträgliche Lageänderungen in Ihrer Projektplanung eines erneuten Antrags auf Zustimmung. Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Leitungsauskünften zukünftig direkt an das kostenfreie BIL- Onlineportal unter: bil-leitungsauskunft.de Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. 31. Westnetz GmbH, Goethering 23-29, Osnabrück Schreiben vom Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 27. Juli 2018 in obiger Angelegenheit und teilen Ihnen mit, dass seitens der innogy Netze Deutschland GmbH grundsätzlich FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 5

7 keine Bedenken gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen. Änderungen und Erweiterungen der Versorgungseinrichtungen behalten wir uns unter Hinweis auf die 13, 30, 31und 32 BauGB ausdrücklich vor. Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag der innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin der Anlage(n). 33. Samtgemeinde Rehden Schulstraße Rehden Schreiben vom Seitens der Samtgemeinde Rehden und ihrer Mitgliedsgemeinden werden weder Anregungen noch Bedenken zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stemshorn, Am Limbach) vorgebracht. 38. Unterhaltungsverband Hunte Nienburger Straße Rehden Schreiben vom Die Belange des Unterhaltungsverbandes Hunte sind nicht berührt. 45. Wintershall Holding GmbH - Erdölwerke Postfach Barnstorf Schreiben vom Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Verfahrens liegt außerhalb unserer bergrechtlichen Erlaubnisfelder. Unter unserer Betriebsführung stehende Bohrungen oder Anlagen sind von den o. g. Verfahren ebenfalls nicht betroffen. Es bestehen keine Bedenken bzgl. der Durchführung des o. g. Vorhabens 46. Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Hameln - Hannover / Kampfmittelbeseitigungsdienst Marienstraße Hannover FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 6

8 Schreiben vom Sie haben das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln - Hannover (Dezernat 5 - Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der Rückseite; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei. Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind. Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten. Die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung unter Verwendung des Antragsformulars und der Rahmenbedingungen, die Sie über folgenden Link abrufen können: niedersachsen.de/ startseite/kampfmittelbeseitigung/ luftbildauswertung / kampfmittelbeseitigungsdienst - niedersachsen html Inhalt der Stellungnahme: Für die Planfläche liegen dem Kampfmittelbeseitungsdienst Niedersachsen die folgenden Erkenntnisse vor (siehe beigefügte Kartenunterlage): Empfehlung: <Luftbildauswertung> Luftbilder: <Die derzeit vorliegenden Luftbilder wurden nicht vollständig ausgewertet>. Auch der Gemeinde liegen bisher keine Hinweise auf Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition im Gebiet im Allgemeinen und im Plangebiet im Besonderen vor. Auch der Kampfmittelbeseitigungsdienst, der die derzeit vorliegenden Luftbilder nicht vollständig ausgewertet hat, äußert lediglich den allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel. Die Gemeinde verzichtet daher auf eine Luftbildauswertung im Rahmen der Bauleitplanung und überlässt dies der Entscheidung der Grundstückseigentümer. Vor dem Hintergrund, dass das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wird in der Begründung der Hinweis aufgenommen, dass beim eventuellen Auffinden von munitionsverdächtigen Gegenständen im Zuge der Bauausführung die Arbeiten sofort unterbrochen werden müssen und die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN umgehend zu benachrichtigen ist. Ein entsprechender Hinweis wird in der Begründung dargestellt. FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 7

9 Luftbildauswertung: <Es wurde keine Luftbildauswertung durchgeführt>. Sondierung: <Es wurde keine Sondierung durchgeführt>. Räumung: <Die Fläche wurde nicht geräumt>. Belastung: <Es besteht der allgemeine Verdacht auf Kampfmittel>. 47. Gasunie Deutschland Services GmbH Pelikanplatz Hannover Schreiben vom Nach eingehender Prüfung können wir Ihnen hierzu mitteilen, dass Erdgastransportleitungen, Kabel und Stationen der von Gasunie Deutschland vertretenen Unternehmen von Ihrem Planungsvorhaben nicht betroffen sind. 49. Nowega GmbH Nevinghoff Münster Schreiben vom Im Bereich ihrer Maßnahme / Planung betreibt die Nowega GmbH keine Anlagen, zurzeit bestehen auch keine Planungsabsichten. 50. PLEDOC GmbH Postfach Essen Schreiben vom Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbh (MEGAL), Essen FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 8

10 Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehme n mbh & Co. KG, Straelen (hier Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) Viatel GmbH, Frankfurt 53. Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße Langen (Hessen) Schreiben vom Durch die vorgelegte Planung wird der Aufgabenbereich des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung als Träger öffentlicher Belange im Hinblick auf den Schutz ziviler Flugsicherungseinrichtungen nicht berührt. Es bestehen gegen den vorgelegten Planungsstand derzeit keine Einwände. Diese Beurteilung beruht auf den Anlagenstandorten und -schutzbereichen der Flugsicherungsanlagen Stand: August Die gemäß 18 a LuftVG angemeldeten Anlagenschutzbereiche orientieren sich an den Anhängen 1-3 des ICAO EUR DOC 015, Third Edition 2015". Aufgrund betrieblicher Erfordernisse kann der angemeldete Schutzbereich im Einzel fall von der Empfehlung des ICAO EUR DOC 015 abweichen. Eine weitere Beteiligung des BAF an diesem Planungsvorgang ist nicht erforderlich. Die Entscheidung gemäß 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG), ob Flugsicherungseinrichtungen durch einzelne Bauwerke gestört werden können, bleibt von dieser Stellungnahme unberührt. Sie wird von mir getroffen, sobald mir über die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes die konkrete Vorhabenplanung (z.b. Bauantrag) vorgelegt wird. Der Hinweis, dass gegen den vorgelegten Planungsstand derzeit keine Einwände bestehen, wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund, dass in der vorliegenden Änderung Wohnbaufläche als Art der baulichen Nutzung dargestellt wird, werden auch von der Gemeinde keine Konflikte mit dem Belang Flugsicherung gesehen. FNP-27-ÄND-Abw_früh( ).pdf Seite 9

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