GEMEINDE MEINERSEN, GEMEINDETEIL MEINERSEN, LANDKREIS GIFHORN BEBAUUNGSPLAN "BAMBERGSWEG", 1. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG

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1 1 Landkreis Gifhorn Stellungnahme vom Zu o.g. Planverfahren erhalten Sie folgende Stellungnahmen: Ortsplanung Gegen den o.a. Bebauungsplan bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Es ist darauf zu achten, dass im weiteren Verfahren die Verfahrens- und Formvorschriften des Baugesetzbuches eingehalten werden. Bemerkung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, ohne dass es dazu eines Beschlusses bedarf. Untere Bauaufsichtsbehörde Keine Anregungen und Bedenken Brandschutz Zur Sicherstellung der Löschwasserbereitstellung wurden durch den Planaufsteller keine Angaben gemacht. Zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung ist gehört neben der abhängigen Löschwasserversorgung (Hydranten im Trinkwassernetz) auch eine unabhängige Löschwasserversorgung (z.b. Löschwasserbrunnen). Die Wasserversorgungsunternehmen gehen, aus trinkwasserhygienischen Gründen, zwischenzeitlich dazu über die vorhandenen Versorgungsleitungen mit geringeren Rohrdurchmessern zu versehen um die Verkeimung des Trinkwassers so gering wie möglich zu halten. In Neubaugebieten werden daher auch Leitungsnetze mit geringen Rohrdurchmessern verbaut. Die geringen Rohrdurchmesser führen dazu, dass über das Hydrantennetz nicht die erforderliche Löschwassermenge zum Grundschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Zu dem Bauvorhaben wird nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen aus brandschutztechnischer Sicht wie folgt Stellung genommen: Bemessung: Gegen die vorgenannte Erweiterung des B Planes bestehen gemäß der zur Zeit vorgelegten Zeichnungen und Beschreibungen in brandschutztechnischer Hinsicht keine Bedenken, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt bzw. Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen und bei der Bauausführung beachtet werden: 1. Zum Grundschutz hat die Löschwasserbereitstellung, entsprechende den Grundsätzen des DVGW Arbeitsblatt 405 für allgemeine Wohngebiete mit mind. 800 l/min, über Hydranten zu erfolgen abhängige (Hydranten) und unabhängige (z.b. Löschbrunnen) Löschwasserversorgung. Die Wasserentnahmestellen dürfen nicht weiter als 300 m vom jeweiligen Objekt entfernt sein. 2. Werden im allgemeinen Wohngebiet größere Objekte angesiedelt (z.b. Alten- und Pflegeheime) ist zum vorhandenen Grundschutz zusätzlich Löschwasser für den Objektschutz erforderlich. Die erforderliche Löschwassermenge für den Objektschutz richtet sich nach der Art und der Größe des Objektes. 3. Liegen Gebäude mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt, sind Zuund Durchfahrten erforderlich oder entsprechende Wendemöglichkeiten (Wendehammer) für Fahrzeuge mit mindestens 22,00 t vorzusehen. 1 DVO-NBauO Zu allen Grundstücken und Gebäuden ist eine Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge in einer Breite von mindestens 3.00 m vorzusehen. 4 NBauO in V. mit 1 und 2 DVO-NBauO Seite 1

2 An den Planfestsetzungen wird festgehalten. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Die Vorgehensweise dient der umfassenden Information und der erforderlichen Anstoßwirkung zum vorbeugenden Brandschutz. Untere Wasserbehörde Die vorgelegten Bauvorlagen habe ich aus wasserrechtlicher Sicht geprüft. Gegen die geplante Baumaßnahme bestehen keine Bedenken. Hinweise: Die Stellungnahmen des Wasserverbandes Gifhorn sowie die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn sind unbedingt zu beachten, da ansonsten die Erschließung nicht gesichert ist. Bemerkung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, ohne dass es dazu eines Beschlusses bedarf. Untere Naturschutz- und Waldbehörde Keine Anregungen und Bedenken Untere Abfallbehörde Die Nutzer der Grundstücke haben ihre Müllbehälter rechtzeitig an den Tagen der Abfuhr (spätestens bis 6.00 Uhr) im Bereich der öffentlichen Straße, wo die Schwerlastfahrzeuge der Müllabfuhr ungehindert an- und abfahren können (s. Vorgaben der RASt 06 unter Berücksichtigung eines 3-achsigen Müllfahrzeuges (Fahrkurve 3)), bereitzustellen und nach erfolgter Entleerung wieder auf ihr Grundstück zurückzuholen. Die Hinweise zur Abfallentsorgung werden zur Beachtung bei der Realisierung in die Begründung aufgenommen. Die Vorgehensweise dient der umfassenden Information und der allgemeinen Planungssicherheit. Untere Boden- und Immissionsschutzbehörde Gegen die beabsichtigte Planung bestehen aus Sicht des Boden- und Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken. 2 NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme 3 NLWKN, Betriebsstelle Süd keine Stellungnahme 4 Abwasserverband Braunschweig keine Stellungnahme 5 Wasserverband Gifhorn Stellungnahme vom Erschließung Schmutzwasser: Seite 2

3 Für die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers ist im südöstlichen Bereich des Plangebietes eine Hebeanlage vorzusehen. (s. Lageplan) Die Hebeanlage wird von der Tiefenlage so geplant, dass eine eventuelle Erweiterungsfläche ebenfalls im Freigefälle über die Pumpstation entwässert werden kann. Die Einbindung der Abwasserdruckleitung erfolgt am Schmutzwasserkanal "Am Hasenkamp". Erschließung Regenwasserleitung: Für die Einschätzung der Boden- und Grundwasserverhältnisse sollte vorab ein Bodengutachten erstellt werden, wodurch gesicherte Aussagen bezüglich Versickerungsfähigkeit und Grundwasserstände nach DWA - A 138 getroffen werden können. Nach unseren Erfahrungen liegen in dem Gebiet stark schwankende Grundwasserstände durch die Nähe zur Oker bzw. durch die Stauregelung der bestehenden Entwässerungsgräben entlang des "Bambergsweges" und "Am Sportplatz" vor, so dass sich vermutlich nur geringe Flurabstände im Plangebiet einstellen, bei der keine planmäßige Versickerung möglich ist. Für eine gesicherte Oberflächenentwässerung empfehlen wir daher den Bau eines Entwässerungskanals mit einem Rückhaltebecken. Der Standort des Beckens sollte gemäß beigefügtem Lageplan südlich an der Straße "Am Hasenkamp", in südlicher Richtung, angeordnet werden. Für die Grundstücksgröße des Rückhaltebeckens ist ein Flächenbedarf von ca m² einzuplanen. Das bestehende Versickerungsbecken Nr. 1 auf dem Kindergartengrundstück sollte weiter als dezentrale Anlage vom Eigentümer betrieben werden. Das angeordnete neue Versickerungsbecken Nr. 2 im Norden des Plangebietes kann für den Oberflächenabfluss von den nordwestlichen Parkplatzflächen als dezentrale Anlage vom Straßenbaulastträger erstellt und betrieben werden. Die Hinweise zur Abwasserentsorgung und zur Oberflächenentwässerung werden zur Beachtung bei der Realisierung in die Begründung aufgenommen. Die Vorgehensweise dient der umfassenden Information und der allgemeinen Planungssicherheit. 6 Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme 7 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine Stellungnahme 8 ExxonMobil Production Deutschland GmbH Stellungnahme vom RWE Dea AG Stellungnahme vom HEG Hannoversche Erdölleitung GmbH, Lingen (Ems) keine Stellungnahme 11 Unterhaltungsverband Oberaller Stellungnahme vom LGLN, RD Braunschweig keine Stellungnahme Seite 3

4 13a Landwirtschaftskammer Niedersachsen Stellungnahme vom Wir werden am Bebauungsplan "Bambergsweg", 1. Änderung und Weiterentwicklung der Gemeinde Meinersen, Gemeindeteil Meinersen beteiligt. Es handelt sich hierbei um einen Bebauungsplan der lnnenentwicklung, der im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt wird. Zur vorherigen Planung hatten wir uns am und bereits schriftlich geäußert. Die Aussagen unserer Stellungnahmen halten wir aufrecht. Die Plangebietsgrenzen der aktuellen Bebauungsplanung sind nicht verändert worden. Kompensationsforderungen ergeben sich keine. Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen für den Neubau einer Sporthalle und einer Schulmensa. Hierfür soll die Gemeinbedarfsfläche nördlich und südlich erweitert werden. Laut Planunterlagen sollen im Norden Parkplatzflächen entfallen zu Gunsten des Sporthallenbaus. Dieses Vorhaben ist aus unserer Sicht widersprüchlich, da sowohl in den vorherigen Planungen als auch in der aktuellen Planung bereits auf das bestehende Parkplatzproblem hingewiesen wurde, dass durch die Schaffung der Parkflächen behoben werden soll. Die aktuelle Planung sieht vor, die Parkfläche von 0,35 ha auf 0,12 ha zu reduzieren. Zu befürchten ist, dass die PKW weiterhin entlang des Bambergswegs parken und dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern. Der Bambergsweg ist ein Erschließungsweg für die nachgelagerte Feldmark und somit bedeutsam für den landwirtschaftlichen Verkehr. Zu befürchten ist, dass durch das Planvorhaben das Parkplatzproblem und die damit verbundene Einengung des Bambergswegs durch parkende Pkws nicht behoben bzw. entschärft wird. Gerade zu den Bring- und Abholzeiten wird der landwirtschaftliche Verkehr stark beeinträchtigt. Fachplanerisch müsste schlüssig dargelegt werden, wie die Parkplatzproblematik zukünftig gelöst werden soll. Zum jetzigen Planungsstand können wir der erheblichen Reduktion der Parkfläche nicht zustimmen und erheben zum Vorhaben Bedenken. An den Planfestsetzungen wird festgehalten. Es erfolgt eine Ergänzung der Begründung zu der vorgesehenen Park- und Stellplatzsituation. Die Vorgehensweise dient der umfassenden Information und der angemessenen Berücksichtigung der Belange der landwirtschaftlichen Verkehre bei der Realisierung. 13b Forstamt Südostheide keine Stellungnahme 14 Deutsche Post AG keine Stellungnahme 15 Deutsche Telekom Technik GmbH keine Stellungnahme 16 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Stellungnahme 17 Avacon AG Stellungnahme 18 E.ON Netz GmbH Stellungnahme vom TenneT TSO GmbH Stellungnahme vom Seite 4

5 20 LSW LandE Stadtwerke Wolfsburg GmbH u. GLG Netz GmbH Stellungnahme vom Gegen die Änderungen der oben genannten Bebauungspläne bestehen aus Sicht unserer Gesellschaft und aus Sicht der GLG Netz GmbH keine Bedenken. Unsere zurzeit gültigen Strom- und Gasplanungen erhalten Sie zu Ihrer Information als Anlage zu diesem Schreiben. Der Rückbau der sich im Baufeld der neuen Mensa befindenden Versorgungsanlagen erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Meinersen. Bemerkung: Die Hinweise und, dass aus Sicht der LSW LandE keine Bedenken bestehen, werden zur Kenntnis genommen. 21 Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH keine Stellungnahme 22 LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbh keine Stellungnahme 23 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Stellungnahme 24 Bundespolizeidirektion Hannover Stellungnahme vom Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig keine Stellungnahme 26 Nds. Forstamt Unterlüß keine Stellungnahme 27 LGLN, RD Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Stellungnahme vom Sie haben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens oder einer vergleichbaren Planung das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hannover (Dezernat 6 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)) als Träger öffentlicher Belange gem. 4 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Meine Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage; diese Stellungnahme ergeht kostenfrei. Sofern in meinen anliegenden Ausführungen eine weitere Gefahrenerforschung empfohlen wird, mache ich darauf aufmerksam, dass die Gemeinden als Behörden der Gefahrenabwehr auch für die Maßnahmen der Gefahrenerforschung zuständig sind. Eine Maßnahme der Gefahrenerforschung kann eine historische Erkundung sein, bei der alliierte Kriegsluftbilder für die Ermittlung von Kriegseinwirkungen durch Abwurfmunition ausgewertet werden (Luftbildauswertung). Der KBD hat nicht die Aufgabe, alliierte Luftbilder zu Zwecken der Bauleitplanung oder des Bauordnungsrechts kostenfrei auszuwerten, die Luftbildauswertung ist vielmehr gem. 6 Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG) in Verbindung mit 2 Abs. 3 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) auch für Behörden kostenpflichtig. Sofern eine solche kostenpflichtige Luftbildauswertung durchgeführt werden soll, bitte ich um entsprechende schriftliche Auftragserteilung. Anlage: Im Planungsgebiet besteht kein Kampfmittelverdacht. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen keine Bedenken. Es erfolgt ein Hinweis in der Begründung, dass nicht unterstellt werden kann, dass im Plangebiet keine Kampfmittelbelastung vorliegt. Die Vorgehensweise dient der umfassenden Information und der allgemeinen Sicherheit. Seite 5

6 28 BAIUD Bundeswehr keine Stellungnahme 29 Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Stellungnahme vom Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Stellungnahme vom Bischöfliches Generalvikariat keine Stellungnahme 32 Kirchenkreisamt in Gifhorn keine Stellungnahme 33 Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh keine Stellungnahme 34 Agentur für Arbeit Helmstedt keine Stellungnahme 35 Finanzamt Gifhorn keine Stellungnahme 36 Staatliches Baumanagement Braunschweig keine Stellungnahme 37 LGLN, RD Wolfsburg, Katasteramt Gifhorn keine Stellungnahme 38 Polizeiinspektion Gifhorn keine Stellungnahme 39 Samtgemeinde Meinersen als Träger der F-Planung keine Stellungnahme 40 Freiwillige Feuerwehr, über: Samtgemeinde Meinersen keine Stellungnahme 41 Samtgemeindebürgermeister als örtlicher Zivilschutzleiter, über: Samtgemeinde Meinersen keine Stellungnahme 42 GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Lingen (Ems) Stellungnahme vom INTERESSENVERBÄNDE IV1 Nds. Landvolk keine Stellungnahme IV2 KONU, Leiferde Stellungnahme vom Namens der nebenstehend genannten Verbände nehme ich zu dem Plan wie folgt Stellung: Wir halten das Pflanzgebot auf den privaten Grundstücken im Sinne des Naturschutzes und der Ortsbegrünung nicht für zielführend. Erfahrungsgemäß gibt es ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung der Anpflanzungen. Die Pflanzenlisten innerhalb der textlichen Festsetzungen sind zu überarbeiten. Die meisten der unter 'Laubbäume I. Ordnung' genannten Arten werden für die kleinen Wohnbaugrundstücke zu groß /z. B. Silberweide, Rotbuche u. a.) und können wegen des Nachbarschaftsrechtes sinnvollerweise nicht gepflanzt werden. Von denen unter 'Sträucher' und 'Laubbäume II. Ordnung' aufgeführten Gehölzen sind einige wegen ungezügelten Wucherns (wie z. B. Zitterpappel, Schlehe, Brombeere, Himbeere und Hundsrose) für kleine Wohngrundstücke ebenfalls ungeeignet. Bitte informieren Sie uns über den Fortgang des Verfahrens. Seite 6

7 An den Planfestsetzungen wird festgehalten. Es erfolgt eine Ergänzung der Begründung zur erforderlichen Pflege und Unterhaltung der festgesetzten Gehölzpflanzungen. Die Gemeinde muss bei den von ihr gewählten Planfestsetzungen davon ausgehen, dass diese von ihren Bürgern eingehalten werden. Insofern wird an der Anpflanzfestsetzung festgehalten. Die Ergänzung der Begründung dient der umfassenden Information der Anwohner, um sicherzustellen, dass die Anpflanzungen so vorgenommen werden, dass sich die Gehölze art- und standortgerecht entwickeln können. So wird gewährleistet, dass das Planungsziel der Quartiersdurchgrünung erreicht wird. Nach Abwägung öffentlicher und privater Belange unter- und gegeneinander, unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild einerseits und auf das Ziel, Eingriff und Ausgleich für die Bürger unmittelbar miteinander zu verknüpfen, wird die Vorgehensweise als angemessen erachtet ( 2 (1) i. V.m. 1 (6) und (7) BauGB). Es wird angemerkt, dass es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, hier die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, handelt. Insofern werden keine neuen Eingriffe in Natur und Landschaft erstmals ermöglicht. Die grünordnerischen Festsetzungen dienen vorrangig der Gestaltung. IV3 Dachverband der Beregnungsverbände, Gifhorn keine Stellungnahme NACHBARGEMEINDEN N1 Gemeinde Edemissen keine Stellungnahme N2 Gemeinde Uetze Stellungnahme vom N3 Gemeinde Langlingen, über: SG Flotwedel keine Stellungnahme N4 Gemeinde Hillerse, über: SG Meinersen keine Stellungnahme N5 Gemeinde Leiferde, über: SG Meinersen keine Stellungnahme N6 Gemeinde Müden (Aller), über: SG Meinersen keine Stellungnahme Stellungnahmen Dritter sind während des Planverfahrens nicht vorgebracht worden. Seite 7

8 GEMEINDE MEINERSEN, GEMEINTDETEIL MEINERSEN, LANDKREIS GIFHORN ÜBERSICHT ÜBER DIE EINGEGANGENEN STELLUNGNAHMEN / VERTEILER 1 Landkreis Gifhorn Stellungnahme vom NLSTBV, GB Wolfenbüttel keine Stellungnahme 2 3 NLWKN, Betriebsstelle Süd keine Stellungnahme 2 4 Abwasserverband Braunschweig keine Stellungnahme 2 5 Wasserverband Gifhorn Stellungnahme vom Zweckverband Großraum Braunschweig keine Stellungnahme 3 7 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine Stellungnahme 3 8 ExxonMobil Production Deutschland GmbH Stellungnahme vom RWE Dea AG Stellungnahme vom HEG Hannoversche Erdölleitung GmbH, Lingen (Ems) keine Stellungnahme 3 11 Unterhaltungsverband Oberaller Stellungnahme vom LGLN, RD Braunschweig keine Stellungnahme 3 13a Landwirtschaftskammer Niedersachsen Stellungnahme vom b Forstamt Südostheide keine Stellungnahme 4 14 Deutsche Post AG keine Stellungnahme 4 15 Deutsche Telekom Technik GmbH keine Stellungnahme 4 16 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH Stellungnahme 4 17 Avacon AG Stellungnahme 4 18 E.ON Netz GmbH Stellungnahme vom TenneT TSO GmbH Stellungnahme vom LSW LandE Stadtwerke Wolfsburg GmbH u. GLG Netz GmbH Stellungnahme vom Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH keine Stellungnahme 5 22 LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbh keine Stellungnahme 5 23 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Stellungnahme 5 24 Bundespolizeidirektion Hannover Stellungnahme vom Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig keine Stellungnahme 5 26 Nds. Forstamt Unterlüß keine Stellungnahme 5 27 LGLN, RD Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Stellungnahme vom BAIUD Bundeswehr keine Stellungnahme 6 29 Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Stellungnahme vom Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Stellungnahme vom Bischöfliches Generalvikariat keine Stellungnahme 6 32 Kirchenkreisamt in Gifhorn keine Stellungnahme 6 33 Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbh keine Stellungnahme 6 34 Agentur für Arbeit Helmstedt keine Stellungnahme 6 35 Finanzamt Gifhorn keine Stellungnahme 6 36 Staatliches Baumanagement Braunschweig keine Stellungnahme 6 37 LGLN, RD Wolfsburg, Katasteramt Gifhorn keine Stellungnahme 6 38 Polizeiinspektion Gifhorn keine Stellungnahme 6 39 Samtgemeinde Meinersen als Träger der F-Planung keine Stellungnahme 6 40 Freiwillige Feuerwehr, über: Samtgemeinde Meinersen keine Stellungnahme 6 41 Samtgemeindebürgermeister als örtlicher Zivilschutzleiter, über: Samtgemeinde Meinersen keine Stellungnahme 6 42 GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, Lingen (Ems) Stellungnahme vom INTERESSENVERBÄNDE 6 IV1 Nds. Landvolk keine Stellungnahme 6 IV2 KONU, Leiferde Stellungnahme vom IV3 Dachverband der Beregnungsverbände, Gifhorn keine Stellungnahme 7 NACHBARGEMEINDEN 7 N1 Gemeinde Edemissen keine Stellungnahme 7 N2 Gemeinde Uetze Stellungnahme vom N3 Gemeinde Langlingen, über: SG Flotwedel keine Stellungnahme 7 N4 Gemeinde Hillerse, über: SG Meinersen keine Stellungnahme 7 N5 Gemeinde Leiferde, über: SG Meinersen keine Stellungnahme 7 N6 Gemeinde Müden (Aller), über: SG Meinersen keine Stellungnahme 7 Seite 8

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