öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)"

Transkript

1 Stadt Gehrden Bebauungsplan Nr. 8 Sportplatz Ditterke / Everloh öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB mit Einzelblättern und Stellungnahmen der Stadt Auf eine Unterscheidung zwischen umweltbezogenen und sonstigen Äußerungen wird verzichtet. Beigefügt sind alle Äußerungen.

2 Betr.: Stadt Gehrden, Bebauungsplan Nr. 8 Sportplatz Ditterke / Everloh Zusammenstellung der Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch mit Einzelblättern Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom gem. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig beteiligt. Die Äußerungen wurden für die Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs ausgewertet. Dafür ist die folgende Zusammenstellung mit einem Einzelblatt beigefügt. Sie enthält eine Wiedergabe der eingegangenen Schreiben und eine Stellungnahme der Stadt dazu. Aus ihr ergibt sich, wie die Äußerungen im Entwurf berücksichtigt werden. lfd. Nr. Name der Behörde und des sonstigen Trägers öffentlicher Belange Inhalt der Äußerung / Stellungnahme der Stadt dazu 1 Abwassergesellschaft Gehrden 2 Abfallwirtschaft Region Hannover Schreiben vom : Durch die Planung sieht aha die Entsorgung nicht beeinträchtigt. Sollte die Zuwegung zum Zweck der Entsorgung dienen, so bitten wir das Gesamtgewicht bzw. den Bedarf einer Wendemöglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge zu berücksichtigen. Stellungnahme der Stadt: Eine Zufahrt auf das Gelände des Sportplatzes ist für Entsorgungsfahrzeuge nicht geplant. 3 LGLN Regionaldirektion Hannover 4 Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom : Interessen der Telekom nicht berührt. Keine Bedenken. 5 Enercity Netzgesellschaft mbh Schreiben vom : Keine Bedenken. 6 Avacon AG Schreiben vom : Keine Einwände. Wir teilen Ihnen jedoch mit, dass im geplanten Bereich Gasversorgungsleitungen betrieben werden, deren sicherer Betrieb nicht gefährdet werden darf. Die bauausführenden Firmen sind auf die Erkundigungsund Sicherungspflicht hinzuweisen. Stellungnahme der Stadt: Die Hinweise der Avacon AG werden im Rahmen der Durchführung der Planung beachtet. 7 LGLN Regionaldirektion Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst Schreiben vom : Es kann nicht unterstellt werden, das keine Kampfmittelbelastung im Planungsbereich vorliegt. Stellungnahme der Stadt: Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden im Rahmen der Durchführung der Planung beachtet. 8 TenneT TSO GmbH Schreiben vom : Planung berührt keine von uns wahrzunehmenden Belange. 9 Harzwasserwerke Hildesheim Schreiben vom : Keine Trinkwasserleitungen, Anlagen und Planungsabsichten von der Maßnahme betroffen.

3 lfd. Nr Name der Behörde und des sonstigen Trägers öffentlicher Belange Inhalt der Äußerung / Stellungnahme der Stadt dazu 10 Landvolkkreisverband 11 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Schreiben vom : Vgl. das beigefügte Einzelblatt! 12 Naturschutzbeauftragter Herr Heinrich Möller Schreiben vom : Keine Bedenken. Ich war im Vorfeld an einzelnen Beratungen der Stadt Gehrden und am Abstimmungsgespräch sowie Ortstermin mit der Region Hannover beteiligt. Daher erwarte ich auch keine weiteren Bedenken seitens der Region. 13 Netzgesellschaft Gehrden Keine Äußerung 14 PLEdoc GmbH Schreiben vom : Im angefragten Bereich sind keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. 15 Polizeikommissariat Ronnenberg, 16 Purena GmbH und 17 Regio Bus Hannover GmbH 18 Region Hannover Schreiben vom : Vgl. das beigefügte Einzelblatt! 19 Regionssportbund Hannover und 20 Unterhaltungsverband 53

4 Betr.: Stadt Gehrden, Bebauungsplan Nr. 8 Sportplatz Ditterke / Everloh EINZELBLATT zu den Äußerungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. 11: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wunstorfer Straße 11, Hannover Das Schreiben der Landwirtschaftskammer vom wird vollständig wiedergegeben: gegen o.g. Planung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht Bedenken: Es ist verständlich, dass aus Sicherheitsgründen Parkplätze am Sportplatz geschaffen werden sollen. Diese Stellplätze auf einem Streifen entlang der K 230 zu errichten, ist aus landwirtschaftlicher Sicht jedoch nicht nachvollziehbar. Der Eingriff in die Agrarstruktur und die Bewirtschaftungsrichtung der betroffenen Ackerfläche ist bei der geplanten langen Anordnung von Nord nach Süd deutlich größer als ein Parkplatz, der kompakt und parallel zum Sportplatz in Ost-West-Richtung angelegt würde. Bei einer solchen Anordnung des Parkplatzes könnte außerdem die Brücke in unmittelbarer Nähe zum Vereinsheim von den Besuchern genutzt werden. Stadt: Der Zuschnitt der Parkplatzfläche wurde mit dem Eigentümer und dem Landwirt, der die Flächen bewirtschaftet, abgestimmt. Die Stadt hat die Fläche bereits erworben. Der Anregung der Landwirtschaftskammer wird daher nicht gefolgt.

5 Betr.: Stadt Gehrden, Bebauungsplan Nr. 8 Sportplatz Ditterke / Everloh EINZELBLATT zu den Äußerungen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange lfd. Nr. 18: Region Hannover, Postfach 1 47, Hannover Das Schreiben der Region vom wird vollständig wiedergegeben. Die Stellungnahme der Stadt (Stadt) ist jedem Hinweis / jeder Anregung direkt zugeordnet: Naturschutz: Es wird darauf hingewiesen, dass zu Vorkommen von Arten oder Biotopen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung hier keine Daten vorliegen. Die Regelungen des 44 BNatSchG zum Artenschutz sind jedoch in jedem Fall zu beachten. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausführungen der Stellungnahme zu der 34. Flächennutzungsplanänderung auch für den Bebauungsplan Nr. 8 gelten: Der Bebauungsplanes Nr. 8 liegt im Landschaftsschutzgebiet LSG-H25»Benther Berg Südaue«. Der östliche Teil des derzeitigen LSG-H25 wird zukünftig Teil des in der Neuaus-weisung befindlichen LSG-H24»Calenberger Börde«sein. In der neuen Gebietsabgrenzung des LSG-H24»Calenberger Börde«ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr Bestandteil der Landschaftsschutzgebietskulisse. Das Verfahren zur Neuausweisung des LSG-H24»Calenberger Börde«ist bislang nicht abgeschlossen. Die politische Beschlussfassung steht aus. Vor Abschluss des Verfahrens kann der Bebauungsplan nicht aufgestellt werden. Stadt: Die Stadt geht davon aus, dass bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens auch das Verfahren zur Neuausweisung des LSG-H24 zum Abschluss gebracht wird. Die Drucksache zum Beschluss der Verordnung wird derzeit in den politischen Gremien der Region beraten. Vorsorglich wird jedoch bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen: Auch wenn der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Landschaftsrahmenplan der Region Hannover nicht als Lebensraum des Feldhamsters gekennzeichnet ist, in dem grundsätzlich für Feldhamster eine besondere Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen vorausgesetzt werden kann, muss trotzdem durch eine Frühjahrs- und Sommerkartierung überprüft werden, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände bestehen. Ggf. müssen (CEF-) Maß-nahmen für den Feldhamster eingeplant werden. Stadt: Die Stadt hat die Fläche bereits im Vorfeld der Planung auf Feldhamster untersucht. Dabei wurden keine Feldhamsterbaue angetroffen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass hier Feldhamster vorkommen, da die Fläche im Niederungsbereich der Haferriede liegt. Nach der Bodenübersichtskarte (vgl. handelt es sich bei den Böden im Plangebiet und der Umgebung um den Bodentyp Gley mit einem Grundwasserstand zwischen 0,3 und 1,2 m unter Geländeoberfläche. Gebiete mit hohem Grundwasserstand werden vom Feldhamster gemieden, da die unterirdischen Baue bis in eine Tiefe von 2 m reichen (vgl. NLWKN (Hrsg.) (2011): Vollzugshinweise zum Schutz von Säugetierarten in Niedersachsen. Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Feldhamster (Cricetus cricetus). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 11 S., unveröff.). Die Stadt hält daher die von der Region geforderten Kartierungen nicht für erforderlich. Unabhängig davon werden die Vorschriften des Artenschutzes im Rahmen der Durchführung der Planung beachtet.

6 - 2 - Forts. lfd. Nr. 18: Region Hannover Außerdem ist darzulegen, inwieweit Feldvogellebensräume hier insbesondere Feldlerchenreviere beeinträchtigt werden. Dabei ist nicht nur die eigentliche Vorhabenfläche zu betrachten, sondern es ist vor allem darzulegen, in welcher Größenordnung Feldvogellebensräume verloren gehen, da sie bei Realisierung des Vorhabens zukünftig gemieden werden würden. Ggf. müssen (CEF-) Maßnahmen für die Feldlerche eingeplant werden. Stadt: Die Fläche für den geplanten Parkplatz hat als Lebensraum für die Feldlerche keine Bedeutung. Es handelt sich um einen 20 m breiten Streifen entlang der Kreisstraße, die durch die begleitenden Straßenbäume eine ausgeprägte Vertikalstruktur aufweist. Feldlerchen halten einen deutlich größeren Abstand zu Vertikalstrukturen (60 bis 120 m). CEF-Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass der Ackerboden in irgendeiner Form befestigt werden wird, auch wenn er unversiegelt bleiben soll. Es ist bislang nicht nachvollziehbar, warum die Parkplätze in der Eingriffsbilanzierung mit dem Wertfaktor 0,5 gewichtet werden. Es wird empfohlen zu überprüfen, ob nicht der Wertfaktor 0 angemessen wäre. Ebenso wird empfohlen, zur besseren Eingrünung des Parkplatzes, die Pflanzung von Einzelbäumen einzuplanen. Stadt: Der Anregung der Region wird gefolgt. Die Parkplatzfläche wird, wie vorgeschlagen, in die Eingriffsbilanzierung mit dem Wertfaktor 0 eingestellt. Die Gestaltung und Bepflanzung des Parkplatzes wird im Rahmen der Durchführung der Planung festgelegt. Da die Stadt Eigentümerin der Fläche ist, sind Festsetzungen dazu im Bebauungsplan nicht erforderlich. Gewässerschutz: Im Plangebiet verlaufen Gewässer 3. Ordnung. Die Nutzung 5 m beiderseits der Gewässer ist durch die Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover eingeschränkt. Die Belastung ist im Bebauungsplan als Fahrrecht oder als Fläche für die Wasserwirtschaft darzustellen. Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die vorgesehene Zufahrtsmöglichkeit im Norden in Verlängerung des Wiesenweges eine wasserrechtliche Genehmigung gem. 57 NWG bei der Region Hannover - Team Gewässerschutz West - zu beantragen ist. Stadt: Im Plangebiet gibt es den Graben am Nordrand der bestehenden Sportplatzfläche. Er liegt auf dem Flurstück 102/10, das Eigentum der Stadt ist. Der Graben wird von der Stadt unterhalten. Die Unterhaltung erfolgt von dem südlich angrenzenden Weg aus, der auch das Sportplatzgelände erschließt. An dieser Situation ändert sich durch die Planung nichts. Die Festsetzung von Fahrrechten ist daher nicht erforderlich. Der Graben wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Der Graben entlang der Kreisstraße liegt innerhalb der Straßenparzelle und außerhalb des Plangebiets. Auch hier ist die Festsetzung eines Fahrrechtes im Plangebiet nicht erforderlich. Die Gewässerunterhaltung erfolgt von der Kreisstraße aus. Der Hinweis zur wasserrechtlichen Genehmigung wird im Rahmen der Durchführung der Planung berücksichtigt. Regionsstraßen: Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zur K230.

7 - 3 - Forts. lfd. Nr. 18: Region Hannover Aus straßenplanerischer Sicht wird daher darauf hingewiesen, dass die Baukosten für die Anbindung des Plangebietes an die Regionsstraße sowie die Mehrunterhaltungskosten für den geplanten Einmündungsbereich von der Stadt Gehrden zu tragen sind. Es wird gebeten, die Ausführungspläne vor Baubeginn mit dem Fachbereich Verkehr der Region Hannover abzustimmen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Stellplätze durch eine gemeinsame Zufahrt von der K230 aus erreichbar sein müssen. Rückstaus auf die K230 sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Stadt: Die Hinweise der Region werden zur Kenntnis genommen. Sie werden im Rahmen der Durchführung der Planung beachtet. Regionalplanung: Die o. g. Planung ist mit den Erfordernissen der Raumordnung insoweit vereinbar, als dass die dort gemäß des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2005 festgelegten Grundsätze des Vorsorgegebietes für Natur und Landschaft, des Gebietes zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes, des Vorsorgegebietes für die Landwirtschaft sowie des Vorsorgegebietes für Erholung berücksichtigt werden müssen. In Bezug auf die Belange von Natur und Landschaft wird auf die Stellungnahme des Naturschutzes verwiesen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass sich das RROP der Region Hannover derzeit im Rahmen der Neuaufstellung im Beteiligungsverfahren befindet. Hiernach befinden sich die geplanten Stellplätze in einem Vorranggebiet Freiraumfunktionen. Da die geplanten Stellplätze der Nutzung Sport dienen, ist dies mit den Zielen dieses Vorranggebietes vereinbar. Die Belange des dort festgelegten Vorbehaltsgebietes Natur und Landschaft sowie Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft sind zu berücksichtigen. Stadt: Die Hinweise der Region werden zur Kenntnis genommen.

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 138 Betriebsgelände Fa. Kegel öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Flecken Ottersberg Bebauungsplan Nr. 131 Verdener Straße 61 öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1 Inhalt: Zusammenstellung

Mehr

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede

Behandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede Übersicht über die eingegangenen Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 71 Biogasanlage Schwitschen der

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung

Gemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Pattensen, Ortschaft Vardegötzen, Bebauungsplan Nr. 702 Vardegötzen-Ost öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Inhalt:

Mehr

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich)

STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) 1 STADT NORDEN 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bahnhof Norddeich) über die Art und Weise der Berücksichtigung der Umweltbelange, der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. 6 (5) BauGB Die

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen

Bekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 102. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen 3. Bebauungsplan

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Samtgemeinde Holtriem

Samtgemeinde Holtriem Samtgemeinde Holtriem Auricher Straße 9 26556 Westerholt Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil B Blomberg West BCH Verfasser: Dr. Born

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Papenburg

Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Baugebiet Nördlich Am Rauhtopf und Baugebiet Erweiterung Habichtshorst westlich Bokeler

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen

- zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung bei Straßenbaumaßnahmen Dorferneuerung Holzhausen 2010 Gemeinde Stolzenau Ergebnisbericht Seite 84 Anhang - Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Ratsbeschluss - zu beachtende Belange der Straßenbauverwaltung

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB

BEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge

Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge Bauleitplanung des Flecken Coppenbrügge Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses und Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (gem. 3 Abs. 2 BauGB) Der Verwaltungsausschuss des Flecken Coppenbrügge hat

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Landwirtschaft und Naturschutz 53.04 Untere Naturschutzbehörde Dienstgebäude 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Postfach 10 46 80, 69036

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08. 2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die

Mehr

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt"

GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt GEMEINDE HAMMAH Bebauungsplan Nr. 23 "Erweiterung Gewerbegebiet Ostereichen 3. Abschnitt" Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Damen und Herren, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Postfach 20 03 61 I 56003 Koblenz Stadtverwaltung Koblenz Bahnhofstraße 47 56068 Koblenz Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Telefon 0261 120-0 Telefax 0261 120-2200

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH

ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO BAUKONZEPT NEUBRANDENBURG GMBH PLANER ARCHITEKTUR- UND INGENIEURBÜRO NEUBRANDENBURG GMBH Dipl.-Ing. Mirko Leddermann Büroleiter Städtebau Tel: 0395-42 559 18 E-Mail: leddermann@baukonzept-nb.de 230 Bebauungspläne für Industrie, Gewerbe,

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 24.4.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 17 IM SCHNITT 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am

Öffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am Öffentliche Bekanntmachung Nr. 60-005-2016 zur Veröffentlichung am 30.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Wolfsacker der Stadt Eberbach Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

Außerdem sollen die Planvorgaben nicht zuletzt auch dem Erhalt von Grünstrukturen Rechnung tragen. Darstellung Plangebiet:

Außerdem sollen die Planvorgaben nicht zuletzt auch dem Erhalt von Grünstrukturen Rechnung tragen. Darstellung Plangebiet: 4.4 Bauleitplanung der Stadt Gerolstein Bebauungsplan ``Leutersfeld/Albertinum`` 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gem. 3 Abs. 2 i.v.m. 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB Ratsmitglied

Mehr

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan Zogenweiler Kreuzbreite Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen.

Einwendung: Die Belange der von hier betreuten Straßen werden durch Ihre Planungen nicht berührt. Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgetragen. Lfd. Nr. 2 Mingas-Power GmbH Lagerstättenmanagement / Grubengas NRW Datum: 16.11.2011 Gegen die Planung bestehen seitens Mingas-Power GmbH keine Einwände. Die Gewinnung des Gasförmigen Bodenschatzes bzw.

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung

Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung Äußerungen und Abwägungsvorschläge aus der Offenlage gem. 3 (2) BauGB Äußerungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB öffentliche Auslegung Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft

Zeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim

Mehr

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden

Aufstellung der Landschaftspläne Buldern, Davensberg Senden und Lüdinghausen mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Aufstellung der Landschaftspläne Buldern", Davensberg Senden" und Lüdinghausen" mit teilweiser Geltung für das Gebiet der Gemeinde Senden Gemeinde Senden Gemeindeentwicklungsauschuss 21.01.2014 Abt. 70.2

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths der Stadt Brunsbüttel (36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B - der Stadt Brunsbüttel) Beteiligung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart

Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Kabel BW GmbH & Co. KG Verband Region Stuttgart Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Kabel BW GmbH & Co. KG 02.01.2012 2 Verband Region Stuttgart 18.01.2012 3 Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung / Denkmal 25.01.2012

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Vorhabenbezogener Bebauungsplan KER663 "Zum Kornfeld" - Billigung des Entwurfes und öffentliche Auslegung Drucksache

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 24.11.2017 GEMEINDE SIBBESSE, OS EBERHOLZEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 WESTERFELD, 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER

Mehr

1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen:

1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen: Auszug aus dem Protokoll der Sitzung des Ortsrates Rehburg vom 29.08.2016 II - Bürger- und Technische Dienste TOP 7 Bebauungsplan Rehburg Nr. 22 Vehrenheide 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70

Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Stand: 31.08.2015 Stadt Brunsbüttel Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 Abwägung der Anregungen von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der vorgezogene Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB vom 30.07.2015

Mehr

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe 3. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 17 Nordfeld und Teilaufhebung B-Plan Nr. 9 Südfeld Auszug aus der Topographischen Karte 1:25.000, Blatt Nr. L 3320 Nienburg (Weser);

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn

Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des vorhabenbezogenen

Mehr

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof

Gemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung

Mehr

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten

Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis. 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten Projekt 0338_BP Ortsgemeinde Marienrachdorf Verbandsgemeinde Selters Westerwaldkreis 1. Änderung Bebauungsplan In dem Birngarten - im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB - Begründung Verfahrensstand:

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Stadt Bendorf. Öffentliche Bekanntmachung. Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs.

Stadt Bendorf. Öffentliche Bekanntmachung. Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs. Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs. 2 BauGB 1. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Bendorf

Mehr

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH

AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH AUSSENBEREICHSSATZUNG DER GEMEINDE OSTENFELD NACH ABS. 6 BauGB FÜR DAS GEBIET "NÖRDLICH UND SÜDLICH DER KIELER STRASSE (L7) UND DER DORFSTRASSE, IM BEREICH DER ÖSTLICHEN GABELUNG 'KIELER STRASSEIDORFSTRASSE"'

Mehr

Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Äußerungen und Erörterungen der Beteiligung

Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Äußerungen und Erörterungen der Beteiligung 1. Stadt Süssen 1/19 2. 2/19 3. 3/19 4.. 4/19 5. LNV Arbeitskreis Göppingen Schulstraße 1 73337 Bad Überkingen Bürgermeisteramt Schlat z.hd. Herrn Bernd Welser Hauptstraße 2 73114 Schlat info@schlat.de

Mehr

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB - frühzeitige Beteiligung - Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten:

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung Variantenbereich C02 Göttingen 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt C Varianten C01 Betrachtete Varianten C01 Bereich Bovenden - Gladebeck C02 Bereich

Mehr

Stadt Dinklage Der Bürgermeister. Bereich der 1. Änderung. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 Bahler Grund. Verfahren gem.

Stadt Dinklage Der Bürgermeister. Bereich der 1. Änderung. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 Bahler Grund. Verfahren gem. Stadt Dinklage Der Bürgermeister Amt IV Bauamt Bereich der 1. Änderung Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 Bahler Grund Verfahren gem. 13 BauGB Seite 1/8 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines

Mehr

KURZERLÄUTERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 11, OT DARME, ÄNDERUNG NR. 3, BAUGEBIET: WOCHENENDHAUSGEBIET HANEKENFÄHR. Stadt Lingen/Ems AUFGESTELLT:

KURZERLÄUTERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 11, OT DARME, ÄNDERUNG NR. 3, BAUGEBIET: WOCHENENDHAUSGEBIET HANEKENFÄHR. Stadt Lingen/Ems AUFGESTELLT: KURZERLÄUTERUNG FÜR DAS VERFAHREN NACH 3 ABS. 1 BAUGB UND 4 ABS.1 BAUGB ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 11, OT DARME, ÄNDERUNG NR. 3, BAUGEBIET: WOCHENENDHAUSGEBIET HANEKENFÄHR Stadt Lingen/Ems N Übersichtskarte,

Mehr