FAKT. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl

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Transkript:

FAKT Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl Thema: FAKT Referent/-in: Frau Beck, Geschäftsbereich Landwirtschaft 22.03.2018 Seite 1

BEWILLIGUNG ANTRAGSJAHR 2017 1. Bewilligungslauf wurde in Kalenderwoche 9 am 28.02.2018 durchgeführt. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 2

FAKT-Bescheid 2017 Auf dem Bescheid 2017 wird der Stand der Verpflichtung mitgeteilt. Damit wird Ihnen die Laufzeit und Höhe der Verpflichtung für Ihre FAKT-Teilmaßnahmen mit mehrjähriger Laufzeit bekannt gegeben Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 3

FAKT 2018 Keine Deckelung in 2018 Neueinstieg und Erweiterung des Verpflichtungsumfangs unbegrenzt möglich Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 4

Verringerung des Verpflichtungsumfangs für Agrarumweltmaßnahmen um bis zu 30 % von KOM als zu hoch angesehen. Änderung, wonach die tolerierbare Abweichung bei fruchtfolgeabhängigen Maßnahmen nur noch 20% beträgt (z.b Herbstbegrünung, Trichogramma..). Die neue Schwelle soll nur für Antragsteller mit Neuverpflichtungen ab 2018 in der Maßnahme gelten. Bestehende Verpflichtungen haben Bestandsschutz. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 5

Die Verringerung um zwei Tiere/Bäume unabhängig von der ursprünglichen Zahl der unter die Verpflichtung fallenden Tiere ist unbefriedigend, weil dabei Schwere und Ausmaß der Nichteinhaltung der Verpflichtung nicht berücksichtigt werden FAKT Änderung, wonach die tolerierbare Abweichung immer nur 10% beträgt (z.b. bei Streuobst). Die neue Schwelle soll nur für Antragsteller mit Neuverpflichtungen ab 2018 in der Maßnahme gelten. Bestehende Verpflichtungen haben auch hier Bestandsschutz. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 6

A 1 Fruchtartendiversifizierung Die 10% Leguminosen können als ÖVF für das Greening bei den Direktzahlungen angerechnet werden. Ab 2018 ist jedoch bei den ÖVF-Leguminosen im Antragsjahr kein PSM-Einsatz von der Aussaat bis nach der Ernte erlaubt. => der Leguminosenanbau als ÖVF ist für viele Betriebe nicht mehr praktikabel Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 7

Ausstieg aus der Maßnahme A1, Fruchtartendiversifizierung innerhalb der 5-jährigen Verpflichtungslaufzeit gemäß Revisionsklausel nach Artikel 48 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ohne Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausgleichszahlung. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 8

FAKT-Maßnahmen E1 und E2, Zwischenfrüchte und Brachebegrünung Die Revisionsklausel darf nicht angewendet werden. Bei Verringerung der FAKT-Zwischenfrüchte wegen Erhöhung des ÖVF-Zwischenfruchtbaus gilt die zulässige Unterschreitung von 30% bei bestehenden und 20% bei neuen Verpflichtungen. Laut KOM besteht kein direkter Zusammenhang zwischen Begrünungen in FAKT und ÖVF Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 9

Eine Alternative für die Erbringung der ÖVF Umstieg von der FAKT-Maßnahme E2.1 "Brachebegrünung ohne ÖVF-Anrechnung" (710 EUR/ha) auf E2.2 "Brachebegrünung mit ÖVF- Anrechnung (330 EUR/ha). Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 10

E 2.1 Brachebegrünung mit Blühmischungen (ohne ÖVF) Anhebung der Flächenbegrenzung von bislang 5 ha auf maximal 7 ha pro Betrieb. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 11

Maßnahmen E2.1 und E2.2 Qualitätsanforderungen Blühmischungen Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT- Maßnahmen Brachebegrünung mit Blühmischungen haben sich geändert und sind ab dem Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten! Chargen, die ab dem Ansaatjahr 2018 verwendet werden, müssen den Zusatz auch ab 2018 enthalten. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 12

GV-Umrechnungsschlüssel Rinder unter 6 Monaten werden künftig mit 0,4 GV/RGV berechnet (bisher 0,3 GV/RGV) Davon betroffen sind ggf. Antragsteller mit B1.1: Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit höchstens 1,4 RGV/ha HFF und höchstens 1,4 GV/ha LF Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 13

Ausgleichsflächen/Ökopunktekonto Eine Ausgleichsleistung wird grundsätzlich nicht gewährt für Flächen, auf denen eine Verpflichtung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für Infrastrukturmaßnahmen liegt beziehungsweise dafür eine Förderung gewährt wird, die über das Ökopunktekonto vergütet wird. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 15

Erklärung zu FAKT Mir ist bekannt, dass sofern eine von mir bewirtschaftete Fläche als Ausgleichsfläche herangezogen wird bzw. für diese Fläche im Zusammenhang mit Ökopunkten Fördergelder gezahlt werden, setze ich das für mich zuständige Amt darüber in Kenntnis. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 16

Ausblick FAKT 2019 Für die weitere finanzielle Aussteuerung in der laufenden Förderperiode wird im Herbst 2018 für das Antragsjahr 2019 erstmals ein verbindliches Antragsvorverfahren eingeführt. Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 17

VIELEN DANK FÜR IHR INTERESSE! Weitere Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Sie im Internet unter www.landwirtschaft-bw.de www.fiona-antrag.de www.landwirtschaft.ostalbkreis.de www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de Landratsamt Ostalbkreis 22.03.2018 Seite 18