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Sitzungsniederschrift

Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses. Sämtliche sechs Mitglieder des Bauausschusses waren ordnungsgemäß eingeladen.

Transkript:

MARKT ERGOLDSBACH E-026/7 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 4/2009) über die Sitzung des Marktgemeinderates Ergoldsbach am im Rathaus-Sitzungssaal Ergoldsbach Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender 2. Bürgermeister Sebastian Hutzenthaler 3. Bürgermeisterin Heike Berger die Mitglieder des Marktgemeinderates MGR Karl-Heinz Böhm MGR Franz Deinhart MGR Georg Eichstetter MGR Alfons Gmelch MGR`in Franziska Gruber-Schmid MGR Lorenz Heilmeier MGR Johann Hummel MGR Karl Kolbinger MGR Albert Langgartner MGR Alfred Mittermeier MGR`in Luise Petz MGR Helmuth Radlmeier MGR Josef Rosenwirth MGR Konrad Schweiberger MGR Jürgen Simmerl ab TOP 2 MGR Günter Wisgalla MGR Wilhelm Wittmann Abwesend: MGR Josef Paintner (entschuldigt) Sonstige Anwesende: Ortssprecher Alfred Ammer, Paindlkofen Ortssprecher Marcus Plendl, Martinshaun Herr Hartmut Klenner, Kämmerer Herr Josef Popp, Steuerberater zu TOP 2 Schriftführer: VAng. Robert Meindl Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.50 Uhr Zuhörer: 2 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 12. März 2009 P. 2 Vortrag zur Gründung eines Kommunalunternehmens für Photovoltaikanlagen sowie eines Biomasse-Heizwerks durch die Steuerberatungsgesellschaft Josef Popp & Partner aus Furth P. 3 Mitteilungen, Berichte und Anfragen B) Nichtöffentlicher Teil: Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: Herr Bürgermeister Robold begrüßte die anwesenden Damen und Herren zur Marktgemeinderatssitzung recht herzlich. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Marktgemeinderates fest und erkundigte sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 12. März 2009 Mit 19 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates vom 12. März 2009 genehmigt. P. 2 Vortrag zur Gründung eines Kommunalunternehmens für Photovoltaikanlagen sowie eines Biomasse-Heizwerks durch die Steuerberatungsgesellschaft Josef Popp & Partner aus Furth Herr Bürgermeister Robold teilte mit, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates mit der Einladung eine Mustersatzung zur Gründung eines Kommunalunternehmens erhalten haben. Der Markt Ergoldsbach sollte versuchen, einige Dächer mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Mit den garantierten Einnahmen aus der Einspeisevergütung können die Investitionskosten getragen werden. Ab einer gewissen Laufzeit werfen diese Dächer bereits gute Gewinne für die Marktgemeinde ab. Zusätzlich schwebt ihm vor, die Gas- und Ölheizung für die Schule, die Goldbach-Halle und die neu gebaute Kinderkrippe bzw. Schülerhort durch eine Biomasse-Heizung zu ersetzen. All diese Einrichtungen könnten unter einem gemeinsamen Kommunalunternehmen wirtschaftlicher geführt werden. Um einen genauen Einblick über die Vor- und Nachteile eines Kommunalunternehmens zu erhalten, begrüßte er Herrn Josef Popp von der Steuerberatungsgesellschaft Josef Popp & Partner aus Furth, welcher - 2 -

für die Kommunalunternehmen des Landkreises Landshut und verschiedener Gemeinden mit verantwortlich ist. Herr Popp führte aus, dass als Kommunalunternehmen gem. Art. 89 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) selbständige Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, die von einer Gemeinde errichtet oder als bestehende Regie- und Eigenbetriebe bezeichnet werden. Herr MGR Simmerl betritt den Sitzungssaal. Herr Popp ging eingangs auf die verschiedenen en von Unternehmen im öffentlichen Bereich ein. Wirtschaftliche Unternehmen Voraussetzung: - öffentlicher Zweck - Subsidiarität gegenüber der Privatwirtschaft - Vereinbarkeit mit Leistungsfähigkeit und evtl. Bedarf der Gemeinde Aufgaben Regiebetrieb Eigenbetrieb Eigengesellschaft Versorgungsbetriebe Verkehrsbetriebe Betriebe der Urproduktion und darauf aufgebaute Verarbeitungsbetriebe Sonstige Betriebe nur vereinzelt, vornehmlich in kleinen Städten und Gemeinden überwiegende weit verbreitete Hoheitsbetrieb Schulen, Einrichtungen der Wissenschaft, Forschungsund Kulturpflege, Einrichtungen der sozialen Sicherheit, Einrichtungen für Gesundheit, Sport und Erholung, Einrichtungen des Umweltschutzes regelmäßige und ü- berwiegend in der Praxis vorhandene nur in einigen Bundesländern rechtlich zulässig. Praxis: vornehmlich im Abwasserbereich nur vereinzelt in der Abfallwirtschaft praktiziert Das Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts erhält eine eigene Satzung und eine eigene Rechnungslegung. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit mit Geschäftsführung und Bilanz. - 3 -

Eine GmbH wird ebenfalls durch Satzung gegründet. Diese wird jedoch im Handelsregister eingetragen und hat eine völlige Eigenständigkeit. Herr MGR Simmerl fragte nach dem Unterschied zu einer gemeinnützigen GmbH. Herr Popp sagte hierzu, dass eine gemeinnützige GmbH (ggmbh) besondere Steuervergünstigungen erhält und absolut auf die Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist. Das bedeutet, dass keine Gewinne erwirtschaftet werden dürfen und der Betrieb nicht auf Wettbewerb ausgelegt werden darf. Ein Kommunalunternehmen wird durch den Erlass einer Satzung durch den Marktgemeinderat gegründet. Vergleichbar ist das Kommunalunternehmen mit Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Stammkapital hat keine haftungsrechtliche Bedeutung. Die Gemeinde ist der Gewährträger. Vorher müssen die Mitglieder des Verwaltungsrates festgesetzt werden, welche bei Gründung die Körperschaft vertreten. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der erste Bürgermeister und es müssen weitere ein bis zwei Vorstände berufen werden. Der Verwaltungsrat muss einen Wirtschaftsplan erstellen, der dem gemeindlichen Haushaltsplan beizulegen ist. Auch kann der Marktgemeinderat den Mitgliedern des Verwaltungsrates Weisungen erteilen. Bei einer Entscheidung gegen die Weisung des Marktgemeinderates können die Verwaltungsräte haftungsrechtlich belangt werden. Der Vorstand des Kommunalunternehmens wird für maximal 5 Jahre bestellt. Er kann auch früher durch den Verwaltungsrat abberufen werden. Der Vorstand hat sehr weit reichende Vollmachten. Ihm ist gestattet, innerhalb des Wirtschaftsplans zu handeln. Der Vorstand ist in der Regel ein Mitarbeiter aus der Gemeindeverwaltung. Eine eigene Vergütung für den Vorstand ist nicht vorgesehen. Anschließend ging Herr Popp auf die Bilanz bzw. auf die eigene Rechnungslegung des Kommunalunternehmens ein. In der Bilanz werden Vermögenswerte und Schulden dargestellt. Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenübergestellt. Ein Verlust darf längstens 5 Jahre mitgetragen werden. Die Gewinne können uneingeschränkt ausgeschüttet werden. Der Vorstand ist verpflichtet, einen Lagebericht und eine Risikoprognose zu erstellen. Der Jahresabschluss wird durch einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert. Erst nach Prüfung der Bilanz wird die Entlastung durch den Verwaltungsrat erteilt. Der Jahresabschluss ist 7 Tage öffentlich auszulegen. In einem Kommunalunternehmen wird wie in einem Privatbetrieb gewirtschaftet. Öffentliche Ausschreibungen müssen nur nach der VOB erfolgen, wenn Staatszuschüsse gewährt werden, ansonsten können Nachverhandlungen geführt werden. Bei Investitionen über den EU- Schwellenwerten ist allerdings auch eine Ausschreibungspflicht gegeben. Weiter wurde mitgeteilt, dass ein Kommunalunternehmen auch vorsteuerabzugsberechtigt sein kann. Mitarbeiter im Kommunalunternehmen können frei vergütet werden, so fern sie neu eingestellt wurden und das Kommunalunternehmen nicht dem KAV beitritt. Ein Kommunalunternehmen kann auch jederzeit per Satzung erweitert werden, falls man in derselben Sparte tätig bleibt. Eine Erweiterung des Kommunalunternehmens für PV-Anlagen mit einem Biomasse-Heizwerk kann jederzeit mittels Satzungsänderung vorgenommen werden. Die Vorteile eines Kommunalunternehmens liegen darin, dass Schulden nicht über den normalen Gemeindehaushalt laufen und somit nicht über Jahre mitgezogen werden müssen. Auch kann die Steuer über Jahre mit verrechnet werden. Mit den Einnahmen für die - 4 -

PV-Anlage kann beispielsweise die Biomasse-Heizung für die Schule und Goldbach-Halle subventioniert werden. Die Ausgaben für die Anschaffung der Heizung und die jährlichen Ausgaben für Öl und Gas entfallen aus dem Haushalt und entlasten ihn. Zu den PV-Anlagen teilte Herr Bürgermeister Robold mit, dass die Schule, die Goldbach- Halle und die Kinderkrippe/Schülerhort mit einer Anlage versehen werden sollen. Der Kindergarten und das Rathaus eignen sich nicht für eine PV-Anlage. Im Bauhof könnte auch ein Garagendach verwendet werden. Eventuell könnte auch das Feuerwehrhaus und das Freibad mit hinzukommen. Er geht von einer Erstinvestition in Höhe von 400.000 bis 500.000 aus. Aus dem Marktgemeinderat wurde vorgeschlagen, eine Modellrechnung über die zu erwartenden Einnahmen aus den PV-Anlagen errechnen zu lassen. Auch soll hierbei eine Gegenüberstellung der Ausgaben für die Gründung des Unternehmens sowie den weiteren buchhalterischen Kosten gemacht werden. Herr Popp erklärte sich bereit, eine Musterrechnung für die Einnahmen und Ausgaben aufzustellen. Als Gründungskosten gab er eine Größenordnung von ca. 1.000 an. Die Satzung kann im Haus erstellt werden. Die monatlichen Buchungen können im Rathaus gemacht werden. Die Kosten für die Software betragen 199,00 im Jahr. Diese Dienstleistung kann aber vergeben werden. Herr Bürgermeister Robold dankt Herrn Popp für seine umfangreichen Ausführungen. Nachdem er auch für den Landkreis tätig ist, wäre er bei einer Gründung eines eigenen Kommunalunternehmens der richtige Mann. Mit 20 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Der Marktgemeinderat hat von den Ausführungen zum Thema Gründung eines Kommunalunternehmens für Photovoltaikanlagen sowie eines Biomasse-Heizwerks durch die Steuerberatungsgesellschaft Josef Popp & Partner aus Furth Kenntnis genommen. Die Steuerberatungsgesellschaft Josef Popp & Partner wird beauftragt, eine Modellrechnung für den Betrieb von Photovoltaiklagen am Dach der Goldbach-Halle, der Verbandsschule und der Kinderkrippe/Schülerhort erstellen zu lassen. Hierbei sollen die Einnahmen und Ausgaben als Kommunalunternehmen, als Eigenbetrieb und als Vermietprojekt gegenübergestellt werden. P. 3 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold gab bekannt, dass der Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern für den Ausbau der Dorfstraße in Alt-Siegensdorf mit 75.000 eingegangen ist. Frau MGR`in Petz fragte, ob für die Sekretärin der Hauptschule, Frau Meier, wieder jemand eingestellt wird? Herr Bürgermeister Robold sagte hierzu, dass Frau Meier in den verdienten Ruhestand getreten ist und diese Stelle wieder durch das Schulamt besetzt wird. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! - 5 -