Verlängerung des Standortes Hofmannstraße 69 zur Unterbringung von Flüchtlingen

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Transkript:

Telefon: 0 233-48742 Telefax: 0 233-48688 Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Wohnen und Migration S-III-MF/UF Verlängerung des Standortes Hofmannstraße 69 zur Unterbringung von Flüchtlingen Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09117 Beschluss des Ausschusses für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge vom 22.06.2017 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Ausgangslage Die Unterkunft Hofmannstraße 69 mit einer Kapazität von 780 Bettplätzen hat aktuell eine Nutzungsdauer bis 30.06.2017. Es besteht die Dringlichkeit der Weiterführung, da aufgrund von Schließungen anderer dezentraler Unterkünfte (Schertlinstraße 8 und Hellabrunner Straße 1) und der Verzögerung von Eröffnungen dezentraler Unterkünfte (Elsenheimerstraße 48-50, Erweiterung Klausenburger Straße 2-6) die Bewohnerinnen und Bewohner sonst nicht untergebracht werden können. Die Nutzung soll bis 31.03.2018 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2018 erweitert werden. 2. Standortbeschreibung Objektname Bezirk Kapazität (BPL) Hofmann-stra ße 69 Geplante Weiternutzung ab Nutzungsdauer 19 780 01.07.2017 Bis 31.03.2018 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2018 Zuständigkeit LHM Das Objekt Hofmannstraße 69 ist ein ehemaliger Bürokomplex im Stadtbezirk 19 Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln und wurde bis vor wenigen Jahren von der Siemens AG genutzt. Es wurde im August 2015 zur Unterbringung von maximal 780 Flüchtlingen eröffnet. Der Standort befindet sich ohne anliegende Nachbarschaft an einer Grünanlage. Das Gebäude umfasst das Erdgeschoss sowie fünf Obergeschosse. Der Standort ist nicht auf GU-Standard ertüchtigt, enthält allerdings Küchen zur selbständigen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Verlängerung der Laufzeit ist bis 31.03.2018 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2018 vorgesehen. Die Betriebsführung wird weiterhin von der Landeshauptstadt München,

Seite 2 von 6 Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, übernommen. 3. Mietzeitverlängerung Der bisherige Mietvertrag umfasst die Anmietung von EG 5.OG auf einer Gesamtfläche von 16.100 m² und läuft bis 30.06.2017. Eine Verlängerung der Mietdauer bis 31.03.2018 mit Verlängerungsoption bis 30.06.2018 wäre sinnvoll. Laut Kommunalreferat wäre eine Verlängerung des Standortes möglich und soll angestrebt werden. Die Verhandlungsverantwortung liegt beim Kommunalreferat. 4. Finanzierung der Standortverlängerung aus eigenen Budgetmitteln (6.1.1.5) Auf Basis der Kostenkalkulationstabelle belaufen sich die zu erwartenden zusätzlichen monatlichen konsumtiven Kosten auf 218.340,78. Diese gliedern sich wie folgt: Hofmannstraße 69 2017 2018 Summe 1.310.044,68 1.310.044,68 kleiner Bauunterhalt Wäscheservice Sicherheitsdienst Entsorgungskosten Reinigung 120.000,00 4.678,14 898.560,00 24.838,86 261.967,68 120.000,00 4.678,14 898.560,00 24.838,86 261.967,68 Die Bereitstellung der Mittel für die Verlängerungszeiträume 01.07.2017 bis 31.12.2017 und 01.01.2018 bis 30.06.2018 in Höhe von jeweils 1.310.044,68 erfolgt über Einsparungen aus dem vorhanden Produktkostenbudget von 6.1.1 (Produktleistung 5). Für die Unterbringung von Flüchtlingen stehen 2017 konsumtive Mittel in Höhe von 46.583.535,86 und in 2018 in Höhe von 40.633.473,34 gemäß Beschluss Nr. 14-20 / V 07111 der Vollversammlung vom 14.12.2016 zur Verfügung (Kostenstellen 20322130-20322156, Finanzpositionen: 4356.602.00005, 4356.540.3000.4, Produktleistung 60 6.1.1.5). Diese Mittel werden für 2017 nicht zur Gänze benötigt, da die Unterkünfte Elsenheimerstraße 48-50 sowie Forstenrieder Allee 246 mit Verzögerung eröffnet haben. Laut o.g. Strategiebeschluss Flüchtlingsunterbringung 14-20 / V 07111 vom 14.12.2016 ist die Finanzierung des Standorts Elsenheimerstraße 48-50 ab 01.02.2017 mit Kosten in Höhe von 256.733,38 monatlich gedeckt. Da der Standort erst zum 31.05.2017 eröffnet hat, ergeben sich Einsparungen in Höhe von 1.026.933,52. Diese Einsparungen können zur Finanzierung der Verlängerung der Unterkunft Hofmannstr. 69 verwendet werden.

Seite 3 von 6 Die Kosten für den Standort Forstenrieder Allee 246 sind laut Strategiebeschluss Flüchtlingsunterbringung 14-20 / V 07111 vom 14.12.2016 ab 01.01.2017 mit 75.432,27 monatlich gedeckt. Da der Standort erst zum 08.05.2017 eröffnet wurde, ergeben sich Einsparungen in Höhe von 301.729,48. Diese Einsparungen können zur Finanzierung der Verlängerung der Unterkunft Hofmannstr. 69 verwendet werden. Die Gesamtsumme an Einsparungen der Standorte Elsenheimerstraße 48-50 und Forstenrieder Allee 246 beläuft sich in 2017 auf insgesamt 1.328.633. Die Summe deckt den Bedarf des Standortes Hofmannstraße 69 für den 01.07.2017 bis 31.12.2017 in Höhe von 1.310.044,68. Folglich können die eingesparten Mittel aus 2017 auf den Standort Hofmannstraße 69 umgeschichtet werden. Die Kosten für den Standort Bayernkaserne Haus 12 sind laut Strategiebeschluss Flüchtlingsunterbringung 14-20 / V 07111 vom 14.12.2016 für den Zeitraum 01.04.2018 bis 31.10.2018 mit 293.867,33 pro Monat gedeckt. Die Kosten sind für eine Belegung mit 770 Personen kalkuliert. Das Haus 12, bestehend aus Ost-, West- und Südflügel, war für eine Mischbelegung aus dezentral untergebrachten Flüchtlingen sowie Obdachlosen im Rahmen des Kälteschutzprogramms vorgesehen. In den Wintermonaten zwischen 01.11. und 31.03. sollten 217 Flüchtlinge im nördlichen Westflügel und im Südflügel dezentral untergebracht werden sowie obdachlose Personen im Rahmen des Kälteschutzprogramms im südlichen Westflügel und im Ostflügel. Durch die Aussetzung des Kälteschutzprogramms in den Sommermonaten zwischen dem 01.04. und 31.10. sollte das gesamte Haus 12 mit 770 dezentral untergebrachten Flüchtlingen belegt werden. Da jedoch seit April 2016 keine weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen zur dezentralen Unterbringung durch die Regierung von Oberbayern erfolgen, blieben die berücksichtigten Kapazitäten in Haus 12 frei. Im Zuge dessen wurde eine permanente Belegung von 217 Personen in Haus 12 nördlicher Westflügel und Südflügel festgelegt. Dadurch werden im Zeitraum von 01.04.2018 und 31.10.2018 zwei Drittel der monatlichen Gesamtkosten in Höhe von 293.867,33, d.h. 195.911,55 monatlich, eingespart. Die Gesamteinsparungen des Standorts Bayernkaserne Haus 12 für das Jahr 2018 in Höhe von 1.371.380,85 (195.911,55 x 7 Monate) können auf den Standort Hofmannstraße 69 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 30.06.2018 umgeschichtet werden. 5. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). 6. Abstimmung mit anderen Referaten und Stellen Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem

Seite 4 von 6 Direktorium/Vergabestelle 1, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie der Stadtkämmerei abgestimmt. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Müller, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Offman, der Stadtkämmerei, dem Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Direktorium/Vergabestelle 1, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1. Der Vortrag der Referentin hinsichtlich der Verlängerung des bestehenden und bereits beschlossenen Standorts Hofmannstraße 69 und der Ermächtigung zur Vergabe von Dienstleistungen an externe Auftragnehmer wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Kommunalreferat wird beauftragt, den Standort Hofmannstraße 69 bis zum 31.03.2018 mit der Option um Verlängerung bis 30.06.2018 zu verlängern. 3. Das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration, wird ermächtigt, Teilleistungen im Rahmen von Ausschreibungen an externe Auftragnehmer zu vergeben. Das Vergabeverfahren wird nach den im Beschluss des Ausschusses für Standortangelegenheiten für Flüchtlinge vom 10.12.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 04904) genannten Bedingungen durchgeführt und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. 4. Sachkosten: Betriebskosten der Unterkunft Hofmannstr. 69 Das Sozialreferat wird beauftragt, die einmalig erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 1.310.044,68 für den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Hofmannstraße 69 durch Einsparung aus den eigenen Budgetmitteln in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zu finanzieren (Finanzpositionen: 4356.602.00005, 4356.540.3000.4; Kostenstelle 20322131, 20322134, Produktleistung 60 6.1.1.5). Die Finanzmittel für die Gebäudereinigung werden vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration an das Kommunalreferat übertragen. Das Produktkostenbudget 6.1.1 erhöht sich hierdurch nicht. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 5 von 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Die Referentin Ober/Bürgermeister/in Dorothee Schiwy Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über D-II-V/SP an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-MI/IK An das Sozialreferat, S-III-SW4 An das Sozialreferat, S-III-L/FW An das Sozialreferat, S-III-F/ÖA An das Sozialreferat, S-III-S An das Sozialreferat, S-III-MF An das Sozialreferat S-III-U An das Sozialreferat, S-GL-F (2x) An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat KR-GL-GL2 An das Baureferat An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium/Vergabestelle 1 z.k.

Seite 6 von 6 Am I.A.