SEMINAR Die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge im Querschnitt des BEIHILFEN- und STEUERRECHTS - ein Praxisseminar zu den Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts - Inklusive Berücksichtigung der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 01.07.2014
HINTERGRUND UND ZIELE Staatliche Beihilfen an Unternehmen sind verboten. Dies gilt selbst für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge. Gleichwohl wurde die Frage der Beihilfenkonformität jeder kommunalen wirtschaftlichen Betätigung jahrzehntelang ignoriert, denn es gab faktisch kein Aufdeckungsrisiko. Das hat sich maßgeblich geändert. Das Problembewusstsein aller Akteure ist geschärft und das Thema Beihilfen ist spätestens seit den wegweisenden Urteilen des BGH aus dem Jahr 2011 zur Möglichkeit der privaten Rechtsdurchsetzung des Beihilfenrechts in aller Munde. Nicht allein die Europäische Kommission ist somit treibende Kraft, sondern vor allem Wettbewerber, Aufsichtsbehörden und Banken genauso wie die nationale Rechtsprechung. Als weitere Kontrollinstanz hat sich jüngst der Wirtschaftsprüfer etabliert, was nicht zuletzt am neuen Prüfungsstandard betreffend die Beurteilung von EU-Beihilfen in öffentlichen Unternehmen (IDW PS 700) liegt. Öffentliche Stellen und ihre Unternehmen müssen sich insofern bewusster mit dem europäischen Beihilfenrecht auseinandersetzen. Das betrifft insbesondere die kommunale Daseinsvorsorge, da diese teilweise (noch) gar nicht als unternehmerische Leistung verstanden wird, wie etwa: Museen / Theater / Bildungseinrichtungen Sportstätten und -arenen Sozialer Wohnungsbau Krankenhäuser / Pflegeheime Öffentliche Bäder Messegesellschaften / Stadthallen Stadtentwicklungsgesellschaften ÖPNV / Parkhäuser / Flughäfen / Häfen Dabei ist die Legalisierung der Finanzierung von kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeiten zumeist mit überschaubaren Mitteln erreichbar. Das Europarecht selbst bietet zahlreiche Freistellungsmöglichkeiten vom Beihilfenverbot. Dazu zählen u.a. die Ausnahmen für Bagatellbeihilfen, die Legalisierung durch Betrauungsakte und die Ausnahmen im Anwendungsbereich der seit dem 01.07.2014 novellierten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Allerdings reicht es nicht, das Beihilfenrecht isoliert zu betrachten. Ein Verstoß gegen das Beihilfenverbot führt zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts. Nicht zuletzt drohen massive Rückzahlungsansprüche. Auch die Steuer spielt eine erhebliche Rolle, da insbesondere die umsatzsteuerliche Einordnung von Zuschüssen einem erheblichen Wandel unterliegt. SEMINARINHALTE 1. Einführung in das EU-Beihilfenrecht Was sind überhaupt Beihilfen? Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge Auswirkungen des Beihilfenrechts auf das nationale Recht Sanktionen von Beihilfenrechtsverstößen 2. Ist jede wirtschaftliche Betätigung von Kommunen beihilfenrechtsrelevant? Beihilfengewährung durch Kommunalbürgschaften Beteiligung an Unternehmen 3. Beihilfenrechtliche Absicherungsinstrumente Bagatellbeihilfen gemäß den De-minimis -VOen Legalisierung durch Betrauungsakte Ausnahmemöglichkeiten gemäß der neuen AGVO 4. BeihilfeN und Steuern Die ertragsteuerliche Einordnung der Finanzierung BMF-Schreiben vom 09.01.2015: Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art Der steuerliche Querverbund: ÖPNV, Schwimmbad und andere Einrichtungen mit Strom- und Wärmebedarf Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen Verpachtung von dauerdefizitären Einrichtungen
5. Konsequenzen aus der Verlautbarung IDW PS 700 Wie kann mit beihilfenrechtlichen Risiken im Jahresabschluss umgegangen werden? 6. Beihilfenrechtliche Absicherungsmöglichkeiten anhand von Praxisbeispielen Sponsoring & Kulturförderung Bäder & Sportstätten Wohnen / Wohnungsbaugesellschaften Versorgung & Energie / Telekommunikation Gesundheit/ Krankenhäuser & Altenpflege Struktur- & Wirtschaftsförderung / Standortentwicklungsgesellschaften / Messen / Tourismusförderung ÖPNV / Parkhäuser / Flughäfen / Häfen WIR FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME UND LADEN SIE HERZLICH EIN: JÜRGEN Tschiesche Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater/ Partner BBH Meike Weichel Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Jan Deuster Rechtsanwalt Guido Sydow Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Udo Glusa Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater Näheres zu BBH und BBHC auch im Netz unter www.bbh-online.de, www.bbh-beratung.de
TerminE BBH Köln 24.03.2015 BBH Hamburg 22.04.2015 BBH Berlin 24.06.2015 BBH Stuttgart 07.10.2015 BBH München 21.10.2015 KONDITIONEN Dauer des Seminars: 10:00 bis 16:00 Uhr PREISE: Teilnahmegebühr* pro Workshop/Teilnehmer: 350,- zzgl. USt. *inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen anmeldung Becker Büttner Held Anke Bauer Agrippinawerft 26-30 50678 Köln Tel +49 (0)221 650 25-102 Fax +49 (0)221 650 25-299 anke.bauer@bbh-online.de
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