109 BI. Keile/berg \;)11.--::;

Ähnliche Dokumente
Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Ortskern Schatthausen 1.Ä Bebauungsplan. Projekt: Plantyp: Br M: 1: Art der baulichen Nutzung. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Gemeinde Wutöschingen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

Marktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße

STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

-t. L\, rrz rrz 04. fh f1bi( fh f1bi( ffi lh ao Os '(l1jn. ~. lh 70 os 910. Prqekl: Häuseläck er 1.A.. Bebauungsplan. !

Bebauungsplan Nr. 228

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Leitenfeld / Schwabenberg

Bebauungsplan Nr. 276 Östlich der Neusässer Straße, Teilfläche Kobelcenter- Süd

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten.

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Bebauungsplan Nr. 476 I

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Gemeinde Schutterwald. 4. Änderung Bebauungsplan. 1m neuen Feld~~

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Büchlberg. 38. Änderung des Bebauungsplanes " BIERETÄCKER "

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel

STADT GERSFELD (RHÖN)

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

Bebauungsplan Nr. 900

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Verkauf von Baugrundstücken

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf)

Bebauungsplan Nr. 475 I

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

BEBAUUNGSPLAN NR.98 "ALTER SPORTPLATZ"

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

Stadt Köthen (Anhalt)

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Gemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof

Gemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West

Utting. Satzung. 22. Änderung. Lkr. Landsberg am Lech. Gemeinde. Bebauungsplan

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

A n d e r B i e s e l h e i d e

BEBAUUNGSPLAN Nr. 26

BEBAUUNGSPLAN NR "AM WIESENGRUND" FÜR DAS GEBIET ZWISCHEN WEILHEIMER STRAßE, WALDSPIELPLATZ UND PRINZENEICHE, GEMARKUNG SÖCKING

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES MARKLKOFEN WEST DER GEMEINDE

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

1. Geltungsbereichderlnnenbereichssatzung. 2. Ergänzenden Empfehlungen und Hinweise der Gemeinde. 3. Städtebauliche Konzeption

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)

Transkript:

109 BI Zum Keile/berg 10976 \;)11.--::;...-. ---- 10975

ZEICHENERKLARUNG ART DER BAULICHEN NUTZUNG WA MI J I Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet MAß DER BAULICHEN NUTZUNG 1I 0.3 @ BAUWEISE Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Grundllüchenzahl Ge sc h0 ss fl üchenzahi o Offene Bauweise neue o. bestehende Baugrenze.._..- wegfallende Baugrenze neue o. bestehende Baulinie wegfallende Baulinie VERKEHRSFLACHEN Verkehr sflüche 11 I~ 11 öffentliche Parkflüche,- - - - l, Ga...., GRUNFLACHEN f':()};s;::1 Garagen öffentliche Gr ünfläche SONSTIGE FESTSETZUNGEN Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung firstr ich! ung bestehende Grundstücksgrenzen 10750 flurstücksnummern " empfohlene bestehende Grundstücksgrenzen Gebäude I 5 'I MaOe in Meter Von der Bebauung freizuhaltende Flüche (Sichtfläche ) Höhenlinien -D- - -{}- -- vorh. unterirdische Versorgungsleitung E= Elektrollg. Schallschutzzaun Grenze des Gellungsbereiches vorh. Böschung Pflanzgebot FULLSCHEMA DER NUTZUNGSSCHABLONE ART DER ßAUWHEH NUTZUNG ZAHL DER VOllGE SCHDSS E GPUNOF.ACHEH/AHl BAJ W: SE GESCHOSSFlACHEN/AH. D~CHfORM :~r~neigung

SATZUNG A. RECHTLICHE GRUNDLAGE Aufgrund des 1.2,6-10 und 13 des Bundesgesetzes und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung.. Münch"ricker.. als Satzung bes.chlossen. 1 Räumlicher Geltungsbereich : Oer räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Festsetzung im Plan ( 2 Ziff.1) 2 Bestandteile des Bebauungsplanes : 1. Zeichnerische festsetzungen 2. Schriftliche Festsetzungen Als Anlage ist eine ßegründung beigefügt 3 Inkrafttreten: oi es e Satzung tritl am Tage. ihrer Bekanntmachung In Kraft. B. SCHRIFTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Plan ungs rechtl iche Festsetzungen ( g Abs. 1 BBauG und BauNVO) 1.1 Bauliche Nutzung 1.1.1. Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet WA ( 4 BauNVO ) Ausnahmen nach 4 Abs.3 BauNVO sind gemän 1 Abs.6 BauNVO im Baugebiet allgemein zulässig, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt Mischgebiet MI ( 6 BauNVO I Gemän 1 Abs. 5 BauNVO sind in einer Tiefe von 20m, gemessen vom äuneren Fahrbahnrand der Südtangente / Menplatzstr., Wohngebäude im Mischgebiet nicht zulässig. Im südlichen Teil des Mischgebieles sind in eine Tiefe von 10m, gemessen von der südlichen Abgrenzung des Mischgebietes nach Norden, nur Wohngebäude und nicht störende Gewerbebetriebe bzw. -betriebsteile zulässig. Oie schriftlichen festsetzungen Ziffern 1.1:2 bis 3. des Bebauungsplanes vom 16 12 19B1, genehmigt am 6.4.19B2 (Nf 13-24 /02251271. bleiben weiterhin bestehen.

Stadtbauamt Planungsabteilung Wiesloch,den 15. Dez. 1982 602/Ke/Dr. BEG R Ü N DUN G ( 9 Abs. 8 BBauG) zur Bebauungsplanänderung "Münchäcker" in Wiesloch, Rhein-Neckar-Kreis 1.0 Allgemeines 1.1 Der Bebauungsplan "Münchäcker/Bergweg" wurde am 8.April 1982 vom Reg. Präsidium: Karlsruhe (Erlaß Nr. 13-24/0225/27) genehmigt. Am 19. April 1982 wurde der Bebauungsplan rechtsverbindlich. 1.2 Die Südtangente ist zwischenzeitlich fertig ausgebaut, die Vermessungsarbeiten sind abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, daß die westliche Baugrenze des Mischgebietes unmittelbar an den geplanten Fuß- und Radweg angrenzt, was städtebau~ lieh nicht beabsichtigt war. 1.3 Die Baulandumlegungfür den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurde am 3. März 1982 angeordnet. Die Erörterung gern. 66 BBauG wurde durchgeführt. 1.4 Bei der ErÖrterung zum Baulandumlegungsverfahren ergab sich, daß die ursprünglich geplante Erweiterung der Lagerflächen bzw. Stellflächen im östlichen Teil des Mischgebietes nicht mehr. erforderlich ist. 2.0 Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan 2.1 Wie bereits unter Ziff. 1.2 erwähnt, wird die westliche Baugrenzs des Mischgebietes aufgrund der Vermessung Südtangente nach -2-

-2- Osten verschoben. In diesem Zusammenhang wird auch die südliche Baugrenze im Mischgebiet bis auf 3 m an die Abgrenzung zwischen dem Mischgebiet und dem anschließenden allgemeinen Wohngebiet herangerückt. 2.2 Um einen städtebaulich harmonischen und immissionsrechtlichen Ubergang vom Mischgebiet zum allgemeinen Wohngebiet zu erhalten ist im Bebauungsplan festgesetzt, daß in einer Tiefe von 10 m, gemessen von der Abgrenzung des Mischgebietes vom allgemeinen Wohngebiet nach Norden, nur Wohngebäude und nicht störende Gewerbebetriebe bzw.- Betriebsteile zugelassen sind. 2.3 Die öffentliche Grünfläche bei den öffentlichen Stellplätzen soll bis zur südlichen Grenze des Mischgebietes ausgedehnt werden. Damit wird eine eindeutige Rechtsfestsetzung für diese Restfläche getroffen. 3.0 Verfahren 3.1 Bei der vorgesehenen Ähderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es handelt sich um eine geringfügige Änderung, die gern. 13 BBauG im vereinfachten,~ Verfahren durchgeführt wird. 3.2 Die Eigentümer der von den Änderungen betroffenen und benachbarten Grundstücke wurden zur vorgesehenen Änderung gehört. -3-

-3-4.0 Bestehende Begründung Die Begründung vom 16.9.1981 zum Bebauurigsplan "Münchäcker/ Bergweg"wirddurch diese Änderung nicht berührt und bleibt weiterhin bestehen. L Wiesloch,Dezember 1982 Stadtbauamt -Abtlg. Planungb~ Ketterer

STADTBAUAMT ABTEILUNG WIESlOCH PLANUNG BEBAUUNGSPLANANOERUNG MÜNCHÄCKER " " ~ DATUM HA ME PLAHZEICHEN MAßSTAB henrbe itet KlTTEREft gezeichnet DEZEMBER 19ß2 R1DUNEK geändert oeändert 126 1: 500

C. BESCHLUSSE Oie Bebauungsplaniinderung wurde 'nach Anhörung der Beteiligten gem. 13 BBüuG am 19.1.1983 gemäo 10 BBauG in Verbindung mit 4 GO durch den Gemeinderat 01 Satzung beschlossen. Wiesloch, den Durch Bekanntmachung des Beschlusses gemäo 12 BBauG vom 29/30.1.1983 ist die Bebauungsplanänderung am 31. 1/1983 rechtskräftig geworden. Wiesloch, de n 31. 1. 1983