STADT SPEYER. Anlage Nr.1. zum. Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

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Transkript:

STADT SPEYER Anlage Nr.1 zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Impressum Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Projekt-Nr. 1832 Bearbeiter Dipl.-Landschaftsökologe, D. Krümberg M.Sc. Geoökologin, L. Hodapp Datum 28.06.2018 Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbh Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal fon 07251-98198-0 fax 07251-98198-29 info@bhmp.de www.bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH Heinrich-Hertz-Straße 9 76646 Bruchsal AG Mannheim HR B 703532

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Inhalt Inhalt Seite 1. 2. Anlass... 1 Ergebnisse der Begehung... 2 2.1 Derzeitige Nutzung... 2 2.2 Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten (-gruppen)... 3 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Säugetiere... 3 Vögel... 3 Reptilien... 3 Sonstige artenschutzrechtlich relevante Gruppen (Pflanzen, Amphibien, Insekten, Fische und Rundmäuler, Weichtiere und Krebse)... 4 3. Fazit... 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebiets in Speyer und Ausschnitt aus dem FNP 2020... 1 Abb. 2: Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Schlangenwühl-Nord... 2

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Seite 1 1. Anlass Die PM-International AG hat sich 2003 im Gewerbegebiet Schlangenwühl Nord niedergelassen. Aufgrund der positiven Unternehmensentwicklung bestehen aktuell Erweiterungsabsichten des Unternehmens. Die vorhandenen Flächen im Gewerbegebiet reichen jedoch nicht aus, weshalb das bestehende Gewerbegebiet nach Osten hin erweitert werden soll. Das Plangebiet liegt im Nord-Osten der Stadt Speyer, die projektierte Fläche beträgt ca. 5300 m 2 (siehe Abb. 1). Im derzeit gültigen Bebauungsplan sowie im Flächennutzungsplan ist die Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Abb. 1: Lage des Plangebiets in Speyer (links) und Ausschnitt aus dem FNP 2020 (rechts) Im Rahmen der Erweiterung des Bebauungsplans 013 N Schlangenwühl-Nord ist der besondere Artenschutz nach 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Um zu überprüfen, inwieweit durch die Planung artenschutzrechtlich relevante Arten (alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie) betroffen sein könnten, wurde die bhm Planungsgesellschaft mbh, Bruchsal, von der PM International AG mit der Erstellung der vorliegenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung beauftragt. In diesem Zusammenhang wurden die Planfläche und deren Umfeld von einem Dipl.- Landschaftsökologen am 29. März 2018 begangen, um das Habitatpotenzial einzuschätzen und ggf. mit der unteren Naturschutzbehörde den Untersuchungsbedarf für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) abzustimmen.

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung 2. Ergebnisse der Begehung 2.1 Derzeitige Nutzung Seite 2 Der für die Bebauung vorgesehene Geltungsbereich grenzt direkt an die schon bestehenden Lagerhallen und Bürogebäude der PM International AG. Bei der Planfläche handelt es sich bislang um eine Grünfläche, auf welcher in den vergangen Jahren Gehölzstrukturen angelegt wurden. Die Grünflächen werden derzeit mit Rindern und Ziegen beweidet. Im Norden, Osten und Süden grenzen weitere Grünflächen an, die ebenfalls junge Gehölzstrukturen aufweisen. Westlich an die Fläche grenzt gewerbliches Baugebiet. Die komplette Grünfläche wird im Süden von der Auestraße und im Westen von der Franz-Kirrmeier-Straße eingefasst (siehe Abb. 2). Abb. 2: Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans Schlangenwühl-Nord Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 1832

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Seite 3 2.2 Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten (-gruppen) Aus den oben genannten Strukturen in der Planfläche, lässt sich folgendes Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten ableiten: 2.2.1 Säugetiere Streng geschützte Säugetierarten sind alle in Deutschland heimischen Fledermäuse, Wolf, Biber, Feldhamster, Wildkatze, Fischotter, Haselmaus, Nerz, Mufflon, Birkenmaus, Braunbär sowie diverse Meeressäuger. Die Untersuchungsfläche und deren Umfeld bieten keine geeigneten Habitatstrukturen für die oben genannten streng geschützten Säugetierarten. Fledermäuse können die Strukturen am Westrand der Grünflächen insbesondere für Transferflüge nutzen, diese Flächen werden aber durch das Bauvorhaben nicht gestört. Quartiermöglichkeiten sind im Geltungsbereich bzw. dessen unmittelbaren Umfeld nicht vorhanden. Für die Jagd können die Fledermäuse auf gleich- und höherwertige Strukturen im näheren Umfeld ausweichen. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.2.2 Vögel Alle europäischen Vogelarten fallen unter den besonderen Artenschutz nach 44 BNatSchG. Das Habitatangebot ist im direkten Geltungsbereich gering. Wegen der Nähe des Untersuchungsraums zu Siedlungsflächen ist hauptsächlich mit typischen Brutvögeln des Siedlungsbereiches zu rechnen (Haussperling, Kohl- und Blaumeise, Mönchsgrasmücke etc.). Aufgrund der Kleinräumigkeit des Gebietes sowie gleich- und höherwertiger Strukturen in räumlicher Nähe kann ein Vorkommen planungsrelevanter Arten im Untersuchungsraum mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bei allgemein verbreiteten und häufigen Vogelarten (Arten die nicht in der Roten Liste Rheinland-Pfalz geführt werden und alle Vorwarnlistearten) führt der Verlust einzelner Brutreviere i. d. R. nicht zu einer Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes und die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang bleibt gewahrt. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind somit auszuschließen, wenn mit einer Räumung des Baufeldes außerhalb der Vogelbrutzeit vermieden wird, dass es zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für Einzelindividuen kommt. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.2.3 Reptilien Im Betrachtungsraum kann ein Vorkommen von artenschutzrechtlich relevanten Reptilienarten (Zaun- und Mauereidechse, Schling- und Äskulapnatter, Europäische

Bebauungsplan Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung Artenschutzrechtliche Vorprüfung Seite 4 Sumpfschildkröte) mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, geeignete Habitatstrukturen sind nur in geringem Umfang und schlechter Ausprägung vorhanden. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich. 2.2.4 Sonstige artenschutzrechtlich relevante Gruppen (Pflanzen, Amphibien, Insekten, Fische und Rundmäuler, Weichtiere und Krebse) Für weitere streng geschützte Arten aus den oben genannten Gruppen sind in den Untersuchungsflächen und deren Umfeld keine geeigneten Lebensräume vorhanden, weshalb von einer weiteren Prüfung abgesehen werden kann. 3. Fazit Für die artenschutzrechtlich relevanten Arten der Tiergruppen Säugetiere, Vögel, Reptilien und Amphibien sowie allen weiteren beschriebenen Gruppen weist der Untersuchungsraum kein geeignetes Habitatpotenzial auf. Mit einer Räumung des Baufeldes außerhalb der Vogelbrutzeit können Eingriffswirkungen auch auf weit verbreitete Vogelarten von vornherein vermieden werden. Die Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen durch das Bauvorhaben kann somit für sämtliche Artengruppen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. In Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde sind daher keine weiteren Untersuchungen erforderlich.