06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
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- Martha Holtzer
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1 GEMEINDE OBERHAUSEN-RHEINHAUSEN 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Wohngruppe Oberhausen
2 Vorhabenb. B-Plan Wohngruppe Oberhausen samt örtl. Bauv. Artenschutzrechtl. Vorprüfung Impressum Vorhabenbezogener Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Wohngruppe Oberhausen - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Projekt-Nr Bearbeiter M.Sc. Malte Hoffmann Datum Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft mbh Büro Bruchsal Heinrich-Hertz-Straße Bruchsal fon fax info@bhmp.de Geschäftsführer Dipl.-Ing. Jochen Bresch Sitz der GmbH
3 Vorhabenb. B-Plan Wohngruppe Oberhausen samt örtl. Bauv. Artenschutzrechtl. Vorprüfung Impressum Heinrich-Hertz-Straße Bruchsal AG Mannheim HR B
4 Vorhabenbezogener B-Plan samt örtl. Bauvorschriften - Artenschutzrechtliche Vorprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anlass Ergebnisse der Begehung Derzeitige Nutzung Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten (-gruppen) Säugetiere Vögel Reptilien und Amphibien Sonstige artenschutzrechtlich relevante Gruppen (Pflanzen, Fische und Rundmäuler, Insekten, Weichtiere und Krebse) Empfohlener resultierender Untersuchungsumfang... 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Bereich der geplanten Bebauung Quelle: KA4 Karlsruhe Abb. 2: Westliche Teilfläche (Bild 1-3) und Ackerland der östlichen Teilfläche (Bild 4) Tabellenverzeichnis Tab. 1: Empfohlener faunistischer Untersuchungsumfang aus Sicht des besonderen Artenschutzes nach 44 BNatSchG im Rahmen des B-Plans samt örtl. Bauvorschriften Wohngruppe Oberhausen... 4
5 Vorhabenbezogener B-Plan samt örtl. Bauvor. Wohngruppe Oberhausen - Artenschutzrechtl. Vorprüfung Seite 1 1. Anlass Anlass der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein von der Stadt Oberhausen-Rheinhausen geplanter baulicher Eingriff auf den Flurstücken 870/2 und 871 (Abb. 1). Es soll eine Wohngruppe für Senioren entstehen, welche aus Kellergeschoss Erdgeschoss und zwei Obergeschossen bestehen soll. Die Wohngruppe soll aus einem Gebäudekomplex bestehen, der sich aus zwei Gebäudeteilen zusammensetzt, die durch ein gemeinsames Treppenhaus räumlich voneinander getrennt sind. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Gebäude. Im geplanten Geltungsbereich ist bisher kein bestehender Bebauungsplan vorhanden. Im Rahmen der Bebauungsplanung ist der besondere Artenschutz nach 44 BNatSchG zu berücksichtigen. Um zu überprüfen, inwieweit durch die Planung artenschutzrechtlich relevante Arten (alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie) betroffen sein könnten, wurde die bhm Planungsgesellschaft mbh, Bruchsal, von der Stadt Oberhausen- Rheinhausen mit der Erstellung der vorliegenden artenschutzrechtlichen Vorprüfung beauftragt. In diesem Zusammenhang wurden die Planflächen und deren Umfeld von einem Master of Environmental Science am begangen, um das Habitatpotenzial für o. g. Arten/Artengruppen einzuschätzen und ggf. mit der unteren Naturschutzbehörde den Untersuchungsbedarf für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) abzustimmen. Abb. 1: Bereich der geplanten Bebauung im Luftbild. Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 1818
6 Vorhabenbezogener B-Plan samt örtl. Bauvor. Wohngruppe Oberhausen - Artenschutzrechtl. Vorprüfung Seite 2 2. Ergebnisse der Begehung 2.1 Derzeitige Nutzung Die Untersuchungsfläche stellte sich am 26. Februar 2018 wie folgt dar (Abb. 2): Der Bereich der Bebauungsplanung erstreckt sich über Teile zweier Grundstückgrenzen. Das östliche Grundstück (ca. 1 Hektar) ist derzeit Teil eines ca. 6,5 Hektar großen Ackerschlags. Am Begehungstag war auf der Fläche eine Zwischenfrucht / Gründüngung vorzufinden. Über die weitere Nutzung (Fruchtfolge) im Jahresverlauf ist nichts bekannt. Das westliche Grundstück (ca. 1,5 Hektar) ist derzeit in privater Gartennutzung. Im südlichen Teil des Grundstückes liegt ein ca. 50 Meter langer Schuppen, welcher nach zwei Seiten offen ist und mit losen Brettern an der Westseite verkleidet ist. Das Dach ist mit Asbestplatten gedeckt. Der restliche (nördliche) Teil des Grundstückes dient der Zufahrt zum Schuppen. Nach dem Zustand der Geräte, welche sich auf der Fläche befinden, muss davon ausgegangen werden, dass eine Nutzung der Fläche schon Jahre zurück liegt. Derzeit dient die Fläche vor allem als Abstellplatz verschiedener Fahrzeuge und weiterer Materialien. Des Weiteren ist die Fläche stark vermüllt. Es hat sich Ruderalvegetation angesiedelt und die Fläche wirkt verwildert. Zwei Bäume (ein alter Zwetschgen- Baum) befinden sich an der Nordgrenze. Beide Teilflächen sind voneinander durch eine überwiegend durchgängige Hecke verschiedener Gehölze (Hasel, Schlehe, Holunder und weitere) getrennt. Die Untersuchungsfläche liegt am Rand der Ortschaft Oberhausen. Im Westen schließen direkt Gärten von Einfamilienhäusern an. Östlich der Ackerfläche befindet sich ein ca. 10 Hektar großer, für verschiedene Artengruppen hochwertiger, Sukzessionsstandort. Vermutlich wurde die Fläche früher als Streuobstwiese genutzt Einige Obstbäume sind noch immer vorhanden. Abb. 2: Westliche Teilfläche (oben und unten links) und Ackerland der östlichen Teilfläche (unten rechts). Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 1818
7 Vorhabenbezogener B-Plan samt örtl. Bauvor. Wohngruppe Oberhausen - Artenschutzrechtl. Vorprüfung Seite Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten (-gruppen) Aus den oben genannten Strukturen in der Planfläche lässt sich folgendes Habitatpotenzial für artenschutzrechtlich relevante Arten ableiten: Säugetiere Streng geschützte Säugetierarten sind alle bei uns heimischen Fledermäuse, Wolf, Biber, Feldhamster, Wildkatze, Fischotter, Haselmaus, Nerz, Mufflon, Birkenmaus, Braunbär sowie diverse Meeressäuger. Die Untersuchungsflächen und deren Umfeld bieten geeignete Habitatstrukturen für Fledermäuse. Essentielle Lebensraumstrukturen für weitere streng geschützt Säugetierarten sind nicht vorhanden. Fledermäuse können die Hecken-Struktur insbesondere für Transferflüge nutzen. Die Planflächen können zudem als Jagdgebiet dienen. Sowohl die Transferfunktion als auch die Funktion als Nahrungshabitat wird als nicht essentiell beurteilt, da die Heckenstruktur keinen weitläufigen Verbundcharakter hat und die Nahrungsflächenfunktion lediglich untergeordnet ausgebildet ist. Artenschutzrechtliche Relevanz haben die Planflächen für Fledermäuse in Bezug auf Transfer und Nahrung damit nicht. Quartiermöglichkeiten sind im Geltungsbereich eingeschränkt hinter verschiedenen anthropogenen Strukturen und in einer Baumhöhle (Zwetschgenbaum) vorhanden. Da Tagesquartiere hier nicht auszuschließen sind und um artenschutzrechtliche Verstöße auszuschließen, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich (s. Kap. 3) Vögel Alle europäischen Vogelarten fallen unter den besonderen Artenschutz nach 44 BNatSchG. Für Brutvögel spielt innerhalb des Geltungsbereiches vor allem die Hecke eine wichtige Rolle. Bereits bei der Übersichtsbegehung wurden Kohlmeise, Blaumeise, Haussperling, Amsel und Elster nachgewiesen. Weitere Arten sind im Jahresverlauf zu erwarten. So bietet die Hecke vor allem verschiedenen Freibrütern sehr gute Strukturen (z. B. verschiedene Grasmücken Arten). Auch ein Vorkommen von Arten der Agrarlandschaft wie Goldammer und Bluthänfling sind wahrscheinlich. Als Jagdgebiet wird das Gebiet vom Sperber genutzt, welcher auf der Jagd nach Haussperlingen beobachtet werden konnte. Eine Nutzung des Gebietes als Nahrungshabitat für Schleiereulen kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Eine essentielle Bedeutung als Nahrungshabitat für Greifvögel wird der Fläche allerdings nicht zugesprochen. Um gesicherte Aussagen zum Artenschutz bei Umsetzung der Bebauungsplanung treffen zu können, ist eine Erfassung der Brutvögel erforderlich (s. Kapitel 3) Reptilien und Amphibien Aufgrund der westlichen Ausrichtung der Fläche und Beschattung durch den Schuppen und verschiedener Gehölze ist der Planbereich nur bedingt als Habitat für Reptilien geeignet. Wegen der Kombination offener Strukturen mit Versteckmöglichkeiten kann aber das Vorkommen Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 1818
8 Vorhabenbezogener B-Plan samt örtl. Bauvor. Wohngruppe Oberhausen - Artenschutzrechtl. Vorprüfung Seite 4 sowohl von Zaun- als auch Mauereidechsen nicht ausgeschlossen werden. Von einem Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Reptilienarten (Schling- und Äskulapnatter, Europäische Sumpfschildkröte) ist nicht auszugehen. Um die tatsächliche Nutzung durch Eidechsen zu klären, sind weitergehende Untersuchungen erforderlich (s. Kapitel 3). Da innerhalb und im Umfeld des Geltungsbereiches jegliche Art von Laichgewässer fehlt ist das Vorkommen von reproduzierenden Amphibien-Populationen sehr unwahrscheinlich. Da bedingte Habitatseignung für Wechsel- und Kreutzkröte besteht, ist ein Vorkommen von Amphibien jedoch nicht vollständig auszuschließen, welches zusammen mit den Reptilien überprüft werden muss (s. Kapitel 3) Sonstige artenschutzrechtlich relevante Gruppen (Pflanzen, Fische und Rundmäuler, Insekten, Weichtiere und Krebse) Für Totholzkäfer sind keine Bäume mit hohem Totholzanteil vorhanden, für Libellen keine Gewässer und Schmetterlinge kein geeignetes Grünland. Für weitere streng geschützte Arten aus den o. g. Gruppen sind in den Planflächen und deren Umfeld keine geeigneten Lebensräume vorhanden, weshalb von einer weiteren Prüfung abgesehen werden kann. 3. Empfohlener resultierender Untersuchungsumfang Bei der Begehung im Februar 2018 wurde Habitatpotenzial für Fledermäuse (Tagesquartiere), Vögel (Fortpflanzungsstätten für Freibrüter), Reptilien und Amphibien festgestellt. Um im Rahmen der weiteren Planung Sicherheit in Bezug auf den Artenschutz nach 44 BNatSchG zu erhalten und ggf. eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) erstellen zu können, wird folgender, mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmter, Untersuchungsumfang empfohlen (Tab. 1). Tab. 1: Empfohlener faunistischer Untersuchungsumfang aus Sicht des besonderen Artenschutzes nach 44 BNatSchG im Rahmen des B-Plans samt örtl. Bauvorschriften Wohngruppe Oberhausen- Rheinhausen. Artengruppe Fledermäuse Vögel Reptilien (und Amphibien) Artenübergreifend Untersuchungsumfang 1 Ausflugskontrolle 4 Detektorbegehungen 5 Begehungen des Geltungsbereiches: Verhören Klangattrappen 5 Begehungen des Geltungsbereiches: Erfassung geeigneter Habitatstrukturen Kontrolle dieser Strukturen nach Individuen Ausbringen und Kontrolle künstlicher Verstecke Aufnahme von Rahmenbedingungen während der Untersuchungen (Datum, Uhrzeit, Wetter, etc.). Spätester Beginn der Untersuchungen Juni Mai bis Oktober Ende März April Bresch Henne Mühlinghaus Planungsgesellschaft 1818
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