Stand: 01/2010 Folie 1 Mit der KZVK Baden Altersvorsorge aufbauen und Steuern sparen - eine richtige Entscheidung! Kirchliche ZusatzVersorgungsKasse g Baden Gartenstr. 26 76133 Karlsruhe Telefon: 0721/93113-0 Postfach 3764 76022 Karlsruhe Telefax: 0721/93113-99 E-Mail: info@kzvk-baden.de Internet: www kzvk-baden.de
Stand: 01/2010 Folie 2 Warum zusätzliche Altersvorsorge? Nachhaltige Abschmelzung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), wegen Insofern: gestiegene Lebenserwartungen sowie Geburtenrückgänge keine Lebensstandardsicherung mehr durch die GRV möglich, nur noch Grundabsicherung im Alter. Die Bundesregierung ruft daher die Bevölkerung dazu auf, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. An dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge beteiligt sich der Staat.
Stand: 01/2010 Folie 3 Einschnitte für künftige Rentner Erfolgter Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung der Renten (Vollbesteuerung bis zum Jahre 2040) Einführung des so genannten Nachhaltigkeitsfaktors it kt in der GRV: Dämpfung künftiger Rentensteigerungen und damit weiteres Abschmelzen des Rentenniveaus. Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67.
Stand: 01/2010 Folie 4 Was erhalten heutige Rentner? Ein heutiger Altersrentner erhält aus der GRV im Durchschnitt (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge): Mann: 948 mtl. *) Frau: 504 mtl. *) *) Quelle: Statistische Analysen der Deutschen Rentenversicherung, Rentenbestand am 31.12.2008. Erscheinungsdatum Dezember 2009
Stand: 01/2010 Folie 5 Sorgen Sie daher vor - mit der freiwilligen Versicherung Wenn nicht jetzt, wann dann? Zahlen Sie die Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht allein. Beteiligen Sie den Staat daran über die: Entgeltumwandlung oder Riester-Förderung
Stand: 01/2010 Folie 6 Entgeltumwandlung Nein Ja Steuerbrutto tt (St.-Kl. IV/1) 25.000 25.000 Beitrag frw. Versicherung 0 600 Verbleibendes Steuerbrutto 25.000 24.400 Steuer/Kirchensteuer/Soli- 3.218 3.057 daritätszuschlag Sozialversicherungs- 5.056 4.935 beiträge Gesamtabzüge 8.274 7.992 Nettoeinkommen 16.726 16.408 Eigenanteil (an den 600 ) 318 Steuer-/SV-Ersparnis 282 Förderquote 47 %
Stand: 01/2010 Folie 7 Besonderer Hinweis zur Entgeltumwandlung! Das vorige Schaubild basiert auf einem einfachen Beispiel, das (lediglich) der Darstellung der staatlichen Förderung dient. Dieses ersetzt nicht die individuelle Beratung, die erst aufzeigen kann, in welcher Höhe Entgeltumwandlung bei Ihnen maximal möglich ist und wie hoch die staatliche Förderung wäre. Nutzen Sie unsere Beratungsangebote.
Stand: 01/2010 Folie 8 Wie wird der maximal förderfähige Versicherungsbeitrag bei Entgeltumwandlung ermittelt? Ausgangslage: Jahresverdienst 30.000 Der Arbeitgeber-Beitrag zur KZVK beträgt 4% Max. Steuerfreibetrag in 2010 = 2.640 Berechnung: 30.000 x 4% = 1.200. 2.640 abzüglich 1.200 = 1.440. Es können bis 1.440 steuer- + sozialabgabenfrei für die Entgeltumwandlung genutzt werden.
Stand: 01/2010 Folie 9 Sie können auch mehr umwandeln, da: Soweit die Steuerfreigrenze von 2.640 überschritten wird, ist eine steuerfreie Entgeltumwandlung bis zu weiteren 1.800 möglich. Zu beachten ist, dass der Betrag von 1.800 steuer- aber nicht sozialabgabenfrei ist. Vorgehendes Beispiel i fortgeführt: füh t Gewünschte Entgeltumwandlung: 2.640. Steuer- und sozialabgabenfreier Betrag für die Entgeltumwandlung g ist bis 1.440 möglich. Restlicher Betrag über 1.200 ist steuerfrei.
Stand: 01/2010 Folie 10 Riester-Förderung Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile: Wer kann die Förderung erhalten? Grundsätzlich alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer *. Evtl. bei Grenzgängern zu beachten: Es muss uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben g sein. * Auch die Ehegatten förderberechtigter Versicherter können unter bestimmten Voraussetzungen die Riester-Förderung erhalten, wenn diese z.b. selbst nicht rentenversicherungspflichtig sind. (sog. abgeleiteter Förderanspruch). Und so funktioniert s:
Stand: 01/2010 Folie 11 - Höhe der staatlichen Zulagen - Ab Altersvorsorgeaufwand Alleinstehend Ehepaare Je Kind (= Eigenbeitrag + Zulage) oder Ehepaare mit nur einem Vertrag mit jeweils eigenem Vertrag mit Kindergeldzahlung 2002 1 %, max. 525 minus Zulage 38 76 46 2004 2% %, 76 152 92 max. 1.050 minus Zulage 2006 3 %, 114 228 138 max. 1.575 minus Zulage 2008 4 %, max. 2.100 minus Zulage 154 200 * 308 185 300 ** * Riester-Sparer unter 25 Jahre erhalten zusätzlich einmalig 200 zu ihrer Grundzulage **Für Neugeborene ab 1.1.2008 beträgt die Kinderzulage 300
Stand: 01/2010 Folie 12 Der nach der vorgehenden Tabelle zu ermittelnde Eigenbeitrag kann je nach finanzieller und familiärer Situation entweder sehr gering oder negativ sein. Vor diesem Hintergrund muss der rechnerisch ermittelte Eigenbeitrag g mindestens in Höhe des Sockelbetrages an die KZVK geleistet werden, damit die Zulagen in voller Höhe beansprucht werden können. Ansonsten erfolgt eine anteilsmäßige Kürzung der Zulagengewährung. Sockelbetrag: Seit 2005 einheitlich: 60,00 jährlich
Stand: 01/2010 Folie 13 Ob neben der Zulage eine zusätzliche Steuergutschrift durch den Sonderausgabenabzug des 10a EStG erfolgt, prüft das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung (Anlage AV). Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug: Für die Jahre jährlich bis zu 2002 + 2003 525 2004 + 2005 1.050 Gefördert werden in diesem Sinne die Eigenbeitragsleistungen inkl. der Zulagen 2006 + 2007 1.575 seit 2008 2.100 Bei einem abgeleiteten Zulagenanspruch ist zu beachten, dass nur der primär Zulagenberechtigte den Sonderausgabenabzug geltend machen kann. Jedoch können alle insgesamt geleisteten Altersvorsorgebeträge also inkl. Zulagen, die die Person erhält, die einen abgeleiteten Zulagenanspruch hat bis zu den genannten Höchstbeträgen geltend gemacht werden.
Stand: 01/2010 Folie 14 Hinweis zum Zulagenantragsverfahren nach Zustandekommen des Versicherungsvertrages KZVK sendet einmalig nach Ablauf des K.- Jahres Zulagenantrag und Vollmacht für Dauerzulagenantrag- stellung zu Zusy prüft die Daten, erfrägt das SV-Entgelt, ermittelt und zahlt die Zulagen an KZVK. Versicherte füllt Formulare aus und sendet diese an KZVK KZVK erfasst die Daten aus den Formularen und beantragt per Datenfernübertragung die Zulagengewährung KZVK nimmt die Zulagen entgegen und überträgt diese dem Konto des Versicherten Im Folgejahr beantragt die KZVK von Amts wegen die Zulagen (ohne erneute Antragstellung durch Versicherten!) * * Der Versicherte muss der KZVK künftig lediglich Veränderungen mitteilen, die sich auf die Förderung auswirken. Die Daten werden dann von der KZVK an die Zusy übermittelt.
Stand: 01/2010 Folie 15 Riester-Beispiel 1: Basisjahr 2010 Jahresverdienst einer Arbeitnehmerin i 13.100100 EUR in 2009 2 minderjährige Kinder Ergebnis: Zuordnung der Kinderzulage automatisch zur Mutter Eigenleistung = 60 EUR (sog. Sockelbetrag) Staatliche Zulagen: Grundzulage = 154 EUR Kinderzulage = 370 EUR (185 x 2).
Riester-Beispiel 2: Stand: 01/2010 Folie 16 Ehemann ist förderberechtigt, Ehefrau ist Hausfrau und nicht unmittelbar förderberechtigt, sie macht jedoch einen abgeleiteten Riester-Förderanspruch geltend. Das Ehepaar hat 2 minderjährige Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren. Basisjahr 2010 Maßgebendes 30.000 Vorjahres-Einkommen 4 % aus 30.000 1.200 Abzüglich Zulagen, die das Ehepaar max. bekommen kann 2 x 154 (Grundzulage) 2 x 185 (Kinderzulage) = 678 Eigenbeitrag damit 522
Stand: 01/2010 Folie 17 Ergebnis: Wenn der Ehegatte 522 (= Jahresbetrag) in die freiwillige Versicherung einzahlt, bekommt er vom Staat zu seinem Vertrag noch eine Zulage von 154. Die Frau dagegen muss in ihren Vertrag keine Beiträge einzahlen, erhält aber für sich Zulagen vom Staat in Höhe von 524. Von der insgesamt aufzuwendenden Sparsumme i.h.v. 1.200 zahlt der Staat also 678. Dies entspricht einer Förderquote von 56,5%.
Stand: 01/2010 Folie 18 Riester-Förderung für geringfügig Beschäftigte Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, it die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzungen hierfür: Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der GRV und Entrichtung eines sog. Aufstockungsbetrages zur GRV.
Stand: 01/2010 Folie 19 Riester-Förderung für geringfügig Beschäftigte Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit können Sie sich weitere Vorteile in der GRV sichern, wie z.b.: (geringfügig) g g g) höhere Rentenansprüche Anspruch auf Rehaleistungen Versicherungsschutz auf Erwerbsminderungsrente Verbesserte Anrechnung auf Wartezeiterfüllung Siehe hierzu z.b. auch die von der GRV herausgegebene Broschüre Minijobs: Vorteile für Ihre Rente.
Stand: 01/2010 Folie 20 Folgende Aufstockungsbeiträge müssen zur GRV monatlich entrichtet werden: mtl. Arbeitsentgelt mtl. Aufstockungsbetrag 150,00 8,35 200,00 9,80 250,00 12,25 300,00 14,70 350,00 17,15 400,00 19,60 (235,20 jährlich) Betrachten wir die dadurch mögliche Riester-Förderung anhand des folgenden Beispiels:
Stand: 01/2010 Folie 21 Riester-Beispiel: 3 Basisjahr 2010 Jahresverdienst einer geringfügig entlohnten beschäftigten Arbeitnehmerin 4.800 2 minderjährige Kinder Aufstockungsbetrag zur GRV 235,20 Ergebnis: Eigenleistung (sog. Sockelbetrag) 60 Staatliche Zulagen: Grundzulage 154 Kinderzulage (185 x 2) 370 Riester-Förderung inkl. Sockelbetrag: 584 (Beitrag zur frw. Versicherung)
Stand: 01/2010 Folie 22 Die freiwillige Versicherung in der KZVK bietet die Vorteile... Kosten Es fallen keine Kosten für Vertrieb, Abschlussprovisionen, Ausgabeaufschlag oder Dividenden an Aktionäre an. Die KZVK ist kein nach Gewinn strebendes Unternehmen. Die KZVK selbst muss im Gegensatz zu privaten Anbietern keine Steuern zahlen. Daher besteht die Chance, dass die Versicherten für den gleichen Beitrag mehr Rente erhalten.
Stand: 01/2010 Folie 23 Sie ist einfach, da sie über den Arbeitgeber abgewickelt wird; die Versorgung wird aus einer Hand gewährt. Zudem: Die freiwillige Versicherung kann auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu den gleichen Konditionen fortgesetzt werden. Die Rente aus der frw. Versicherung beinhaltet eine lebenslange Dynamik: zum 01.07. eines jeden Jahres wird die Rente um 1% erhöht. Laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit durch die KZVK!
Stand: 01/2010 Folie 24 Zudem: Die freiwillige Versicherung beinhaltet zudem auf Wunsch des Versicherten - die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos i ik - sowie im Falle des Todes die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen Keine Gesundheitsprüfung bzw. Beitragsaufschlag bei bestehenden gesundheitlichen Problemen.
Stand: 01/2010 Folie 25 Ihre Ansprechpartner in Sachen Altersvorsorge Herr Liebhart 0721 / 93113-24 Frau Kleiner 0721 / 93113-19 Herr Ott 0721 / 93113-20 Ihre Ansprechpartner für Informationsveranstaltungen Herr Liebhart 0721 / 93113-24 Herr Ott 0721 / 93113-20 (Fax) 0721 / 93113-99 E-Mail Internet info@kzvk-baden.de www.kzvk-baden.de