Hannover im November 2005 Jens-Uwe Heuer Rechtsanwalt in Hannover
Allgemeine vertragliche Beschaffenheit liche Beschaffenheit in Bezug auf Doku Verfeinerung der Spezifikationen Offenlegung von kritischen Punkten Stellschraube der vertraglichen als Vehikel
für Werbeaussagen Seit Schuldrechtsreform: 434 Abs. 2 Satz 2 BGB Öffentliche Äußerungen schriftlicher und mündlicher Art als öffentliche Äußerung Einbeziehung in sverhandlungen erforderlich Handel haftet für Aussagen des Herstellers Beispielsfall: Sachmängelhaftung bei Druckerkauf
Montageanleitung ( 434 Abs. 2 BGB) Mangelfreies Produkt, welches zur Montage bestimmt ist IKEA-Klausel Installationsanleitung für Software als Montageanleitung Keine gesetzlichen Anforderungen an die Anleitung Verfestigung durch die Rechtsprechung fehlt noch Rückgriff auf Entscheidungen zur Produkthaftung
Garantien Allgemein Aufgabe der Unverbindlichkeit Kritische Prüfung von Garantien erforderlich Gesetzliche Vorgaben Richterliche Präzisierung erforderlich Garantieerklärungen in Anleitungen usw.
Garantien Gewerbliche Garantien 443 BGB Identität des Garantiegebers Abgrenzung zur Gewährleistung Mängelvermutung nach 443 Abs. 2 BGB Reichweite der Garantie eindeutig klarstellen Ansonsten: Anwendung des Gewährleistungsrechts
Garantien Verbrauchergarantie 477 BGB Identität des Garantiegebers Verständliche Abfassung Ausdrückliche Abgrenzung zur Gewährleistung Verstoß = unlautere Werbung
Veränderungen in den sgrundlagen Keine Veränderung bei ProdHaftG und 823 BGB Schadensrechtsänderungsgesetz Allgemeine Einführung des Schmerzensgeldes Vermehrte Inanspruchnahme des ProdHaftG! Eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten
Überarbeitung der EG-Produkthaftungsrichtlinie Konsultationsprozess der Kommission Deutsche Position: ausreichende Regelung Anwendung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich
Entwicklungstendenzen der Rechtsprechung Popularität der Instruktionshaftung Bestärkung der bisherigen Entscheidungspraxis Personalisierung der Erhöhtes Risiko für Geschäftsführer Erhöhtes Risiko für leitende Angestellte
Beispielsfälle aus der Rechtsprechung Faltschachtelverpackungsanlage Abschleppstange Segelflugzeug Kaffeemaschine Milupa-Kindertee
Technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte Technische Arbeitsmittel Verbraucherprodukte Kriterium der Verwendungsfertigkeit Zubehör z.b. Bohrer, Fräsköpfe oder Sägeblätter Gebrauchte Produkte Überwachungsbedürftige Anlagen
Sonderproblem: Migration von Produkten Konzeption als Technische Arbeitsmittel Tatsächlicher Gebrauch Verwandlung des Arbeitsmittels zu Verbraucherprodukt Beispiele: Espressomaschine; Bohrhammer Problem: Sonderregelungen des 5 zu beachten
Abgrenzung des von Spezialgesetzen Spezialgesetze z.b. MPG, BauPG Keine explizite Abgrenzung im Gesetz vorgesehen Keine Geltung des bei höheren Anforderungen Keine Geltung von 5, 6, 8 10 Praxis: Geltung des für die Handlungsbefugnisse
Pflichtenträger Hersteller Quasihersteller Aufbereiter Einführer aus Drittländern im Gemeinschaftsgebiet Händler
Pflichten der Pflichtenträger Inverkehrgabe ausschließlich sicherer Produkte Inverkehrgabe = Abgabe an Andere Auskunftserteilung gegenüber Behörden Meldung von Vorkommnissen; Selbstanschwärzung
Kriterien der Sicherheitsbeurteilung I Übliche Anwendung Vorhersehbarer Fehlgebrauch Kriterien der EG-Richtlinien (über Verordnungen) Kriterien in Verordnungen Technische Normen für EG-Richtlinien Sonstige technische Normen
Kriterien der Sicherheitsbeurteilung II Zusammensetzung der Produkte Verpackung der Produkte Anleitung für den Zusammenbau der Produkte Anleitung für Installation oder Wartung der Produkte
Kriterien der Sicherheitsbeurteilung III Gebrauchsdauer der Produkte Einwirkung auf andere Produkte Aufmachung im Handel Warnhinweise für die Produkte
Kriterien der Sicherheitsbeurteilung IV Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen Kennzeichnung der Produkte Anweisungen für die Beseitigung der Produkte Produktbezogene Angaben und sonstige Informationen
Kriterien der Sicherheitsbeurteilung V Ausreichende Hinweise auf die Installation Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache
Vollzogene Rechtsänderungen EG-Richtlinie 2004/108 über EMV Änderung der Grundlagen für EMV Umsetzungsfrist bis zum 20.01.2007 Technische Unterlagen im Sinne von Anh. IV Kennzeichnung nach Art. 9 Abs. 1, 2 Hinweise zum Gebrauch nach Art. 9 Abs. 3-5
Vollzogene Rechtsänderungen EG-Richtlinie 2004/22 Technische Unterlagen nach Art. 10 Informationen nach Anh. I Nr. 9 Anforderungen ähnlich EG-Maschinenrichtlinie
Zukunftsprojekte Änderung der EG-Maschinenrichtlinie Einheitliches europäisches srecht Reform der Produkthaftungsrichtlinie Richtlinie über technische Dokumentation?
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