DAS FLEXIRENTENGESETZ

Ähnliche Dokumente
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht

Das Flexirentengesetz Arbeits- und sozialrechtliche Betrachtungen zur Umsetzung in der Praxis Vor der Regelaltersgrenze

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten?

Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :

An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per

ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis

Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es

Arbeiten jenseits der Altersgrenze. Was gilt für Senior-Jobber? 1. Arbeitsrecht im Rentenalter

Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg

Die Beschäftigung von Rentnern Rechtliche Rahmenbedingungen. Handlungsleitfaden für Arbeitgeber

Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten

Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

vom 30. Juni 2014 Az.: /34

NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Arbeits- und Sozialrecht 136. Sonja Charlotte Müller. Beschäftigung von Rentnern unter arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten.

Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016

Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren

Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland

Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen

Sozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016

Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen

Rentenarten, Flexirente

2 Beschäftigte Pensionäre

Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze

FAQ des Webinars "Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen!"

Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als

Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente

Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt

Informationen vom Personalrat. Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Gleichstellungsstelle

Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft

Die Vertretungsbefristung

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be

Impressum kavberlin.de

Die sogenannte Flexi-Rente Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand

Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?

Erwerbstätigkeit im Rentenalter: Entwicklung in Deutschland und in Europa

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Senioren mit Minijob. Versicherungspflicht bringt Rentenplus

Das Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15

Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

Arbeitsrecht Update Juli 2014

1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.

Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Chancen und Risiken im Arbeitsrecht. Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.

Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung

Beschäftigung von Rentnern

KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente )

Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz

Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente )

Erwerbsminderungsrente 1

Beschäftigung von Rentnern

Schnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45

Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus

Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian. in Kooperation mit:

Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02

Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen

Beschäftigung von Rentnern

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]

Sondernewsletter 14. Juni 2018

NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum

Transkript:

DAS FLEXIRENTENGESETZ ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE BETRACHTUNGEN ZUR UMSETZUNG IN DER PRAXIS Dr. Katja Chandna-Hoppe, LL.B. (UCL London) Akademische Rä@n a. Z., Lehrstuhl Professor Dr. Raimund Waltermann

Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 2

I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Regelfall: Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Erreichen der Regelaltersgrenze - Sozialrechtliche Regelaltersgrenze: 35, 235 SGB VI - SchriLweise Erhöhung - Bis zum Jahrgang 1947: 65 Jahre - Ab dem Jahrgang 1964: 67 Jahre - Nach der Altersgrenze bleibt die Vereinbarung einer Weiterarbeit möglich 3

I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Zunahme der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters Sta9s9sches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick, 2018, 72 f. 4

I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze: Ø Von etwa 113.000 im Jahr 2008 auf etwa 246.000 im Jahr 2018 - Geringfügig Beschäftigte: Ø Von etwa 754.000 im Jahr 2008 auf etwa 1.000.000 im Jahr 2018 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Beschä[igte nach Altersgruppen, 27.12.2018 5

I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Gründe und Mo+va+onen für eine Weiterarbeit - Finanzielle Gründe und ideelle Mo>ve - Verstärktes Interesse an einer WeiterbeschäIigung durch Arbeitgeber Ø Relevanz des arbeitsrechtlichen Regelungsrahmens 6

Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspek4ve und Ausblick 7

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Der Begriff Flexirente bezeichnet alle arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen zum Abbau von Hindernissen der Beschäftigung neben dem Rentenbezug Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Aktueller Begriff: Flexi-Rente (Nr. 21/14) - Gesetzliche Umsetzung Ø Flexirentengesetz (2017) Ø RV-Leistungsverbesserungsgesetz (2014) 8

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014 41 S. 3 SGB VI Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. 9

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsregelung - Schri/form ( 14 IV TzBfG) - Zwei Voraussetzungen: - Altersgrenze - Vereinbarung im laufenden Arbeitsverhältnis 28.2.2019 12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 10

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsrechtliche Ausgestaltung bei einer Neubeschäftigung bzw. nach einer Beschäftigungsunterbrechung: Sachgrundlose Befristung ( 14 Abs. 2 TzBfG) Sachgrundbefristung ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG) Ø Voraussetzungen (BAG - 7 AZR 17/13) Ø Erreichen der Altersgrenze und Rentenanspruch Ø Konkrete Personalplanung des Arbeitgebers 11

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Änderung der Arbeitsbedingungen - BAG (7 AZR 70/17): Offengelassen - EuGH (C-46/17, obiter dictum): Keine Änderung der Arbeitsbedingungen - m. E.: wohl zulässig à Unerheblich bei zeitlichem Abstand Früherer Arbeitsvertrag Weiterbeschäftigung 12

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) - Befristungsrichtlinie (RL 1999/70/EG) - Praxis: Bis 2018 zurückhaltende Anwendung 13

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Gleichbehandlungsrecht: Keine Benachteiligung aufgrund des Alters - Befristungsrecht: - Vorliegen einer Befristung aus der Perspektive des Unionsrechts fraglich - Grundlegend andere Maßstäbe für Arbeitsverhältnisse nach dem Erreichen des Rentenalters 14

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Ges6egene Rechtssicherheit - Verbleibende Fragen zu 41 S. 3 SGB VI: Ø Keine zeitlichen oder sachlichen Einschränkungen für Befristungen im Rentenalter Ø Maßstäbe der Missbrauchskontrolle bei besonders häufigen oder kurzen Befristungen 15

II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Schlussfolgerung zu 41 S. 3 SGB VI - P: Enger Anwendungsbereich - P: Wenig konturierte Regelung - Praxistauglichkeit nach der EuGHEntscheidung John 28.2.2019 12. Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 16

Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 17

Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 1. Hinzuverdienstgrenzen 2. Rentenversicherungspflicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze 3. Ausgleich von Abschlägen 1. AN-Beiträge zur Rentenversicherung 2. AG-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 18

III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Alte Rechtslage Flexirentengesetz Arbeitnehmer im Rentenalter sind rentenversicherungsfrei ( 5 IV 1 Nr. 1 SGB VI) Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig ( 172 I 1, III 1 SGB VI) P: Keine Erhöhung des Rentenanspruchs Neu: Wahlmöglichkeit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ( 5 IV 2-3 SGB VI) à Erhöhung des Rentenanspruchs ( 66 IIIa SGB VI) 19

III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Rechenbeispiel - Regelaltersgrenze: Dezember 2017-1.1.2018-31.12.2018: Verdienst 1.578 Euro monatlich - Freiwillige Zahlung von RV-Beiträgen (insg. 1.761 Euro) - Ab Juli 2019: Erhöhung des Rentenanspruchs um 16,91 Euro Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de 20

III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 2. Rentenversicherung bei hinausgeschobenem Rentenbezug - Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen - Erhöhung des Zugangsfaktors zur Altersrente: 0,5 Prozent pro Monat - Beispiel: - Verdienst: 3.156 Euro pro Monat - Rente (nach 45 Beitragsjahren): 1.396,35 Euro (alte Bundesländer) - Rentenanspruch bei zweijährigem Hinausschieben: 1.633,42 (+17 %) Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de 21

III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 3. Arbeitslosenversicherung Alte Rechtslage AN: Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) Flexirentengesetz Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) AG beitragspflichtig ( 346 III 1 SGB III) Aussetzung der Beitragspflicht bis 2021 ( 346 III 3 SGB III) à Reduktion der Lohnkosten um 1,5 % 22

Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 23

IV. PERSPEKTIVE UND AUSBLICK 1. Sozialrechtliche Ausgestaltung 2. Arbeitsrechtliche Ausgestaltung (P) - 41 S. 3 SGB VI wurde praxistauglich - P: Anwendungsbereich, Auslegungsfragen und zeitliche Einschränkungen 24

V. FAZIT Im Arbeitsrecht besteht weiterer Gestaltungsbedarf Langfristig ist eine differenzierende Regelung vorzugswürdig Die Anpassung des Bestandsschutzes ist nur ein Baustein der Förderung einer verlängerten Erwerbstätigkeit 25

Verweise: - EuGH, Urt. v. 28.2.2018 C-46/17, NZA 2018, 355 ff. John - BAG, Urt. v. 11.2.2015 7 AZR 17/13, NZA 2015, 1066 ff. - BAG, Urt. v. 19.12.2018 7 AZR 70/17 (Entscheidungsgründe zum Zeitpunkt des Vortrags noch nicht veröffentlicht) - Statistiken: - Statistisches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick Deutschland und Europa, 2018, 72 f. - Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach Altersgruppen, 27.12.2018, abrufbar unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/navigation/statistik/statistik-nach- Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigte/Beschaeftigte-Nav.html - Zu den Rechenbeispielen auf Folie 20 und 21: https://www.deutscherentenversicherung.de/allgemein/de/inhalt/allgemeines/faq/gesetzesaenderungen/flexir ente/02_faq_liste_arbeiten_über_regelaltersgrenze.html