Landschaftsverbrauch bremsen durch handelbare Flächenzertifikate Christian D. León Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsbeirats Baden-Württemberg Seminar Ökologische Finanzreform und Naturschutz am 1.2.2005 auf Vilm
Der Nachhaltigkeitsbeirat Baden- Württemberg (NBBW) wurde von der Landesregierung Baden- Württemberg im April 2002 ins Leben gerufen besteht aus neun Wissenschaftlern, die für die Dauer von drei Jahren berufen sind (v. li. n. re.): Prof. G. Kaule; Prof. F. J. Radermacher; Prof. J. Zeddies Prof. L. Wicke; Prof. U. Gundert-Remy; Dr. U. Höpfner; Prof. S. Rahmstorf; Prof. O. Renn; Dr. P. Fritz
Aufgaben des Nachhaltigkeitsbeirats Begleitung der Landesregierung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Landes-Umweltplans. Erstellung eines Gutachtens zur Umsetzung des Umweltplans (alle 3 Jahre) erstmals 2005. Verabschiedung von Empfehlungen zu Schwerpunkten bei der Umsetzung des Umweltplans (Sondergutachten) jährlich.
Veröffentlichungen des NBBW Sondergutachten Klimaschutz (Februar 2003) Sondergutachten Flächenmanagement (März 2004) Sondergutachten Abfallwirtschaft (erscheint Frühjahr 2005) Gutachten Evaluation der Umsetzung des Umweltplans (erscheint Sommer 2005)
Indikatoren und Ziele im Umweltplan Kapitel Ressourcenschonung Indikator Rohstoffproduktivität Umwelthandlungsziel Steigerung bis 2010 Klimaschutz Luftreinhaltung Schutz vor Lärm Gewässerschutz Bodenschutz Biologische Vielfalt Abfallwirtschaft Technik und Risiko Kohlendioxid-Emissionen Stickstoffoxid-Emissionen Lärmbelastung der Bevölkerung Biol. Gewässergütequalität Siedlungs- und Verkehrsfläche Schutzgebietsfläche (NSG u.a.) Abfälle zur Beseitigung Belastung mit gefährl. Stoffen Reduzierung auf 70 Mio. t bis 2005 (65 Mio. t bis 2010) Reduzierung um 45% bis 2005 (60% bis 2010) Begrenzung Einhaltung EU-WRRL Deutliche Verringerung Steigerung Verringerung Minimierung
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Baden-Württemberg seit 1900 20 Prozent der Landesfläche 18 16 14 Prognose bis 2015: 15,5% 2003: 13,5% 12 10 8 6 4 1900: 3,3% 2 0 1900 1920 1940 1960 1980 2000 2020
Flächenverbrauch 1958 und 1988 am Beispiel Esslingen/Neckar Brugger 1990 Brugger 1990
Entwicklung des Flächenverbrauchs pro Tag in Baden-Württemberg 14 12 10 Hektar/Tag 12,0 12,0 11,0 11,3 10,5 10,1 11,6 10,6? 8 6 4? 2 0 1980 1990 2000 2010 2020
Ursachen des steigenden Flächenverbrauchs 1. Fehlendes Problembewusstsein der Bevölkerung und z.t. der politischen Akteure 2. Lebensstile und Bevölkerungsentwicklung 3. Ökonomische Fehlanreize 4. Defizite im geltenden Planungsrecht
Prämissen für zukünftige Entwicklung Siedlungsflächenwachstum soll spürbar verringert werden (kein Nullwachstum) Wertvolle Flächen für Land- und Forstwirtschaft (regionale Nahrungsmittelerzeugung, Holz und Erholung) sowie Naturschutz sollen erhalten werden Ziele der Raumplanung sollen bestehen bleiben (Lenkung auf zentrale Orte etc.) Planungsmöglichkeit der Kommunen soll erhalten werden
Instrumentenkasten Ordnungsrecht: Baugesetzbuch, Landesplanungsgesetz Planungsrecht: Landesentwicklungsplan, Regionalpläne, Bauleitplanung Anreizorientierte Instrumente: Grundsteuer, Eigenheimzulage, Zertifikate Partizipation und Kooperation: Runde Tische, Zielvereinbarungen, Gewerbeflächenpools Kommunikation und Information: Aktionsbündnis Flächen gewinnen, Appell des Wirtschaftsministers, Aus- und Fortbildung
Instrumente (I) Regulative Instrumente (Ordnungsrecht) -Baugesetzbuch (BauGB) -Bodenschutzgesetze (BBodSchG / LBodSchAG)) -Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) -Europäische Vogelschutz- und FFH-Richtlinie -Landesplanungsgesetz (LplG) -Landesbauordnung (LBO) Planerische Instrumente -Raumordnungsgesetz (ROG) -Landesentwicklungsplan (LEP) -Landschaftsplan -Regionalplan -Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Instrumente (II) Anreizorientierte (ökonomische) Instrumente Steuern und Abgaben: - Grundsteuer/Flächennutzungssteuer - Grunderwerbssteuer - Versiegelungsabgabe - Neuerschließungsabgabe - Baulandausweisungsumlage - Naturschutz-Sonderabgabe Subventionen/Transfers: - Regional- und Strukturförderung - Städtebauförderung - Wohnraumförderung (sozialer Wohnungsbau) - Eigenheimförderung - Zweckgebundene Finanzzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs - Risiko-Altlastenfonds bei Wiedernutzung von Brachflächen Zertifikate (handelbare Rechte): - Flächenausweisungszertifikate - Flächennutzungsrechte - Versiegelungsrechte
Instrumente (III) Partizipative und kooperative Instrumente - Lokale-Agenda-Prozesse - Runde Tische - Freiwillige Selbstverpflichtungen - Städtenetze, Regionalkonferenzen - Interkommunale Gewerbegebiete - Gewerbeflächenpools Informativerzieherische Instrumente - Umwelterziehung - Aus- und Fortbildung - Informations-, Aufklärungskampagnen, Appelle - Leitfäden, Arbeitshilfen - Modellprojekte, Vorbildfunktion (des Landes u.a.) - Baulückenkataster
Das Instrument handelbare Flächenausweisungszertifikate kann eine spürbare Verringerung der Flächeninanspruchnahme garantieren!
Handelbare Flächenausweisungszertifikate sind als Ergänzung (nicht Ersatz) für bestehende Instrumente zu verstehen!
18 16 Vorschlag des NBBW für Baden-Württemberg ha/tag bzw. % der Landesfläche 14 12 10 8 6 11,0 10,2 12,0 11,8 10,6 10,3 8,0 6,0 Zuwachs in ha/tag Zielvorschlag NBBW in ha/tag Siedlungs- und Verkehrsfläche in Prozent der Landesfläche Trendfortschreibung bei 11 ha/tag Trend bei Einhaltung des NBBW- Zielvorschlags 4 2 4,0 3,0 0 1989 1993 1997 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Einführung handelbarer Flächenzertifikate Zielfestlegung 1 Festlegung der Ausschlussflächen 2 Ausgabe der 3 Kontingente Einrichtung einer 4 Flächenbörse Monitoring 5
Vorgehensweise 1. Festlegung der Kontingentmenge: Wie viel Fläche soll in den nächsten Jahren (z.b. 5 Jahre) insgesamt bebaut werden dürfen? 2. Festlegung der Ausschlussflächen: Welche Flächen dürfen auf keinen Fall bebaut werden? 3. Erstausgabe der Kontingente nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel: Wie viel Fläche darf welche Kommune kostenlos bebauen (Erstausstattung)? 4. Einrichtung einer Flächenbörse: Wie & wo wird mit den Kontingenten gehandelt? 5. Monitoring: Kontroll- und Sanktionsregime
Handelbare Flächenzertifikate Regeln nur Umfang der Flächeninanspruchnahme Innenentwicklung und Brachflächenrecycling werden dadurch finanziell attraktiv Nimmt keinen Einfluss auf Planung Grundsätzlich Landeskompetenz Bundesrechtliche Regelung trotzdem sinnvoll Als Vorstufe Mengenziele in Regionalplänen
Kommune 1 Kommune 2 Kommune 3 Ausgabe der Kontingente (Beispiel 10 Hektar) + 5 ha Kommune ist fast an der Grenze der Erweiterung angelangt. Benötigt weniger Zertifikate für Siedlungserweiterung. verkauft 3 ha + 3 ha Kommune setzt auf Innenentwicklung, Brachflächenrecycling und Erhalt von Freiflächen für Erholung, Naturschutz etc.. Börse verkauft 3 ha + 2 ha Kommune möchte expandieren; benötigt weitere Kontingente, die sie auf der Flächenbörse erwirbt. kauft 6 ha
Vorteile Quantitatives Ziel (Gesamtkontingent) wird sicher erreicht und nicht überschritten Durch die Möglichkeit des Handelns behalten Kommunen ihre Planungsmöglichkeiten (im Gegensatz zu reinen Mengenzielen) Bereits rechtskräftig festgesetzte Bauflächen und bereits bebaute Flächen werden nicht angerechnet Innenentwicklung, Brachflächenrecycling und Altlastenentfernung lohnen sich auch finanziell Ziele der Raumplanung und Naturschutz werden beibehalten, da Bebauung weiter nur in diesem Rahmen erlaubt ist
Gesetzliche Verankerung Festsetzung der Mengenbegrenzung je Zeiteinheit für die 12 Regionen Ba-Wü s im Landesentwicklungsplan (LEP) Regionalverbände setzen daraus individuelle Höchstmengen für einzelne Gemeinden fest Regelungen über Zuteilung und Handel werden im Landesplanungsgesetz (LplG) definiert Einrichtung der Börse beim Wirtschaftsministerium BW
Offene Fragen Verteilungsmodus für Erstausstattung (nach Bevölkerung, Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche, Arbeitsplätze oder Kombination?) > Forschungsvorhaben UBA Wie werden sich Börsenteilnehmer verhalten? Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, insbesondere zu Beginn? (Negativbeispiel europäisches CO 2 -Zertifikatesystem)
Kontakt Internet: www.nachhaltigkeitsbeirat-bw.de E-Mail: info@nachhaltigkeitsbeirat-bw.de Geschäftsstelle: Christian D. León Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Tel. (0711) 121-3261 Fax: (0711) 121-2175