Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm
|
|
- Lieselotte Steinmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Inhaltsverzeichnis Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm 1. Einleitung Räumlicher Geltungsbereich Anlass und Ziel der Planung 3 2. Übergeordnete Planungsvorgaben Ziele der Raumordnung Flächennutzungsplan 4 3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung Art der baulichen Nutzung 4 4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung 5 5. Rechtsgrundlagen 5 2
3 1. Einleitung 1.1 Räumlicher Geltungsbereich Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm Die Änderung beschränkt sich auf die textlichen Festsetzungen für einen Teilbereich des festgesetzten Sondergebiets Hafen und Tourismus. Dieser Teilbereich, der damit auch der räumliche Geltungsbereich der Änderung ist, umfasst die Flurstücke 72/1, 79/5 und 80/25 sowie Teilstücke der Flurstücke 79/9 und 81/2, jeweils der Flur 10 der Gemarkung Pellworm, und hat eine Größe von ca qm. Die Fläche liegt im Südwesten des Hafens von Pellworm. 1.2 Anlass und Ziel der Planung Im Sondergebiet Hafen und Tourismus des Bebauungsplans Nr. 1 (südlicher Hafenbereich) waren bisher Ferienwohnungen als Art der baulichen Nutzung nicht explizit zugelassen. Allerdings war im bestehenden Gastronomiegebäude am Hafen bereits Ferienwohnnutzung genehmigt und vorhanden. Die Gemeinde möchte die Ferienwohnnutzung im Gebäude auch zukünftig ermöglichen, um den wirtschaftlichen Betrieb des funktional und gestalterisch ortsbildprägenden Gebäudes sicherzustellen. Ein Umbau mit Nachnutzung des derzeit größtenteils leer stehenden Gebäudes ist bereits durch die Eigentümerin geplant. Nachdem mit der Novelle der Baunutzungsverordnung vom Mai 2017 nun auch Klarheit über die planungsrechtliche Einordnung von Ferienwohnungen besteht, sieht die Gemeinde die notwendige Erforderlichkeit der Bauleitplanung gegeben und will den Bebauungsplan entsprechend anpassen. Dabei soll auch die Lage des Gebäudes im hochwassersensiblen Hafenbereich berücksichtigt werden, indem die Ferienwohnnutzung nur oberhalb des Erdgeschosses zugelassen wird. Die Änderung wird als Bebauungsplanung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB durchgeführt, da es sich um die Änderung der zulässigen Nutzung für ein bereits komplett bebautes Grundstück handelt. Alle Festsetzungen außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs sowie alle weiteren (textlichen) Festsetzungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auf die frühzeitige Beteiligung sowie den Umweltbericht wird daher verzichtet. 2. Übergeordnete Planungsvorgaben 2.1 Ziele der Raumordnung Gemäß 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) besteht eine Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung. Die Ziele der Raumordnung für die Gemeinde Vollerwiek werden im Landesentwicklungsplan (LEP) aus dem Jahr 2010 und im Regionalplan V aus dem Jahr 2002 festgelegt. 3
4 Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm Pellworm ist als Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung ausgewiesen (Kapitel LEP und 4.1 Regionalplan). Das bedeutet, dass diesen Belangen in der planerischen Abwägung mit anderen Raumnutzungen ein besonderes Gewicht zukommt und alle Siedlungs-, Bauplanungen und -maßnahmen die Erhaltung und Sicherung der Freiräume zur Grundlage haben sollen. Die städtebauliche Entwicklung soll grundsätzlich in räumlicher und infrastruktureller Anbindung an bestehende Ortsteile entstehen (Kapitel 2.7 LEP). Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Da die Bauleitplanung der Sicherung einer vorhandenen touristischen Nutzung gilt und nur bereits bebaute Flächen umfasst, entspricht die Planung den Vorgaben der Raumordnung. 2.2 Flächennutzungsplan (FNP) Die Bebauungsplanänderung berührt nicht die Belange des Flächennutzungsplans, die beabsichtigten Festsetzungen sind auch weiterhin durch die Ausweisung im FNP gedeckt, so dass die Bebauungsplanänderung aus dem gültigen FNP entwickelt wird. 3. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Planung Neben der gastronomischen Nutzung (planungsrechtlich Schank- und Speisewirtschaft) bestand auch bereits Ferienwohnnutzung in dem Gebäude, das im Änderungsbereich liegt. Es war jedoch versäumt worden, diese bisher planungsrechtlich zu berücksichtigen. Durch unterschiedliche Rechtsprechung in den vergangenen Jahren war auch unklar, in welcher Form dies zu geschehen hätte. Nachdem die gesetzgeberischen Unsicherheiten nun durch die letzte Novelle der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eine Klarstellung erfahren haben, soll aus Anlass eines Betreiberwechsels und eines damit verbundenen Umbaus nun eine entsprechende Anpassung der Nutzungsfestsetzungen sowie der maximalen Höhe für dieses Gebäude erfolgen. Da die weiteren Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung v.a. zur zulässigen Grundfläche und Geschosszahl nicht geändert werden, und die Nutzung im Erdgeschoss auch weiterhin auf Schank- und Speisewirtschaften beschränkt bleibt, ist sichergestellt, dass die Ferienwohnnutzung auf ein Maß beschränkt bleibt, das mit dem Standort und der übrigen, auf Pellworm eher dispersen, touristischen Nutzung verträglich ist und dass die charakteristische Gebäudekubatur im Grundsatz erhalten bleibt. Neben der Änderung des B-Plans schließt die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümerin ab, in dem weitere Details der Umsetzung, z.b. zu Zahl und Betrieb der Ferienwohnungen, Stellplätzen und ortsgestalterischen Vorgaben geregelt werden. 3.1 Art der baulichen Nutzung Im 2017 neu eingefügten 13a der BauNVO ist die planungsrechtliche Einordnung von Fe- 4
5 Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm rienwohnungen in den Nutzungskatalog der Baugebietstypen klargestellt. Sondergebiete, wie im vorliegenden Fall, weisen sowieso eine eigene Kombination von Nutzungsarten und -typen auf, die sich von den übrigen Baugebieten unterscheidet. Die in Sondergebieten zugelassenen Nutzungen müssen aber den gleichen Anforderungen entsprechen, weshalb im Regelfall auf die entsprechenden Bezeichnungen zurückgegriffen werden sollte. Da Ferienwohnungen durch die genannte Regelung nun definiert werden (als Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind ), können sie auch als eigener Nutzungstyp im Sondergebiet festgesetzt werden, was in diesem Fall geschieht. Unsicherheit kann allerdings dahingehend herrschen, dass der Nutzungstyp Ferienwohnung voraussetzt, dass keinerlei Serviceleistungen außerhalb der Ferienwohneinheiten angeboten werden (z.b. Frühstücksangebot, Wellnesraum). Da dies an dieser Stelle aber im Hinblick auf eine langfristig tragfähige Nutzung insbesondere im Zusammenspiel mit der vorhandenen Gastronomie nicht ausgeschlossen werden kann und soll, werden zusätzlich auch kleine Beherbergungsbetriebe zugelassen, die eine solche betriebliche Einheit des Angebots abdecken. Um deutlich zu machen, dass die nun zugelassenen Nutzungen als Ergänzung der bisherigen gastronomischen Nutzung gedacht sind, werden Ferienwohnungen und Beherbergung nur oberhalb des Erdgeschosses zugelassen. Damit wird gleichzeitig auch ein möglicher Konflikt zwischen dem Aufenthalt von Übernachtungsgästen und möglichem Hochwasser im Hafenbereich entschärft. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Die bisher festgesetzte Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bleibt unverändert bei drei. Zusätzlich wird jedoch nun auch eine maximal zulässige Gebäudehöhe mit 14,50 m über dem höchsten Punkt der an das Baugrundstück angrenzenden Straße festgesetzt, um um eine ungewollte Höhenentwicklung durch mehrere Staffelgeschosse oder spezielle Dachformen an dieser exponierten Stelle zu vermeiden. Die übrigen Festsetzungen, insbesondere die zulässige Grundfläche und wie erwähnt die Zahl der Vollgeschosse, bleiben weiterhin gültig. Damit wird sichergestellt, dass sich die Nutzung im Rahmen des bisher zulässigen Gebäudes bewegt und nicht etwa ein größerer Beherbergungskomplex entsteht, der an diesem Standort städtebaulich eher nicht wünschenswert ist. 4. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Gemäß 1a Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung und der Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der planerischen Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Ausgleichsmaßnahmen sind auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten des Landes 5
6 Begründung 4. Änderung B-Plan 1 Gemeinde Pellworm Schleswig-Holstein (V , IV 268) vom 9. Dezember 2013 zu ermitteln. Gemäß 44 BNatSchG unterliegen besonders geschützte Arten sowie ihre Fortpflanzungsund Ruhestätten einem besonderen Schutz. Zu den besonders geschützten Arten gehören Arten der Anhänge A und B der europäischen Artenschutzverordnung (Nr. 338/97), Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Nr. 92/43/EWG) sowie alle in Europa heimischen Vogelarten. Mit der Ergänzung der Nutzungsfestsetzungen für diesen Teilbereich des B-Plans sind keinerlei Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt verbunden. Mit der textlichen Änderung des B-Plans (und der lediglich klarstellenden zeichnerischen Änderung) gehen erweiterte Nutzungsmöglichkeiten einher, jedoch keine erweiterten baulichen Maßnahmen. 5. Rechtsgrundlagen Der Bebauungsplan-Änderung liegen folgende Rechtsnormen zugrunde: 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBL.1991 I S.58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). 4. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) 5. Gesetz zum Schutz der Natur des Landes Schleswig-Holstein (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. 2010, 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 Ges. v , GVOBl. S Gesetz über die Landesplanung des Landes Schleswig-Holstein (Landesplanungsgesetz - LPlG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2014, GVOBl. Schl.-H., S.8) 7. Landesentwicklungsplan S-H (LEP), festgestellt am 13. Juli 2010 (Amtsbl. 2010, 719) 8. Regionalplan für den Planungsraum V des Landes Schleswig-Holstein, festgestellt am 11. Oktober 2002 (Amtsbl. 2002, 747) 6
Gemeinde Mildstedt. Stand August 2017
Gemeinde Mildstedt Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Mildstedt für das Gebiet östlich Engelscher Weg, südlich Hübbrüchweg und nördlich Luruper Weg Stand August 2017 Verfasser:
MehrStadt Eckernförde. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2 Baugebiet Wulfsteert II
Stadt Eckernförde Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/2 Baugebiet Wulfsteert II Stand August 2014 Verfasser: Planungsbüro Sven Methner Roggenstraße 12, 25704 Meldorf Tel. 04832/9719779,
MehrGemeinde Nieblum. Begründung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15
Gemeinde Nieblum Begründung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 März 2018 Verfasser: Planungsbüro Sven Methner Roggenstraße 12, 25704 Meldorf Tel. 04832/9719779, post@planungsbuero-methner.de
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrGemeinde Neuenkirchen
Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrStadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße
Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lindetal über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof
1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2 OT Marienhof Kartenausschnitt Geoportal MV Stand: 24.10.2018 Entwurf Stand: 17.10.2018 1. Änderung der Satzung der über den Bebauungsplan Nr. 2
Mehr90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
MehrStadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)
MehrGemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung
Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrT O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:
T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrBEGRÜNDUNG. 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Gemeinde Veilsdorf / OT Heßberg
BEGRÜNDUNG 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf zur Auslegung 1. Änderung Bebauungsplan Röthen Bebauungsplanänderung im vereinfachten
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrSatzung der Gemeinde Vörstetten über
Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrSTADT GERSFELD (RHÖN)
Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrBegründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
MehrSTADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim
STADT NIDDERAU Stadtteil Ostheim 1. Änderung Bebauungsplan In den Borngärten - Satzung - Aufgestellt im Auftrag der Stadt Nidderau Stand: 30.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 3 1.1. Lage und
MehrPräambel. Teil B Text
Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom
MehrBEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.2.2017 STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES BÜRO KELLER LOTHRINGER
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrUmfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
MehrZweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrB ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs
AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen
MehrGemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld
Gemeinde Hosenfeld, Ortsteil Hosenfeld 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 15 Ortsmitte - Herrleinweg Begründung Fassung Satzung: Verfahrensübersicht: 01.02.2018 Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrSatzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über
Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
MehrOrtsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB
Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrS a t z u n g. über die 1. Änderung des Bebauungsplanes. "Buttenhalden"
GEMEINDE GRENZACH - WYHLEN LANDKREIS LÖRRACH 1 S a t z u n g über die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Buttenhalden" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg,
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrBEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I 1.ÄNDERUNG VOM
IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG E N T W U R F Gemeinde Stadecken-Elsheim BEBAUUNGSPLAN WEIHERBORN I.ÄNDERUNG VOM.06.08 Fassung zum Entwurf - Planzeichung - Textliche Festsetzungen - Begründung
MehrLage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab)
GEMEINDE SCHÖPPINGEN Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Rosenweg/Tulpenweg (im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB i. V. m. 13 BauGB) Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2 von 2 Dieser Bebauungsplan
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrENTWURF BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG. Fassung zum Entwurf. Stadt Nieder-Olm IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG
IMMISSIONSSCHUTZ STÄDTEBAU UMWELTPLANUNG Stadt Nieder-Olm BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER OPPENHEIMER STRASSE 1. ÄNDERUNG Fassung zum Entwurf Planzeichnung mit Legende Textliche Festsetzungen Februar 013 56
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Mehr2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5 Windland", Gemeinde Breege
2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5 Windland", Gemeinde Breege Begründung Inhaltsverzeichnis 1) Grundsätze / Ausgangslage 5 1.1) Umfang der Änderung 5 1.2) Übergeordnete Planungen 5 1.3) Bestandsaufnahme
Mehr9. Änderung des Flächennutzungsplans
KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrGemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn
Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev
MehrStadt Friedrichshafen
Stadt Friedrichshafen zum Bebauungsplan Nr. 744/1 Im Winkel, 1. Teiländerung Entwurf 10.12.2013 O:\PL\Office\Word\B'plan\744-1 Änderung Im Winkel\.101213.doc Inhaltsübersicht... 2 1. Räumlicher Geltungsbereich...
MehrGemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung
Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 88 "Weststadt" in Delbrück-Mitte, 3. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrGemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:
Gemeinde Lohme 3. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung 16.04.2012 Beschlussfassung: 25.10.2012 in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE PLANUNG ISR GmbH & Co. KG. Zur Pumpstation 1 42781 Haan Fon: 02129/566
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrGemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung
Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung der Gemeinde Biberach über
Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
Mehr5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil)
5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil) im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs.6 Nr.11 BauGB Entwurf vom 06.11.2014 Stadt Schwandorf Stadt im Seenland Region Oberpfalz-Nord (6) Regierungsbezirk
MehrBP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand:
1. Änderung BP-Nr. 23 Dauerkleingartenanlagen der Stadt Meiningen Entwurf zur Auslegung Stand: 15.02.2016 Teilbebauungspläne 23.1. 23.7 sowie 23.9 und 23.10. bleiben unverändert rechtsgültig! BP-Nr. 23.1.
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
MehrInformation zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan
Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze
MehrZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK
STAND: 8. OKTOBER 00 [SE@L^0[M[E)QJ[MI ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. PER GEMEINDE AHRENSBÖK FÜR DAS GEBIET - OBERE LÜBECKER STRASSE - WESTLICH DER LÜBECKER STRASSE BZW. NÖRDLICH DES AMSELWEGES IN
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrBebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Gemeinde Nuthetal
Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Gemeinde Nuthetal - Entwurf - (Stand: 10. Mai 2016) (Proj.-Nr. 14558-001) Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 2 Inhaltsverzeichnis
MehrSatzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrB E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 24.4.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 17 IM SCHNITT 2. ÄNDERUNG BÜRO KELLER
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG
MehrBebauungsplan. Dornbrunnen I, 4. Änderung
Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD/ Dornbrunnen I, 4. Änderung Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Zollernalbkreis Anlagen
MehrBebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Pfungstadt Nord-West 1. Änderung Stadt Pfungstadt Stadtplanung Stand: Entwurf gem. 13 (2) BauGB Fassung: Januar 2014 Inhaltsverzeichnis: I BEGRÜNDUNG...3 1. VERANLASSUNG UND ERFORDERLICHKEIT...3
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrBEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Änderung 1" Stadt Pirmasens
P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Ä 1" - Kopie Ausfertigung rechtskraft Stadt Pirmasens 20. Dezember 2007 BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN P 183 "Husterhöhe Nord Teil 1 - Änderung 1" Stadt Pirmasens 20.12.2007
MehrGemeinde St. Märgen. 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof
Gemeinde St. Märgen 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof Satzung Änderung Örtlicher Bauvorschriften Begründung Stand: 08.11.2016 Satzungsbeschluss Gemeinde
MehrGemeinde Lohme. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB. Begründung RAUM.
Gemeinde Lohme 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 - Schloss Ranzow - Im Vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB Begründung Satzungsfassung in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE Zur Pumpstation 1 RAUM P L
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.
2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die
MehrGemeinde Offenbach/Queich
Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrBebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,
MehrBEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus
BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER
MehrGemeinde Lindetal. 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich. Textsatzung. Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand:
Gemeinde Lindetal 1. Änderung der erweiterten Abrundungssatzung Alt Käbelich Kartenausschnitt Geoportal MV, Stand: 02.09.2016 Textsatzung Entwurf Stand: 26.06.2018 Begründung 1. Änderung der erweiterten
Mehr