2. Sitzung AG 1 Neue Mitte
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- Heike Brauer
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1 2. Sitzung AG 1 Neue Mitte
2 Wie funktioniert Planung? Rechtlicher Rahmen planerischer Tätigkeiten der Stadt Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), bestimmt den rechtlichen Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen und regelt raumgreifende Belange des Bundes Landesentwicklungsplan (LEP) ist die Grundlage für die Fortschreibung der Regionalpläne und wird in Hessen gegenwärtig überarbeitet (3. Änderung des LEP 2000) Der Regionalplan (RPS) und der Flächennutzungsplan ist im Bereich des Regionalverbands zu einem Planwerk zusammengefasst, dem Regionalen Flächennutzungsplan Frankfurt RheinMain (RegFNP). Der RegFNP wird gegenwärtig überarbeitet. Die konkreteste Ebene der Planung ist die kommunale Bauleitplanung (Bebauungspläne, Grundlage Baugesetzbuch (BauGB), Hessische Bauordnung (HBO), Fachgesetze) 2
3 Neue Mitte Als Bindeglied der Kleeblattgemeinde Neu- Anspach war u.a. auch die Bildung einer Neuen Mitte Gegenstand der Entwicklungsmaßnahme Zielvorstellung: das Zentrum soll ein lebendiges, identitätsstiftendes städtebauliches Gesamtensemble mit hoher Funktionalität ergeben Anzutreffen sind bisher in diesem Bereich das Bürgerhaus, das Feldbergcenter mit seinen unterschiedlichen Mietern von Rewe bis zum Fitnessstudio, Gaststätten, Geschäfte, zwei Kirchen, große Parkplatzflächen auf denen sowohl der Wochenmarkt als auch das Frühlingsfest und der Flohmarkt stattfinden, Ärzte, Apotheke, Bücherei, Jugendhaus (seit 1997), mehrere Kindertagesstätten und die Gesamtschule.. und weiter? 3
4 Neue Mitte Die Neue Mitte ist im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 überwiegend als Flächen für Gemeinbedarf dargestellt. In Teilbereichen wird zudem ein Sondergebiet Nahversorgung dargestellt. 4
5 Neue Mitte Planungsrecht Die Neue Mitte befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Mitte a aus dem Jahr Festgesetzt wurde dort: Sondergebiet "Ladenzentrum" (heute: Feldbergcenter Flächen für Gemeinbedarf (heute: Bürgerhaus und Kirchengemeinden) Öffentliche Parkflächen Öffentliche Freiflächen 5
6 Neue Mitte Es wurde entschieden, die wenigen Baulücken in der Neuen Mitte nicht zwingend während der Laufzeit der Entwicklungsmaßnahme zu bebauen, da dadurch nur kurzfristig praktikabel erscheinende Bebauungen/Nutzung entstehen könnten. Anstelle dessen wurden öffentliche Grünflächen als Interims- Lösungen erstellt. Die Neue Mitte soll ihrer Funktion als Sozial- und Kulturzentrum ergänzt mit Einkaufsmöglichkeiten gerecht werden, gewachsene Gewerbestrukturen sollen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Alle öffentlichen Bereiche sollten Mehrfachnutzungen ermöglichen und entsprechend gestaltet werden. Der Gestaltung der Straßenräume und der Plätze im Sinne einer Stärkung der Aufenthaltsqualität trotz Bereitstellung eines ausreichenden Parkraumes soll hierbei besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Die Chance, einer Neuordnung der verkehrlichen Erschließung sollte hierbei nicht ungenutzt bleiben. 6
7 Passt zum Thema: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom (BGBl. I S. 1057), in Kraft getreten am Das Gesetz dient insbesondere zwei Zielen: der Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in deutsches Recht und der Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, denn das Zusammenleben in der Stadt ist von Vielfalt und Wandel geprägt mit einer Verflechtung von Problemen, da gerade in verdichteten Räumen unterschiedliche Wünsche und Interessen aufeinander stoßen; zugleich große ökologische Herausforderungen (u.a. Anpassung an den Klimawandel ) Angestrebt werden Städte und Gemeinden, die für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe stehen, für ein lebendiges, tolerantes und kreatives Miteinander, für eine saubere Umwelt und ein intaktes Klima sowie für die Verantwortung für kommende Generationen im Sinne der Nachhaltigkeit Politik des nachhaltigen Zusammenlebens in den Städten 7
8 Parallel zur BauGB-Novelle, Änderungen von zwei untergesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die neue Baugebietskategorie des urbanen Gebietes (MU) im Sinne des 6a BauNVO n.f. An der Schnittstelle von Städtebaurecht und Immissionsschutzrecht soll den Kommunen zur Erleichterung des Bauens in stark verdichteten städtischen Gebieten mehr Flexibilität eingeräumt werden, ohne dabei das grundsätzlich hohe Lärmschutzniveau zu verlassen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) Gesetzgeberische Zielsetzung zu 6a BauNVO n.f.: Verringerung der Neuinanspruchnahme von Flächen als wesentliches Politikziel Erweiterung des städtebaulichen Handlungsspielraums der Kommunen in Innenstadtlagen mit Nutzungskonkurrenzen, sich widersprechenden Nutzungsansprüchen und zunehmenden Lärmschutzkonflikten, insb. bei heranrückender Wohnbebauung; planerische Verwirklichung der nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege mit Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung gem. der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (2007); räumliche Nähe von wichtigen Funktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung, Kultur und Erholung, mehr Stadt in der Stadt bzw. innen vor außen 8
9 Leitbild: Urbane Gebiete (MU) - 6a Baunutzungsverordnung (1) Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. (2) Zulässig sind Wohngebäude / Geschäfts- und Bürogebäude Einzelhandelsbetriebe (aber wegen 11 Abs. 3 BauNVO auch hier keine großflächigen ), Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes Sonstige Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden Vergnügungsstätten / Tankstellen Zudem kann im Bebauungsplan bestimmt werden, dass in Gebäuden Nutzungen horizontal gegliedert werden und zu welchem Prozentsatz Flächen in Gebäuden für gewerbliche Nutzungen bzw. für Wohnungen zu verwenden ist. (sinngemäß Ziffer 4) Städtebauliche Kennziffern, max.: 1,0 (GRZ) und 3,0 (GFZ), 9
10 Nutzungsmischung und Funktion der Neuen Mitte wie geht s weiter? Was sind Ihre Vorstellungen? 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!! 11
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