Artenschutzfachliche Risikoabschätzung zum Vorhaben: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan Bearbeiter: E. Fuchs, Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsnutzung & Naturschutz, N. Sigmund, Dipl.-Ing., Garten- und Landschaftsarchitekt Datum: 07.05.2018 Auftraggeber: Herrn Roggentin BOST-Immobilien Flöha Augustusburger Str. 118 09557 Flöha Auftragnehmer: Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Dipl.-Ing. Armin Wittber, Dipl.-Ing. N. Sigmund (LA) und Dipl.-Ing. (FH) E. Fuchs Hohensteiner Straße 45 09117 Chemnitz Tel.: 0371-28 38 000 Fax: 0371-91 85 57 11 Mail:
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 2 Untersuchungsgebiet... 3 3 fotografische und protokollarische Dokumentation... 4 4 Zusammenfassung... 18
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 3 1 Anlass und Aufgabenstellung Inhalt der vorliegenden Unterlage ist eine artenschutzfachliche Risikoabschätzung in Bezug auf das geplante Vorhaben. Dazu wurden zwei Begehungen (20. und 27.04.2018) der Vorhabensfläche (gekennzeichneter Umgriff Lageplan) durchgeführt. Im Rahmen der Begehung wurden vor allem Höhlenbäume und potentielle Quartiere wie Spalten, Risse etc. in Bäumen neben der Habitatausstattung und den anwesenden Vogelarten wie auch Nischen, Nester, Brut- und Wohnplätze von Tieren (Anhang IV, streng geschützt, Vögel und Fledermäuse) aufgenommen und dokumentiert. Weiterhin werden im Rahmen der Begutachtung Vorschläge für Vermeidungs-/ Kompensationsmaßnahmen unterbreitet. 2 Untersuchungsgebiet Abb. 1: Untersuchungsgebiet (weiß) B-Plan Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan mit 20 m Linie (geplante hintere Bebauungsgrenze) Nistkästen / Nistorte (grün) und Höhlen in Bäumen (rot). Alle artenschutzrelevanten Funde liegen aber außerhalb der geplanten Bebauung.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 4 Das Untersuchungsgebiet (UG) B-Plan Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan liegt im Osten der Stadt. Die Süd-Hälfte des UG besteht überwiegend aus alten Laubgehölzen (Kirsche, Ahorn, Eiche etc.) im Ostteil und alten Obstbäumen im Westteil. Dieser Rand jenseits der 20m Linie soll von Bebauung frei gehalten werden und bildet die Abstandsflächen zum angrenzenden Wald. Die Nordhälfte (20m-bereich) ist das geplante Bauland. Es besteht aus artenarmen mesophilem Grünland und jungen Sukzessionsgehölzen (Salweide, Hybrid-Pappel, Birke, Spitzahorn), die kaum älter als 20 Jahre sein dürften. Kleingärten mit Hütten, Schuppen und Bungalows bestehen auch noch im B-Plangebiet, daneben Beete, Rasen usw. 3 fotografische und protokollarische Dokumentation Situation vor Ort 20.04.2018, sonnig, bis 25 C 27.04.2018, sonnig, 17 C Beteiligte igc (Herr Sigmund, Fuchs) protokollarische Dokumentation Die Begehung B-Plan-Gebietes Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan fand zu Beginn der Brutzeit der Vogelarten (z.b. Amsel, Meisenarten, Ringeltaube, Grünspecht, Waldbaumläufer, Rotkehlchen, Girlitz, Trauerschnäpper, Grünfink, Sommergoldhähnchen, Turmfalke u.a.) bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen statt, d.h. die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt durch die Ergebnisse unserer zweimaligen Begehung. die zu kontrollierenden Gebäuden (Lauben, Schuppen etc.) konnten nicht innen kontrolliert werden. An den kontrollierten Schuppen und Lauben sind zahlreiche Spalten und Nischen als potentielle Quartiere für Gebäude begleitende Kleinvogelarten und Fledermäuse vorhanden (vgl. Fotos). Sie liegen aber außerhalb der Bebauungslinie. Es hängen im UG, vor allem in den ehem. Kleingärten eine Reihe verschiedener Vogelnistkästen (vgl. Fotos). Sie liegen aber außerhalb der Bebauungslinie.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 5 Spalten in Lauben und Schuppenstellen stellen potentielle Sommer- und Zwischenquartiere für Fledermäuse dar (z.b. für die Zwergfledermaus u. a Arten). Sie liegen aber außerhalb der Bebauungslinie. Folgende Arten wurden im Bereich des Vorhabensgebietes nachgewiesen: Art Vögel Amsel Blaumeise Buchfink Girlitz Grünfink Grünspecht Heckenbraunelle Schutzstatus, Erhaltungszustand (EZ)/ Gefährdung Status Vögel b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Dauerniststätten nutzende Vogelart b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) s.g.; Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Dauerniststätten nutzende Vogelart, Höhlenbrüter b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. Kohlmeise b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Dauerniststätten nutzende Vogelart Kleiber b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Dauerniststätten nutzende Vogelart Mönchsgrasmücke b.g./ Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Rabenkrähe Ringeltaube Rotkehlchen Singdrossel Star Tannenmeise Trauerschnäpper Turmfalke Waldbaumläufer Zaunkönig Zilpzalp Dauerniststätten nutzende Vogelart Dauerniststätten nutzende Vogelart, Höhlenbrüter s.g.; Art. 1 VSchRL/ EZ günstig/ keine Gefährdung/ h.b. (A) Gebäudebrüter Dauerniststätten nutzende Vogelart, Spaltenbrüter Zeichenerklärung: Artenschutz B = Brutvogel h.a.b. = Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung BV = Brutverdacht (gemäß Tabelle "Regelmäßig in Sachsen auftretende Vogelarten", Blischke LfULG 2010) NG = Nahrungsgast Vogelarten von herausgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung sind fett hervorgehoben. R = rastend (Durchzug) Schutz BNatSchG s.g. = streng geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG. b.g. = besonders geschützt nach 7 Abs. 2 Nr.13 BNatSchG.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 6 RLS RLD = Rote Liste Sachsen = Rote Liste Deutschland Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet V = Vorwarnliste (zurückgehende Art lt. Vorwarnliste, keine Gefährdungskategorie) VS-RL = I = Art nach Anhang 1 EU-Vogelschutzrichtlinie Da der Begehungszeitpunkt innerhalb der Brutzeit lag, kann die Erfassung alle am Standort vorkommenden Brutvögel abbilden. Die Aufnahme lässt Rückschlüsse auf das mögliche Arteninventar zu. Aufgrund der Nachweise von stichprobenartigem Charakter und der Ausstattung des Untersuchungsgebiets (Offenfläche, Gehölze im Randbereich, Kleingärten sowie strukturiertes Grünland im Umfeld) können noch weitere Brutvogelarten hinzutreten. Erdkröten (Bufo bufo) wurden rufend (5-10 Ind.) in den Teichen südlich des UG gefunden. Der Standort der Sumpfschwertlilie befindet sich auch weiter südlich des UG auf einer Feuchtwiese und kann bestätigt werden. Beide Vorkommen sind damit außerhalb des Wirkungsbereich des Vorhabens.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 7 Fotodokumentation Foto 1: Auf der zu bebauenden Fläche stehen überwiegend Sukzessionsgehölze (Birken, Salweiden etc.), am Südrand zum Hang stehen ältere Gehölze, die aber stehen bleiben. Foto 2: Junge Sukzessionsgehölze (Birken, Salweiden etc.) auf der zu bebauenden Fläche.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 8 Foto 3: Alle Höhlenbäume wurden auf der Fläche erfasst. Sie stehen alle außerhalb der Bebauungslinie und können stehen bleiben. Foto 4: Höhlen- und potentielle Quartierbäume wurden mit GPS aufgenommen.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 9 Foto 5: An dieser Geländekante zum Teich hin stehen die Biotopbäume. Foto 6: Blick vom Hang nach Norden. Eine größere Lärche steht auf dem östlichen Grundstück.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 10 Foto 7: Die Sukzessionsgehölze am Ostrand der B-Plan-Fläche sind etwa 20 Jahre alt und bestehen hier aus Pappeln und Salweiden. In den Stangenhölzern gibt es keine Höhlen oder Quartiere. Foto 8: Kleingärten im Ostteil mit Bungalow und Schuppen ohne Vogelbesiedlung.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 11 Foto 9: Der Hang mit dem wertvollen Baumbestand ist zu erhalten. Foto 10: In der Lärche befindet sich ein altes Ringeltaubennest, das aktuell nicht besetzt ist. Die Art baut jährlich neu und mehrfach.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 12 Foto 11: Die Betonplatten wurden vor allem auf Reptilien hin kontrolliert. Gern nehmen solche Strukturen Zaun-, Waldeidechse oder die Blindschleiche an aber ohne Nachweis im UG. Foto 12: Die Wiese im Ostteil enthält keine besonderen Pflanzenarten und ist als sonstiges mesophiles Grünland (Wiesenschaumkraut, Frauenmantel, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Sauerampfer) einzuordnen.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 13 Foto 13: Stangengehölze (Pappel, Birke, Salweide) zur anderen Seite. Foto 14: Im Westteil des B-Plangebietes sind große Fichten vom Sturmtief Friedericke gefällt worden. Die Wiese ist als sonstiges mesophilies Grünland einzustufen, ohne seltene Pflanzen.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 14 Foto 15: Die alten Obstbäume auf der Westfläche wurden ebenfalls auf Höhlen und Spalten und deren Besiedlung durch xylobionte Käfer, Fledermäuse oder Vögel abgesucht. Foto 16: Obst- und Baumbestand im Westteil des UG. Neben häufigen Arten wie Kohl-, Blaumeise, Amsel, Zaunkönig und Zilpzalp, kommt auch der Trauerschnäpper vor.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 15 Foto 17: Höhle in alten Apfelbaum der Baum steht außerhalb des Bebauungsstreifens. Foto 18: Blaumeise am Nistkasten.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 16 Foto 19: Buntspechthöhle in Birke steht auch außerhalb. Foto 20: Hütte mit Brutplatz vom Waldbaumläufer, der eigentlich in Spalten von Bäumen brütet hier als Gebäudebrüter.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 17 Bezüglich der Fledermäuse im B-Plangebiet wurden auch Aussagen aus dem Regionalplan (Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz des Planungsverbands der Region Chemnitz, 2012) berücksichtigt. Das südlich anschließende Hetzbachtal inklusive des Hangwaldes gehört demnach zu den relevanten Multifunktionsräumen und beinhaltet fledermausrelevante Strukturen. Weiterhin befindet sich die Vorhabensfläche im Einzugsbereich zu einem sehr hoch bedeutsamen Fledermausquartier in Oederan (u.a. Großes Mausohr). Um diesbezügliche Konflikte auszuschließen, sind Beeinträchtigungen auf den Hangwald wirksam zu unterbinden. Die vorliegende Planung wird diesem Ansatz gerecht: Die vorgesehene Baufeldgrenze, bei 20m von der Straße, gewährleistet einen ausreichenden Puffer zum fledermausrelevanten Multifunktionsraum. Innerhalb der Pufferfläche ist eine normale gärtnerische Nutzung möglich. Der Streifen ist von Bebauung freizuhalten. Zu berücksichtigen ist die hinzunehmende Verschattung durch den Hangwald (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Untersuchungsgebiet (rot) mit einem Auszug aus Karte 12: Fledermausrelevante Räume aus fledermausrelevanten Strukturen, Tallebensräume und Quartierpuffern der Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz des Planungsverbands der Region Chemnitz, 2012. schwarzgrün sehr relevante Multifunktionsräume, dunkelgrün - relevante Multifunktionsräume, hellgrün sehr relevante Räume, gelb relevante Räume.
Artenschutzfachliche Risikoabschätzung: Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan S. 18 Im Rahmen des B-Planes Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan können bei Einhaltung eines Pufferstreifens zum benachbarten Hangwald artenschutzrechtliche Konflikte vermieden werden. Der Bebauungsbereich (20m-Streifen) selbst enthält keine Höhlen, Spalten und andere Quartiere. Alle derartigen Strukturen sind Bestandteil des zu erhaltenden Pufferstreifens (vgl. Abb.1). Nötige Vermeidungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen (Nist- Fledermauskästen, Umhängen vorhandener Nistkästen) entfallen damit. 4 Zusammenfassung Für den B-Plan Ergänzungssatzung Goethestraße Oederan existiert, bei Einhaltung des genannten Pufferstreifens, kein artenschutzfachliches Konfliktpotential. Die Begehung des B-Plangebietes und der Gebäude in ehem. Kleingärten fand am 20.und 27. 04. 2018 statt und damit zum Anfang der Brutzeit von Gehölz-/Gebäude begleitenden Vogelarten bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen, d.h. die artenschutzrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte durch unsere Kartierungsergebnisse. Bei den Kleingarten-Lauben und -schuppen konnten auch Nischen gefunden werden. An vielen Lauben sind zahlreiche Spalten und Nischen als potentielle Quartiere für Gebäude begleitende Kleinvogelarten wie Blaumeise u. a. sowie Fledermäuse vorhanden. Diese stehen aber alle außerhalb der geplanten Bebauung.