Teil B: Umweltbericht



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4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Transkript:

BEGRÜNDUNG TEIL B Teil B: Umweltbericht Inhalt B-1 Einleitung... 1 B-1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans... 1 B-1.1.1 Die wichtigsten Ziele des Bebauungsplans... 1 B-1.1.2 Festsetzungen des Bebauungsplans... 1 B-1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes... 2 B-1.2.1 Fachgesetze... 2 B-1.2.2 Fachpläne und Schutzgebiete... 2 B-2 Auswirkungen auf 'Naturhaushalt und Landschaft'... 6 B-2.1 Bestandsaufnahme... 6 B-2.2 B-2.3 B-2.4 B-2.1.1 Naturräumliche Gliederung... 6 B-2.1.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt... 7 B-2.1.3 Boden und Wasser... 16 B-2.1.4 Luft und Klima... 18 B-2.1.5 Landschaft... 18 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung... 19 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung... 20 B-2.3.1 Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaft... 20 B-2.3.2 Eingriffsregelung... 21 B-2.3.3 Bilanzierung des Eingriffsumfangs... 22 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen... 26 B-2.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen... 27 B-2.4.2 Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich... 28 B-2.4.3 Externe Ausgleichsmaßnahmen... 29 DEZEMBER 2006 B-I

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN B-3 Auswirkungen auf das Schutzgut 'Mensch und seine Gesundheit'... 31 B-3.1 Bestandsaufnahme... 31 B-3.2 B-3.3 B-3.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung... 32 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung... 32 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen... 33 B-4 Auswirkungen auf das Schutzgut 'Kultur- und sonstige Sachgüter'... 33 B-4.1 Bestandsaufnahme... 33 B-4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung und Durchführung der Planung... 33 B-5 Gesamtbewertung einschließlich der Wechselwirkungen... 34 B-6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten... 34 B-7 Weitere Angaben zur Umweltprüfung... 34 B-7.1 Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten... 34 B-7.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen... 35 B-8 Zusammenfassung... 37 B-9 Quellenangabe... 40 B-10 Rechtsgrundlagen... 40 Anlagen Artenliste Karte 1: Bestand Biotoptypen Karte 2: Eingriffsbewertung B-II DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B Abbildungen Abbildung 1: Schutzgebiete...4 Abbildung 2: Alte, landschaftsbildprägende Baumhecken an der Neustraße und entlang einer Mähweide....9 Abbildung 3: Beschnitte Buchenhecken im Geltungsbereich...9 Abbildung 4: Links: Baumgruppe aus alten Stieleichen in einem Vorgarten Rechts: Alte Eichen in den Weideflächen...10 Abbildung 5: Links: Feuchtweide mit Kuckuckslichtnelke Rechts: Flutrasen mit Flammendem Hahnenfuß und Sumpfvergissmeinnicht...11 Abbildung 6: Gewässer als Wegeseitengraben (Neustraße)und Feuchtwiese (Kalfstraße)...17 Abbildung 7: Kulturlandschaft mit alten Hecken, Einzelbäumen und Weideflächen...19 Abbildung 8: Ausgleichspflichtige Eingriffe, Erhalt und Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 22...25 Abbildung 9: Kompensationsmaßnahmen auf den Rakkeschwiesen...30 Tabellen Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen im Geltungsbereich...14 Tabelle 2: Bewertung der Eingriffsbereiche im heutigen Zustand...23 Tabelle 3: Bewertung der Eingriffsbereiche nach Umsetzung der Planung...24 Tabelle 4: Eingriffsbilanzierung...24 Tabelle 5: Bewertung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen...29 Übersichten Übersicht 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen...2 Übersicht 2: Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen...28 Übersicht 3: Betroffenheit der Schutzgüter und Monitoring-Maßnahmen...36 DEZEMBER 2006 B-III

BEGRÜNDUNG TEIL B B-1 Einleitung Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen waren bereits nach altem Baurecht ( 1 Abs. 5 BauGB 2001) Umweltbelange generell zu berücksichtigen. Diese Anforderungen bleiben auch mit der im Juli 2004 in Kraft getretenen Novelle des BauGB 1 Abs. 6 BauGB 2004 erhalten. Sie sind ergänzt durch eine generelle Umweltprüfpflicht ( 2 Abs. 4 BauGB 2004) als verfahrensrechtliche Vorschrift für alle Bebauungspläne. Mit der Novellierung des BauGB sind die bisher über verschiedene Vorschriften und Fachgesetze erfassten Umweltbelange für die Bauleitplanung konkretisiert und einheitlich geregelt. Aufgrund der Art und Größe der geplanten Vorhaben besteht gem. 3b UVPG (2001) i.v.m. Anlage 1 Nr. 18.8. keine Verpflichtung zur Durchführung einer formalen Umweltprüfung, da der Aufstellungsbeschluss vor Inkrafttreten des neuen BauGB gefasst wurde. Mit Blick auf die neuen Anforderungen des BauGB 2004 hat sich die Gemeinde Roetgen bei der Aufstellung des Bebauungsplans entschieden, bereits vorsorglich eine Umweltprüfung durchzuführen und diese in Form eines Umweltberichtes in der Begründung des Bebauungsplans gem. 2a BauGB zu dokumentieren. Die Anforderungen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags mit der naturschutzfachlichen Bilanzierung des Eingriffs und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen gemäß 1, 1a BauGB werden in den Umweltbericht integriert. B-1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans B-1.1.1 Die wichtigsten Ziele des Bebauungsplans Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll die städtebauliche Ordnung am südöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Roetgen im Übergangbereich zur freien Landschaft vorbereitet werden; insbesondere sollen die Art und das Maß der künftigen Bebauung einheitlich geregelt und eine gesicherte Erschließung gewährleistet werden. Dabei ist das charakteristische Siedlungsgefüge zu wahren, die Freiraumverbindung zu den Wiesenflächen innerhalb der westlich angrenzenden Straßenrandbebauung des so genannten 'Schachbretts' zu sichern, der harmonische Übergang zum offenen Grünland im Osten zu gestalten sowie die Ortseingangssituation zu gestalten. B-1.1.2 Festsetzungen des Bebauungsplans Das Planungsgebiet befindet sich im Südosten der Gemeinde Roetgen am Ortsausgang Richtung Fringshaus in der Gemarkung Roetgen, Flur 3 und 5. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt 16 ha. Er wird im Norden von Wald, im Südosten von Grünland, im Süden von der B 258 und im Westen von Grünland sowie freistehenden Einfamilienhäusern begrenzt. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht eine Neubebauung von 17 freistehenden Einfamilienhäusern und 8 Einzel- oder Doppelhäusern in lockerer Siedlungsstruktur und einem hohen Freiflächenanteil vor. Für 7 Grundstücke besteht bereits Baurecht nach 34 bzw. 35 BauGB. Da DEZEMBER 2006 B-1

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN er als Angebotsbebauungsplan einen rechtlichen Zulässigkeitsrahmen für noch nicht bekannte Vorhaben setzt, können die Angaben zu Art und Umfang der Bebauung sowie der genaue Bedarf an Grund und Boden nur anhand der Festsetzungen als maximal zulässige Überbauung abgeleitet werden (vgl. Begründung Teil A). Diese Angaben werden der Eingriffsbilanzierung in Kap. B-2.3.3 zu Grunde gelegt. B-1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes B-1.2.1 Fachgesetze In Übersicht 1 sind die wesentlichen Fachgesetze mit ausgewählten umweltrelevanten Zielen aufgeführt, die für den Bebauungsplan Nr. 22 bedeutsam sind und in den nachfolgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt sind. Fachgesetze Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG Landeswassergesetz LWG Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG Denkmalschutzgesetz - DSchG Landschaftsgesetz - LG NW Landesforstgesetz LFoG Übersicht 1: Ziele des Umweltschutzes Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu vermeiden; unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind zu schützen. Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens. Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden. Nach 51a ist "Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten [ ]" Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete. Schutz und Pflege von Denkmälern. Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insbesondere im besiedelten Bereich sowie geeigneter Flächen für die Naherholung. Sicherung nachhaltiger Forstproduktion und Erhaltung der Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen B-1.2.2 Fachpläne und Schutzgebiete Landschaftsplan Der Landschaftsplan IV Stolberg / Roetgen für die Gemeinde Roetgen trat am 28.02.2005 in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 befindet sich größtenteils im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Er trifft hierfür die folgenden Festsetzungen (vgl. Abbildung 1): SCHUTZGEBIETE Teile des Geltungsbereichs stehen unter Landschaftsschutz (LSG 2.2-17 'Roetgener Heckelandschaft'). Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Wiesen rings um Roetgen einschließlich größerer Freiraumkorridore, die in den Ort hineinragen. Das Landschaftsschutzgebiet weist eine B-2 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B einzigartige Heckenlandschaft auf, deren Erhaltung insgesamt von Bedeutung ist. Die Hausschutzhecken und die Hecken der freien Landschaft bilden hierbei eine Einheit. Die Errichtung baulicher Anlagen ist innerhalb des Landschaftsschutzgebietes verboten. Soweit die Erhaltung der Heckenlandschaft gesichert ist, kann jedoch die für Roetgen typische Pferdehaltung mit ihren zulässigen Einrichtungen (Unterstände) innerhalb des LSG zugelassen werden. Die Hecken und Gehölzbestände innerhalb des LSG stehen als geschützter Landschaftsbestandteil (LB 2.4-52) unter besonderem Schutz. Alle Maßnahmen die zu einer Beeinträchtigung oder Zerstörung der Hecken und Gehölzbestände innerhalb des LSG führen sind verboten. Naturdenkmäler sind im Plangebiet nicht ausgewiesen. Im Nordosten grenzt das Naturschutzgebiet (2.1-30 Naturschutzgebiet 'Hoscheider Venn mit Quellgebieten des Dreiläger- und Schleebaches') unmittelbar an den Geltungsbereich an. Das Gebiet wurde zum Schutz verschiedener Feuchtwälder, Heide- und Hochmoorflächen ausgewiesen. Es enthält auch Lebensraumtypen, die in Anhang I der FFH-Richtlinie 1 aufgeführt sind. Das dem Geltungsbereich am nächsten liegende FFH-Gebiet (DE-5303-301 'Wollerscheider und Hoscheider Venn ) befindet sich in über 1,5 km Entfernung, weshalb Auswirkungen auf das Gebiet nicht erwartet werden. ENTWICKLUNGSZIELE FÜR DIE LANDSCHAFT Neben den unmittelbar geltenden Festsetzungen trifft der Landschaftsplan Ziele für die Entwicklung der Landschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Für die im LSG liegenden Flächen weist der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 1 Erhalt einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft aus. Um die Ortslage Roetgen und auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind noch gut ausgeprägte Heckensysteme vorhanden. Die Heckenlandschaft ist für die Nordeifel typisch. Neben ihrer ökologischen Funktion als Vernetzungsbiotope haben die Hecken insbesondere auch eine kulturhistorische und landschaftsbildprägende Bedeutung. Der Erhalt, die Pflege bzw. das Ergänzen von Hecken wird zur Erhaltung des typischen Landschaftscharakters und zur Optimierung des Biotopverbundes empfohlen. Insbesondere die Feucht- und Magergrünländer sind zu erhalten und durch extensive Nutzung zu pflegen. Eine Verringerung der Düngung und des Biozideinsatzes auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen (besondere im Umfeld von Gewässern) ist anzustreben. 1 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen DEZEMBER 2006 B-3

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Entlang des Willemslägerweges sind die in einem Streifen im Flächennutzungsplan als Bauflächen ausgewiesenen Flächen mit dem Entwicklungsziel 7 Temporäre Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung belegt. Innerhalb dieser Flächen sind nach Möglichkeit bedeutende naturnahe Landschaftselemente wie z.b. wertvolle Gehölzbestände oder prägende Einzelbäume zu erhalten. Eine landschaftsgerechte Einbindung der Baugebiete durch Begrünungs-, Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen ist sicherzustellen. Abbildung 1: Schutzgebiete Quelle: Landschaftsplan Kreis Aachen (Stand 28.02.2005), WasserschutzgebietsVO 1981 B-4 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B Geschützte Biotope gem. 62 LG NRW Der 62 LG NRW stellt bestimmte Biotope unter besonderen Schutz. Auch magere oder feuchte Weideflächen (Magerwiesen und weiden, Nass- und Feuchtgrünland) gehören in Abhängigkeit von ihrer Artenzusammensetzung zu diesen Biotopen. Bei den Geländeerhebungen im Sommer 2004 konnten in den Wiesen des Geltungsbereichs verschiedene Zeigerarten des Feucht- und Magergrünlandes (Achillea ptarmica, Anthoxanthum odoratum, Alopecurus geniculatus, Briza media, Carex leporina, Cirsium palustre, Lychnis floscuculi, Lysimachia vulgaris, Lotus uliginosus, Ranunculus flammula u.a.) erfasst werden, sodass eine Einstufung als 62 Biotop möglich erschien. Im Rahmen einer 62-Kartierung der LÖBF 2 für den Kreis Aachen wurden die Wiesen im Umfeld von Roetgen bisher nicht erfasst. Weil unabhängig vom bestehenden oder geplanten Baurecht Maßnahmen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung geschützter Biotope führen verboten sind, erfolgte eine frühzeitige Klärung der Schutzeinstufung gem. 62 LG NRW. Diese fachliche Überprüfung wurde im Juli 2005 von Seiten der LÖBF durchgeführt. Zwei Grundstücke (Flurstücke 74, 121) wurden als 62-Biotope eingestuft. Im Mai 2006 wurde bei einer Überprüfung des Flurstücks 43 das gefährdete Breitblättrige Knabenkraut (Dactyloriza majalis RL 3N) zusammen mit anderen Feuchtwiesenarten (Juncus acutiflorus, Juncus effusus, Carex nigra u.a.) erhoben. Damit liegen auch hier die Voraussetzungen für einen Schutz gem. 62 LG NW vor. Dies wurde von der LÖBF bisher noch nicht überprüft. Landesweites Biotopkataster der LÖBF Der gesamte sich an den Siedlungsbereich der Gemeinde Roetgen anschließende, locker bebaute Freiraum und so auch nahezu der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Willemslägerweg wurde im landesweiten Biotopkataster der LÖBF erfasst (Nr.: BK-5303-038; Windschutzheckenlandschaft im Bereich von Roetgen östlich der B 258. GEBIETSBESCHREIBUNG BK-5303-038 Die Windschutzhecken im Bereich der Gemeinde Roetgen gehören zur charakteristischen Rotbuchenheckenlandschaft des 'Hohen Venns'. Diesen z.t. sehr alten Windschutzanlagen kommt in dem von Grünland und Siedlung geprägten Bereich von Roetgen eine hervorgehobene landschaftsökologische Bedeutung zu. Im Gebiet liegen die Oberläufe des Roetgen- und des Groelisbaches. Der Roetgenbach ist teils grabenartig ausgebaut, teils von naturnäherem Charakter. Der Groelisbach verläuft abschnittsweise naturnah und wird von einem älteren Erlen-Ufergehölz gesäumt. Ein längerer Abschnitt wurde verschalt. Im Gebiet ist eine zunehmende Ausdehnung von Siedlungsbändern entlang ehemaliger, nunmehr asphaltierter Wirtschaftswege und die Auffüllung von Baulücken zu verzeichnen. Schutzziel: Der Schutz und Erhalt der strukturreichen Kulturlandschaft mit zahlreichen Windschutzhecken 2 Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen DEZEMBER 2006 B-5

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Bewertung / wertbestimmende Merkmale: regionale Bedeutung / stark beeinträchtigt / negative Entwicklungstendenz / Vernetzungsbiotop / wertvolle Heckenlandschaft / hohe strukturelle Vielfalt Gefährdung: Siedlung, Flächenverbrauch (Schaden, Gefährdung) / Rodung (FW) (Schaden, Gefährdung) / Umbruch (Gefährdung) / nicht bodenständige Gehölze (Gefährdung) Maßnahmenvorschläge: LSG-Erweiterung / Beibehaltung der Grünlandnutzung / Pflege von Hecken / Erhaltung der Landschaftsstrukturen Gewässerschutz Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die außerhalb des Geltungsbereichs liegende Wasserschutzzone II 3. Die südlichen Wegeseitengräben der Kalfstraße, der Neustraße sowie eines Weges nördlich der Wilhelmstraße sind Gewässer im Sinne des LWG. Hier ist ein beiderseitiger Schutzstreifen von 5 m zu berücksichtigen; Ausbaumaßnahmen müssen mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Denkmalschutz Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler sowie nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler vorhanden. B-2 Auswirkungen auf 'Naturhaushalt und Landschaft' Unter dem Begriff 'Naturhaushaushalt und Landschaft' werden die Umweltschutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zusammengefasst. B-2.1 Bestandsaufnahme B-2.1.1 Naturräumliche Gliederung NATURRAUM Das Gemeindegebiet von Roetgen und auch der Untersuchungsraum gehören zum Naturraum Hohes Venn (283), wobei sich der Geltungsbereich im Übergang zwischen dem eigentlichen Vennplateau (283 1 ) und der nördlichen Vennabdachung 283 0 befindet (GLÄSSER 1978). Das Hohe Venn ist ein Landschaftstyp des Mittelgebirges mit Höhenlagen zwischen 500 bis 600 m ü NN. Als dicht bewaldete und von Hochmooren eingenommne Schwelle verläuft das Hohe Venn von SW nach NO in der variszischen Streichrichtung vielfach mit Hochflächencha- 3 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Niederschlagsgebiet der Dreilägerbachtalsperre der 'Wasserwerk des Kreises Aachen GmbH', Köln 29.07.1981 B-6 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B rakter. Infolge der extremem Luvlage und der dadurch bedingten hohen Niederschläge (in der Botrange bis 1400 mm pro Jahr) sowie der schwer durchlässigen, staunassen Tonböden sind ausgedehnte Hochmoore mit bis zu 8 m mächtigen Torflagen entstanden. In den einst weiten Hochmoorflächen waren atlantische, boreale und zum Teil sogar subatlantische Florenelemente vertreten. Durch Entwässerung sind die Hochmoorareale heute größtenteils in Birkenmoorwälder oder Fichtenforste umgewandelt worden. Der Siedlungsbereich von Roetgen befindet sich als ausgedehnte Rodungsinsel in diesen Waldflächen. B-2.1.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Potenzielle natürliche Vegetation Die nährstoffarmen Ausgangsgesteine, hohen Niederschlagsmengen, staunassen Pseudo- und Stagnogleye und die niedrigen Temperaturen bestimmen die potenzielle natürliche Vegetation des Untersuchungsgebietes 4. Typisch sind Hainsimsen-Buchenwälder, die mit zunehmendem Staunässeeinfluss im Wechsel mit feuchtem Eichen-Buchenwald auftreten. Typische und bodenständige Gehölze sind Buche, Traubeneiche, Vogelbeere, Sandbirke, Moorbirke, Zitterpappel, Salweide, Grauweide, Ohrweide, Faulbaum und Stechpalme. Die Standorte sind entweder als Fichtenforst oder als Mähweide mit mittlerem Ertrag nutzbar. Mit zunehmender Staunässe bilden sich Anmoor-Stagnogleye, Übergangs- und Hochmoortorfe die von Birkenbruchwäldern oder waldfreien Hochmooren bewachsen wären. Die Ertragsleistung dieser Standorte ist gering. Bodenständige Gehölze sind Moorbirke, Faulbaum, Sandbirke, Vogelbeere und Ohrweide. Beschreibung der Biotoptypen Die nachfolgend beschriebenen und in Karte 1 dargestellten Biotoptypen wurde bei mehreren Geländebegehungen im Sommer und Herbst 2004 erfasst. Zur Differenzierung der Biotoptypen wurde der im Verfahren (FROELICH & SPORBECK 1991) vorgeschlagene Biotoptypenschlüssel der LÖBF angewendet und teilweise ergänzt. Ergänzend wurden die charakteristischen oder seltenen Gefäßpflanzenarten aufgenommen (vgl. Anhang). Eine Begehung wurde nur auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt. Die Kartierung der privaten Gärten erfolgte soweit vom Straßenraum einsehbar, ergänzt durch eine Luftbildauswertung. Die Erhebung und Bewertung der Biotoptypen gem. dem genannten Verfahren stellt die Grundlage für die Ermittlung der Eingriffsintensität und für den erforderlichen Ausgleichsbedarf dar. Der Geltungsbereich wird in großen Teilen landwirtschaftlich als Mäh- und Standweide überwiegend für die private Pferdehaltung genutzt. Die teilweise feuchten Weideflächen werden von zahlreichen für den Roetgener Raum typischen Baum- und Strauchhecken begrenzt. Andere Teile des Geltungsbereichs sind schon heute bebaut, wobei die Wohnhäuser in der Regel in großen Ziergärten, teilweise mit altem Baumbestand liegen. Auch die Ziergärten sind zum Stra- 4 Als potenzielle natürliche Vegetation wird gem. Tüxen (1956) die Vegetation verstanden, die sich einstellen würde, wenn der menschliche Einfluss aufhörte. DEZEMBER 2006 B-7

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN ßenraum mit hochwüchsigen oder beschnittenen Hecken abgetrennt, die für die Zufahrten unterbrochen werden. An den Geltungsbereich schließen sich nach Westen die locker bebauten Siedlungsstrukturen von Roetgen, nach Osten und Süden - hier durch die Bundesstraße 258 getrennt ortsnahe, vielfach feuchte Weidenflächen und nach Norden mit Eichen, Birken und Fichten bestockte Waldflächen an. Die Biotoptypen im Geltungsbereich werden in Wälder und Feldgehölze, Hecke, Baumhecken und Gebüsche, Einzelbäume und Baumgruppen, Grünland, Gärten, Gewässer und Gebäude, Verkehrswege und sonstige überprägte Flächen differenziert. Sie werden nachfolgend kurz beschrieben: WÄLDER UND FELDGEHÖLZE (AB9, AY13) Eine Differenzierung der flächenhaften Gehölzbestände erfolgt nach ihrem Alter, der Zusammensetzung der Baumschicht und der Krautschicht. Durch den Vergleich mit den Pflanzengesellschaften der zu erwartenden potenziellen natürlichen Vegetation kann so die Naturnähe eines Gehölzbestandes bewertet werden. Ein kleinerer Mischwald (AY13) dessen Baumschicht aus heimischen (Buche, Erle, Eiche) und nicht heimischen (Fichte) Arten zusammengesetzt ist, liegt innerhalb eines Gartens. Das Wäldchen hat mit durchschnittlichen Stammdurchmessern von weniger 30 cm bis 50 cm ein mittleres Alter. Alte bodenständige Eichen-Birkenwälder (AB9) auf armen, teils feuchten Böden mit typischen Arten in der Krautschicht (Deschampsia cespitosa, Pteridium aquilinum, Vaccinium myrtillus, Polygonum verticillatum, Molinia caerulea) ragen nur sehr kleinflächig in den Geltungsbereich hinein und setzen sich außerhalb fort. Sie gehören außerhalb des Geltungsbereichs teilweise zum Naturschutzgebiet Hoscheider Venn mit Quellgebieten des Dreiläger- und Schleebaches. HECKE, BAUMHECKEN UND GEBÜSCHE (B1, BD52, BD53, BD62, BD63, D3, BF32/D3, BF33/D3) Der Geltungsbereich weist entlang der Straßen und Wege, an den Parzellengrenzen oder in den Gärten zahlreiche, verschiedene Hecken auf. Differenziert wurden im Geltungsbereich acht verschiedene Biotoptypen, wobei die Differenzierung das Alter, die Artenzusammensetzung und die Schnittintensität berücksichtigt. Alte (Stammdurchmesser > 50cm) und mittelalte (Stammdurchmesser 30 cm 50 cm), unbeschnittene Baumhecken (BD53, BD52), die sich im Geltungsbereich typischerweise aus Eichen, Buchen, Ebereschen, Erlen oder Birken zusammensetzen, gehören zu den Elementen die das Landschaftsbild der Roetgener Kulturlandschaft prägen. Auch in ihrem krautigen Unterwuchs B-8 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B mit einigen typischen Waldarten (Vaccinium myrtillus, Anemone nemorosa, Polygonum verticillatum, Senecio fuchsii) zeigen sich die Naturnähe und das Entwicklungsalter dieser Baumhecken. Teilweise werden die Baumhecken durch niedrigere, jüngere oder aus Straucharten (Weißdorn, Eberesche, Hasel) zusammengesetzte Abschnitte unterbrochen (B1). Abbildung 2: Alte, landschaftsbildprägende Baumhecken an der Neustraße und entlang einer Mähweide. Abbildung 3: Beschnitte Buchenhecken im Geltungsbereich Ein Teil der Hecken, insbesondere entlang der privaten Gärten, werden regelmäßig auf Höhen zwischen 1,5 bis 3 m beschnitten (D3). Hierbei handelt es sich zum einen um alte Hecken, die teilweise erst in den letzten Jahren beschnitten wurden, oder um mittelalte oder jüngere Heckenanpflanzungen. Auch gibt es beschnittene Buchenhecken, die in regelmäßigen Abständen alte oder mittelalte Überhälter (BF32/D3, BF33/D3) enthalten. Wenige alte oder mittelalte Baumhecken (BD63, BD62) bestehen zudem aus nicht bodenständigen Gehölzarten wie Fichte oder Lärche. DEZEMBER 2006 B-9

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Zwischen den verschiedenen hier geschilderten Heckentypen zeigen sich natürlich auch Übergänge. Unter Berücksichtigung des Erhebungs- und Darstellungsmaßstabs wurden hier teilweise Vereinfachungen vorgenommen. Bei der kartografischen Darstellung der Hecken (vgl. Karte 1) wurde die Ausdehnung der Baumkronen als Abgrenzung gewählt. Diese Fläche zuzüglich eines Schutzbereichs von 1,5 m entspricht gem. DIN 18920 auch dem Bereich, der bei geplanten baulichen Maßnahmen besonders berücksichtigt werden muss. Aus darstellerischen Gründen wurde die Oberflächennutzung unterhalb des Kronentraufbereichs (Straße versiegelt, Zufahrt unversiegelt, Grünland, Garten) nicht weiter differenziert. EINZELBÄUME, BAUMGRUPPEN (BF33, BF32) Neben den Hecken ist das Landschaftsbild der Roetgener Wiesenlandschaft zudem durch alte (BF33, Stammdurchmesser > 50cm) und mittelalte (BF32, Stammdurchmesser 30 cm 50cm) bodenständige Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen geprägt. Als typische Arten treten Eichen, Erlen, Buchen und Birken auf. Teilweise stehen die landschaftsbildprägenden Bäume in den Weiden, teilweise als Allee entlang der Zufahrten oder als markante Einzelbäume in ansonsten jüngeren Hecken. Abbildung 4: Links: Baumgruppe aus alten Stieleichen in einem Vorgarten Rechts: Alte Eichen in den Weideflächen GRÜNLAND (EB12, EB12/EE6, EB31/EB32, EE3) Die Grünlandflächen im Geltungsbereich werden größtenteils als Mähweiden oder Sommerweiden für die Pferdehaltung genutzt. Die natürlicherweise ertragsarmen Weideflächen auf Böden mit Bodenzahlen zwischen 25 und 30 sind teilweise niedrigwüchsig, artenreich und beherbergen Magerkeitszeiger (Anthoxanthum odoratum, Hypericum maculatum, Briza media, Centaurea jacea, Stellaria graminea). Mit steigender Stickstoffdüngung werden sie hochwüchsiger, wobei der Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis) sowie andere Fettweidenarten (Ranunculus repens, Taraxacum officinalis, Trifolium pratense, Trifolium repens, Lolium perenne, Heracleum sphondylium ) in ihrem Deckungsgrad zunehmen und der Artenreichtum und der Anteil an typischen Magerkeitszeigern abnimmt. B-10 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B Abbildung 5: Links: Feuchtweide mit Kuckuckslichtnelke Rechts: Flutrasen mit Flammendem Hahnenfuß und Sumpfvergissmeinnicht Die erste Mahd erfolgte bei den Mähweiden im Untersuchungsjahr erst im Sommer und somit vergleichsweise spät. Diese extensive Nutzung in Verbindung mit den ertragsarmen Böden begünstigt das Auftreten zahlreicher typischer Arten frischer bis feuchter, extensiv genutzter (Mäh- )Weiden. Pflanzensoziologisch können sie einer mehr oder weniger mageren und feuchten Ausprägung der Wedelgras-Weißkleeweide (Lolio-Cynosuretum bzw. Festuco-Cynosuretum) zugeordnet werden. Alle Weideflächen weisen aufgrund der hohen bis sehr hohen Staunässe des Bodens sowie des in Geländesenken und Rinnen oberflächlich abfließenden Regenwassers vereinzelte bis zahlreiche Feuchtezeiger (teilweise gefährdete Arten) auf. Zu nennen sind hier: Lychnis floscuculi, Juncus acutiflorus, Juncus effusus, Myosotis palustris agg., Lotus uliginosus, Cirsium palustre, Achillea ptarmica, Dactyloriza majalis RL 3N, Carex nigra u.a. An trittbelasteten, feuchten Stellen insbesondere auf den Standweiden haben sich lückige Feuchtpionierrasen mit Polygonum hydropiper, Ranuculus flammula und Alopecurus geniculatus entwickelt. Sie lassen sich pflanzensoziologisch den Flutrasen (Knickfuchsschwanzrasen) zuordnen. Die Grünlandflächen des Geltungsbereichs wurden vier verschiedenen Biotoptypen zugeordnet. Für ausgewählte Flächen sind Artenlisten der charakteristischen Pflanzenarten erstellt worden. Die Artenlisten sind im Anhang aufgeführt. Feuchtweide artenreich (EB12) Niedrigwüchsige, artenreichere Grünlandbestände mit einem hohen Anteil an Magerkeitszeigern, Frischwiesen- und Feuchtwiesenarten, die sich auf der Fläche eher regelmäßig verteilen. Meistens sind es keine Stand- sondern extensiv genutzte Mähweiden oder (in einem Fall in Verlängerung eines Gartens) reine Wiesen. DEZEMBER 2006 B-11

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Feuchtweide stellenweise Feuchtpionierrasen (EB12/EE6) Flächen mit hohem Anteil an Feuchtezeigern, die teilweise verstärkt in Rinnen und Mulden auftreten. Bei höherem Viehbesatz entstehen Flutrasen mit Flammendem Hahnenfuß (Ranuculus flammula) und Knickfuchsschwanz (Alopecurus geniculatus). Der Anteil an Magerkeitszeigern und Wiesenarten ist unterschiedlich hoch. Fettweide mäßig artenreich, frisch bis feucht (EB31/EB32) Die intensiver genutzten und vermutlich stärker gedüngten Weideflächen sind insgesamt ärmer an Feuchtezeigern und magerkeitszeigenden Grünlandarten. Bei den Grasarten tritt vor allem Wiesenfuchsschwanz (Alopecurus pratensis) auf. Der Anteil an typischen Fettweidenarten ist hoch, der Artenreichtum vergleichsweise geringer. Feuchtweidenbrache (EE3) Brachliegende, feuchte, ehemals als Grünland oder Garten genutzte Flächen in der neben den Feuchtgrünlandarten auch Röhrichtarten und Feuchthochstauden (Lysimachia vulgaris, Angelica sylvestris, Phalaris arundinacea, Iris pseudacorus) auftreten. Die Fläche ist zudem mit Gebüschen und einzelnen Schwarzerlen bestanden. GEWÄSSER (FD3, FN3) Die Straßen im Untersuchungsgebiet werden beidseitig von Wegeseitengräben begleitet (FN3). Es handelt sich teilweise um begradigte und umgeleitete Seitenzuflüsse des Schleebaches, teilweise um reine Entwässerungsgräben. Die meisten Gräben im Geltungsbereich führen periodisch das bei Regen auf den staunassen Böden oberflächlich abfließende Wasser ab. Nahezu ständig wasserführend ist der Graben entlang der Kalfstraße, der in einem Quellgebiet östlich des Geltungsbereichs entspringt und als Gewässer gem. WHG bzw. LWG NRW eingestuft wurde. Das Gewässer an der Neustraße wird aus Quellbereichen, die südlich der Neustraße an das Plangebiet angrenzen, gespeist. In Bereich der Zufahrten sind die Gräben abschnittweise verrohrt. Beschattete, neben den Baumhecken verlaufende Gräben haben aufgrund der Beschattung keine Feuchtezeiger jedoch typische Saum-, Wald- oder Schlagflurarten wie Wiesenwachtelweizen (Melampyrum pratense), Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus) und Buschwindröschen (Annemone nemorosa) als Bewuchs. In den besonnte Gräben wachsen verschiedene (Feucht)-Hochstauden (Lysimachia vulgaris, Epilobium hirsutum, Epilobium angustifolium). Im Geltungsbereich gibt es mit Ausnahme von Gartenteichen (FD3) keine Stillgewässer. GÄRTEN (HJ5, HJ6, AL1, AT) Die Gärten des Untersuchungsgebietes sind ausschließlich Ziergärten mit Rasenflächen, Baum- und Strauchbestand. Aufgrund der sehr lockeren, villenartigen Bebauung weisen die großen Gärten einen hohen Anteil an ältern Gehölzen auf, wobei auch regelmäßig nicht heimische Nadelgehölze zu finden sind. Die Gärten des Geltungsbereichs wurden in ältere, gehölzund strukturreiche Gärten (HJ5) und in strukturarme Gärten (HJ6), in denen Zierrasen hohe Flächenanteile einnehmen, unterteilt. Die Gärten enthalten mit Terrassen, Zufahrten, Schuppen B-12 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B oder Pavillons auch versiegelte, bzw. geschotterte Flächen, die (soweit im Luftbild erfassbar) dargestellt wurden. Gärten, die von bodenständigen Hecken umgrenzt werden oder markante heimische Einzelbäume (in der Regel Eichen) aufweisen, wurden separat kartiert. Auf einer Parzelle befand sich zum Untersuchungszeitpunkt eine junge Schonung, die vermutlich als Weihnachtsbaumkultur genutzt wird (AL1). In einem verwilderten Garten (AT) wurden gerade Eichen gerodet. Neben dem gestapelten Holzschnitt befand sich eine schlagflurartige Vegetation auf der Fläche. GEBÄUDE, VERKEHRSWEGE, SONSTIGE (HN, HY1, HY2) In den großen Gärten befinden sich neben den Wohnhäusern auch typische Nebengebäude wie Schuppen, Garagen oder Gartenhäuser. Versiegelt oder befestigt sind im Geltungsbereich neben den Straßen auch Stellplätze, Schwimmbäder und die Zufahrten zu den weit zurückliegenden Wohnhäusern. An der Wilhelmstraße befinden sich die Lagerhalle einer ehemaligen Spedition und unversiegelte Lagerflächen. Im Geltungsbereich ist ein privater vegetationsfreier Reitplatz auf dem rückwärtigen Grundstück angelegt. Bewertung der Biotoptypen Die Bewertung der Biotoptypen als Grundlage für die Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs in den Naturhaushalt erfolgte in Absprache mit der Gemeinde Roetgen und der ULB Aachen nach dem Verfahren von FROELICH & SPORBECK (1991). In diesem Verfahren werden die Biotoptypen nach den Kriterien Natürlichkeit, Wiederherstellbarkeit, Gefährdungsgrad, Maturität (= Reifegrad), Struktur- und Artenvielfalt, Häufigkeit und Vollkommenheit auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet. Der regionale Bezug wird über die Zuordnung zur Naturraumgruppe 5 (= Paläozoisches Bergland, submontan) hergestellt. Durch additive Verknüpfung der Wertzahlen der Einzelkriterien erhält man den Biotopwert, der einen Minimalwert von 0 und einen Maximalwert von 35 annehmen kann. Der Biotopwert wird zur Vereinfachung der Darstellung in 6 Bewertungsklassen unterteilt: 0 I II III IV V Bedeutung für die Biotopfunktion sehr gering gering mittel hoch sehr hoch außerordentlich hoch Biotopwerte 0-6 7-12 13-18 19-23 24-28 29-35 Die Zuordnung der Bewertung der einzelnen Kriterien und die additive Verknüpfung der Einzelkriterien zu einem Biotopwert wurde für alle im Geltungsbereich erhobenen Biotoptypen in Tabelle 1 durchgeführt. Ihre Verteilung ist in Karte 2 dargestellt. DEZEMBER 2006 B-13

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Code Bezeichnung N W G M SAV H V A AB9 AY13 Wälder und Feldgehölze Wald mit bodenständigen Arten und naturnahem Unterwuchs 5 5 3 5 3 3 4 nein 28 Mischwald mittelalt mit bedingt naturnahem Unterwuchs 2 4 3 3 3 2 3 nein 20 Hecken, Baumhecken und Gebüsche BD53 bodenständige Baumhecke alt 4 4 4 3 3 3 4 nein 25 BD52 bodenständige Baumhecke mittelalt 4 3 3 3 3 2 4 nein 22 BD63 überwiegend nicht bodenständige Baumhecke alt 2 4 3 3 3 2 3 nein 20 BD62 überwiegend nicht bodenständige Baumhecke mittelalt 2 3 2 3 3 1 3 nein 17 D3 bodenständige Hecke beschnitten 2 2 1 3 2 1 4 ja 15 BF32/D3 bodenständige beschnittene Hecke mit mittelalten Überhältern 2 3 2 3 2 1 4 nein 17 BF33/D3 bodenständige beschnittene Hecke mit alten Überhältern 2 4 3 3 2 2 4 nein 20 B1 bodenständige Strauchhecke Gebüsch 3 2 2 3 3 1 2 ja 16 Einzelbäume, Baumgruppen BF33 bodenständiger Einzelbaum alt 2 4 3 3 2 2 5 nein 21 BF32 bodenständiger Einzelbaum mittelalt 2 3 2 3 2 1 3 nein 16 Grünland EB12 Feuchtweide artenreich 3 4 4 3 2 3 2 nein 21 EB12/EE6 Feuchtweide stellenweise Feuchtpionierrasen 3 4 4 3 2 3 2 nein 21 Fettweide mäßig artenreich, frisch bis EB31/EB32 feucht 2 3 2 3 2 1 2 ja 15 EE3 Feuchtweidenbrache 3 3 3 3 3 3 3 nein 21 Gärten HJ5 Garten strukturarm 1 1 1 1 1 1 1 ja 7 HJ6 Garten strukturreich 1 2 1 3 3 1 1 ja 12 AT Gartenbrache (Schlagflur) 3 1 2 2 2 2 1 ja 13 AL1 Weihnachtsbaumkultur 1 2 1 3 2 1 1 ja 11 Gewässer FD3 Kleingewässer bedingt naturnah 5 2 3 2 3 3 4 ja 22 FN3 Graben, eutroph 2 3 2 3 3 2 2 nein 17 Sonstige Flächen HN Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 ja 0 HY1 versiegelte Flächen 0 0 0 0 0 0 0 ja 0 HY2 vegetationsarm, unbefestigt o. geschottert 1 0 0 0 1 1 1 ja 4 Abkürzungen: N = Natürlichkeit, W = Wiederherstellbarkeit, G = Gefährdungsgrad, M = Maturität (Reifegrad), SAV = Struktur- und Artenvielfalt, H = Häufigkeit, V = Vollkommenheit, A = Ausgleichbarkeit = Biotopwert (Summe der Einzelkriterien) Tabelle 1: Bewertung der Biotoptypen im Geltungsbereich B-14 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B Zu den Biotoptypen von sehr hoher Bedeutung gehören die nur sehr kleinflächig in den Geltungsbereich hineinragenden alten bis mittelalten, bodensauren Eichenwälder mit naturnaher Krautschicht. Die Waldbereiche schließen sich im Norden an den Geltungsbereich an. Außerhalb des Geltungsbereichs entlang des Schleebaches wurden die Wälder als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ebenfalls von sehr hoher und hoher Bedeutung für die typische Kulturlandschaft im Umfeld der Ortslage Roetgen sind die alten, heimischen Hecken und Einzelbäume in den artenreichen, teilweise mageren und vielfach feuchten (Mäh-)Weiden. Die Bäume sind aufgrund ihres hohen Alters nicht wiederherstellbare Lebensräume. Die feuchten Wiesen haben, soweit sie extensiv genutzt werden, aufgrund ihrer standörtlichen Besonderheiten (staufeucht, nährstoffarm) eine hohe Bedeutung für den Arten- und Vegetationsschutz. Ihre Artenzusammensetzung weist verschiedene Magerkeitszeiger und Feuchtgrünlandarten auf. Bei typischer Ausprägung und regelmäßigem Vorkommen der feuchte- und magerkeitszeigenden Arten können die (Mäh-)Weiden gem. 62 LG NRW unter Schutz fallen (Magerweide bzw. Nass- und Feuchtwiesen). Drei Grundstücke (Flurstücke 43, 74, 121) werden aufgrund des regelmäßigen Vorkommens dieser Zeigerarten als schutzwürdig gem. 62 LG NRW eingeschätzt. Für die Flurstücke 74 und 121 wurde der Schutzstatus durch die LÖBF bestätigt; für das Flurstück 43 steht eine Überprüfung noch aus. Unabhängig vom rechtlichen Schutzstatus zeigt sich jedoch an den vorkommenden Arten die hohe naturschutzfachliche Bedeutung der Grünlandflächen sowie ihr hohes Entwicklungspotenzial. Die alten Bäume, Baumreihen und Hecken sind maßgeblich an der hohen landschaftlichen Qualität des Raumes beteiligt. Alte, mächtige Einzelbäume und über Jahrzehnte beschnittene Baumhecken machen die Landschaft um Roetgen einzigartig. Hierbei stehen Hecken und Baumreihen und extensiv genutzte Mähwiesen natürlich in einem untrennbaren räumlichfunktionalen Bezug. Eine derzeit mittlere Biotopfunktion haben die intensiver genutzten Fettweiden. Sie besitzen aufgrund der mageren Böden im gesamten Gebiet ein mit den übrigen Grünlandflächen vergleichbares Biotopentwicklungspotenzial aufgrund einer intensiveren Nutzung eine geringere Artenvielfalt und einen geringeren Anteil typischer Feucht- oder Magerkeitszeigern. Artenreichere, feuchte oder artenärmere Grünlandflächen wechseln räumlich kleinflächig ab. Nur wenige Flächen im Untersuchungsgebiet besitzen eine geringe oder sehr geringe Bedeutung als Lebensraum. Es handelt sich vornehmlich um die intensiver gepflegten Ziergärten (hohe Schnitthäufigkeit der Rasenflächen, Rückschnitt der Gehölze), die zudem einen höheren Anteil nicht heimischer Gehölzarten (viele Koniferen) aufweisen. Viele Gärten werden jedoch von heimischen Hecken eingefriedet oder besitzen als Elemente der typischen Kulturlandschaft alte Eichen und Buchen. Hierdurch sind die landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und die privaten Gärten eng miteinander verzahnt. Die baulichen Strukturen sind bisher sowohl vom Willemslägerweg als auch von den angrenzenden Wiesen kaum sichtbar. Die Bebauung ist gegenüber dem Freiraum durch eine intensive Begrünung optisch abgeschirmt. DEZEMBER 2006 B-15

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Fauna Aktuelle faunistische Erhebungen wurden im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans nicht durchgeführt. Angaben zur Fauna (beispielsweise über das Biotopkataster, andere Fachgutachten, im Zusammenhang mit der Landschaftsplanneuaufstellung u.a.) liegen nach Angaben der ULB für den Geltungsbereich oder sein Umfeld nicht vor. Aufgrund der Biotopstruktur (heckenreiche Landschaft, alte Einzelbäume, naturnahe Waldflächen, artenreicheres teilweise feuchtes Grünland) wird jedoch davon ausgegangen, dass das Untersuchungsgebiet eine wichtige Funktion beispielsweise als Brut- und Nahrungshabitat für die Vogelfauna oder als Sommer- oder Winterlebensraum für Amphibien besitzen kann. Das Untersuchungsgebiet bietet aufgrund seiner Biotopstruktur sicher auch Lebensraum für Vogelarten mit höheren Ansprüchen an die Strukturierung der Landschaft. Zu erwarten sind sowohl Arten der Offenlandschaften als auch der Wälder sowie der strukturreichen Gärten wie beispielsweise Goldammer, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard u.a. Die alten Einzelgehölze und Hecken können zudem eine Bedeutung für Höhlenbrüter wie Buntspecht, Grünspecht, Hohltaube u.a. besitzen. B-2.1.3 Boden und Wasser Boden Im Untersuchungsgebiet treten überwiegend Pseudogleye auf, die stellenweise Übergänge zu Stagnogleyen, Gleyen oder Braunerden, örtlich auch zu Übergangs- oder Hochmooren zeigen können (S35). Der Stauwassereinfluss ist, mit Ausnahme eines Bereichs entlang der Bundestrasse 258 mit mittlerem Staunässeeinfluss, in der Regel stark, sodass langfristige Vernässungen mit kurzfristiger Austrocknung wechseln. Es können auch quellige Bereiche auftreten. 5 Die steinigen, schluffigen Lehmböden haben einen geringen Ertrag. Ihre Bearbeitbarkeit ist durch die starke Stau- und Hangnässe sowie stellenweise durch hohe Stein- und Tongehalt erschwert. Eine Ertragssteigerung lässt sich durch Entwässerung erzielen. Die Wiesen im Untersuchungsgebiet weisen zahlreiche Drainagen auf, die in die beidseitig des Wegenetzes verlaufenden Gräben entwässern. In der Bachaue des Schleebaches, die kleinflächig im Nordwesten in das Untersuchungsgebiet hineinragt, befinden sich grundwassergeprägte Gleyböden, z.t. Nassgleye bis Anmoorgleye, stellenweise Nieder- und Übergangsmoore. Auswertungen aus der Roten Liste gefährdeter Pflanzen haben gezeigt, dass viele seltene Pflanzen- und Tiergesellschaften an Extremstandorte gebunden sind. So besitzen auch die durch extreme Staunässe gekennzeichneten Böden des Untersuchungsgebietes aufgrund ihrer besonderen Bodeneigenschaften ein hohes Potenzial zur Entwicklung seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften (Feuchtwiesen, Moorgesellschaften). 5 Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen, Blatt L 5302 Aachen B-16 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B In der Bewertung der schutzwürdigen Böden in NRW (GEOLOGISCHES LANDESAMT 1998) sind die Böden des Geltungsbereichs als schutzwürdig dargestellt. Gewässer Die Straßen im Untersuchungsgebiet werden beidseitig von Wegeseitengräben begleitet. Es handelt sich teilweise um begradigte und umgeleitete Seitenzuflüsse des Schleebaches, teilweise um reine Entwässerungsgräben. Die meisten Gräben führen periodisch das bei Regen auf den staunassen Böden oberflächlich abfließende Wasser ab. Im Geltungsbereich erfolgte für die parallel zur Kalfstraße, Neustraße und eines Weges nördlich Wilhelmstraße verlaufenden, begradigten Oberläufe der in den Schleebach mündenden Gräben eine Einstufung als Gewässer im wasserrechtlichen Sinne 6. Diese Gräben sind zudem nahezu ständig wasserführend. Für Gewässer sind die Anforderungen der Blauen Richtlinie NRW (MURL 1999) einzuhalten: Abstand von baulichen Anlagen zum Gewässer mindestens 5 m, Mindestdurchlässe DN 1200, für Brückenbauwerke sind bei der unteren Wasserbehörde Genehmigungen einzuholen, entlang des Gewässers sind in einer Breite von 5 m ab Böschungsoberkante Schutzstreifen freizuhalten. Der Geltungsbereich weist mit Ausnahme kleiner, künstlich angelegter Gartenteiche in den privaten Hausgärten keine Stillgewässer auf. Der Uferbereich eines Gartenteichs weist verschiedene Röhricht- und Sumpfarten auf. Grundwasser Das Plangebiet liegt außerhalb des Wasserschutzgebietes der Dreilägerbachtalsperre; im Norden grenzt es unmittelbar an die Wasserschutzzone II 7. Abbildung 6: Gewässer als Wegeseitengraben (Neustraße)und Feuchtwiese (Kalfstraße) 6 7 Kreis Aachen Untere Wasserbehörde Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Niederschlagsgebiet der Dreilägerbachtalsperre der 'Wasserwerk des Kreises Aachen GmbH', Köln 29.07.1981 DEZEMBER 2006 B-17

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN Geringe bis sehr geringe Wasserdurchlässigkeit sowie meist starke Stau- und Hangnässe 0 8 dm unter Flur über dicht gelagertem Untergrund kennzeichnen die örtlichen Grundwasserverhältnisse. Roetgen gehört zu den Gebieten Nordrhein-Westfalens ohne nennenswerte Grundwasservorkommen. 8 B-2.1.4 Luft und Klima Das Plangebiet befindet sich in einem von Freiraumklima geprägten Bereich. Die großen Abstände zwischen den freistehenden Einfamilienhäusern stellen keine Hindernisse für den Luftaustausch am Roetgener Siedlungsrand dar. Kleinräumige Luftverunreinigungen am Rande der stark befahrenen Bundesstraße sind nicht auszuschließen; aufgrund der offenen Siedlungsstruktur und des angrenzenden Freiraums liegen jedoch keine gesundheitsgefährdenden Belastungen vor. Immissionsprobleme aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind nicht bekannt, zumal die Wiesen i.d.r. nur vorübergehend als Weidefläche genutzt bzw. extensiv gepflegt werden. Von der 200 m entfernt liegenden landwirtschaftlichen Hofstelle außerhalb des Plangebietes sind keine Belästigungen bekannt und aufgrund des Abstandes bei ordnungsgemäßem Betrieb (d.h. keine Nutzungsänderung zu Massentierhaltung o.ä.) nicht zu erwarten. B-2.1.5 Landschaft Der Willemslägerweg stellt mit seiner schmalen, asphaltierten Fahrbahn sowie seitlichen Grünstreifen und Wegeseitengräben als Teil des örtlichen Entwässerungssystems einen für Roetgen typischen Straßenraum dar. Er wird von freiwachsenden Hecken sowie großkronigen Bäumen gesäumt, die wesentlich das dörfliche Bild des Plangebietes prägen. Dieses Bild gilt eingeschränkt für den Abschnitt zwischen Bundes- und Kalfstraße, wo eine dichtere Bebauung zu einer Verbreiterung des Straßenraums durch Befestigung der Grünstreifen und Verrohrung der Gräben geführt hat. Freiwachsende Hecken finden sich hier fast nur noch entlang der unbebauten Grundstücke. Die unbebauten Freiräume zeigen zum Teil eine hervorragende Sturkurierung mit Wechsel aus Hecken, Baumreihen, Baumgruppen und feuchten, teilweise mageren Wiesen. Die Heckenlandschaft ist eine für die Nordeifel typische Kulturlandschaft. Neben ihrer ökologischen Funktion als Vernetzungsbiotope haben die Hecken auch eine kulturhistorische und landschaftsbildprägende Bedeutung. Den z.t. sehr alten Windschutzanlagen kommt in dem von Grünland und Siedlung geprägten Bereich von Roetgen eine hervorgehobene landschaftsökologische Bedeutung zu. Sie wurden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Der Erhalt, die Pflege bzw. das Ergänzen von Hecken wird zur Erhaltung des typischen Landschaftscharakters und zu Optimierung des Biotopverbundes im Landschaftsplan empfohlen. 8 Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen B-18 DEZEMBER 2006

BEGRÜNDUNG TEIL B Abbildung 7: Kulturlandschaft mit alten Hecken, Einzelbäumen und Weideflächen B-2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist anzunehmen, dass weitere Bauvorhaben gem. 34 oder 35 BauGB genehmigt werden und eine ungesteuerte Inanspruchnahme von Flächen erfolgen könnte. Da Teile des Plangebietes innerhalb des Geltungsbereiches der Innenbereichssatzung liegen, ist hier eine Ergänzung der vorhandenen Bebauung auch ohne Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die besondere Schutzwürdigkeit der vorhandenen Böden und der Biotopstrukturen sowie die vielfältigen Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander können bei einer Einzelbebauung in ihrer kumulativen Wirkung kaum erkannt worden. Eine besondere Berücksichtigung des Schutzstatusses sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen in den Naturhaushalt können daher über einzelne Baugenehmigungsverfahren nur eingeschränkt gewährleistet werden. Ohne Bebauungsplan könnte langfristig eine stärkere Verdichtung am Siedlungsrand entstehen. Mit aneinander gereihten Kettenhäusern kann dies aus klimatischer Sicht mit kleinräumig nachteiligen Veränderungen der Ventilationsfunktionen sowie für den Biotopverbund verbunden sein, wenn Korridore zum innenliegenden Freiraum des 'Schachbretts' geschlossen werden. Eine besonders wichtige Funktion übernimmt das Planungsgebiet in Bezug auf das Landschaftsbild am Ortseingang der Gemeinde Roetgen. Dieser sensible Bereich könnte durch eine über einzelne Baugenehmigungen realisierte Bebauung nachteilig verändert werden. Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut 'Naturhaushalt und Landschaft' können bei einer ungesteuerten Siedlungsentwicklung nicht ausgeschlossen werden. DEZEMBER 2006 B-19

BEBAUUNGSPLAN NR. 22 WILLEMSLÄGERWEG IN ROETGEN B-2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung B-2.3.1 Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaft Nach Analyse der landschaftsökologischen Gegebenheiten im Geltungsbereich (vgl. Kapitel B- 2.1) werden die Art und Intensität der vorhabensbedingt zu erwartenden Beeinträchtigungen ermittelt und die wesentlichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und die Landschaft beschrieben und bewertet. Die Darstellung der wesentlichen Auswirkungen erfolgt in Karte 2. Mit der Realisierung der über den Bebauungsplan vorbereiteten Bauvorhaben sind die folgenden Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild verbunden: Verlust von artenreichen oder feuchten Grünlandflächen durch Bebauung, Versiegelung. Der Bebauungsplan bereitet durch die Ausweisung von 21 neuen Baufenstern die Bebauung der feuchten und zum Teil artenreichen Weideflächen vor. Die Bebauung von 4 weiteren Grundstücken ist bereits heute nach 34 BauGB zulässig (mit dem Bau eines Doppelhauses mit Baubescheid nach 34 wurde während der Aufstellung des Bebauungsplans begonnen). Hierdurch gehen insgesamt auf ca. 8.651 m² (hiervon 7.029 m² ausgleichspflichtig) artenreiche und artenärmere feuchte Grünlandflächen zum Teil mit gefährdeten Arten (Dactyloriza majalis RL 3N) in einer strukturreichen Kulturlandschaft durch Abtrag und Ü- berbauung dauerhaft verloren. Die hier anstehenden schutzwürdigen staunassen Böden werden zerstört. Umwandlung von artenreichen oder feuchten Grünlandflächen in mäßig strukturreiche Ziergärten. Durch die veränderte Nutzung der Weideflächen als Garten (Umbruch und Einsaat von Rasenflächen, evt. Drainage, hohe Schnitthäufigkeit, Anlage von Nutzgärten, Anpflanzung von Ziersträuchern) wird sich langfristig das Artenspektrum der Flächen verändern. Typische Arten der frischen und feuchten Grünlandflächen werden durch an diese Nutzung angepasste Arten verdrängt. Besonders die heute traditionell extensiver genutzten und dadurch artenreicheren Grünlandbestände auf den nährstoffarmen, staunassen Pseudogleyen besitzen im Zusammenhang mit den umgebenen Hecken einen hohen Wert für den Naturhaushalt. Artenreiche, feuchte Grünlandflächen zum Teil mit gefährdeten Arten (Dactyloriza majalis RL 3N) sind insbesondere auch aufgrund der standörtlichen Eigenschaften nicht wiederherstellbare Biotope. Artenreiche oder feuchte Grünlandflächen gehen durch Bebauung und Gartenanlagen von Grundstücken auf ca. 31.700 m² (hiervon 25.427 m² ausgleichspflichtig) verloren. Magere oder feuchte Weideflächen (Magerwiesen und weiden, Nass- und Feuchtgrünland) gehören in Abhängigkeit von ihrer Artenzusammensetzung zu den 62 LG NRW geschützten Biotopen. Auf zwei Flurstücken werden nach 62 LG NRW geschützte Biotope über den Bebauungsplan gesichert. Ein Biotop (Flurstück 43), das ggf. unter den Schutz des 62 fällt, ist als Baufläche festgesetzt. Mit der potenziell zulässigen Versiegelung von insgesamt 8.651 m² gehen Funktionen der Böden (u.a. Speicherfunktion für Niederschlagswasser) kleinräumig verloren. Da eine gezielte Versickerung des Niederschlagswassers aufgrund der staunassen Böden nur eingeschränkt möglich ist, wird das Niederschlagswasser über die vorhandenen Wegeseitengräben abgeleitet. Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan fest, Niederschlagswasser in Zisternen zurückzuhalten und als Brauchwasser zu nutzen. B-20 DEZEMBER 2006