Knittelfeld, 12. Dezember 2017 K U N D M A C H U N G Am 23. November 2017 wurde durch öffentlichen Anschlag kundgemacht, dass gemäß 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 in der derzeit gültigen Fassung, der Voranschlag 2018 zwei Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufliegt. Bis zur Gemeinderatssitzung am 11. Dezember 2017 hat niemand in den Voranschlag Einsicht genommen, schriftliche Einwendungen sind nicht eingebracht worden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 nachstehende Beschlüsse gefasst: I. Festsetzung des Voranschlages Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 wird wie folgt festgesetzt: A. Ordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen... 32.659.300 Summe der Ausgaben... 32.432.300... ------------------- Überschuss... 227.000... =========== B. Außerordentlicher Haushalt: Summe der Einnahmen... 6.254.300 Summe der Ausgaben:... 6.254.300... ------------------- Überschuss/Abgang... 0... =========== II. Festsetzung der Steuerhebesätze Für die Gemeindeabgaben werden nachstehende Hebesätze festgesetzt: Grundsteuer: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.h. der Messbeträge b) für sonstige Grundstücke 500 v.h. der Messbeträge
Die Lustbarkeitsabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.06.2016 festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2018 erhoben. Die Hundeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom 28.9.2015 in der Fassung von 26.6.2017 festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2018 erhoben. 1.) für den ersten Hund... 60,00 2.) für den zweiten Hund... 90,00 3.) für jeden weiteren Hund... 100,00 4.) für Wach-, Jagd-, Berufs-, Zuchthunde: 50% der oben festgelegten Beträge 5.) Für Hunde mit dem Kurs Begleithund I oder II oder eines anderen anerkannten übergeordneten Kurses: 50% der oben festgelegten Beträge Der Wasserleitungsbeitrag, die Wasserverbrauchsgebühren, der Kanalisationsbeitrag und die Kanalbenützungsgebühren werden aufgrund der mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 15.6.2015 beschlossenen Abgabenordnungen im Haushaltsjahr 2018 erhoben. In Bezug auf die Wasserverbrauchsgebühren und die Kanalbenützungsgebühren inklusive der Kanaldachkonstante gelangen ab 1.1.2018 die gemäß 71 Absatz 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967,in der derzeit geltenden Fassung, wertgesicherten Beträge zur Vorschreibung. Alle anderen Steuern, Abgaben und Gebühren werden aufgrund diesbezüglicher Beschlüsse des Gemeinderates bzw. auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften erhoben. III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit 5.100.000 festgesetzt. IV. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird mit 1.906.500,- festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag ist nach dem außerordentlichen Voranschlag für folgende Zwecke zu verwenden:
Schulzentrum (Brandschutzmaßnahmen) EUR 78.300,- Volksschule Kärntner Straße (Brandschutzmaßnahmen) EUR 100.000,- NMS Lindenallee (Brandschutzmaßnahmen) EUR 50.000,- Polytechnische Schule (Brandschutzmaßnahmen) EUR 33.800,- Haus der Vereine EUR 390.300,- Innenstadtgestaltung (Umbau Hauptplatz) EUR 962.100,- Straßenbau EUR 292.000,- Darlehensaufnahme EUR 1.906.500,- V. Gegenseitige Deckungsfähigkeit gem. 8 GHO 1977 Zur besseren wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und zur Vermeidung von überplanoder außerplanmäßigen Ausgaben soll bei nachstehend angeführte Abschnitten (kurz: AB) und Unterabschnitten (kurz: UA) bzw. Ansätzen im Ordentlichen Haushalt eine gegenseitige Deckungsfähigkeit bei folgenden Posten definiert werden: Posten für Deckungskreise Abschnitt, Unterabschnitt, Ansatz Post von Post bis 000000 099999 Investitionen 400000 499999 Gebrauchs- und Verbrauchsgüter 610000 619999 Instandhaltungen 620000 629999 Personen-und Gütertransporte 630000 639999 Post- u. Telekommunikationsdienste 640000 649999 Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten 690000 699999 Schadensfälle 700000 728159 Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand 728161 728229 Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand 728231 799999 Sonstiger Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Definition Deckungskreis nach Abschnitten und Unterabschnitten: Deckungskreis - Abschnitt, Unterabschnitt Deckungskreis Definition Ansatz 015000-015999 Öffentlichk., UA 015 Öffentlichkeitsarbeit Pressestelle, Amtsblatt und Öf 029000-029100 Amtsgeb. UA 029 Amtsgebäude 031000, 060000 Mitgliedsb. UA 031,060 Mitgliedsbeiträge Raumplanung 200000-214999 Schulen UA 200-214 Schulen 240000-249999 Kiga, AB 24 Kindergarten 259000-259999 KJF, UA 259 KJF 262000-269999 Sportstätten, UA 262-269 Sonstige Einrichtungen u. Maßn Sportzentrum Freiezeitanlage Apfelberg Eislaufplätze Tennislätze Mingolfanlage 323000-323999 Kultuveranst. UA 323 Kulturveranstaltungen 380100-380199 Kulturhaus UA 3801 Kulturhaus 381000-381500 Kultur Druckwerke UA 381 Veranstaltungskalender u. Mai Jahres-Kulturkalender Abo-Broschüre Kultursponsoring 612000-616999 Bauhof-Straßenbau, UA 612-616 Straßenbau 617000-617999 Bauhof-Bauhof, UA 617 Bauhof 630000-639999 Bauhof-Schutzwasserbau, AB 63 Schutzwasserbau 640000-649999 Bauhof-Straßenverkehr, AB 64 Straßenverkehr 817000-817999 Friedhof UA 817 Friedhof 850000-850999 Wasserw. UA 850 Wasserwerk 851000-851999 Abwasserents. UA 851 Kanalisation Bei allen Ansätzen, die nicht in diesen nach Abschnitten oder Unterabschnitten definierten Deckungskreisen im Ordentlichen Haushalt enthalten sind, soll eine gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Ansatzes mit den oben dargestellten Posten definiert werden.
Weiters sollen im Ordentlichen Haushalt gegenseitige Deckungsfähigkeiten bei den Ausgaben für Versicherungen (Posten 670000-670100), den Stromkosten (Post 600000), den Heizungskosten (Post 601000, 603000) den Ausgaben für Aushilfen Personalleasing (Post 728160) sowie den Ausgaben für Fortbildung (Post 728230) definiert werden. Bei den Personalausgaben sollen bei allen Ansätzen die Posten 522000, 523000, 580000 mit der Post 728160 gegenseitig deckungsfähig gemacht werden. Im Außerordentlichen Haushalt sollen bei jedem Vorhaben die Ausgaben als gegenseitig deckungsfähig definiert werden. Damit können unabwendbare Mehrbedürfnisse bei einer Post durch Einsparungen bei einer anderen abgedeckt werden. Der Voranschlag liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Der Bürgermeister: Ing. DI (FH) Gerald Schmid Angeschlagen am 12. Dezember 2017 Abgenommen am 29. Dezember 2017