Wohngebäude energieeffizient bauen oder sanieren mit der KfW

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Transkript:

Wohngebäude energieeffizient bauen oder sanieren mit der KfW Eckard v. Schwerin Hannover, 9.5.2019 Foto: Ganzseitiges Motiv / KfW / Stephan Sperl

Energieeffizienz und Wohnkomfort mit der KfW finanzieren Agenda 1. Überblick 2. Finanzierung von Neubauten 3. Finanzierung von Sanierungen 4. Förderung von Erneuerbaren Energien KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 2

Überblick KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 3

Die KfW Die wichtigsten Fakten KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 4

Neutralität durch Durchleitungsprinzip im Kreditgeschäft Der Weg zum Förderkredit stellt Antrag bei Hausbank vor Investitionsbeginn bei positiver Entscheidung leitet Hausbank Kreditantrag weiter Kunde Finanzierungspartner schließt Kreditvertrag und zahlt Kredit aus refinanziert Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 5

Förderfähige Immobilien Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Wohnheime Alten- und Pflegeheime* Achtung: Bei gemischt genutzten Gebäuden ist nur der Wohnteil förderfähig. *Heime nach 1 HeimG sind in Altersgerecht Umbauen nicht förderfähig KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 6

Definition Wohneinheit Eine Wohneinheit ist in sich abgeschlossen mit einem eigenen abschließbaren Zugang, hat mindestens einen Raum zum Wohnen und Schlafen, hat ein Bad/WC, hat eine Küche/Kochnische, ist größenunabhängig. Bei Wohnheimen reicht i. d. R. ein abschließbarer Raum zum Wohnen und Schlafen aus, wenn Bäder und Küche im Haus vorhanden sind. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 7

Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 8

Energieeffizient Sanieren 2018 - geförderte Wohneinheiten Effizienzhaus geförderte Wohneinheiten KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 9

Finanzierung von Neubauten KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 10

Finanzierung von Neubauvorhaben Mögliche Förderprogramme Energieeffizient Bauen Energieeffizient Bauen und Sanieren Brennstoffzelle Energieeffizient Bauen und Sanieren Baubegleitung KfW-Bildarchiv /Heinrich Völkel / OSTKREUZ KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 11

Förderstufen für besonders energieeffiziente Neubauten Energieeffizient Bauen Förderstufen nach EnEV Jahres-Primärenergiebedarf (Q P ) Transmissionswärmeverlust (H T ) (in % des Referenzgebäudes nach EnEV) KfW-Effizienzhaus 55 55 % 70 % Zinssatz* Förderkredit Tilgungszuschuss* KfW-Effizienzhaus 40 Plus 40 % 55 % 15 % Günstiger KfW-Effizienzhaus 40 40 % 55 % 10 % Zinssatz + 5 % Referenzgebäude EnEV 100 % 100 % Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 plus Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 12

Förderung von Passivhäusern Energieeffizient Bauen (153) Die KfW fördert Passivhäuser über die Verwendungszwecke KfW-Effizienzhaus 55, 40. Dazu muss die Berechnung nach PHPP (Passivhausprojektierungspaket) zusätzlich die Einhaltung der Anforderungen an den Jahres- Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust für ein KfW-Effizienzhaus entsprechend der Systematik der EnEV nachweisen. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 13

Beispiel: Neubau mit 10 Wohneinheiten (KfW-Effizienzhaus 55) Energieeffizient Bauen (153) Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Kaufpreis Grundstück 180.000 Baukosten 4.000.000 Planung/Baubegleitung 8.000 Energieeffizient Bauen (153) 1.000.000 Zuschuss Baubegleitung (431) 4.000 Eigenmittel/Bankdarlehen 3.184.000 Summe 4.188.000 Summe 4.188.000 5% T.-zuschuss von 1.000.000 EUR - 50.000 zurückzuzahlender KfW-Kreditbetrag 950.000 KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 14

Konditionen Energieeffizient Bauen (153) Höchstbetrag: 100.000 EUR pro Wohneinheit Laufzeit bis zu 30 Jahre Zinsbindung bis 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 5 Jahre, abhängig von der Laufzeit Bei 10järiger endfälliger Variante 10 Jahre Sicherheiten bankübliche Sicherheiten Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend ab dem 7. Monat nach Zusagedatum Sondertilgung Gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung Kombination Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln zum Beispiel Krediten, Zulagen oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 15

Landesförderung Energieeffizient Bauen Bereitstellung von KfW-Fördermitteln über Landesförderinstitute Evtl. zusätzliche Förderung von Neubauten mit KfW-Standard KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 16

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle (433) Gefördert wird Einbau stationärer Brennstoffzellensystemen mit elektrischer Leistung von mind. Pel = 0,25 kwel bis max. Pel = 5,0 kwel in neue und bestehende Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unter folgenden Bedingungen: Einbindung der Brennstoffzelle in Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes hydraulischer Abgleich und Dämmung der Rohrleitungen gemäß EnEV Einbau durch Fachunternehmen, Einbindung Energieberater Gesamtwirkungsgrad ŋ 0,82 und elektrischer Wirkungsgrad ŋel 0,32 Vollwartungsvertrag mit Mindestlaufzeit 10 Jahre Förderfähige Kosten: Kosten für Einbau des Brennstoffzellensystems fest vereinbarte Kosten für Vollwartungsvertrag in ersten 10 Jahren Kosten für Leistungen des Energieeffizienz-Experten KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 17

Maximale Investitionszuschuss je Brennstoffzelle (Auszug)* Elektrische Leistung bis Investitionszuschuss 0,25 kw 7.050 EUR 0,30 kw 7.050 EUR Zuschuss bis 40 % der förderfähigen Kosten (max. 28.200 EUR je Brennstoffzelle), bestehend aus Festbetrag von 5.700 EUR und leistungsabhängiger Betrag von 450 EUR je angefangener 100 W el 0,75 kw 9.300 EUR 1,00 kw 10.000 EUR 1,50 kw 12.450 EUR Ausschließlich Kombination mit Vergütung für KWK-Anlagen nach KWK-Gesetz Nicht zulässig Nutzung weiterer (öffentlicher) Fördermittel KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 18

Antragstellung digital oder analog EBS Zuschuss Brennstoffzelle Natürliche Personen als Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses bis zu 2 Wohneinheiten (WE) KfW-Zuschussportal von Wohneigentümergemeinschaften Manuell (Papierantrag) Eigentümer von Wohngebäuden ab 3 WE Unternehmen, Freiberufler Kommunale Antragsteller Gemeinnützige Antragsteller Experte muss BzA und BnD erstellen Antragstellung im KfW-Zuschussportal Kunde erhält Sofortzusage Veranlassen der Auszahlung mit BnD im Portal Antragstellung mit PDF-Antragsformular Manuelle Zusage Veranlassen der Auszahlung mit PDF-BnD Experte unterschreibt Antrag und BnD KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 19

Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung (431) Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 EUR pro Vorhaben Gefördert werden: Leistungen zur Detailplanung Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung Kontrolle der Bauausführung Nachhaltigkeitsbewertung im Neubau. Bitte beachten: Nur in Kombination mit Förderprodukten Energieeffizient Sanieren (151/152, 430), Energieeffizient Bauen (153) oder den entsprechenden Förderprodukten der Landesförderinstitute KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 20

Finanzierung von Sanierungen KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 21

Finanzierung von Sanierungsvorhaben Mögliche Förderprogramme Energieeffizientes Sanieren Ergänzungskredit Altersgerechtes Umbauen Energieeffizientes Bauen und Sanieren Brennstoffzelle Energieeffizientes Bauen und Sanieren Baubegleitung Stock.adobe.com / Gina Sanders KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 22

Sanierung mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Wir fördern: energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) Ersterwerb neu sanierter Wohngebäude Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten aus Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 23

Kredit oder Zuschuss? Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss ist Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)* Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bis zu 50.000 EUR Kredit mit bis zu 12,5 % Tilgungszuschuss oder bis zu 15 % Investitionszuschuss bis zu 100.000 EUR Kredit mit bis zu 27,5 % Tilgungszuschuss oder bis zu 30 % Investitionszuschuss * Bauantrag/Bauanzeige vor 01. Februar 2002 KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 24

Einzelmaßnahmen Energieeffizient Sanieren (152, 430) Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmenpakete (Heizungs-Lüftungspaket) Weitere Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch Sachverständigen KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 25

Maßnahmenpakete für höhere Förderung Energieeffizient Sanieren (152, 430) Heizungspaket Einbau neues förderfähigen Wärmeerzeugers + Optimierung Wärmeverteilung Außerbetriebnahme Wärmeerzeugers auf Basis fossiler Energie Die alte Heizung unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 EnEV Lüftungspaket Einbau einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung Mindestens eine Effizienzmaßnahme an der Gebäudehülle Beachte: Zusätzlich können weitere Effizienzmaßnahmen mitgefördert werden KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 26

Einzelmaßnahme Erneuerung Heizungsanlagen Als Einzelmaßnahme fördern wir den Einbau von Heizungstechnik auf Basis von: Brennwerttechnologie (Öl oder Gas) Nah-/Fernwärme Als Ergänzung zu o. g. Anlagen fördern wir: Biomasseanlagen Holzvergaser-Zentralheizungen Wärmepumpen solarthermische Anlagen Bitte beachten: Bei Anschaffung als alleiniger Wärmeerzeuger: BAFA-Zuschuss ( Marktanreizprogramm ) plus KfW-Ergänzungskredit (167) KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 27

Konditionen Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Höchstbetrag: 100.000 EUR pro Wohneinheit bei Effizienzhausniveau 50.000 EUR bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen Laufzeit bis zu 30 Jahre Zinsbindung bis 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 5 Jahre Bei endfälliger Variante 10 Jahre Sicherheiten bankübliche Sicherheiten Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 7 Monate nach Zusagedatum Sondertilgung Gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung Kombination Kombination mit anderen Fördermitteln möglich KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 28

Förderstufen in Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Effizienzhaus- Tilgungs- Gesamtrückzahlung Effektivzins standard zuschuss (TZ) (Kredit + Zins - TZ)* pro Jahr* KfW-EH 115 12.500 EUR (12,5 %) 90.875,79 EUR - 1,90 % KfW-EH 100 15.000 EUR (15,0 %) 88.225,50 EUR - 2,54 % KfW-EH 85 17.500 EUR (17,5 %) 85.580,29 EUR - 3,21 % KfW-EH 70 22.500 EUR (22,5 %) 80.302,87 EUR - 4,69 % KfW-EH 55 27.500 EUR (27,5 %) 75.044,54 EUR - 6,38 % KfW-EH Denkmal 12.500 EUR (12,5 %) 90.875,79 EUR - 1,90 % Einzelmaßnahmen 3.750 EUR (7,5 %) 48.094,63 EUR - 0,75 % Heizungs-/Lüftungspaket 6.250 EUR (12,5 %) 45.437,89 EUR - 1,90 % KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 29

Umstellung Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Für kleine Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien in Ergänzung zum BAFA-Zuschuss aus Marktanreizprogramm: thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Biomasseanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100 kw kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger Voraussetzung: Einhaltung Förderbedingungen BAFA für Investitionszuschüsse aus Marktanreizprogramm KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 30

Konditionen Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Höchstbetrag: 50.000 EUR pro Wohneinheit Laufzeit bis zu 10 Jahre Zinsbindung bis 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 2 Jahre Sicherheiten bankübliche Sicherheiten Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 4 Monate nach Zusagedatum Sondertilgung Gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung Kombination Kombination mit anderen Fördermitteln möglich KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 31

Exkurs: KfW-Gebäudeförderung für Contractoren (1/2) Kreditvariante: jeder Investor ist antragsberechtigt Kreditnehmer / Investor verantwortet Förderung ggü. KfW Regelungen mit Gebäudeeigentümern sind frei vereinbar Keine Vorgaben Einpreisung der Förderung in Angebote Umsetzung möglich: Einzelmaßnahme, KfW-Effizienzhaus Gebäudeeigentümer über Inanspruchnahme Förderung zu informieren (Höchstbetrag pro WE) Foto: KfW-Bildarchiv / photothek.net KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 32

Exkurs: KfW-Gebäudeförderung für Contractoren (2/2) Contractor plant Vertrieb von 100 BWK-Gas für private EFH Bestätigung zum Antrag ( BzA-ID) wird im EBS-Prüftool als Dummy -generiert Firmenadresse ist Investitionsort Hausbank reicht Kreditantrag mit BzA-ID bei KfW ein Contractor erhält Kreditzusage für Investitionsvorhaben (keine Einzelzusagen pro Einzelmaßnahme) Contractor ruft Kreditbeträge nach Bedarf ab Contractor reicht mit BnD Liste aller Investitionsorte ein (zur Buchung Tilgungszuschuss) Foto: KfW-Bildarchiv / photothek.net KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 33

Wir helfen, Häuser und Wohnungen sicherer zu machen Altersgerechtes Umbauen 200.000 Wohneinheiten in Deutschland gesichert mit 96 Mio. EUR Fördervolumen. hohe Nachfrage zeigt anhaltende Relevanz des Themas und des Förderprodukts. Dazu beitragend: mehrfache Produktverbesserungen Zügiger und unkomplizierter Online-Antrag im KfW-Zuschussportal seit November 2016 möglich Senkung Mindestinvestitionssumme: Förderung kleinerer Sicherungsmaßnahmen und Förderung Mieter Steigerung Attraktivität durch gestaffelte Zuschussförderung. Sinkende Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge Sicherung Förderung für 2019 durch bereitgestelltes Fördervolumen von 65 Mio. EUR durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 34

Mehr Komfort für alle durch Barrierefreiheit und Einbruchschutz Altersgerecht Umbauen (159, 455) Wir fördern alle, die Wohnimmobilien barrierearm umbauen oder in Einbruchschutz investieren: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbe) den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum Vorteile: attraktive Finanzierungskonditionen bzw. attraktiver Zuschuss einfache und klare Anforderungen an die Modernisierung bzw. den Umbau (technische Mindestanforderungen) Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 35

Kredit oder Zuschuss Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit Investitionszuschuss max. 50.000 EUR* 10,0 % für Maßnahmen zur Barrierereduzierung 20,0 % bzw.10,0 % für Einbruchschutzmaßnahmen Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen und Mieter können alternativ zum Kredit (159) Zuschuss (455) beantragen. Bemessungsgrundlage für Kredit bzw. Zuschuss ist Anzahl Wohneinheiten nach Umbau. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 36

Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1. Beratung durch Experten/Sachverständige 2. Gegensprechanlagen, Spione, Kameras 3. Bedienelemente und Hilfssysteme 4. Balkone, Loggien und Terrassen 5. Anpassung der Raumgeometrie 6. Umbau des Bades 7. Außenbeleuchtung 8. Wege und Stellplätze 9. Nachrüstung von Fenstern 10. Einbruchhemmende Türen 11. Eingangsbereich und Wohnungszugang 12. Überwindung von Treppen und Stufen 13. Alarmanlagen, Beleuchtung, Bewegungsmelder KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 37

Maßnahmen an Sanitärräumen (Förderbaustein 5, Auszug) Altersgerecht Umbauen (159, 455) Technische Mindestanforderungen (Auszug): Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden, mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein. Waschbecken müssen mind. 0,48 m tief sein, Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten. WCs müssen in ihrer Sitzhöhe dem Bedarf der Nutzer angepasst sein. Badewannen müssen Höhe von max. 0,50 cm haben. Bidets KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 38

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz Altersgerecht Umbauen (159, 455) Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türspione, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügel, Gegensprechanlagen) Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. Pilzkopfverriegelungen) Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme) Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. Bild-/Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder) Beachte: Förderung einbruchsichere Fenster, Balkon- und Terrassentüren in Energieeffizient Sanieren (151/152, 430). Einschaltung Sachverständiger empfohlen (Einzelmaßnahme) oder verpflichtend (Zuschussvariante Standard Altersgerechtes Haus) KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 39

Konditionen Altersgerecht Umbauen (159) Höchstbetrag: 50.000 EUR pro Wohneinheit Laufzeit bis zu 30 Jahre Zinsbindung bis 10 Jahre Tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 5 Jahre Sicherheiten bankübliche Sicherheiten Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat, beginnend 4 Monate nach Zusagedatum Sondertilgung Offener Gesamtbetrag gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung Kombination Kombination mit anderen Fördermitteln möglich KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 40

Jenseits des Tellerrandes Förderung durch die Bundesländer Kommunale Förderung Förderung durch das BAFA Achtung: Beihilfegrenzen beachten! KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 41

Finanzierung von Erneuerbaren Energien KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 42

KfW-Programm Erneuerbare Energien Programmteil Standard (270) Programmteil Speicher (275) Programmteil Premium (271/281, 272/282) Für Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung (z.b. Photovoltaikanlagen) Für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher Für größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 43

Strom erzeugen und nachhaltig nutzen Erneuerbare Energien Standard (270) Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die erzeugten Strom oder Teil davon einspeisen. Für in- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalem Besitz, Freiberufler und Landwirte. Gefördert werden: Anlagen zur Strom- oder Wärmeerzeugung KWK-Anlagen für Strom- und Wärmeerzeugung Speicher und Netze Planungs- und Installationskosten Digitalisierung der Energiewende Contracting-Vorhaben Modernisierungen mit Leistungssteigerung KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 44

Förderbeispiel: Bau PV-Anlage auf Betriebsgebäude Ein Bauherr baut Modulfläche mit ca. 250m², d. h. Photovoltaikanlage ca. 46 kwp auf bestehendes Bürogebäude. Förderfähig ist betriebsfertige Anlage, d. h. Kosten für: Photovoltaikmodule Wechselrichter Verkabelung und Netzanschluss Transport, Montage und Inbetriebnahme der Anlage technische Planungskosten. Investitionskosten von rund 140.000 EUR (netto) können in voller Höhe im KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270) finanziert werden. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 45

Mit Kredit und Tilgungszuschuss in Wärme investieren Erneuerbare Energien Premium (271/281, 272/282) Förderung von größeren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Antragstellerkreis: Privatpersonen, die erzeugte Wärme/Strom selbst nutzen, gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, Kommunen. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 46

Förderung KfW-Programm Erneuerbare Energien Förderfähige Investition und mögliche Förderung Investition Maßnahme Förderung (Auszug*) Solarkollektoranlagen ab 40 m² Bruttokollektorfläche bis 50 % Nettoinvestitionskosten Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung, Nennwärmeleistung > 100 kw bis 50 EUR je kw Nennwärmeleistung Wärmepumpen Nennwärmeleistung > 100 kw 80 EUR je kw Wärmeleistung Wärmenetze Wärmeabsatz mind. 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse 60 EUR je neu errichtetem Meter 1.800 EUR je Hausübergabestation, Bestand Wärmespeicher Speichervolumen > 10 m³ 250 EUR je m³ Speichervolumen Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas, Länge > 300 m Luftlinie bis 30 % förderfähigen Investitionskosten KWK-Biomasseanlagen Nennwärmeleistung > 100 kw bis max. 2 MW 40 EUR je kw Nennwärmeleistung Tiefengeothermie Bohrtiefe > 400 m, Temperatur Thermalfluid > 20 C, geotherm. Wärmeleistung > 0,3 MWth Anlage: 200 EUR je kw Nennwärmeleistung, Bohrkosten: bis 750 EUR je Meter Tiefe * ** Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien der Wirtschaft (Kredit), Start: 01.01.2019 KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 47

Erhöhte Tilgungszuschüsse für Austausch ineffizienter Heizungen Erneuerbare Energien Premium (271/281, 272/282) Zusätzlich 20 % Tilgungszuschuss für Austausch oder solarthermische Modernisierung besonders ineffizienter Heizungsanlagen (auf Basis fossiler Energien ohne Brennwerttechnik od. Brennstoffzellentechnologie und ohne Austauschpflicht nach 10 EnEV) Förderfähige Investitionen: Solarkollektoranlagen Biomasseanlagen KWK-Biomasseanlagen Wärmenetze Wärmepumpen Voraussetzung: Die neue Anlage wurde frühestens am 01.01.2016 in Betrieb genommen. KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 48

Konditionen Das fragt der Kunde die Bankberaterin zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 25 Mio. EUR je Vorhaben bis zu 20 Jahre bis zu 10 Jahre bis 3 Jahre banküblich 1 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat Gegen Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Fördermitteln möglich, nicht mit anderen KfW-Produkten KfW-Förderung / 9.5.2019 / Hannover 49

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