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Transkript:

Herzlich willkommen zum Brancheninfotag Gesundheitswesen Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 in der Praxis bzw. Umsetzung von Umweltmanagementsystemen gemäß EMAS Gesetzliche Grundlagen für Energieaudits bei Nicht KMU DIN EN 16247 Umsetzung aus der Sicht eines Beraters EMAS eine Alternative? Überblick Fördermittel 1

Referent Ingenieur- & Unternehmensberatungsgesellschaft mbh Tiergartenstraße 138 30559 Hannover Dirk Gremmel Fon (0511) 283 11 70 Fax (0511) 283 11 72 Dirk.Gremmel@unico.de www.unico.de Messen Sie uns an Ihrem Erfolg. 2

Gesetzliche Grundlagen für Energieaudits bei Nicht KMU 4

Gesetzliche Verankerung der Energieaudits gem. DIN EN 16247 Gesetzliche Grundlage Pflicht! EDL-G ( 8 ff) Optional: für Rückerstattungen / Umlagenbefreiung Strom-/EnergieStG (Spitzenausgleich i.s. 10 bzw. 55) EEG ( 63 ff) Betroffene Unternehmen Mögliche Maßnahmen zur Auswahl DIN EN 16247 Branchenunabhängig Produzierendes Gewerbe KMU Nicht KMU KMU Nicht KMU KMU - oder alternat. Verfahren gem. SpaEfV Wirtschaftszweige gem. Liste 1 / Liste 2 Anhang EEG Nicht KMU - * * ISO 50001 - Zertifizierung bis 12 2016 EMAS - Validierung bis 12 2016 Alle nicht KMU sind verpflichtet ein Energieaudit nach 16247-1 gem. EDL-G durchzuführen (alternativ ISO 50001 / EMAS) KMU: < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. Jahresumsatz oder < 43 Mio. Jahresbilanzsumme. * Sonderfall für Unternehmen mit > 1 GWh - <5 GWh 5

Ziele des Energieaudits / Umsetzung gem. DIN EN 16247 Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieeinflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Die Energieaudits müssen von unabhängigen und qualifizieren Auditoren durchgeführt werden, die entsprechend bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) registriert sind. Die BAFA beabsichtigt in der 4 jährigen Überwachungsperiode ca. 20 % der Audits stichprobenartig zu überprüfen (Achtung Bußgeld bis zu 50 000 bei Nichtumsetzung!) Die BAFA hat für die Durchführung der Energieaudits einen Praxisleitfaden herausgegeben http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/publikationen/merkblatt_ene rgieaudits.pdf Insgesamt müssen 90% des Gesamtenergieverbrauchs des Unternehmens durch das Energieaudit erfasst werden. 6

Umsetzung der DIN EN 16247-1 aus der Sicht eines Beraters 7

Energieaudits nach DIN 16247-1:2012 Energieaudits Teil 1: Allgemeine Anforderungen DIN EN 16247-1:2012 Allgemeine Anforderungen DIN EN 16247-2:2014 Gebäude DIN EN 16247-3:2014 Prozesse DIN EN 16247-4:2014 Transport E DIN EN 16247-5:2014 Kompetenz von Energieauditoren 8

Inhaltliche Struktur der DIN EN 16247-1 5. Elemente des Energieauditprozesses 5.1 Einleitender Kontakt 5.2 Auftakt-Besprechung 5.3 Datenerfassung 5.4 Außeneinsatz 5.4.1 Ziel des Außeneinsatzes 5.4.2 Verhalten 9

Struktur der DIN EN 16247 5.4.3. Ortsbegehungen 5.5 Analyse 5.6 Bericht 5.6.1 Allgemeines 5.6.2 Inhalt des Berichtes 5.7 Abschlussbesprechung 10

Die 3 Phasen eines Energieaudits gem. DIN EN 16247 PHASE I 5.1 Einleitender Kontakt 5.2 Auftaktbesprechung 5.3 Datenerfassung PHASE II 5.4 Außeneinsatz 5.5 Analyse 5.6 Bericht PHASE III 5.7 Abschlussbesprechung 11

Wesentliche Elemente des Energieauditprozesses Phase 1 5.1 Einleitender Kontakt Verbindliche Vereinbarungen mit der Organisation (Vertrag) Erfassung gesetzlicher und anderer Rahmenbedingungen Abgeschlossene / laufende / geplante Effizienzprojekte und deren Planungen bzw. Ergebnisse Status etablierter Managementsysteme Stakeholdererwartungen / Ziele ggf. Einschränkungen bezüglich möglicher Maßnahmen Erwartete Ergebnisse / Berichtsformate Rahmenbedingungen für Energieaudits und notwendige weitere Informationen insbesondere zu Datenerhebungen Interessenslagen des Auditors mit Einfluss auf die Ergebnisse 12

Wesentliche Elemente des Energieauditprozesses Phase 1 5.2 Auftaktbesprechung Information und Abstimmung mit den interessierten Kreisen bezüglich Ziele, Anwendungsbereich, Durchführung, Daten, Geheimhaltungsvereinbarungen, Ansprechpartner, u.a. Organisation muss einen Ansprechpartner für den Energieauditor bestimmen Treffen von Vereinbarungen zu Sicherheits- und Datenschutzanforderungen, Anforderungen an Datenerhebungen 13

Wesentliche Elemente des Energieauditprozesses Phase 1 5.3 Datenerfassung* Erfassung von (vorab, sofern verfügbar) energieverbrauchenden Systemen, Prozessen und Einrichtungen, Anpassungsfaktoren, betriebliche Entwicklungen und andere Einflussmöglichkeiten auf den Verbrauch Betriebs- und Wartungsdokumentationen Auswertungen von Energieverbräuchen / Trends Status vorhandener Energiemanagementsysteme Wirtschaftsfaktoren mit Bezug zu Effizienzmaßnahmen * In der Praxis mehrstufige Datenerfassung, vom Überblick bis zur Detailerhebung 14

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 1 Zu 5.1 Erstkontakt und 5.2 Auftaktbesprechung Geltungsbereichsabgrenzung und Unternehmensdefinitionen (Unternehmen = kleinste rechtliche selbständige Einheit, Eigenständigkeitskriterien klären, siehe BAFA Leitfaden Kap. 2.2). Ggf. Multisiteverfahren vorsehen sofern gleichartige Standorte betrieben werden (Beispiel Filialgeschäfte). Kriterien sind: Art der Tätigkeiten, Verbrauchsprofile, Größe und Mitarbeiteranzahl,..). Die Mindestanzahl der Audits bei Clusterbildung beträgt die Quadratwurzel aus der Anzahl der gleichartigen Standorte. Clusterkriterien sind zu dokumentieren, eine Übertragbarkeit der Erkenntnisse muss möglich sein! 15

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 1 Zu 5.1 Erstkontakt und 5.2 Auftaktbesprechung Energetische Datenaufnahmen (Messkonzept) und konkrete Umsetzungsplanungen in der Angebotsphase abgrenzen um Vergleichbarkeiten zu gewährleisten! bei mehreren Standorten / Unternehmenseinheiten: Einheitliche Erfassungsmethoden und Formate definieren (Checklisten, Berichte,..) Kick Off Veranstaltungen zentralisieren Synergien nutzen zu vorhandenen Systemen (z. B. Umweltmanagementsysteme gem. DIN EN ISO 14001) Konkrete Projektziele, Schwerpunkte und Erfassungstiefen definieren Auf BAFA Zulassungen der Auditoren achten! 16

Mögliche Vorbereitung auf die IST-Analyse - Phase 1: SWOT bezogen auf Energieeffizienz Strengths (Stärken) derzeitige Stärken des Unternehmens aus energetischer Sicht Opportunities (Chancen) geplante Projekte Zukunftsperspektiven (Best Case) Weaknesses (Schwächen) Verbesserungsbereiche im IST- Zustand Threats (Gefahren) Bedrohungspotentiale und entsprechendes Risikomanagement (Worst Case) 17

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 1 und Phase 2 Zu 5.3 Datenerfassung (vorab in Phase 1) Checkliste zur Vorabdatenabfrage erstellen, Vorerhebungen organisieren Betriebsgröße, Tätigkeitsgebiet, betriebliche Organisation und Ansprechpartner bisherige generelle Form der Datenerfassungen je Energieträger und vorhandene Datengrundlagen (mindestens EVU Abrechnungen) bereits durchgeführte Energieeffizienzprojekte energierelevante technische Einheiten (Erfassungsstrukturen definieren und clustern wie z.b. Produktionsanlagen, Infrastrukturelle Anlagen, Gebäude) 18

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 2 Zu 5.3 Datenerfassung Folgende Verbräuche können bei der Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs ausgenommen werden (Auswahl) Kraftstoffe von Dienstwagen durch Mitarbeiter, welche diese auch privat nutzen Energie, welche an Dritte weitergeleitet wird Energieverbrauch von Standorten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Energieverbräche mit marginaler Bedeutung (90 % Erfassungsquote beachten) Gebäudehüllen können von der Betrachtung ausgenommen werden, wenn ein Energieausweis vorliegt. Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude gem. Energieeinsparverordnung ( 16 EnEV - Energieausweis) systematisch bewertet Bei Mietobjekten kann eine Beschränkung auf die beeinflussbaren Faktoren erfolgen (also z.b. nicht die Gebäudehülle, die Heizungsanlage etc.). 19

Elemente des Energieauditprozesses Phase 2 5.4 Außeneinsatz Der Energieauditor muss das/die zu prüfende(n) Objekt(e) inspizieren, einleitenden Vorschläge für Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz generieren u.a. 5.5 Analyse Feststellung der bestehenden Situation hinsichtlich der energiebezogenen Leistung und Nutzung als Bezugspunkt für die Identifizierung und Messung von Verbesserungen Evaluation und Darlegung von Möglichkeiten zur Energieeffizienzverbesserung Maßnahmen zur Energieeinsparung sind anhand von vereinbarten Kriterien aufzulisten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind aufzuführen. Die Ergebnisse sind qualitativ abzusichern, umfassend zu dokumentieren und verifizierbar darzulegen. 20

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 2 Zu 5.3 (weitere) Datenerfassung, 5.4 Außeneinsatz und 5.5 Analyse Repräsentanz der Datenerfassungen und Reproduzierbarkeit Alle Energieträger beachten (Strom, fossile Brennstoffe, Wärme, erneuerbare Energien, Kraftstoffe) und Sekundärenergieverbräuche bei Effizienzbetrachtungen berücksichtigen (Druckluft, Abwärme,..) Dabei Relevanzgrenzen beachten Prozesse, Anlagen, Gebäude, Transportprozesse systematisch erfassen. Idealerweise wird das Unternehmen vorab in energetische Einheiten eingeteilt, die hinsichtlich der Kriterien Relevanz und Beeinflussbarkeit vorselektiert werden sollten. Für diese energetischen Einheiten kann auch die vorhandene Güte der Datenerfassung ermittelt und bewertet werden 21

Zu Datenerfassung Phase 2 Zusammenfassung von Anlagen, Betriebsbereichen oder Prozessen als Basis für die Energetische Bewertung, Definition von energetischen Einheiten Einteilung anhand von: Lageplan: Halle 1 Halle 2 Verwaltungsgebäude Fertigungsprozess Einzelne Prozessschritte Bereiche Produktionsanlagen Peripherie Gebäude Vorhandene Zählerstrukturen EVU UV 1 UV 2 Siehe auch DIN EN 16247 3 Prozesse 22

Zu Datenerfassungen - Phase 2 Bewertung der Relevanz des Energieverbrauchs (z.b. Strom) eines einzelnen Verbrauchers (energetische Einheit) bezogen auf den gesamten Stromverbrauch der Organisation es sollten genaue Schwellenwerte definiert werden, damit ein Dritter die Bewertung nachvollziehen kann Bewertung der Beeinflussbarkeit der einzelnen Energieverbräuche. Hierbei kann unterteilt werden in Technisch Organisatorisch Persönlich Beispiel: 1 = hoch, 2 = mittel, 3 = gering 23

Zu Datenerfassung - Phase 2 c) Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung Identifizieren Priorisieren Aufzeichnen Bei der Suche nach möglichen Effizienzmaßnahmen sollte die Wirtschaftlichkeit zunächst außer Acht gelassen werden (Folgeschritt zur Priorisierung) A 3 1 Ganzheitliche Betrachtung bei der Definition von Effizienzmaßnahmen ist wichtig, da Einzelmaßnahmen ggf. negative/unerwünschte Auswirkungen haben können: Dämmung von Maschinen kann zum erhöhten Heizbedarf in der Halle führen C 4 3 1 2 24

Energiedatenermittlung - Phase 2 Energetische Bewertung - Beispiel Zuordnung Bereich Technische Einheit Elektrischer Strom [kwh pro Jahr] Technik Relevanz bezogen auf Energieverbrauch Beeinflussbarkeit Organisatorisch Persönlich Bewertung Produktion Mischlinie Mischer 1 8.706.605 A 3 1 2 A1 + = Handlungsbedarf Relevanz: A = hoch, B= mittel, C= gering A = > 1.000.000 kwh B = > 20.000 kwh < 1.000.000 kwh C = < 20.000 kwh Beeinflussbarkeit: 1 = hoch, 2= mittel, 3 = gering 25

Erfolgsfaktoren bei der praktischen Umsetzung Phase 2 Zu 5.3 Datenerfassung, 5.4 Außeneinsatz und 5.5 Analyse Repräsentanz der Datenerfassungen und Reproduzierbarkeit Gesamterfassungsquote über das Energieaudit > 90 %, d.h. Marginalverbrauche dürfen vernachlässigt werden Bei Mietobjekten ist eine Beschränkung auf die vom Nutzer beeinflussbaren Energieverbräuche möglich Transportbereiche sind zu berücksichtigen sofern die Fahrzeuge dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen und Kosten vom Unternehmen getragen werden siehe auch DIN EN 16247-4 Minimal für einen Bezugszeitraum von 12 Monaten zur Verfügung stehende Datenbasen sind: EVU Abrechnungen, Lastgangaufzeichnungen, vorhandene Zähleraufzeichnungen plausible und verifizierbare Schätzungen sind möglich! Keine konkrete Anforderungen an die Messtechnik in der DIN 16247-1. Temporäre Messungen können eine sinnvolle Ergänzung sein 26

Beispiel Energiedatenerfassung / Datenerhebung - Phase 2 Aufstellung der Energieverbräuche des Betrachtungszeitraumes Umrechnung in kwh Prozentualen Anteil am Gesamtverbrauch ermitteln Ggf. Auswertung von Lastganglinien Erfahrungsgemäß müssen Energieträger mit Anteil von weniger als 5% vom Gesamtenergieverbrauch im Rahmen der energetischen Bewertung nicht detaillierter betrachtet werden (analog der Vorgaben zur ISO 50001) 27

Beispiel Liste der Verbesserungspotenziale Phase 2 und final in Phase 3 A= höchste Priorität B= mittlere Priorität C= nachrangig P= Positives 28

Energiedatenerfassung Phase 2 ergänzendes Messkonzept und Plausibilitätsprüfung EVU UV 1 UV 2 UV 3 UV 4 Extruder Kompressor 1 Ofen 1 Kompressor 2 Ofen 2 Messungen empfehlenswert Datum EVU Zähler (kwh) UV 1 (kwh) UV 2 (kwh) UV 3 (kwh) UV 4 (kwh) Summe UV (kwh) Abweichung (kwh) Abweichung Ist in % Abweichungstoleranz 01.02.15 200.473 2.282 150.023 2.901 40.139 195.345 5.128 2,56 < 5% 01.03.15 180.043 1.400 138.638 1.944 32.009 173.991 6.052 3,36 <5% 29

Beispiel mobile temporäre Messung 30

Beispiel Handlungsoptionen Gebäude Repräsentanz und Verhältnismäßigkeit berücksichtigen: bei Mietobjekten ggf. Verzicht auf Betrachtung der Gebäudehülle und TGA (technische Gebäudeausrüstung) sofern Energiepass i.s. der Energieeinsparverordnung 2014 vorliegt Fokussierung auf beeinflussbare Aspekte, keine Detailbetrachtung von Gebäuden bei weniger als 10 % Anteil am Gesamtenergieverbrauch Beispiel für handelnde Parteien bei Energieaudits in Gebäuden: Bsp. Parteien eines Energieaudits.pdf Checkliste für den Außeneinsatz und für Gebäudebegehungen: Bsp. Checkliste Begehung.pdf Checklisten für die Analyse bei Energieaudits in Gebäuden: Bsp. Checkliste Energieaudit.pdf Siehe DIN EN 16247 2 Gebäude 31

Elemente des Energieauditprozesses Phase 3 5.6 Bericht Der Auditor muss einen qualitätsgesicherten Bericht erstellen, Inhalt: Zusammenfassung Rangfolge von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz Hintergrundinformationen zum Audit Kontext des Audits, auditierte Organisation, relevante Normen und Vorschriften etc. Energieaudit Beschreibung des Audits, Anwendungsbereich, Datenerfassung und - Verifizierung, Analysemethoden und getroffene Annahmen, Grenzen der Genauigkeit bei Schätzungen / Messungen / Berechnungen Möglichkeiten der Verbesserung der Energieeffizienz Vorgeschlagene Maßnahmen, Empfehlungen auch zu Fördermitteln / Zuschüssen, Plan und Ablaufplan für die Umsetzung, Mess- und Nachweisverfahren zur Erfolgsberteilung Schlussfolgerungen 32

Beispiel Phase 3 - Energieauditbericht Zusammenfassung: Energieeffizienzmaßnahmen-Katalog Umsetzungsplan Hintergrund: Allgemeine Informationen / Kontext des Energieaudits Beschreibung der auditierten Objekte Relevante Normen und Vorschriften Beschreibung des Energieaudits: Anwendungsbereich, Ziel, Ablauf Informationen zur Datenerfassung Analyse des Energieverbrauchs Priorisierungskriterien Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz (im Detail): Maßnahmen, Empfehlungen, Ablaufplan für die Umsetzung Annahmen Wirtschaftlichkeitsanalyse Infos über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen Wechselwirkungen Mess- und Nachweisverfahren Schlussfolgerungen 33

EMAS Environmental Management and Audit Scheme http://ec.europa.eu/environment/emas/register/ http://ec.europa.eu/environment/emas/documents/articles_en.htm 34

EMAS Grundlagen Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung Weltweit anspruchsvollstes freiwilliges System für nachhaltiges Umweltmanagement Anerkannt in allen energiesteuerrechtlichen Belangen in Deutschland (EEG Befreiung, Steuererstattungen i.s. der SpaEfV), Nachweis gem. EDL-G) EU-Verordnung mit Sonderstellung, da die Umsetzung freiwillig ist. Ziel im Unternehmen ist die Verbesserung der Umweltleistung und Erreichen der selbstgesteckten Umweltziele. Unterstützt Organisationen jeder Branche und Größe. Siehe Praxisleitfäden und Umsetzungshilfen http://www.emas.de/fileadmin/user_upload/06_service/pdf-dateien/emas-service-downloadsgesamt.pdf 35

EMAS Struktur 9 Kapitel In den 52 Artikeln der Verordnung sind vor allem die formalen Funktionsprinzipien und groben Grundpflichten verankert. Hier geht es vorwiegend um: 8 Anhänge Die 8 Anhänge definieren im Wesentlichen genauer, welche Forderungen an die teilnehmenden Organisationen im Detail gestellt werden: Verfahrensabläufe Zuständigkeiten Formalien Teilnahmevoraussetzungen Ermittlung der Umweltleistung Mindestanforderungen an das M- System Zu veröffentlichende Umweltdaten Überwachung der Einhaltung der Anforderungen durch Umweltgutachter 36

Maßgebliche Aspekte / Kernforderungen Basismanagementsystems ist die ISO 14001, darüberhinausgehende Forderungen sind Umweltprüfung zum Projektstart Nachweisliche Rechtskonformität Verbesserung der Umweltleistungen und Belegführung anhand von Kernindikatoren (Kennzahlen) die sich ausdrücklich auch auf Energieeffizienz beziehen Mitarbeiterbeteiligung und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Offener Dialog mit Interessenspartnern Publikation relevanter Daten in Form einer Umwelterklärung Prüfungsakt : Validierung der Unterlagen durch Umweltgutachter, Eintragung in ein Zentralregister, vereinfachte Validierungsverfahren jährlich Berechtigung zur Verwendung des EMAS Logos 37

Ablauf der EMAS-Validierung ISO 14001 Umweltprüfung Umweltpolitik und Programme Aufbau UMS Umweltbetriebsprüfung Umwelterklärung Prüfung durch Umweltgutachter Registrierung Erfassung der geltenden Umweltvorschriften Erfassung der direkten und indirekten Umweltaspekte Kriterien für die Beurteilung der Bedeutung der Umweltauswirkungen Prüfung aller angewandten Praktiken und laufenden Verfahren des UM Bewertung der Reaktion auf frühere Vorfälle Beschreibung der Organisation Umweltpolitik und kurze Beschreibung UMS Umweltaspekte Umweltziele Umweltleistungsdaten Sonstige Faktoren der Umweltleistung Bezugnahme auf geltende Rechtsvorschriften Name des Umweltgutachters 38

Vorteile der EMAS-Validierung Integriert Umwelt- und Energiemanagementanforderungen (nur ein System!) EMAS Validierungsverfahren kann Zertifizierungsverfahren gem. DIN EN ISO 14001 bzw. DIN EN ISO 50001 ersetzen und Kosteneinsparpotential im Zert. Verfahren eröffnen Anerkannt bei allen energiesteuerrechtlichen Erstattungs- / Befreiungsanträgen Integrierte Betrachtung der Umweltleistungen und Nachhaltigkeitsbestrebungen, Glaubwürdigkeit und Transparenz der Umweltdaten gegenüber der Öffentlichkeit Privilegien im Verwaltungs- und Umweltrecht je nach Bundesland 39

Überblick Fördermittel Richtlinie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 18. März 2015 Richtlinie: http://www.bmwi.de/bmwi/redaktion/pdf/p-r/richtlinieenergiemanagementsysteme.pdf Fördermittellink: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html 40

Gegenstand der Förderung Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (stationäre Messtechnik) für Energiemanagementsysteme Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme (Liste förderfähiger Energiemanagementsoftware, siehe: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/p ublikationen/energiemanagementsoftware.pdf ) In Verbindung mit einer Erstzertifizierung: externe Beratungen Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / EMB 41

Antragsberechtigung Grundsätzlich antragsberechtigt sind alle Unternehmen (rechtlich selbstständige Einheiten) mit Sitz oder mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind u.a.: Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung gestellt haben und zum Nachweis eines zertifizierten Energie- oder Umweltmanagementsystem nach 64 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2014 verpflichtet waren Unternehmen, die kein KMU sind und denen im Jahr der Antragstellung der Spitzenausgleich gewährt wird 42

Art und Höhe der Förderung Die Höhe der Zuwendungen beträgt: für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 6.000 Euro für die Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro Für externe Beratung wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal ein Betrag von 3.000 Euro gewährt. Für die Schulung der Mitarbeiter wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Schulungskosten, maximal ein Betrag von 1.000 Euro gewährt. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Die Gesamtsumme aller erhaltenen öffentlichen Beihilfen des antragstellenden Unternehmens darf in den letzten drei Jahren 200.000 Euro nicht übersteige 43

Förderverfahren Bewilligungsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Antrag und Bewilligung: Elektronisches Verfahren Antragstellung vor Vorhabenbeginn (= Abschluss eines der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrags, Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden) Mit dem Vorhaben darf erst mit dem im Zuwendungsbescheid genannten Datum begonnen werden. Projektdurchführung und Auszahlung Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abgeschlossener Prüfung eines Verwendungsnachweises innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme (erfolgreiche Zertifizierung durch einen Zertifizierer bzw. Inbetriebnahme der Software oder Messtechnik) 44

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 45