Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes brachte mit 2017 nun folgende Änderung bei der Ausbildung und den Zugängen:

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Transkript:

Anfrage FPÖ eingelangt: 11.1.2018 Zahl: 29.01.352 LAbg Cornelia Michalke Frau Landesrätin Katharina Wiesflecker Herrn Landesrat Dr. Christian Bernhard Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 11. Jänner 2018 Betrifft: Anfrage gemäß 54 GO d LT Zukunft der Pflege in Vorarlberg Sehr geehrte Frau Landesrätin, sehr geehrter Herr Landesrat! Bereits in mehreren Landtagssitzungen haben wir auf die Dringlichkeit der Ausbildung von Pflegepersonal hingewiesen und diese Notwendigkeit entsprechend untermauert. Neben der demografischen Entwicklung zeigt auch die Pflegepersonalbedarfsprognose Vorarlberg, die die Vorarlberger Landesregierung Anfang 2017 bei der Gesundheit Österreich Forschungs- und Planungs-GmbH (GÖG) in Auftrag gegeben hat, entsprechenden Handlungsbedarf. Diese Studie zeigt im Detail auf, dass wir sowohl diplomiertes Personal aber ebenso nötig Personal in den Bereichen Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz benötigen. Bis 2016 ermöglichte die gesetzliche Vorgabe im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz die 3-jährige Diplomausbildung mit Zugang 10. Schulstufe (ohne Matura möglich) und die 1-jährige Ausbildung zum Pflegehelfer mit Zugang 9. Schulstufe. Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes brachte mit 2017 nun folgende Änderung bei der Ausbildung und den Zugängen: 1-jährige Ausbildung zum Pflegeassistenten mit Zugang 9. Schulstufe und Erstberuf 2-jährige Ausbildung zum Pflegefachassistent mit Zugang 10. Schulstufe 6 Semester Fachhochschule Ausbildung zum Pflegebachelor mit Zugang Matura (Sonderausbildungen (Intensiv, OP, Psychiatrie) sollen auch bei der FH erfolgen)

Bis 2024 soll laut Gesetz möglichst vollständig umgestellt sein. Nachdem bei der Vorstellung der Studie von den Fachpersonen mitgeteilt wurde, dass insbesondere die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sehr schlecht angenommen wird und uns bei der Ausbildung von Pflegepersonal die Zeit davon rennt, erlaube ich mir, an sie, folgende zu richten: A N F R A G E 1) Wie ist die Auslastung in den 3 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Vorarlberg? 2) Sind die Lehrgänge ausgebucht und können die Lehrgänge planmäßig Frühling/ Herbst in voller Personenanzahl durchgeführt werden? 3) Stehen den Schulen sowohl die für die Praktika notwendige Infrastruktur als auch die Fach-Lehrpersonen zur Verfügung? 4) Haben die Schulen in räumlicher Hinsicht freie Kapazitäten? 5) Haben die Schulen freie Kapazitäten was die Lehrpersonen anbelangt? 6) Wenn für den Zugang zur 1-jährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz ein Erstberuf notwendig ist, ist das wie zu verstehen? 7) Wenn der 2-jährige Lehrgang zur Ausbildung zum Pflegefachassistent schlecht angenommen wird, weil diese Personen nur unter Anleitung von diplomiertem Personal arbeiten dürfen, wie und mit wem können wir diese Anzahl an auszubildenden Personen kompensieren? 8) Für den Zugang zu einer Ausbildung an der Fachhochschule ist in der Regel eine Matura notwendig. Ist vorgesehen, dass interessierte Quereinsteiger aus anderen Bereichen auch einsteigen können? 9) Ist sichergestellt, dass an der Fachhochschule ausgebildetes Personal Praktika in ausreichendem Umfang erhält? 10) Wo finden diese Praktika statt? 11) Muss dafür zusätzliche Infrastruktur geschaffen werden? 12) Benötigt es dafür zusätzliches Anleitungspersonal während den Praktikas? 13) Ist es möglich an den bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen Blockunterrichte für Auszubildende in einer trialen Ausbildungsform (Stichwort Pflegelehre) anzubieten, also als Berufsschulen zu fungieren?

14) Wäre entsprechendes fachliches Lehrpersonal für eine solche triale Ausbildung verfügbar? 15) Die Umsetzung des neuen GUK bedeutet für Vorarlberg ein Stück weit, dass ein bewährtes System aufgrund der vorgesehenen Akademisierung droht ausgehöhlt zu werden oder sind sie auch der Meinung, dass das Berufsdiplom als Baustein beibehalten werden soll? 16)Die Umsetzung des neuen GUK in Tirol erfolgte meines Wissens unter starker Einbindung der dortigen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, was aus unserer Sicht auch Sinn macht. Wie ist die diesbezügliche Kooperation Fachhochschule Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Vorarlberg angedacht? Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen LAbg Cornelia Michalke FPÖ-Sozialsprecherin

Beantwortet: 31.1.2018 Zahl: 29.01.352 Frau Landtagsabgeordnete Bregenz, 30.01.2018 Cornelia Michalke Landtagsklub der FPÖ Landhaus 6900 Bregenz im Wege der Landtagsdirektion Betrifft: Anfrage vom 11.01.2018, Zl. 29.01.352 Zukunft der Pflege in Vorarlberg Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Michalke, Ihre gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an Landesrätin Katharina Wiesflecker und mich gerichtete Anfrage Zukunft der Pflege in Vorarlberg beantworte ich als zuständiges Regierungsmitglied für die Pflegeausbildung wie folgt: Frage 1: Wie ist die Auslastung in den 3 Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Vorarlberg? Alle drei Krankenpflegeschulen (KPS) in Vorarlberg sind derzeit voll ausgelastet. In den angebotenen Diplomausbildungen sind alle Ausbildungsplätze belegt. KPS Rankweil: Ausbildung zum gehobenen Dienst mit 36 Teilnehmenden jeweils im Herbst Ausbildung im gehobenen Dienst 194 Teilnehmende (5 Lehrgänge, Frühjahr/Herbst 2015/16/17) Ausbildung Pflegefachassistenz 17 Teilnehmende Ausbildung Pflegeassistenz 27 Teilnehmende Ausbildung Pflegeassistenz in Kooperation mit dem BFI 16 Teilnehmende Geplante Ausbildung Pflegefachassistenz (Beginn 04/2018) 30 Teilnehmende Geplante Ausbildung Pflegeassistenz (Beginn 04/2018) 30 Teilnehmende KPS Unterland: Ausbildung zum gehobenen Dienst mit 30 Teilnehmenden jeweils im Herbst. Frage 2: Sind die Lehrgänge ausgebucht und können die Lehrgänge planmäßig Frühling/Herbst in voller Personenanzahl durchgeführt werden? KPS Rankweil: Die KPS Rankweil ist mit dem Herbst-Kurs ausgelastet. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich www.vorarlberg.at DVR 0058751 christian.bernhard@vorarlberg.at T +43 5574 511 24000 F +43 5574 511 924196

Die Ausbildungszahlen in den Diplom-Herbstlehrgängen wurden auf 60 (inkl. Repetenten) erhöht. Der Frühjahresdiplomkurs wurde ab 2017 durch eine PA/PFA- Ausbildung (je 30 Teilnehmende) ersetzt. KPS Unterland: Ausbildung zum gehobenen Dienst mit 30 Teilnehmenden jeweils im Herbst. Der Diplomkurs im Frühjahr 2018 ist entfallen, eine PFA- Ausbildung konnte wegen mangelnden Bewerbern nicht durchgeführt werden. Frage 3: Stehen den Schulen sowohl die für die Praktika notwendige Infrastruktur als auch die Fach- Lehrpersonen zur Verfügung? In allen drei Krankenpflegeschulen stehen sowohl für die Praktika die nötige Infrastruktur als auch die erforderlichen Fachlehrpersonen zur Verfügung. Frage 4: Haben die Schulen in räumlicher Hinsicht freie Kapazitäten? KPS Rankweil: In der KPS Rankweil könnte eine zusätzliche Klasse (max. 20 Personen) mit Start im Frühjahr und optimaler Abstimmung der Jahresplanung untergebracht werden (der Personalstand müsste jedoch erhöht werden). Ab Herbst 2018 sind zusätzlich zum derzeitigen Kursprogramm 2 Räume für die FHV frei zu stellen. Dadurch sind die Räume sehr gut ausgelastet. KPS Unterland: Keine freien Raumkapazitäten. Frage 5: Haben die Schulen freie Kapazitäten was die Lehrpersonen anbelangt? KPS Rankweil und Unterland: Derzeit keine freien Personalkapazitäten Ab Herbst 2018 werden Lehrpersonen für das fachpraktische Training der FHV abbestellt. Die aktuellen Personalressourcen sind damit ausgeschöpft. Frage 6: Wenn für den Zugang zur 1-jährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz ein Erstberuf notwendig ist, ist das wie zu verstehen? Der Gesetzgeber hat dies nicht eindeutig ausformuliert: 97 (1) GuKG: Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren, dürfen nur in eine Ausbildung in der Pflegefachassistenz aufgenommen werden. Als berufliche Qualifikation gelten in Vorarlberg ein Lehrabschluss und schulische Abschlüsse, die mit einer beruflichen Qualifikation verbunden sind (HAS, HAK, HTL..) Frage 7: Wenn der 2-jährige Lehrgang zur Ausbildung zum Pflegefachassistent schlecht angenommen wird, weil diese Personen nur unter Anleitung von diplomiertem Personal arbeiten dürfen, wie und mit wem können wir diese Anzahl an auszubildenden Personen kompensieren? Da bisher das Berufsbild der PFA nicht vorhanden war, werden die Tätigkeiten wie bisher von diplomiertem Personal und sofern möglich von PA ausgeführt. Seite 2

Frage 8: Für den Zugang zu einer Ausbildung an der Fachhochschule ist in der Regel eine Matura notwendig. Ist vorgesehen, dass interessierte Quereinsteiger aus anderen Bereichen auch einsteigen können? Die Zugangsberechtigung ist gem. den 4 und 8 Fachhochschul-Studiengesetz geregelt. Die fachliche Zugangsvoraussetzung für einen Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen. Auch bei vorliegender Studienberechtigungsprüfung ist eine Aufnahme in den Fachhochschul- Bachelorlehrgang möglich. Bei einschlägigen beruflichen Qualifikationen (Abschluss aller Lehrberufe und berufsbildenden mittleren Schulen in den Bereichen Gesundheit und Soziales oder einer vergleichbaren Ausbildung oder einer abgeschlossenen Ausbildung in Pflegefachassistenz) müssen Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik abgelegt werden, wonach eine Aufnahme in die Bachelor-Ausbildung möglich ist. Frage 9: Ist sichergestellt, dass an der Fachhochschule ausgebildetes Personal Praktika in ausreichendem Umfang erhält? In der Bachelorausbildung müssen Praktika im Umfang von 2.300 Stunden absolviert werden, wobei die Praktika in der Akutpflege, der Langzeitpflege, der mobilen Pflege und der Prävention/Rehabilitation absolviert werden müssen. Von der FH Vorarlberg werden die Praktika durch die Praxiskoordinationsstelle geplant und organisiert. Eine Einrichtung wird nur dann als Praktikumsstelle aufgenommen, wenn die personellen sowie die strukturellen Anforderungen gewährleistet sind. Alle Praktikumsstellen müssen den Anforderungen hinsichtlich der Gewährleistung der vorgesehenen Kompetenzvermittlung sowie in der qualitativen und quantitativen Personal- und Sachausstattung entsprechen wie: Ausgebildete Praxisanleitungen stehen zur Verfügung Fachkompetente Personen stehen zur Verfügung Schriftlich festgelegtes Ausbildungskonzept für die Praktika liegt vor Erforderliche pflegerische Schwerpunkte müssen etabliert sein Zwischen- und Endbeurteilung der Studierenden muss gewährleistet sein. Dies wird durch einen Fragenkatalog an die Praktikumsstelle überprüft. Frage 10: Wo finden diese Praktika statt? Siehe Frage 9 Frage 11: Muss dafür zusätzliche Infrastruktur geschaffen werden? Die Praktikumsstellen im Land Vorarlberg sind vorhanden, es müssen keine neuen Strukturen geschaffen werden. Die Praxiskoordinationsstelle ist an der FH Vorarlberg angesiedelt. Frage 12: Benötigt es dafür zusätzliches Anleitungspersonal während den Praktikas? Siehe Frage 9 Seite 3

Frage 13: Ist es möglich an den bestehenden Gesundheits- und Krankenpflegeschulen Blockunterrichte für Auszubildende in einer trialen Ausbildungsform (Stichwort Pflegelehre) anzubieten, also als Berufsschulen zu fungieren? Dies wäre nur dann möglich, wenn das derzeitige Ausbildungsangebot an den drei Schulstandorten reduziert würde und die personellen und infrastrukturellen Ressourcen zugunsten der Pflegelehre umgeschichtet werden. Frage 14: Wäre entsprechendes fachliches Lehrpersonal für eine solche triale Ausbildung verfügbar? Derzeit an allen drei Schulstandorten nicht. Qualitativ ja, quantitativ nein. Frage 15: Die Umsetzung des neuen GUK bedeutet für Vorarlberg ein Stück weit, dass ein bewährtes System aufgrund der vorgesehenen Akademisierung droht ausgehöhlt zu werden oder sind sie auch der Meinung, dass das Berufsdiplom als Baustein beibehalten werden soll? Die Überführung der gehobenen Ausbildung für GuKP in eine Fachhochschul-Ausbildung mit Bachelor-Abschluss ist die Angleichung an den europäischen Standard (Bologna- Prozess) und die Umsetzung der GuKG-Novelle. Ab dem Jahre 2024 werden nach Auslaufen der Übergangsregelung an den Gesundheits- und Krankenpflegschulen keine Ausbildungen zum gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst nach altem Muster mehr angeboten. Die Beibehaltung des Berufsdiploms nach altem Muster ist deshalb nicht möglich. Frage 16: Die Umsetzung des neuen GUK in Tirol erfolgte meines Wissens unter starker Einbindung der dortigen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, was aus unserer Sicht auch Sinn macht. Wie ist diesbezügliche Kooperation Fachhochschule Gesundheits- und Krankenpflegeschulen in Vorarlberg angedacht? Das Bundesland Vorarlberg verfügt über eine eigene Fachhochschule, die im Herbst 2018 das erste Mal mit der Bachelor-Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege beginnt. In den nächsten Jahren ist die Erhöhung der Ausbildungsplätze vorgesehen. Bereits im ersten Ausbildungsjahr erfolgt eine Kooperation mit der Krankenpflegeschule Feldkirch. In den nächsten Jahren ist auch die Einbeziehung der anderen Krankenpflegeschulen in Vorarlberg als Kooperationspartner vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 4