Verkehrssicherheit in der Radverkehrsplanung Mag. Martin Pfanner KFV Kuratorium für Verkehrssicherheit Juni 2014 ÖSTERREICHISCHER RADGIPFEL in Bregenz
Radverkehr in Österreich Quelle: BMLFUW 2013 * Erhebungen (2001, 2008, 2011), österreichweite Hochrechnung 2010
Verletzte Radfahrer 8.000 7.000 6.000 5.912 5.837 5.804 5.412 5.775 5.559 5.745 6.695 6.335 5.000 5.509 5.422 5.335 5.417 4.835 4.000 3.000 2.000 1.000-2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Getötete Radfahrer 90 80 70 60 50 40 30 20 10-2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Verletzte und Getötete Radfahrer 2012 Verletzte Getötete 20% 44% 56% 80% Freiland Ortsgebiet Freiland Ortsgebiet
Radverkehrsunfälle nach Unfalltypen Unfälle mit nur einem Beteiligten Rechtwinkelige Kollisionen auf Kreuzungen Rechtwinkelige Kollisionen auf Kreuzungen Unfälle im Richtungsverkehr Sonstige Unfälle mit zwei oder mehr Beteiligten Unfälle beim Abbiegen oder Umkehren Unfälle beim Abbiegen oder Umkehren Fußgängerunfälle Unfälle im Begegnungsverkehr Unfälle mit haltenden oder parkenden 0% 10% 20% 30% 40% 50% Ortsgebiet Freiland
Häufige Ursachen für Unfälle auf Radwegen: Kraftfahrer, die im Querverkehr den Vorrang der Radfahrer missachten Sichteinschränkungen rechtabbiegender Kraftfahrer auf geradeaus fahrende Radfahrer Grundstückszufahrten Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern auf gemischten Geh- und Radwegen Fußgängerquerungsstellen Mangelhafte Beleuchtung von Fahrbahnquerungsstellen
Häufige Unfallursachen auf Fahrbahnen mit Kfz- Verkehr Großer Geschwindigkeitsunterschied zwischen RF u. Kfz Sichteinschränkungen auf geradeaus fahrende und rechts stehende Radfahrer Konflikte zwischen linksabbiegenden Radfahrern und nachfolgenden oder entgegenkommenden Kraftfahrern Linksabbiegende Kraftfahrer, die entgegenkommende geradeaus fahrende Radfahrer gefährden Probleme mit ruhendem Verkehr Zu geringer Seitenabstand zwischen Radfahrern und Kfz
RVS Radfahrer Knotenpunkte im Freiland Freihalten der notwendigen Sichtweiten Bei Bedarf Geschwindigkeitsbegrenzung für den Kfz-Verkehr Deutliche Hinweise auf den querenden Radverkehr (z.b. Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen, gelbes Blinklicht) Zusätzliche Querungshilfen nach Bedarf (z.b. Mittelinsel, VLSA)
Sicherheitsfallen Bereiche Organisationsprinzip des Radverkehr Mindestfahrbahnbreiten bei Radfahranlagen Freihaltung des Verkehrsraumes von Hindernissen Sicherheit von Querungsstellen/ bei Knotenpunkten Fahrbahnzustand mit ausreichender Qualität Direkte Radverbindungen Lückenlose Radwegweisung Kennzeichnung der Radfahranlagen
Fahrradstraße (Beispiel Hard)
Kriterien für die Auswahl der RVA DTV [Kfz/Tag] 20.000 15.000 10.000 5.000 M I S C H E N Mischverkehr oder Mehrzweckstreifen MISCHEN oder TRENNEN T R E N N E N Mischverkehr, Mehrzweckstreifen, Radfahrstreifen oder Radwege 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 V85 [km/h] Radfahrstreifen oder Radwege nur Radwege
Kriterien für die Auswahl der RVA
Radwege ohne Benützungspflicht ( Detailprüfung ) Geh- und Radweg
Radwege ohne Benützungspflicht ( JA ) Radweg (Radweg links der Fahrbahn - Einbahnführung) z.b. Gußhausstraße / Wien 4
Radwege ohne Benützungspflicht ( JA ) Radweg (Radweg rechts der Fahrbahn - Einbahnführung) z.b. Schubertstraße / Linz
RVS 03.02.13 Radverkehr Streckenbereich FSV Infonachmittag Radverkehr Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, KfV Dipl.-Ing. Gregor Stratil-Sauer, Stadt Wien
Entwurfselemente Lichtraum und Verkehrsraum
Sichtweiten: Anhaltesichtweiten: An allen Stellen einer Radverkehrsanlage sind ausreichende Sichtfelder freizuhalten, damit eventuelle Gefahren rechtzeitig erkannt und davor angehalten werden kann. An einer Radfahrerüberfahrt muss der Lenker des herankommenden Fahrzeuges, um vor der Radfahrerüberfahrt anhalten zu können, den Radfahrer rechtzeitig wahrnehmen können. Das erforderliche Sichtfeld bei einer Radfahrerüberfahrt ergibt sich aus dem geschwindigkeitsabhängigen Anhalteweg der herankommenden Fahrzeuge und der Strecke des Radfahrers bis zur Fahrfläche, die erforderlich ist, um vom Fahrzeuglenker wahrgenommen werden zu können. 85% Kfz-Geschwindigkeit im Querverkehr auf der Straße Anhalteweg der Fahrzeuge 20 km/h 10 m 30 km/h 20 m 40 km/h 30 m 50 km/h 45 m
Negativ
24 Name der Veranstaltung Vortragender
Streckenbereich Radfahren gegen die Einbahn Ausnahme per Verordnung Ausnahmeregelung ist durch Zusatztafeln kundmachen bei breiten Querschnitten: Trennung durch Leit- oder Sperrlinien bei schmalen Querschnitten (unter 3,75m): ohne markierten Fahrstreifen Kennzeichnung mittels Richtungspfeilen, Fahrradsymbolen und Linien (insbesondere im Kreuzungsbereich) Zusätzliche Maßnahmen auf unübersichtlichen Knotenpunkten (z.b. Verkehrsinsel bzw. Fahrradschleusen oder Fahrbahnerhöhungen) 26
Dipl.-Ing. Klaus Robatsch Danke für die E-Mail: klaus.robatsch@kfv.at Tel: +43-(0)5 77 0 77-1500 Aufmerksamkeit! KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Schleiergasse 18 A-1100 Wien Fax: +43-(0)5 77 0 77-1186 www.kfv.at
Straßentypen Tabelle 1: Anzustrebendes Organisationsprinzip des Radverkehrs im Ortsgebiet Untergeordnete Straßen Straßentyp Fußgängerzone (ausgen. Radfahrer) Wohnstraße Begegnungszone Anliegerstraße, Sammelstraße Erlaubte Höchstgeschw. Schrittgeschw. (bis 10 km/h) Schrittgeschw. (bis 10 km/h) 20 km/h 30 km/h ( 40 km/h) Anzustrebendes Organisationsprinzip Mischprinzip Fußgänger und Rad Mischprinzip Fußgänger, Rad und Kfz Mischprinzip Fußgänger, Rad und Kfz Mischprinzip Rad und Kfz Querschnitt Niveaugleiche Verkehrsfläche Niveaugleiche Verkehrsfläche Niveaugleiche Verkehrsfläche Fahrbahn Untergeordnete Straße für MIV, übergeordnete Straße für Fahrrad Fahrradstraße Anrainer 30 km/h Mischprinzip Rad und Kfz Fahrbahn Übergeordnete Straßen Begegnungszone Sammelstraße, Hauptstraße Hauptstraße, Hochleistungsstraße 20 km/h 50 km/h > 50 km/h Mischprinzip Fußgänger, Rad und Kfz Trennprinzip Kfz - Rad getrennt oder Mischprinzip Rad und Kfz Trennprinzip Kfz - Rad getrennt Niveaugleiche Verkehrsfläche Radfahr- od. Mehrzweckstreifen, straßenbegleitende Radwege Radwege, evtl. Radfahrstreifen
Organisationsprinzipien des Radverkehrs Tabelle 1: Anzustrebendes Organisationsprinzip des Radverkehrs im Freilandbereich Straßentyp V 85 Selbständig geführter Gehund Radweg Land- oder forstwirtschaftlicher Güterweg; Begleitweg Fahrradstraße Untergeordnete Straßen (DTV 2.000 Kfz/24 h) Übergeordnete Straßen (DTV > 2.000 Kfz/24 h) 50 km/h 30 km/h Anzustrebendes Organisationsprinzip Mischprinzip Fußgänger und Rad Mischprinzip Fußg., Rad und Kfz Mischprinzip Rad und Kfz Querschnitt Niveaugleiche Verkehrsfläche Niveaugleiche Verkehrsfläche Fahrbahn 80 km/h Misch- oder Trennprinzip Fahrbahn, Radfahranlagen > 50 km/h Trennprinzip Kfz - Rad getrennt Radwege, evtl. Radfahrstreifen (bis V 85 80 km/h)