Hamburger Vergabetag 2018

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Transkript:

Hamburger Vergabetag 2018 Die linearen Interpolations- und Preisquotientenmethoden zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots 26.01.2018 Hamburg Dipl.-Math. Thomas Ferber ferber@praxisratgeber-vergaberecht.de

Thomas Ferber Diplom-Mathematiker und früherer langjähriger KeyAccount-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Studium des Wirtschaftsrechts an der Universität des Saarlandes. Autor der Bücher Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, Fristen im Vergabeverfahren, Bieterstrategien im Vergaberecht und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes. Begründer der Buch und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht. Seite 2

Preis-Leistungs-Verhältnis 127 Abs. 1 S. 3 GWB: Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Seite 3

Das wirtschaftlichste Angebot - Preis-Leistung PREIS Leistung Euro Punkte Seite 4

Das wirtschaftlichste Angebot - Preis-Leistung Seite 5

Das wirtschaftlichste Angebot - Preis-Leistung Nichtpreisliche Zuschlagskriterien + Gewichtung + Notenskala = Bewertungsmatrix + Zuschlagsformel (Bewertungsmethode) = Wirtschaftlichkeit Seite 6

Bewertungsklasse II einf. Richtwertmethode Seite 7

Bewertungsklasse II einf. Richtwertmethode Z=L / P Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = Preis Seite 8

Preis-Leistungsdiagramm Seite 9

Bewertungsklasse III Seite 10

Preis-Leistungs-Verhältnis VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2016, Z 3-3 - 3194-1 - 28-07 / 16: Es bestehen grundsätzliche Bedenken, ob durch eine Umrechnung des Angebotspreises in Wertungspunkte mit den gängigen Interpolationsmethoden eine Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses gem. 127 Abs. 1 GWB in vergaberechtskonformer Weise erfolgen kann. Seite 11

Preis-Leistungs-Verhältnis VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2016, Z 3-3 - 3194-1 - 28-07 / 16: Die Vergabekammer hat erhebliche Zweifel daran, dass eine Umrechnung des Angebotspreises in Preispunkte mit den gängigen Interpolationsmethoden in vergaberechtskonformer Weise erfolgen kann. Diese weisen stets eine Abhängigkeit von zumindest einem der eingereichten Angebote, z.b. dem günstigsten, auf. Seite 12

Preis-Leistungs-Verhältnis VK Südbayern, Beschluss vom 30.08.2016, Z 3-3 - 3194-1 - 28-07 / 16: Im Ergebnis spricht Vieles dafür, dass der Begriff des besten Preis-Leistungs-Verhältnis i.s.d. Art. 67 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU bzw. 127 Abs. 1 Satz 2 GWB mathematisch zu verstehen ist und die gewählte Bewertungsmethode das Preis-Leistungs-Verhältnis jedes Angebots abbilden können muss. Seite 13

Preis-Leistungs-Verhältnis Versteht man den Begrif des Preis-Leistungs-Verhältnisses mathematisch sehr eng gefasst nur als Quotienten aus dem Preis und der Leistung, dann wären nur noch Bewertungsmethoden (Zuschlagsformeln) der Bewertungsklasse II anwendbar, Z=P/L Z=L/P Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = Preis Seite 14

Preis-Leistungs-Verhältnis Dies hätte im Übrigen erhebliche Konsequenzen auf die Ausschreibungspraxis. Denn dann wäre eine von 50% Preis und 50% Leistung abweichende Gewichtung praktisch nicht mehr deterministisch umsetzbar. In der Vergabepraxis gibt es aber Fälle, in denen dem Preis eine deutlich größere Bedeutung bei der Wertung zukommen soll. Auch der umgekehrte Fall kommt in der Praxis vor, bei dem die Leistung stärker Berücksichtigung fnden soll Seite 15

Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor ωl L Z= ωp P Z ωl ωp L P = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung des zu bewertenden Angebots = Gewichtungsfaktor für die Leistung = Gewichtungsfaktor für den Preis = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots = Preis des zu bewertenden Angebots (Siehe hierzu: UfAB V, Sonderheft 2012 zur Aktualisierung der UfAB V - Version 2.0, 16.08.2012, S. 19 f.) Seite 16

Beispiel: Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor Angebot Leistungspunkte Angebotspreis Angebot A 10 11 Angebot B 50 50 Angebot C 100 101 ωl L Z= ωp P Szenario 1: Gewichtung 99% Leistung / 1% Preis Szenario 2: Gewichtung 50% Leistung / 50% Preis Szenario 3: Gewichtung 1% Leistung / 99% Preis Seite 17

Beispiel: Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor Szenario 1: Gewichtung 99% Leistung / 1% Preis Angebot Leistungspunkte Angebotspreis Kennzahl Rangfolge Angebot A 10 11 90 3 Angebot B 50 50 99 1 Angebot C 100 101 98 2 Seite 18

Beispiel: Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor Szenario 2: Gewichtung 50% Leistung / 50% Preis Angebot Leistungspunkte Angebotspreis Kennzahl Rangfolge Angebot A 10 11 0,91 3 Angebot B 50 50 1,00 1 Angebot C 100 101 0,99 2 Seite 19

Beispiel: Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor Szenario 3: Gewichtung 1% Leistung / 99% Preis Angebot Leistungspunkte Angebotspreis Kennzahl Rangfolge Angebot A 10 11 0,0092 3 Angebot B 50 50 0,0101 1 Angebot C 100 101 0,0100 2 Seite 20

Einfache Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor Skalierung Seite 21

Proportionalität Eine von 50% Preis und 50% Leistung abweichende Gewichtung ist mit diesen Zuschlagsformeln nicht umsetzbar. Seite 22

Gewichtung: 50% Preis / 50% Leistung Einfache Richtwertmethode Seite 23

Preis-Leistungs-Verhältnis: Auslegung/Interpretation 127 Abs. 1 S. 3 GWB 2016: Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Auslegung nach dem Wortlaut Auslegung nach dem Regelungszusammenhang Auslegung nach den Regelungsabsichten des Gesetzgebers Auslegung nach dem Zweck des Gesetzes Seite 24

GWB: Gewichtung der Zuschlagskriterien 127 Abs. 5 GWB 2016: Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung müssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden. Seite 25

Erwägungsgrund 89 RL 2014/24/EU Erwägungsgrund 89 RL 2014/24/EU: ( ) dass als übergeordnetes Konzept der Begrif des wirtschaftlich günstigsten Angebots verwendet wird, da alle Angebote, die den Zuschlag erhalten, letztlich danach ausgewählt werden sollten, was der einzelne öfentliche Auftraggeber für die wirtschaftlich beste Lösung unter den Angeboten hält. Um Unklarheiten zu vermeiden, da derzeit bereits in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG das Zuschlagskriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots verwendet wird, sollte jedoch ein anderer Begrif benutzt werden, nämlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Seite 26

Preis-Leistungs-Verhältnis: Auslegung/Interpretation 127 Abs. 1 S. 3 GWB 2016: Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Auslegung nach dem Wortlaut Auslegung nach dem Regelungszusammenhang Auslegung nach den Regelungsabsichten des Gesetzgebers Auslegung nach dem Zweck des Gesetzes Ergebnis: Der Begrif Preis-Leistungs-Verhältnis beschränkt sich nicht nur auf Formeln, die einen Quotienten aus Preis und Leistung eines Angebots betrachten. Seite 27

Preis-Leistungs-Verhältnis - Definition Preis-Leistungs-Verhältnis: subjektives Empfnden über die Angemessenheit eines Preises im Vergleich zur Qualität des Angebots (Gabler Wirtschaftslexikon, 18. Auf. 2014). Seite 28

Da bei einer Bewertung von Preis und Leistung die Angebotspreise in Euro vorliegen und die Leistungsstärke der Angebote in Leistungspunkten, stellt sich die Frage, welches Mehr an Leistung welches Mehr an Preis rechtfertigt. Um dies objektiv beantworten zu können, muss das PreisLeistungs-Verhältnis durch eine mathematische Formel, die Zuschlagsformel einer Bewertungsmethode, dargestellt werden. Die Zuschlagsformel berücksichtigt die Angebotspreise bzw. eine Angebotsgesamtkostenbetrachtung in Euro sowie die Leistungsstärke (Qualität, Nachhaltigkeit, Innovation etc.) der Angebote in Leistungspunkten und ermittelt daraus eine Kennzahl, die die Wirtschaftlichkeit (Preis-Leistungs-Verhältnis) des Angebots repräsentiert. Seite 29

Bewertungsmethoden = Zuschlagsfunktion Seite 30

Interpolationsmethode Seite 31

Bewertungsklasse III Seite 32

Transformation: Angebotspreis Preispunkte Seite 33

Lineare Interpolation Seite 34

Lineare Interpolation in Vergabeverfahren Seite 35

Lineare Interpolation zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot Seite 36

Beispiel: Gewichtung 40% Preis / 60% Leistung Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält eine Punktzahl von 100 Punkten. Das Angebot mit dem höchsten Angebotspreis erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreis Leistungspunkte 40% 60% Angebot A 300.000 Euro 35 Punkte Angebot B 300.001 Euro 100 Punkte Gewichtung Seite 37

Bewertungsklasse III Seite 38

Lineare Interpolation Seite 39

Beispiel: Gewichtung 40% Preis / 60% Leistung Preis Leistung Angebot A Umrechnung Gewicht Punkte 300.000 Euro 100 Punkte 40% 40 Punkte 35 Punkte 35 Punkte 60% 21 Punkte Gesamt Preis Leistung 61 Punkte Angebot B Umrechnung Gewicht Punkte 300.001 Euro 0 Punkte 40% 0 Punkte 100 Punkte 100 Punkte 60% 60 Punkte Gesamt 60 Punkte Seite 40

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 41

Beispiel: Gewichtung 30% Preis / 70% Leistung Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält eine Punktzahl von 100 Punkten. Das Angebot mit dem höchsten Angebotspreis erhält 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen hinter dem Komma. Angebotspreis Leistungspunkte 30% 70% Angebot A 300.000 Euro 60 Punkte Angebot B 300.001 Euro 100 Punkte Gewichtung Seite 42

Beispiel: Gewichtung 30% Preis / 70% Leistung Preis Leistung Angebot A Umrechnung Gewicht Punkte 300.000 Euro 100 Punkte 30% 30 Punkte 60 Punkte 60 Punkte 70% 42 Punkte Gesamt Preis Leistung 72 Punkte Angebot B Umrechnung Gewicht Punkte 300.001 Euro 0 Punkte 30% 0 Punkte 100 Punkte 100 Punkte 70% 70 Punkte Gesamt 70 Punkte Seite 43

Seite 44

Ergebnis Eine lineare Interpolation zwischen dem preisgünstigsten Angebot, das die volle Preispunktzahl erhält, und dem teuersten Angebot (Preisspanne), das null Preispunkte erhält, führt in vielen Fällen zu Bewertungsverzerrungen, die zu einer Vergaberechtswidrigkeit führen können. Im Extremfall liegen nur zwei Angebote zur Wertung vor. Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Preispunktzahl und das zweitgünstigste (hier das teuerste) Angebot erhält null Preispunkte. Bei sehr kleinen Unterschieden bei den Angebotspreisen führt dies dann zu völlig absurden Ergebnissen. Aber auch bei mehr als zwei Angeboten führt eine sehr kleine Preisspanne zu starken Bewertungsverzerrungen. Die Methode ist nicht empfehlenswert und sollte keine Anwendung fnden. Seite 45

Weitere problematische Interpolationsmethoden Seite 46

Lineare Interpolation mit variabler Stützstelle Seite 47

Ergebnis Für die Anwendung der linearen Interpolationsmethode bei einer Ausschreibung stellt die unbestimmte Formulierung 0 Punkte erhält ein fktives Angebot mit dem x-fachen des niedrigsten Angebotspreises ein Verstoß gegen das Transparenzprinzip dar (VK Bund, Beschluss vom 24.06.2013, VK 3 44 / 13). Eine Unbestimmtheit bei der Angabe der Interpolationsgeraden führt je nach Wert für x zu einem völlig verschiedenen Ergebnis. Die Unbestimmtheit der Interpolationsgeraden kann den Anschein von Manipulationen erwecken. Die Methode ist nicht empfehlenswert und sollte keine Verwendung fnden. Seite 48

Lineare Interpolation um den Median Seite 49

Lineare Interpolation um den Mittelwert Seite 50

Ergebnis Ebenfalls nicht empfehlenswert sind Methoden, die eine lineare Interpolation um den Median oder den Mittelwert (arithmetisches Mittel) der Angebotspreise durchführen. Angebotspreise, die einen vorgegebenen Prozentsatz (z.b. 20%) unterhalb des Medians/Mittelwerts oder günstiger sind, erhalten die volle Preispunktzahl, Angebote die einen vorgegebenen Prozentsatz (z.b. 20%) über dem Median/Mittelwert liegen oder teurer sind, erhalten null Punkte. Dadurch kann es zu Situationen kommen, in denen Angebote trotz deutlicher Angebotspreisunterschiede die gleiche maximale Preispunktzahl erhalten. Dies führt zu Verzerrungen bei der Angebotswertung. Da der Mittelwert aus allen zu wertenden Angeboten ermittelt wird, kann dieser grundsätzlich manipuliert werden. Störangebote können so den Mittelwert beeinfussen. Die Methode ist nicht empfehlenswert und sollte keine Verwendung fnden. Seite 51

Lineare Interpolation zwischen dem günstigsten Angebot und einem fktiven doppelt so teuren Angebot Seite 52

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin Seite 53

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin 60% Preis, 40% Leistung Angebotspreis Leistungspunkte Transformierte Preispunkte Gesamtpunktzahl Angebot A 165.000 Euro 50 100 80 Angebot B 175.000 Euro 65 93,94 82,36 Angebot C 219.000 Euro 75 67,27 70,36 Angebot D 237.000 Euro 100 56,36 73,82 2 Pmin 330.000 Euro 0 Seite 54

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 55

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 56

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 57

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin 60% Preis, 40% Leistung Angebotspreis Leistungspunkte Transformierte Preispunkte Gesamtpunktzahl Angebot A 165.000 Euro 50 35 41 Angebot B 175.000 Euro 65 25 41 Angebot C 219.000 Euro 75 0 30 Angebot D 237.000 Euro 100 0 40 Angebot E 100.000 Euro 30 100 72 2 Pmin 0 Seite 58

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 59

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 60

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin Seite 61

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin Seite 62

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin Seite 63

Lineare Interpolation PMin, 2* PMin Seite 64

Zusammenfassung Bekannte Methode, die eine hohe Akzeptanz besitzt und von der Rechtsprechung akzeptiert ist. Aus Transparenzgründen wichtige Angaben: Rechengenauigkeit, Rundungsregeln, Entscheidungsregeln für Gleichstand. Empfehlung: Angabe einer Mindestleistungspunktzahl, unter Umständen auch die Angabe einer Preisobergrenze. Seite 65

Zusammenfassung Die teilweise geäußerte pauschale Kritik an der linearen Interpolationsmethode mit dem zweifachen günstigsten Preis übersieht, dass die kritisierten Efekte (Abhängigkeit von anderen Angeboten und Anfälligkeit für den Flipping-Efekt) durch das Verwenden von Mindestleistungspunktzahlen und Preisobergrenzen abgemildert bzw. ausgeschlossen werden können und dass die Wahl der Notenskala in der Regel einen wesentlich stärkeren Einfuss auf das Zuschlagsergebnis hat. Die lineare Interpolationsmethode mit dem zweifachen günstigsten Preis ist unter Vorgabe von Mindestleistungspunktzahlen und Preisobergrenzen im Allgemeinen eine stabile und anwendungstaugliche Bewertungsmethode und steht nicht im Widerspruch zum Begrif des Preis-LeistungsVerhältnisses. Seite 66

Excel-Tabelle: Interpolationsmethode Seite 67

Bewertungsklasse III (Preisquotientenmethode) Seite 68

Bewertungsklasse III Seite 69

Transformation: Angebotspreis Preispunkte Seite 70

Preisquotientenmethode Seite 71

Preisquotientenmethode Seite 72

Preisquotientenmethode Seite 73

Preisquotientenmethode Beispiel 1 Kriterium LeistungspunkteMax Wertungspunkte Gewicht Leistungskriterium-1 [0...10] 12 120 Leistungskriterium-2 [0...10] 5 50 Leistungskriterium-3 [0...10] 25 250 Leistungskriterium-4 [0...10] 13 130 Leistungskriterium-5 [0...10] 45 450 Summe 1.000 Multiplikator PreispunkteMax PreisMin / Preis 1.000 1000 Punkte Gewicht Punkte Kriterium Preis Leistungspunkte 40% Preispunkte 60% Summe 100% Seite 74

Preisquotientenmethode Beispiel 1 Wertungspunkte Gewicht LeistungspunkteMax Leistungskriterium-1 10 12 120 Leistungskriterium-2 8 5 40 Leistungskriterium-3 7 25 175 Leistungskriterium-4 9 13 117 Leistungskriterium-5 8 45 360 Kriterium Summe 812 Multiplikator PreispunkteMax 303.200 / 345.800 1.000 877 Punkte Gewicht Punkte Leistungspunkte 812 40% 325 Preispunkte 877 60% 526 100% 851 Kriterium Preis Summe Seite 75

Preisquotientenmethode Beispiel 1 70% Preispunkte + 30% Leistungspunkte Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3 Angebot 4 Angebot 5 812 632 666 800 850 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro 340.800 Euro 365.000 Euro Preispunkte 877 1000 904 890 831 Gesamtpunkte 857 890 833 863 836 Leistungspunkte Preis Höchste Gesamtpunktzahl Seite 76

Preisquotientenmethode Beispiel 1 60% Preispunkte + 40% Leistungspunkte Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3 Angebot 4 Angebot 5 812 632 666 800 850 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro 340.800 Euro 365.000 Euro Preispunkte 877 1000 904 890 831 Gesamtpunkte 851 853 809 854 838 Leistungspunkte Preis Höchste Gesamtpunktzahl Seite 77

Preisquotientenmethode Beispiel 1 40% Preispunkte + 60% Leistungspunkte Kriterium Angebot 1 Angebot 2 Angebot 3 Angebot 4 Angebot 5 812 632 666 800 850 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro 340.800 Euro 365.000 Euro Preispunkte 877 1000 904 890 831 Gesamtpunkte 838 779 761 836 842 Leistungspunkte Preis Höchste Gesamtpunktzahl Seite 78

Preisquotientenmethode Beispiel 2 Angebot Angebotspreis Leistungspunkte A 345.800 Euro 812 B 303.200 Euro 632 C 335.400 Euro 666 Seite 79

Preisquotientenmethode Beispiel 2 60% Preispunkte + 40% Leistungspunkte Angebot A B C Angebotspreis 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro Leistungspunkte 812 632 666 Preispunkte 877 1.000 904 Gesamtpunkte 851 853 809 Seite 80

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 81

Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Gewichtetes Preis-Leistungsdiagramm Seite 82

Preisquotientenmethode Beispiel 3 60% Preispunkte + 40% Leistungspunkte Angebot A B C D Angebotspreis 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro 500.000 Euro Leistungspunkte 812 632 666 1.000 Preispunkte 877 1.000 904 606 Gesamtpunkte 851 853 809 764 Seite 83

Preisquotientenmethode Beispiel 3 Seite 84

Preisquotientenmethode Beispiel 3 Seite 85

Preisquotientenmethode Beispiel 4 60% Preispunkte + 40% Leistungspunkte Angebot Angebotspreis A B C 345.800 Euro 303.200 Euro 335.400 Euro D E 500.000 Euro 200.000 Leistungspunkte 812 632 666 1.000 400 Preispunkte 578 660 596 400 1.000 Gesamtpunkte 672 649 624 640 760 Seite 86

Preisquotientenmethode Beispiel 4 Seite 87

Preisquotientenmethode Beispiel 4 Seite 88

Zusammenfassung Ist in den letzten Jahren in die Kritik geraten, da kein linearer Zusammenhang zwischen Leistung und Preis besteht. Trotzdem eine beliebte Methode, die bisher von der Rechtsprechung akzeptiert ist. Aus Transparenzgründen wichtige Angaben: Skalierungsfaktor, Rechengenauigkeit, Rundungsregeln, Entscheidungsregeln für Gleichstand. Empfehlung: Angabe einer Mindestleistungspunktzahl, unter Umständen auch die Angabe einer Preisobergrenze. Seite 89

Vielen Dank! www.praxisratgeber-vergaberecht.de Dipl.-Math. Thomas Ferber ferber@praxisratgeber-vergaberecht.de www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Aufsätze des Autors zum Thema 1) Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung Teil I, Vergabe Navigator 1/2018. 2) Was sind eigentlich Alibi-Kriterien? Vergabe Navigator 6/2017. 3) Lineare Interpolation im Vergabeverfahren, Vergabe Navigator 5/2017. 4) Die Unschärferelation und der Zuschlag, Vergabe Navigator 4/2017. 5) Zur (Un-)Zulässigkeit gängiger Wertungsmethoden, Vergabe Fokus 6/2016 (zusammen mit Dr. Rebecca Schäfer). 6) Vor- und Nachteile verschiedener Wertungssysteme, Vergabe Fokus 6/2016. 7) Welche Bewertungsmethode ist für die Praxis zu empfehlen, Vergabe Fokus 6/2016. 8) Das Rätsel Preis-Leistungs-Verhältnis", Vergabe Navigator, Sonderheft 2016. 9) Die Crux mit den Noten - Der Einfuss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis. Vergabe Navigator, 6/2016. 10) Ein neuer Begrif von Wirtschaftlichkeit. Vergabe Navigator, 3/2016. 11) Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in der zukünftigen Vergabepraxis. Infoline 2/2016. 12) Zuschlagsbewertung in der Praxis. Vergabe Navigator, Sonderheft 2015. Seite 91

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